Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
68 kB
Datum
11.11.2013
Erstellt
28.11.13, 21:16
Aktualisiert
11.12.13, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
über die 17. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz (Wahlperiode 2009/2014)
am 11.11.2013
Tagungsort:
Sitzungssaal des Rathauses
Beginn:
18:00 Uhr
Ende:
20:08 Uhr
Anwesend sind:
SPD:
Herr Burkamp (für Herrn Meyer), Herr Dove (ab 18:13 Uhr), Frau Drewes-Meyer, Herr
Goedeke, Herr Grünert, Herr Küwert
CDU:
Herr Gräfe, Frau Birkmann, Herr Daake (für Herrn Meier-Krumsiek – ab 18:13 Uhr),
Herr Niemann, Herr Schmidt (ab 18:06), Herr Wiebe
B90/Grüne:
Herr Hachmeister, Herr Lasar
FDP:
Herr Blöbaum
Verwaltung:
FBL Herr Lange, Herr Loer, Frau Sampieri, Frau Göring, Frau Leweling
Gäste:
Herr Braunsdorf und Herr Zimmermann (ULB Kreis Lippe)
Zuhörer:
4
Presse:
1
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung und übergibt aus gesundheitlichen Gründen den Vorsitz an
den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden. Dieser stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser
Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt:
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1.
Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Es werden keine Anfragen gestellt.
2.
Anfragen der Ausschussmitglieder
Aus der CDU Fraktion wird eine Frage zum Thema Kanal-TÜV gestellt. Herr Gräfe verweist auf den
zuständigen Betriebsausschuss Ver- und Entsorgung.
Weitere Anfragen werden nicht gestellt.
3.
Biotopvernetzung
hier: Sachstandsbericht und Fortsetzung der Diskussion
AV Herr Gräfe begrüßt als Gäste Herrn Braunsdorf und Herrn Zimmermann von der Unteren
Landschaftsbehörde (ULB) des Kreises Lippe sowie Herrn Loer als Gewässerbeauftragten der
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Gemeinde Leopoldshöhe. Nach einer ausführlichen Einleitung in das Thema Biotopvernetzung in
Leopoldshöhe, in der Herr Gräfe die Biotopvernetzung als eine intelligente Form des Naturschutzes
beschreibt und die in diesem Zusammenhang hohe Bedeutung der Gewässer als wichtige
Ausbreitungswege hervorhebt, erteilt er zunächst den Gästen der ULB das Wort.
3.1 Maßnahmen des Landschaftsplans Nr. 2 "Leopoldshöhe / Oerlinghausen-Nord"
Herr Braunsdorf stellt sich als Fachgebietsleiter der Unteren Landschaftsbehörde vor und bedankt sich
für die Einladung. Er freut sich über die Initiative des NABU Leopoldshöhe und die gute
Zusammenarbeit mit der Verwaltung. Er übergibt das Wort an Herrn Zimmermann.
Der Landschaftsplan verbindet die Lebensräume in den Ortsteilen miteinander. Der in Leopoldshöhe
gültige Landschaftsplan Nr.2 „Leopoldshöhe / Oerlinghausen Nord“ ist zwölf Jahre alt. Er hat im Jahr
2001 Rechtskraft erlangt.
Im Landschaftsplan sind die Gebiete nach Prioritäten erfasst worden:
1. Naturschutzgebiete (NSG): der Heipker See, zu 98 % der Fläche im Eigentum des Kreises Lippe,
und das Windwehetal
2. Landschaftsschutzgebiete mit besonderen Festsetzungen (LSG m. b. F)
3. Landschaftsschutzgebiete (LSG)
Bei den Gebieten der ersten Kategorie handelt es sich um die „Highlights“, um naturschutzfachlich
besonders wertvolle Gebiete. Diese werden durch Gebiete der zweiten Kategorie (LSG m. b. F.)
verbunden. Die übrigen Gebiete, ausgenommen besiedelte Bereiche oder für Bebauung vorgesehene
Bereiche, sind Landschaftsschutzgebiet.
Entgegen den protokollierten Äußerungen in der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und
Klimaschutz ist es so, dass der Kreis Lippe sehr viel tut für Umsetzung der in den Landschaftsplänen
festgesetzten Maßnahmen. Was dies für die Gemeinde Leopoldshöhe konkret bedeutet, stellt Herr
Zimmermann anhand einiger Beispiele dar:
So ist der Kreis Lippe bereits seit 1993 dabei, die Flächen durch Bodenordnungsverfahren für die
Landschaftsplanung vorzubereiten. In der Gemeinde Leopoldshöhe ist erstmalig als Instrument der
Flächensicherung die Eintragung einer Grunddienstbarkeit eingesetzt worden. Dabei verbleibt die
Fläche im bestehenden Eigentum. Der Eigentümer bekommt einen Wertausgleich, und der Naturschutz
wird über diese Eintragung im Grundbuch festgeschrieben. Als Beispiel nennt Herr Zimmermann das
Windwehetal. Östlich der Dahlhauser Mühle ist es LSG m. b. F. Dort sind für die Flächen bestimmte
Restriktionen festgeschrieben. Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt aber immer nur mit dem
Einverständnis der Grundeigentümer.
Da das Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe stark landwirtschaftlich geprägt ist, war der Umgang mit
dem Landschaftsplan recht zurückhaltend. Die Bodenneuordung umfasst einen Zeitraum von 1996 bis
2013 und ist noch nicht abgeschlossen. Ein Flächenerwerb durch den Kreis Lippe ist im Bereich von
NSG jederzeit möglich. Auch ein Flächentausch kommt in Betracht. Beim NSG Heipker See sind bereits
98% der Fläche im Eigentum des Kreises. Beim NSG Windwehetal sollte dies genauso erfolgen. Dort,
wo der Kreis Lippe Eigentümer der Flächen ist, werden Maßnahmen umgesetzt, wie z. B. die Anlage
von Hecken, Feldgehölzen und Artenschutzgewässern. Auch in einem Abschnitt des NSG Windwehetal
sind zahlreiche Maßnahmen bereits umgesetzt worden, wie er anhand einer Karte verdeutlicht.
Insgesamt bedeutet die Umsetzung der Maßnahmen des Landschaftsplanes reichlich Arbeit.
Anhand von Beispiel-Fotos wird die Umsetzung im Windwehetal veranschaulicht: ein
Umgehungsgerinne ist angelegt worden, Gehölzpflanzungen sind erfolgt, ein Kalmus-Sumpf wird durch
Schafbeweidung freigehalten.
Der Kreis Lippe setzt für die Pflege der NSG Pflegetrupps ein, die aus einem hauptamtlichen Mitarbeiter
und vier Personen im freiwilligen ökologischen Jahr bestehen. Sie kümmern sich überwiegend um die
Flächen im Eigentum des Kreises Lippe.
Weitere Beispiel-Fotos zeigen die Umsetzung am Heipker See, wo der südliche Bereich durch
Schafbeweidung offengehalten wird. Hier lobt Herr Zimmermann den Einsatz des NABU Leopoldshöhe,
der sich dafür eingesetzt hat. Des Weiteren ist eine Hecke gepflanzt worden, die regelmäßig auf 25 –
-3-
30 cm zurückgeschnitten wird – das sogenannte Auf-den-Stock-Setzen.
Auch in Landschaftsschutzgebieten mit besonderen Festsetzungen sind Maßnahmen umgesetzt
worden: so z. B. am Schäferweg in Bexterhagen, wo auf Initiative des NABU Leopoldshöhe ein
Feuchtgebiet mit Hilfe von Kreismitteln und Mitteln der EU gesichert worden ist; außerdem im
Evenhauser Holz, der Nebelsmark, dort sind temporäre Blänken angelegt worden, und ein Gewässer
mit Quelle ist gesichert worden.
Mit der zusammenfassenden Erklärung, dass die Maßnahmen des Landschaftsplanes insgesamt einer
Anreicherung der Landschaft mit Natur- und Artenschutz fördernden Elementen dienen, schließt Herr
Zimmermann seinen Vortrag. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt. Sie wird im
Ratsinformationssystem eingestellt und kann auf Wunsch auch als Papierversion angefordert werden.
Aus der SPD-Fraktion werden folgende Fragen zum Thema gestellt: Frau Drewes-Meyer fragt, wie man
vorgehen sollte, wenn man Baumreihen oder Hecken anpflanzen will. Dies wäre, laut Herrn
Zimmermann, über einen Flächenkauf oder die Eintragung einer Grunddienstbarkeit machbar. Herr
Burkamp fragt, ob man den Heipker See auch anschauen kann. Herr Zimmermann ist gerne bereit, die
Ausschussmitglieder durch das NSG zu führen. Herr Grünert beschreibt, dass ja nun sowohl der Kreis
Lippe, als auch der NABU Leopoldshöhe und auch die Gemeinde Leopoldshöhe im Sinne der
Biotopvernetzung aktiv sind. Seine Frage ist, wie geht es weiter, wer tut den ersten Schritt? Herr
Zimmermann antwortet, dass der Weg zur Umsetzung am besten über den Kreis Lippe laufen sollte.
Man sollte Hand in Hand arbeiten. Der Kreis Lippe unterstützt auf jeden Fall finanziell und führt die
Ausschreibungen und die Umsetzung durch. Eine große Hilfe dabei ist es, dass die Gemeinde
Leopoldshöhe die Kontakte zu den Bürgerinnen und Bürgern herstellen kann. Daher ist die
Zusammenarbeit sehr erfreulich.
AV Herr Gräfe nennt als Ansprechpartner den Ortslandwirt, ████████████, und den Vorsitzenden
des Landwirtschaftlichen Vereins Teutoburg, ████████████████████████, sowie die Vertreter
der Landwirtschaftskammer. Auf seine Frage, ob die Drainagefunktion bei Umsetzung der Maßnahmen
erhalten bleiben soll, bekräftigt Herr Zimmermann, dass die landwirtschaftliche Nutzbarkeit der
angrenzenden Flächen gewährleistet bleiben muss. Dies wird erreicht, indem man grundsätzlich 10 m
Abstand von den Sammlern hält.
Aus der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen fragt Herr Hachmeister nach der Umsetzung der
Ausgleichsmaßnahme zur beantragten Baumaßnahme am Gut Hovedissen. Er bittet den Kreis, die
Umsetzung der Maßnahme zeitnah anzugehen.
3.2 Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie
In der Gemeinde Leopoldshöhe sind seit 2005 Gewässerkonzepte aufgestellt worden, so leitet Herr
Loer seinen Vortrag zum Thema ein. Der Rat der Gemeinde hat die finanziellen Mittel für die
Umsetzung der Maßnahmen bereitgestellt.
Bisher sind 34 Maßnahmen umgesetzt worden, die alle mit 80% der Mittel von der EU bezuschusst
worden sind.
Herr Loer hat neun Maßnahmen ausgewählt, die er anhand einer Foto-Dokumentation vorstellen
möchte. Einige der Maßnahmen ließen sich sehr kostengünstig umsetzen, da sie teilweise in
Handarbeit durch Mitarbeiter der AGA durchgeführt wurden.
An dieser Stelle unterbricht AV Herr Gräfe den Vortragenden und bittet angesichts der fortgeschrittenen
Zeit, den Vortrag abzuschließen. Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird vereinbart, den Vortrag als Anlage
dem Protokoll beizufügen (Anlage 2). Er wird im Ratsinformationssystem eingestellt und kann auf
Wunsch auch als Papierversion angefordert werden.
AV Herr Gräfe bedankt sich bei den Vortragenden und schließt mit der Bitte um weiterhin gute
Zusammenarbeit den Tagesordnungspunkt ab.
4.
Umstiegsmöglichkeiten auf ein differenziertes Volumensystem
AV Gräfe leitet in das Thema ein. Herr Hachmeister stellt die Beschlusslage dar und erinnert, dass die
Tonnengrößen bereits beschlossen sind.
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Die Verwaltung hat zur Sitzung, ergänzend zu den Vorlagen, eine Tischvorlage erarbeitet (Anlage 3).
Diese wird kurz erläutert.
Aus der SPD-Fraktion werden einige Fragen formuliert, die noch zu beantworten sind: Wie sieht es mit
dem Mindestvolumen aus? Müssen die Gebühren für die Gartenabfallsammlung mit beschlossen
werden? Wie ist es um die Standfestigkeit der kleineren Tonnen bestellt? Die CDU-Fraktion meint,
diese Fragen seien bereits besprochen worden. Aus der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen sagt Herr
Hachmeister, dass diese Dinge nun zu klären und zu beschließen sind.
Aus der Verwaltung wird erläutert, dass der derzeitige Beschluss kein Mindestvolumen vorsieht. Man
habe allerdings aus dem Arbeitskreis die Empfehlung, 5 Liter pro Person als Mindestvolumen
festzulegen. Die 40l-Behälter werden nicht empfohlen. Allerdings, so erläutert Kämmerer Herr Lange,
haben die Gemeinden, die 40-l-Behälter anbieten, bisher keine negativen Erfahrungen gemacht.
AV Herr Gräfe erkundigt sich nach der Differenz zwischen Restmüll- und Biobehältern. Die Verwaltung
erklärt hierzu, dass der Kostenblock (Verwaltungskosten, Dienstleistungen etc.) zu 100 % auf den
Restmüll umgelegt ist, damit bei Abmeldung des Biogefäßes eine Kostendeckung gewährleistet bleibt.
Auch wird der Unterschied zwischen Biotonne und Saisonbiotonne von der Verwaltung nochmals
erläutert. Die Saisonbiotonne trägt die Kosten anteilig für 15 Leerungen im Jahr (Mai bis November).
Insgesamt rechnet die Verwaltung als Kalkulationsgrundlage mit 5.600 grauen Tonnen. AV Herr Gräfe
ergänzt zum Vergleich Zahlen aus dem Jahr 2012: Abfall in der grauen Tonne 15,2 kg/Person bei
monatlicher Abfuhr und in der grünen Tonne 55 kg/Person und Jahr bei einem 4-Personen-Haushalt.
Herr Hachmeister erläutert das Verfahren für die Beschlüsse: es muss zu nächst beschlossen werden,
ob die Gemeinde Leopoldshöhe eine Saisonbiotonne einführen will. Dann gilt es über das
Mindestvolumen zu beschließen. Und letztlich, für welche der Kalkulationsgrundlagen bzw. Gebührensatzungsentwürfe der Ausschuss eine Empfehlung aussprechen will.
Kämmerer Herr Lange weist hier noch einmal auf die Aussage in der Vorlage hin, in der die Verwaltung
zu dem Gebührenmodell der Stadt Oerlinghausen tendiert, dass aber eine Saisonbiotonne in die
Kalkulation eingearbeitet werden müsse.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt, eine Saisonbiotonne einzuführen.
- 9 Ja-Stimme(n), 6 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) AV Herr Gräfe fasst zusammen, dass nunmehr die Saisonbiotonne mit 15 Leerungen beschlossen ist.
Ein Mindestvolumen von 5 Litern pro Person im Abfuhrrythmus wird seitens der CDU-Fraktion und der
Fraktion von Bündnis90/Die Grünen vorgeschlagen.
Zur Tauschgebühr wird erläutert, dass diese anfällt, wenn die Behälter getauscht worden sind, aber die
geringere Grundgebühr bei einem angemeldeten Tausch rückwirkend für das Jahr 2014 angerechnet
wird.
Weitere Fragen aus der SPD-Fraktion nach der technischen Umsetzung (welches Fahrzeug, Schlösser
bei großen Behältern) werden von der Verwaltung beantwortet: Es werden weiterhin die gleichen
Fahrzeuge der Firma Tönsmeier in Leopoldshöhe eingesetzt, bzgl. der Schlösser gibt es demnach
keine Probleme. Diese gäbe es aber auch bei anderen Fahrzeugen nicht.
AV Herr Gräfe stellt ergänzend dar, dass eine Befreiung von der Biotonne Bestandteil der Satzung sein
wird.
Die SPD-Fraktion macht zusammenfassend deutlich, dass sie der Satzung nicht zustimmen wird aus
folgenden Gründen:
1. da man gegen die Abschaffung eines funktionierenden Systems ist,
2. da man es umweltpolitisch für den falschen Weg hält,
3. da man keine Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger haben möchte,
4. da es möglicherweise zu einer „Unterdeckung“ kommen wird, zu deren Deckung dann ein Zuschuss
aus dem Gemeindehaushalt erforderlich wird.
Die Fraktion von Bündnis 90 /Die Grünen findet es schade, dass man keinen Konsens gefunden hat.
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Die FDP-Fraktion äußert sich optimistisch und befürchtet nicht, dass mehr Müll entsorgt werden wird.
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Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung, die Einführung des
differenzierten Volumensystems wie folgt vorzubereiten:
- Angebot einer Saisonbiotonne
- Mindestvolumen von 5 Litern pro Person
- Satzung und Abfallgebührensatzung auf Grundlage des Modells der Stadt Oerlinghausen.
- 9 Ja-Stimme(n), 6 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) 5.
Mitteilungen der Verwaltungen
Frau Göring berichtet über die Pflanzaktion in Nähe der Askampstraße, die am 8. November 2013 unter
Teilnahme der Spenderinnen und Spender stattgefunden hat. Es war eine schöne Aktion, die gut
verlaufen ist. Für weitere Baumpflanzungen werden seitens der Verwaltung die anderen drei bisher zur
Diskussion gestellten Flächen auf die Machbarkeit hin geprüft. Das Ergebnis wird in der nächsten
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz behandelt werden.
Frau Göring berichtet außerdem zum Thema „Stadtradeln“.
Aus der CDU-Fraktion wird die Frage gestellt, warum an der Schötmarschen Straße nördlich des
Kreisels keine Anpflanzung realisierbar ist, da dort jeden Winter Schneeverwehungen zu festzustellen
sind, die durch eine Heckenpflanzung verhindert werden könnte.
Die Verwaltung wird diese Frage klären.
Aus der SPD-Fraktion wird angemerkt, dass zu letztgenanntem Thema vor zwei Jahren bereits ein
Antrag gestellt worden sei.
Anmerkung der Verwaltung: Die Flächen an der Schötmarschen Straße gehören zur LIL und sind langfristig
verpachtet. Sie werden ackerbaulich genutzt.
Zur Pflanzaktion merkt Frau Drewes-Meyer an, dass aus den Reihen der SPD drei Bäume gespendet
worden seien. Die Kosten für einen Baum beliefen sich auf 120 bis 145 Euro. Insgesamt lobt sie die
gute Zusammenarbeit mit der Verwaltung und stellt heraus, dass die Pflanzaktion in diesem Bereich
sehr positiv zu bewerten sei, da es sich um einen siedlungsnahen Bereich handelt.
Der Ausschussvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 20:03 Uhr.
Gräfe
stellv. Ausschussvorsitzender
Leweling
Schriftführer/in