Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
68 kB
Datum
11.11.2013
Erstellt
28.11.13, 21:16
Aktualisiert
11.12.13, 21:16
Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz) Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz) Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz) Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz) Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz) Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz)

öffnen download melden Dateigröße: 68 kB

Inhalt der Datei

Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz (Wahlperiode 2009/2014) am 11.11.2013 Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18:00 Uhr Ende: 20:08 Uhr Anwesend sind: SPD: Herr Burkamp (für Herrn Meyer), Herr Dove (ab 18:13 Uhr), Frau Drewes-Meyer, Herr Goedeke, Herr Grünert, Herr Küwert CDU: Herr Gräfe, Frau Birkmann, Herr Daake (für Herrn Meier-Krumsiek – ab 18:13 Uhr), Herr Niemann, Herr Schmidt (ab 18:06), Herr Wiebe B90/Grüne: Herr Hachmeister, Herr Lasar FDP: Herr Blöbaum Verwaltung: FBL Herr Lange, Herr Loer, Frau Sampieri, Frau Göring, Frau Leweling Gäste: Herr Braunsdorf und Herr Zimmermann (ULB Kreis Lippe) Zuhörer: 4 Presse: 1 Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung und übergibt aus gesundheitlichen Gründen den Vorsitz an den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden. Dieser stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt: Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1. Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner Es werden keine Anfragen gestellt. 2. Anfragen der Ausschussmitglieder Aus der CDU Fraktion wird eine Frage zum Thema Kanal-TÜV gestellt. Herr Gräfe verweist auf den zuständigen Betriebsausschuss Ver- und Entsorgung. Weitere Anfragen werden nicht gestellt. 3. Biotopvernetzung hier: Sachstandsbericht und Fortsetzung der Diskussion AV Herr Gräfe begrüßt als Gäste Herrn Braunsdorf und Herrn Zimmermann von der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) des Kreises Lippe sowie Herrn Loer als Gewässerbeauftragten der -2- Gemeinde Leopoldshöhe. Nach einer ausführlichen Einleitung in das Thema Biotopvernetzung in Leopoldshöhe, in der Herr Gräfe die Biotopvernetzung als eine intelligente Form des Naturschutzes beschreibt und die in diesem Zusammenhang hohe Bedeutung der Gewässer als wichtige Ausbreitungswege hervorhebt, erteilt er zunächst den Gästen der ULB das Wort. 3.1 Maßnahmen des Landschaftsplans Nr. 2 "Leopoldshöhe / Oerlinghausen-Nord" Herr Braunsdorf stellt sich als Fachgebietsleiter der Unteren Landschaftsbehörde vor und bedankt sich für die Einladung. Er freut sich über die Initiative des NABU Leopoldshöhe und die gute Zusammenarbeit mit der Verwaltung. Er übergibt das Wort an Herrn Zimmermann. Der Landschaftsplan verbindet die Lebensräume in den Ortsteilen miteinander. Der in Leopoldshöhe gültige Landschaftsplan Nr.2 „Leopoldshöhe / Oerlinghausen Nord“ ist zwölf Jahre alt. Er hat im Jahr 2001 Rechtskraft erlangt. Im Landschaftsplan sind die Gebiete nach Prioritäten erfasst worden: 1. Naturschutzgebiete (NSG): der Heipker See, zu 98 % der Fläche im Eigentum des Kreises Lippe, und das Windwehetal 2. Landschaftsschutzgebiete mit besonderen Festsetzungen (LSG m. b. F) 3. Landschaftsschutzgebiete (LSG) Bei den Gebieten der ersten Kategorie handelt es sich um die „Highlights“, um naturschutzfachlich besonders wertvolle Gebiete. Diese werden durch Gebiete der zweiten Kategorie (LSG m. b. F.) verbunden. Die übrigen Gebiete, ausgenommen besiedelte Bereiche oder für Bebauung vorgesehene Bereiche, sind Landschaftsschutzgebiet. Entgegen den protokollierten Äußerungen in der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz ist es so, dass der Kreis Lippe sehr viel tut für Umsetzung der in den Landschaftsplänen festgesetzten Maßnahmen. Was dies für die Gemeinde Leopoldshöhe konkret bedeutet, stellt Herr Zimmermann anhand einiger Beispiele dar: So ist der Kreis Lippe bereits seit 1993 dabei, die Flächen durch Bodenordnungsverfahren für die Landschaftsplanung vorzubereiten. In der Gemeinde Leopoldshöhe ist erstmalig als Instrument der Flächensicherung die Eintragung einer Grunddienstbarkeit eingesetzt worden. Dabei verbleibt die Fläche im bestehenden Eigentum. Der Eigentümer bekommt einen Wertausgleich, und der Naturschutz wird über diese Eintragung im Grundbuch festgeschrieben. Als Beispiel nennt Herr Zimmermann das Windwehetal. Östlich der Dahlhauser Mühle ist es LSG m. b. F. Dort sind für die Flächen bestimmte Restriktionen festgeschrieben. Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt aber immer nur mit dem Einverständnis der Grundeigentümer. Da das Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe stark landwirtschaftlich geprägt ist, war der Umgang mit dem Landschaftsplan recht zurückhaltend. Die Bodenneuordung umfasst einen Zeitraum von 1996 bis 2013 und ist noch nicht abgeschlossen. Ein Flächenerwerb durch den Kreis Lippe ist im Bereich von NSG jederzeit möglich. Auch ein Flächentausch kommt in Betracht. Beim NSG Heipker See sind bereits 98% der Fläche im Eigentum des Kreises. Beim NSG Windwehetal sollte dies genauso erfolgen. Dort, wo der Kreis Lippe Eigentümer der Flächen ist, werden Maßnahmen umgesetzt, wie z. B. die Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Artenschutzgewässern. Auch in einem Abschnitt des NSG Windwehetal sind zahlreiche Maßnahmen bereits umgesetzt worden, wie er anhand einer Karte verdeutlicht. Insgesamt bedeutet die Umsetzung der Maßnahmen des Landschaftsplanes reichlich Arbeit. Anhand von Beispiel-Fotos wird die Umsetzung im Windwehetal veranschaulicht: ein Umgehungsgerinne ist angelegt worden, Gehölzpflanzungen sind erfolgt, ein Kalmus-Sumpf wird durch Schafbeweidung freigehalten. Der Kreis Lippe setzt für die Pflege der NSG Pflegetrupps ein, die aus einem hauptamtlichen Mitarbeiter und vier Personen im freiwilligen ökologischen Jahr bestehen. Sie kümmern sich überwiegend um die Flächen im Eigentum des Kreises Lippe. Weitere Beispiel-Fotos zeigen die Umsetzung am Heipker See, wo der südliche Bereich durch Schafbeweidung offengehalten wird. Hier lobt Herr Zimmermann den Einsatz des NABU Leopoldshöhe, der sich dafür eingesetzt hat. Des Weiteren ist eine Hecke gepflanzt worden, die regelmäßig auf 25 – -3- 30 cm zurückgeschnitten wird – das sogenannte Auf-den-Stock-Setzen. Auch in Landschaftsschutzgebieten mit besonderen Festsetzungen sind Maßnahmen umgesetzt worden: so z. B. am Schäferweg in Bexterhagen, wo auf Initiative des NABU Leopoldshöhe ein Feuchtgebiet mit Hilfe von Kreismitteln und Mitteln der EU gesichert worden ist; außerdem im Evenhauser Holz, der Nebelsmark, dort sind temporäre Blänken angelegt worden, und ein Gewässer mit Quelle ist gesichert worden. Mit der zusammenfassenden Erklärung, dass die Maßnahmen des Landschaftsplanes insgesamt einer Anreicherung der Landschaft mit Natur- und Artenschutz fördernden Elementen dienen, schließt Herr Zimmermann seinen Vortrag. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt. Sie wird im Ratsinformationssystem eingestellt und kann auf Wunsch auch als Papierversion angefordert werden. Aus der SPD-Fraktion werden folgende Fragen zum Thema gestellt: Frau Drewes-Meyer fragt, wie man vorgehen sollte, wenn man Baumreihen oder Hecken anpflanzen will. Dies wäre, laut Herrn Zimmermann, über einen Flächenkauf oder die Eintragung einer Grunddienstbarkeit machbar. Herr Burkamp fragt, ob man den Heipker See auch anschauen kann. Herr Zimmermann ist gerne bereit, die Ausschussmitglieder durch das NSG zu führen. Herr Grünert beschreibt, dass ja nun sowohl der Kreis Lippe, als auch der NABU Leopoldshöhe und auch die Gemeinde Leopoldshöhe im Sinne der Biotopvernetzung aktiv sind. Seine Frage ist, wie geht es weiter, wer tut den ersten Schritt? Herr Zimmermann antwortet, dass der Weg zur Umsetzung am besten über den Kreis Lippe laufen sollte. Man sollte Hand in Hand arbeiten. Der Kreis Lippe unterstützt auf jeden Fall finanziell und führt die Ausschreibungen und die Umsetzung durch. Eine große Hilfe dabei ist es, dass die Gemeinde Leopoldshöhe die Kontakte zu den Bürgerinnen und Bürgern herstellen kann. Daher ist die Zusammenarbeit sehr erfreulich. AV Herr Gräfe nennt als Ansprechpartner den Ortslandwirt, ████████████, und den Vorsitzenden des Landwirtschaftlichen Vereins Teutoburg, ████████████████████████, sowie die Vertreter der Landwirtschaftskammer. Auf seine Frage, ob die Drainagefunktion bei Umsetzung der Maßnahmen erhalten bleiben soll, bekräftigt Herr Zimmermann, dass die landwirtschaftliche Nutzbarkeit der angrenzenden Flächen gewährleistet bleiben muss. Dies wird erreicht, indem man grundsätzlich 10 m Abstand von den Sammlern hält. Aus der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen fragt Herr Hachmeister nach der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme zur beantragten Baumaßnahme am Gut Hovedissen. Er bittet den Kreis, die Umsetzung der Maßnahme zeitnah anzugehen. 3.2 Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie In der Gemeinde Leopoldshöhe sind seit 2005 Gewässerkonzepte aufgestellt worden, so leitet Herr Loer seinen Vortrag zum Thema ein. Der Rat der Gemeinde hat die finanziellen Mittel für die Umsetzung der Maßnahmen bereitgestellt. Bisher sind 34 Maßnahmen umgesetzt worden, die alle mit 80% der Mittel von der EU bezuschusst worden sind. Herr Loer hat neun Maßnahmen ausgewählt, die er anhand einer Foto-Dokumentation vorstellen möchte. Einige der Maßnahmen ließen sich sehr kostengünstig umsetzen, da sie teilweise in Handarbeit durch Mitarbeiter der AGA durchgeführt wurden. An dieser Stelle unterbricht AV Herr Gräfe den Vortragenden und bittet angesichts der fortgeschrittenen Zeit, den Vortrag abzuschließen. Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird vereinbart, den Vortrag als Anlage dem Protokoll beizufügen (Anlage 2). Er wird im Ratsinformationssystem eingestellt und kann auf Wunsch auch als Papierversion angefordert werden. AV Herr Gräfe bedankt sich bei den Vortragenden und schließt mit der Bitte um weiterhin gute Zusammenarbeit den Tagesordnungspunkt ab. 4. Umstiegsmöglichkeiten auf ein differenziertes Volumensystem AV Gräfe leitet in das Thema ein. Herr Hachmeister stellt die Beschlusslage dar und erinnert, dass die Tonnengrößen bereits beschlossen sind. -4- Die Verwaltung hat zur Sitzung, ergänzend zu den Vorlagen, eine Tischvorlage erarbeitet (Anlage 3). Diese wird kurz erläutert. Aus der SPD-Fraktion werden einige Fragen formuliert, die noch zu beantworten sind: Wie sieht es mit dem Mindestvolumen aus? Müssen die Gebühren für die Gartenabfallsammlung mit beschlossen werden? Wie ist es um die Standfestigkeit der kleineren Tonnen bestellt? Die CDU-Fraktion meint, diese Fragen seien bereits besprochen worden. Aus der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen sagt Herr Hachmeister, dass diese Dinge nun zu klären und zu beschließen sind. Aus der Verwaltung wird erläutert, dass der derzeitige Beschluss kein Mindestvolumen vorsieht. Man habe allerdings aus dem Arbeitskreis die Empfehlung, 5 Liter pro Person als Mindestvolumen festzulegen. Die 40l-Behälter werden nicht empfohlen. Allerdings, so erläutert Kämmerer Herr Lange, haben die Gemeinden, die 40-l-Behälter anbieten, bisher keine negativen Erfahrungen gemacht. AV Herr Gräfe erkundigt sich nach der Differenz zwischen Restmüll- und Biobehältern. Die Verwaltung erklärt hierzu, dass der Kostenblock (Verwaltungskosten, Dienstleistungen etc.) zu 100 % auf den Restmüll umgelegt ist, damit bei Abmeldung des Biogefäßes eine Kostendeckung gewährleistet bleibt. Auch wird der Unterschied zwischen Biotonne und Saisonbiotonne von der Verwaltung nochmals erläutert. Die Saisonbiotonne trägt die Kosten anteilig für 15 Leerungen im Jahr (Mai bis November). Insgesamt rechnet die Verwaltung als Kalkulationsgrundlage mit 5.600 grauen Tonnen. AV Herr Gräfe ergänzt zum Vergleich Zahlen aus dem Jahr 2012: Abfall in der grauen Tonne 15,2 kg/Person bei monatlicher Abfuhr und in der grünen Tonne 55 kg/Person und Jahr bei einem 4-Personen-Haushalt. Herr Hachmeister erläutert das Verfahren für die Beschlüsse: es muss zu nächst beschlossen werden, ob die Gemeinde Leopoldshöhe eine Saisonbiotonne einführen will. Dann gilt es über das Mindestvolumen zu beschließen. Und letztlich, für welche der Kalkulationsgrundlagen bzw. Gebührensatzungsentwürfe der Ausschuss eine Empfehlung aussprechen will. Kämmerer Herr Lange weist hier noch einmal auf die Aussage in der Vorlage hin, in der die Verwaltung zu dem Gebührenmodell der Stadt Oerlinghausen tendiert, dass aber eine Saisonbiotonne in die Kalkulation eingearbeitet werden müsse. Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt, eine Saisonbiotonne einzuführen. - 9 Ja-Stimme(n), 6 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) AV Herr Gräfe fasst zusammen, dass nunmehr die Saisonbiotonne mit 15 Leerungen beschlossen ist. Ein Mindestvolumen von 5 Litern pro Person im Abfuhrrythmus wird seitens der CDU-Fraktion und der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen vorgeschlagen. Zur Tauschgebühr wird erläutert, dass diese anfällt, wenn die Behälter getauscht worden sind, aber die geringere Grundgebühr bei einem angemeldeten Tausch rückwirkend für das Jahr 2014 angerechnet wird. Weitere Fragen aus der SPD-Fraktion nach der technischen Umsetzung (welches Fahrzeug, Schlösser bei großen Behältern) werden von der Verwaltung beantwortet: Es werden weiterhin die gleichen Fahrzeuge der Firma Tönsmeier in Leopoldshöhe eingesetzt, bzgl. der Schlösser gibt es demnach keine Probleme. Diese gäbe es aber auch bei anderen Fahrzeugen nicht. AV Herr Gräfe stellt ergänzend dar, dass eine Befreiung von der Biotonne Bestandteil der Satzung sein wird. Die SPD-Fraktion macht zusammenfassend deutlich, dass sie der Satzung nicht zustimmen wird aus folgenden Gründen: 1. da man gegen die Abschaffung eines funktionierenden Systems ist, 2. da man es umweltpolitisch für den falschen Weg hält, 3. da man keine Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger haben möchte, 4. da es möglicherweise zu einer „Unterdeckung“ kommen wird, zu deren Deckung dann ein Zuschuss aus dem Gemeindehaushalt erforderlich wird. Die Fraktion von Bündnis 90 /Die Grünen findet es schade, dass man keinen Konsens gefunden hat. -5- Die FDP-Fraktion äußert sich optimistisch und befürchtet nicht, dass mehr Müll entsorgt werden wird. -6- Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung, die Einführung des differenzierten Volumensystems wie folgt vorzubereiten: - Angebot einer Saisonbiotonne - Mindestvolumen von 5 Litern pro Person - Satzung und Abfallgebührensatzung auf Grundlage des Modells der Stadt Oerlinghausen. - 9 Ja-Stimme(n), 6 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) 5. Mitteilungen der Verwaltungen Frau Göring berichtet über die Pflanzaktion in Nähe der Askampstraße, die am 8. November 2013 unter Teilnahme der Spenderinnen und Spender stattgefunden hat. Es war eine schöne Aktion, die gut verlaufen ist. Für weitere Baumpflanzungen werden seitens der Verwaltung die anderen drei bisher zur Diskussion gestellten Flächen auf die Machbarkeit hin geprüft. Das Ergebnis wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz behandelt werden. Frau Göring berichtet außerdem zum Thema „Stadtradeln“. Aus der CDU-Fraktion wird die Frage gestellt, warum an der Schötmarschen Straße nördlich des Kreisels keine Anpflanzung realisierbar ist, da dort jeden Winter Schneeverwehungen zu festzustellen sind, die durch eine Heckenpflanzung verhindert werden könnte. Die Verwaltung wird diese Frage klären. Aus der SPD-Fraktion wird angemerkt, dass zu letztgenanntem Thema vor zwei Jahren bereits ein Antrag gestellt worden sei. Anmerkung der Verwaltung: Die Flächen an der Schötmarschen Straße gehören zur LIL und sind langfristig verpachtet. Sie werden ackerbaulich genutzt. Zur Pflanzaktion merkt Frau Drewes-Meyer an, dass aus den Reihen der SPD drei Bäume gespendet worden seien. Die Kosten für einen Baum beliefen sich auf 120 bis 145 Euro. Insgesamt lobt sie die gute Zusammenarbeit mit der Verwaltung und stellt heraus, dass die Pflanzaktion in diesem Bereich sehr positiv zu bewerten sei, da es sich um einen siedlungsnahen Bereich handelt. Der Ausschussvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 20:03 Uhr. Gräfe stellv. Ausschussvorsitzender Leweling Schriftführer/in