Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
13 kB
Datum
21.11.2013
Erstellt
06.12.13, 21:15
Aktualisiert
06.12.13, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 24. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 21.11.2013:
6.
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen
südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil
Schuckenbaum
21. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
- Satzungsempfehlung an den Rat über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
- Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes als
Empfehlung an den Rat
Eingangs gibt Herr Huesmann bekannt, dass während der Auslegung keine Stellungnahmen von der
Öffentlichkeit zu den Planentwürfen eingegangen seien.
In Bezug auf die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange verweist er auf die Abwägungstabelle und erläutert die folgenden Änderungen bzw. die
Ergänzungen der Inhalte der Pläne, Begründungen und des Umweltberichtes zum Satzungsbeschluss
gegenüber dem Entwurfsbeschluss.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan (textliche Festsetzungen):
In der Festsetzungsschablone der Planzeichnung ist im SO 1 eine maximal zulässige Traufhöhe (TH)
von 5,50 m festgesetzt. In der Legende / den textlichen Festsetzungen des Planentwurfes fehlt die
entsprechende Bestimmung zu dieser Festsetzung.
Dieses soll in der Satzungsfassung nachgeholt werden.
Die textliche Festsetzung wird daher redaktionell ergänzt:
Die maximal zulässige Traufhöhe (TH) wird vom unteren Bezugspunkt bis zur Schnittlinie der
Außenflächen der Außenwand mit der Dachhaut gemessen.
Flächennutzungsplan:
Die Anpflanzungsfläche im Osten des Vorhabenbereiches gehört zu dem Grundstück des Vorhabens
„Saatgutbearbeitungshalle“.
Im Flächennutzungsplan wird für die Anpflanzungsflächen im Gegensatz zu den naturschutzrechtlichen
Ausgleichsflächen keine Darstellung als Grünfläche vorgenommen.
Im vorliegenden Fall bekommt der betroffene Bereich die Darstellung als „Fläche für die
Landwirtschaft“, damit deutlich wird, dass es sich hier nicht um eine Baufläche handelt und diese
weiterhin unter Landschaftsschutz steht.
Im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist hier ohnehin eine Festsetzung als Anpflanzungsfläche
gemäß § 9 (1) Ziffer 25 a BauGB vorgesehen.
Umweltbericht:
Im Umweltbericht zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ wird folgende redaktionelle
Änderung vorgesehen:
Innerhalb der Kompensationsfläche werden die Pflanzmaßnahmen so vorgesehen, dass dem Anspruch
der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Lippe bzgl. der Zielsetzung, im räumlichen
Zusammenhang neue Lebensstätten für Feldlerche und Kiebitz zu schaffen bzw. zu optimieren,
entsprochen wird.
Von Seiten der CDU-Fraktion wird die Stellungnahme des Lippischen Heimatbundes als unverständlich
und überzogen beurteilt. Selbst wenn man den Bedenken des Lippischen Heimatbundes nicht
nachgekommen wäre, wäre das fachlich in Ordnung gewesen, so die CDU-Fraktion.
Weiter weist diese daraufhin, dass in der Abwägungsliste unter 6.4 der Flächennutzungsplan gestrichen
werden müsse. Dem wird gefolgt.
Im Anschluss nimmt der Ausschuss die Vorschläge zur Abwägung zustimmend zur Kenntnis und
beschließt einstimmig, diese als „Gesamtpaket“ dem Rat zur Beschlussfassung zu empfehlen.
Es wird wie folgt abgestimmt:
Beschlussvorschlag:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in der
Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu beschließen.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 21.
Änderung des Flächennutzungsplanes („Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“) mit
Begründung einschließlich Umweltbericht im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB endgültig zu
beschließen.
3. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ mit
Text und Begründung einschließlich Umweltbericht als SATZUNG nach
§ 10 (1) BauGB zu beschließen.
4. Nach Durchführung des Genehmigungsverfahrens zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
sind die Erteilung der Genehmigung für die Flächennutzungsplan-Änderung sowie der
Satzungsbeschluss
für
den
Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan
Nr.
08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ gemäß §§ 6 (5), 10 (3) BauGB öffentlich bekannt zu
machen.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -