Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlußtext (Umstiegsmöglichkeiten auf ein differenziertes Volumensystem)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
10 kB
Datum
11.11.2013
Erstellt
28.11.13, 21:16
Aktualisiert
28.11.13, 21:16
Beschlußtext (Umstiegsmöglichkeiten auf ein differenziertes Volumensystem) Beschlußtext (Umstiegsmöglichkeiten auf ein differenziertes Volumensystem)

öffnen download melden Dateigröße: 10 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 17. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz (Wahlperiode 2009/2014) am 11.11.2013: 4. Umstiegsmöglichkeiten auf ein differenziertes Volumensystem AV Gräfe leitet in das Thema ein. Herr Hachmeister stellt die Beschlusslage dar und erinnert, dass die Tonnengrößen bereits beschlossen sind. Die Verwaltung hat zur Sitzung, ergänzend zu den Vorlagen, eine Tischvorlage erarbeitet (Anlage 3). Diese wird kurz erläutert. Aus der SPD-Fraktion werden einige Fragen formuliert, die noch zu beantworten sind: Wie sieht es mit dem Mindestvolumen aus? Müssen die Gebühren für die Gartenabfallsammlung mit beschlossen werden? Wie ist es um die Standfestigkeit der kleineren Tonnen bestellt? Die CDU-Fraktion meint, diese Fragen seien bereits besprochen worden. Aus der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen sagt Herr Hachmeister, dass diese Dinge nun zu klären und zu beschließen sind. Aus der Verwaltung wird erläutert, dass der derzeitige Beschluss kein Mindestvolumen vorsieht. Man habe allerdings aus dem Arbeitskreis die Empfehlung, 5 Liter pro Person als Mindestvolumen festzulegen. Die 40l-Behälter werden nicht empfohlen. Allerdings, so erläutert Kämmerer Herr Lange, haben die Gemeinden, die 40-l-Behälter anbieten, bisher keine negativen Erfahrungen gemacht. AV Herr Gräfe erkundigt sich nach der Differenz zwischen Restmüll- und Biobehältern. Die Verwaltung erklärt hierzu, dass der Kostenblock (Verwaltungskosten, Dienstleistungen etc.) zu 100 % auf den Restmüll umgelegt ist, damit bei Abmeldung des Biogefäßes eine Kostendeckung gewährleistet bleibt. Auch wird der Unterschied zwischen Biotonne und Saisonbiotonne von der Verwaltung nochmals erläutert. Die Saisonbiotonne trägt die Kosten anteilig für 15 Leerungen im Jahr (Mai bis November). Insgesamt rechnet die Verwaltung als Kalkulationsgrundlage mit 5.600 grauen Tonnen. AV Herr Gräfe ergänzt zum Vergleich Zahlen aus dem Jahr 2012: Abfall in der grauen Tonne 15,2 kg/Person bei monatlicher Abfuhr und in der grünen Tonne 55 kg/Person und Jahr bei einem 4-Personen-Haushalt. Herr Hachmeister erläutert das Verfahren für die Beschlüsse: es muss zu nächst beschlossen werden, ob die Gemeinde Leopoldshöhe eine Saisonbiotonne einführen will. Dann gilt es über das Mindestvolumen zu beschließen. Und letztlich, für welche der Kalkulationsgrundlagen bzw. Gebührensatzungsentwürfe der Ausschuss eine Empfehlung aussprechen will. Kämmerer Herr Lange weist hier noch einmal auf die Aussage in der Vorlage hin, in der die Verwaltung zu dem Gebührenmodell der Stadt Oerlinghausen tendiert, dass aber eine Saisonbiotonne in die Kalkulation eingearbeitet werden müsse. Beschluss: Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt, eine Saisonbiotonne einzuführen. Beratungsergebnis: - 9 Ja-Stimme(n), 6 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) - AV Herr Gräfe fasst zusammen, dass nunmehr die Saisonbiotonne mit 15 Leerungen beschlossen ist. Ein Mindestvolumen von 5 Litern pro Person im Abfuhrrythmus wird seitens der CDU-Fraktion und der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen vorgeschlagen. Zur Tauschgebühr wird erläutert, dass diese anfällt, wenn die Behälter getauscht worden sind, aber die geringere Grundgebühr bei einem angemeldeten Tausch rückwirkend für das Jahr 2014 angerechnet wird. Weitere Fragen aus der SPD-Fraktion nach der technischen Umsetzung (welches Fahrzeug, Schlösser bei großen Behältern) werden von der Verwaltung beantwortet: Es werden weiterhin die gleichen Fahrzeuge der Firma Tönsmeier in Leopoldshöhe eingesetzt, bzgl. der Schlösser gibt es demnach keine Probleme. Diese gäbe es aber auch bei anderen Fahrzeugen nicht. AV Herr Gräfe stellt ergänzend dar, dass eine Befreiung von der Biotonne Bestandteil der Satzung sein wird. Die SPD-Fraktion macht zusammenfassend deutlich, dass sie der Satzung nicht zustimmen wird aus folgenden Gründen: 1. da man gegen die Abschaffung eines funktionierenden Systems ist, 2. da man es umweltpolitisch für den falschen Weg hält, 3. da man keine Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger haben möchte, 4. da es möglicherweise zu einer „Unterdeckung“ kommen wird, zu deren Deckung dann ein Zuschuss aus dem Gemeindehaushalt erforderlich wird. Die Fraktion von Bündnis 90 /Die Grünen findet es schade, dass man keinen Konsens gefunden hat. Die FDP-Fraktion äußert sich optimistisch und befürchtet nicht, dass mehr Müll entsorgt werden wird. Beschluss: Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung, die Einführung des differenzierten Volumensystems wie folgt vorzubereiten: - Angebot einer Saisonbiotonne - Mindestvolumen von 5 Litern pro Person - Satzung und Abfallgebührensatzung auf Grundlage des Modells der Stadt Oerlinghausen. Beratungsergebnis: - 9 Ja-Stimme(n), 6 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -