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Beschlußtext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/12 "Grabbestraße" hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsempfehlung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,1 kB
Datum
21.11.2013
Erstellt
06.12.13, 21:15
Aktualisiert
06.12.13, 21:15
Beschlußtext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/12 "Grabbestraße"
hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
 - Satzungsempfehlung) Beschlußtext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/12 "Grabbestraße"
hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
 - Satzungsempfehlung)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 24. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 21.11.2013: 9. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/12 "Grabbestraße" hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsempfehlung Eingangs erklärt die Verwaltung, dass nur Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange und sonstigen Behörden zur Aufstellung des Bebauungsplanes eingegangen seien. Diese Stellungnahmen beinhalten jedoch keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung. Es handele sich im Wesentlichen um die nachfolgenden Konkretisierungen von Festsetzungen und geringfügigen Änderungen: Die Festsetzung „Hauptabwasserleitung“ wird konkretisiert und die Baugrenze geringfügig nach Osten verschoben. Die Festsetzungen zu Einfriedungen werden gem. Beschluss des Hochbau- und Planungsausschusses vom 18. April 2013 konkretisiert. Der für die Erweiterung der Verkehrsfläche notwendige Ausgleich wird auf dem Ökokonto „Freesenberg“ erbracht. Die Zuordnung wird entsprechend im Bebauungsplan vorgenommen. Es erfolgt eine Anpassung der Eingriffsbilanzierung sowie der konkreten Bepflanzung der Kompensationsfläche. Die Festsetzungen zum Artenschutz werden hinsichtlich der Brutzeitenregelung konkretisiert. Die Hinweise werden in Bezug auf den Bodenschutz/ Telekom ergänzt bzw. überarbeitet. Es finden geringfügige Änderungen und Ergänzungen der Begründung und des Umweltberichtes statt. Weiter wird der Umweltbericht dahingehend geändert, dass die Textpassagen (4.4 Kompensationswirkungen und - zuweisungen) angepasst werden und das Ökokonto „Freesenberg“ in den Umweltbericht aufgenommen wird. Im Anschluss an die Ausführungen erkundigt sich AM Herr Hanning ob ein Zaun als Einfriedung an der privaten Grundstücksgrenze zur Ausgleichsfläche zulässig sei. Die Verwaltung erklärt, dass Zaunanlagen nur zur freien Landschaft, das ist der Übergangsbereich von Ausgleichsfläche zur landwirtschaftlichen Fläche, unzulässig seien. Im Bereich zwischen den privaten Gärten (WA) und der festgesetzten Ausgleichsfläche sind diese dagegen zulässig und sogar gewollt. Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen zur Abwägung und somit die Vorschläge der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschießen, diese als „Gesamtpaket“ dem Rat zur Beschlussfassung zu empfehlen. Der Hochbau- und Planungsausschuss fasst sodann folgende Beschlüsse: Beschluss: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die Verwaltungsbeschlussempfehlungen zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den Bebauungsplan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ gem. § 10 (1) BauGB mit dem Text und der Begründung sowie dem Umweltbericht (einschließlich der Änderungen in Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht „Änderung der Ökokonten“) als Satzung zu beschließen. 3. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die Zusammenfassende Erklärung für den Bebauungsplan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ zu beschließen. 4. Der Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung ist gem. § 10 (3) bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit Begründung und Umweltbericht zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten. Beratungsergebnis: - einstimmig -