Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,1 kB
Datum
21.11.2013
Erstellt
06.12.13, 21:15
Aktualisiert
06.12.13, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 24. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 21.11.2013:
9.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/12 "Grabbestraße"
hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange
- Satzungsempfehlung
Eingangs erklärt die Verwaltung, dass nur Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange und
sonstigen Behörden zur Aufstellung des Bebauungsplanes eingegangen seien. Diese Stellungnahmen
beinhalten jedoch keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung. Es handele sich im
Wesentlichen um die nachfolgenden Konkretisierungen von Festsetzungen und geringfügigen
Änderungen:
Die Festsetzung „Hauptabwasserleitung“ wird konkretisiert und die Baugrenze geringfügig nach Osten
verschoben.
Die Festsetzungen zu Einfriedungen werden gem. Beschluss des Hochbau- und Planungsausschusses
vom 18. April 2013 konkretisiert.
Der für die Erweiterung der Verkehrsfläche notwendige Ausgleich wird auf dem Ökokonto
„Freesenberg“ erbracht. Die Zuordnung wird entsprechend im Bebauungsplan vorgenommen.
Es erfolgt eine Anpassung der Eingriffsbilanzierung sowie der konkreten Bepflanzung der
Kompensationsfläche.
Die Festsetzungen zum Artenschutz werden hinsichtlich der Brutzeitenregelung konkretisiert.
Die Hinweise werden in Bezug auf den Bodenschutz/ Telekom ergänzt bzw. überarbeitet.
Es finden geringfügige Änderungen und Ergänzungen der Begründung und des Umweltberichtes statt.
Weiter wird der Umweltbericht dahingehend geändert, dass die Textpassagen (4.4
Kompensationswirkungen und - zuweisungen) angepasst werden und das Ökokonto „Freesenberg“ in
den Umweltbericht aufgenommen wird.
Im Anschluss an die Ausführungen erkundigt sich AM Herr Hanning ob ein Zaun als Einfriedung an der
privaten Grundstücksgrenze zur Ausgleichsfläche zulässig sei.
Die Verwaltung erklärt, dass Zaunanlagen nur zur freien Landschaft, das ist der Übergangsbereich von
Ausgleichsfläche zur landwirtschaftlichen Fläche, unzulässig seien. Im Bereich zwischen den privaten
Gärten (WA) und der festgesetzten Ausgleichsfläche sind diese dagegen zulässig und sogar gewollt.
Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen zur Abwägung und somit die Vorschläge der
Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschießen, diese als „Gesamtpaket“ dem Rat zur
Beschlussfassung zu empfehlen.
Der Hochbau- und Planungsausschuss fasst sodann folgende Beschlüsse:
Beschluss:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die
Verwaltungsbeschlussempfehlungen zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange zu beschließen.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den
Bebauungsplan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ gem. § 10 (1) BauGB mit dem Text und der Begründung
sowie dem Umweltbericht (einschließlich der Änderungen in Festsetzungen, Begründung und
Umweltbericht „Änderung der Ökokonten“) als Satzung zu beschließen.
3. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die
Zusammenfassende Erklärung für den Bebauungsplan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ zu beschließen.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung ist gem. § 10 (3) bekannt zu machen. Der
Bebauungsplan ist mit Begründung und Umweltbericht zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -