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Beschlußtext (Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbei-tungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum 21. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öf-fentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB- Satzungsempfehlung an den Rat über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan - Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes als Empfehlung an den Rat)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
13 kB
Datum
21.11.2013
Erstellt
06.12.13, 21:15
Aktualisiert
06.12.13, 21:15
Beschlußtext (Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbei-tungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum

21. Änderung des Flächennutzungsplanes

hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öf-fentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB- Satzungsempfehlung an den Rat über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan - Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes als Empfehlung an den Rat) Beschlußtext (Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbei-tungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum

21. Änderung des Flächennutzungsplanes

hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öf-fentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB- Satzungsempfehlung an den Rat über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan - Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes als Empfehlung an den Rat)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 24. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 21.11.2013: 6. Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum 21. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB - Satzungsempfehlung an den Rat über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan - Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes als Empfehlung an den Rat Eingangs gibt Herr Huesmann bekannt, dass während der Auslegung keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit zu den Planentwürfen eingegangen seien. In Bezug auf die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange verweist er auf die Abwägungstabelle und erläutert die folgenden Änderungen bzw. die Ergänzungen der Inhalte der Pläne, Begründungen und des Umweltberichtes zum Satzungsbeschluss gegenüber dem Entwurfsbeschluss. Vorhabenbezogener Bebauungsplan (textliche Festsetzungen): In der Festsetzungsschablone der Planzeichnung ist im SO 1 eine maximal zulässige Traufhöhe (TH) von 5,50 m festgesetzt. In der Legende / den textlichen Festsetzungen des Planentwurfes fehlt die entsprechende Bestimmung zu dieser Festsetzung. Dieses soll in der Satzungsfassung nachgeholt werden. Die textliche Festsetzung wird daher redaktionell ergänzt: Die maximal zulässige Traufhöhe (TH) wird vom unteren Bezugspunkt bis zur Schnittlinie der Außenflächen der Außenwand mit der Dachhaut gemessen. Flächennutzungsplan: Die Anpflanzungsfläche im Osten des Vorhabenbereiches gehört zu dem Grundstück des Vorhabens „Saatgutbearbeitungshalle“. Im Flächennutzungsplan wird für die Anpflanzungsflächen im Gegensatz zu den naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen keine Darstellung als Grünfläche vorgenommen. Im vorliegenden Fall bekommt der betroffene Bereich die Darstellung als „Fläche für die Landwirtschaft“, damit deutlich wird, dass es sich hier nicht um eine Baufläche handelt und diese weiterhin unter Landschaftsschutz steht. Im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist hier ohnehin eine Festsetzung als Anpflanzungsfläche gemäß § 9 (1) Ziffer 25 a BauGB vorgesehen. Umweltbericht: Im Umweltbericht zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ wird folgende redaktionelle Änderung vorgesehen: Innerhalb der Kompensationsfläche werden die Pflanzmaßnahmen so vorgesehen, dass dem Anspruch der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Lippe bzgl. der Zielsetzung, im räumlichen Zusammenhang neue Lebensstätten für Feldlerche und Kiebitz zu schaffen bzw. zu optimieren, entsprochen wird. Von Seiten der CDU-Fraktion wird die Stellungnahme des Lippischen Heimatbundes als unverständlich und überzogen beurteilt. Selbst wenn man den Bedenken des Lippischen Heimatbundes nicht nachgekommen wäre, wäre das fachlich in Ordnung gewesen, so die CDU-Fraktion. Weiter weist diese daraufhin, dass in der Abwägungsliste unter 6.4 der Flächennutzungsplan gestrichen werden müsse. Dem wird gefolgt. Im Anschluss nimmt der Ausschuss die Vorschläge zur Abwägung zustimmend zur Kenntnis und beschließt einstimmig, diese als „Gesamtpaket“ dem Rat zur Beschlussfassung zu empfehlen. Es wird wie folgt abgestimmt: Beschlussvorschlag: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu beschließen. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes („Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“) mit Begründung einschließlich Umweltbericht im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB endgültig zu beschließen. 3. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ mit Text und Begründung einschließlich Umweltbericht als SATZUNG nach § 10 (1) BauGB zu beschließen. 4. Nach Durchführung des Genehmigungsverfahrens zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sind die Erteilung der Genehmigung für die Flächennutzungsplan-Änderung sowie der Satzungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ gemäß §§ 6 (5), 10 (3) BauGB öffentlich bekannt zu machen. Beratungsergebnis: - einstimmig -