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Beschlußtext (7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 „Ortskern“ im beschleunigten Verfahren ge-mäß § 13a BauGB hier: Nachverdichtung im Bereich zwischen Fliederstraße, im Süden, Eckendorfer Straße, im Norden sowie Holunderstraße, im Westen und Herforder Straße, im Osten - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange -Satzungsempfehlung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,4 kB
Datum
21.11.2013
Erstellt
06.12.13, 21:15
Aktualisiert
06.12.13, 21:15
Beschlußtext (7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 „Ortskern“ im beschleunigten Verfahren ge-mäß § 13a BauGB
hier: Nachverdichtung im Bereich zwischen Fliederstraße, im Süden, Eckendorfer Straße,
im Norden sowie Holunderstraße, im Westen und Herforder Straße, im Osten

- Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange 
-Satzungsempfehlung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 24. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 21.11.2013: 7. 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 „Ortskern“ im beschleunigten Verfahren ge-mäß § 13a BauGB hier: Nachverdichtung im Bereich zwischen Fliederstraße, im Süden, Eckendorfer Straße, im Norden sowie Holunderstraße, im Westen und Herforder Straße, im Osten - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange -Satzungsempfehlung Herr Winkler gibt bekannt, dass nur wenige Stellungnahmen zu dem Änderungsverfahren eingegangen seien. Diese sind in der Abwägungstabelle mit den Beschlussvorschlägen aufgeführt worden. Er fasst für die Ausschussmitglieder die daraus resultierenden Ergänzungen zur Satzungsfassung im Bebauungsplan und in der Begründung wie folgt zusammen. Die Gemeinde Leopoldshöhe gewährleistet die Löschwasserversorgung sowie die Abfallentsorgung. Die Verkehrsflächen sind für Müll- und Feuerwehrfahrzeuge ausreichend dimensioniert. Die Einleitung in das öffentliche Kanalnetz -nur mit einer Rückhaltung sowie Drosselung- findet Berücksichtigung im Rahmen der Erschließungsplanung (technischen Ausbauplanung). Die textlichen Festsetzungen zum Thema Einfriedungen an öffentlichen Flächen ohne sowie mit verkehrlichem Bezug werden konkretisiert. Die Belange des Artenschutzes sind ausreichend geprüft worden und nicht betroffen. Die Ausschussmitglieder stimmen den Vorschlägen zur Abwägung zu und beschließen anschließend, diese als „Gesamtpaket“ dem Rat zur Beschlussfassung zu empfehlen. Sodann fasst der Ausschuss folgende Beschlüsse: Beschluss: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 „Ortskern“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB gemäß § 10 (1) BauGB mit dem Text und der Begründung als Satzung zu beschließen. 3. Der Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung ist gemäß § 10 (3) BauGB bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten. Beratungsergebnis: - einstimmig -