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Beschlußtext (Friedhofsangelegenheiten hier: Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,9 kB
Datum
28.11.2013
Erstellt
20.12.13, 21:16
Aktualisiert
20.12.13, 21:16
Beschlußtext (Friedhofsangelegenheiten
hier: Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe) Beschlußtext (Friedhofsangelegenheiten
hier: Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 18. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz (Wahlperiode 2009/2014) am 28.11.2013: 4. Friedhofsangelegenheiten hier: Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe Einleitend stellt AV Herr Hachmeister heraus, dass es in vielen Fällen erfreulicherweise zu einer Gebührensenkung kommen wird. Die CDU-Fraktion fragt nach der Bedeutung des Begriffs „RA-Saldo“ in der Kostenträgerrechnung und nach der Anrechnung der Position „Öffentliches Grün“ in der Kalkulation. Dazu erläutert die Verwaltung die Vorgehensweise bei der Erstellung der vorliegenden Kalkulation durch das Institut für Kommunale Haushaltswirtschaft. Auch die Frage nach dem Zustandekommen der abziehbaren Kosten (RA-Saldo auf Seite 33 der Vorlage) wird von der Verwaltung erläutert: die Abkürzung bedeutet Rechnungsabgleich, es handelt sich dabei um verschiedene Einzelposten wie z. B. Rückstellungen. Aus der SPD-Fraktion wird gefragt, weshalb sich die Kosten für die Benutzung der Trauerhalle erhöht haben, wie lange die Halle im Durchschnitt genutzt wird und wie die Erhöhung der Kosten für Urnengräber begründet wird. Zum Thema Trauerhalle erklärt die Verwaltung, dass die durchschnittliche Nutzung zwei bis drei Tage beträgt, die Nutzung aber insgesamt immer seltener nachgefragt wird. Da viele Bestattungsunternehmen mittlerweile ähnliche Leistungen anbieten, ist die Nutzung der gemeindlichen Gebäude wie Trauerhalle und Kapelle rückläufig. Da die Kosten für die Unterhaltung jedoch gleich bleiben, erhöhen sich hier zwangsläufig die Nutzungsgebühren. Das Urnengrab ist im Vergleich zu den anderen Grabarten dasjenige, welches am stärksten nachgefragt wird, u. a. daraus leitet sich die Erhöhung der Gebühren ab. Auch bei anderen Grabarten kann je nach Nachfrage eine Erhöhung erfolgen, dies hat nichts mit der Anlage des Urnengrabes zu tun. Für die SPD-Fraktion stellt Herr Grünert fest, dass über die gewünschte Gebührenstabilität hinaus jetzt sogar eine Senkung der Gebühren erreicht werden konnte. Er fragt an, in wiefern man nun mit Stabilität rechnen kann. Die Verwaltung macht deutlich, dass die vorliegende Kalkulation auf ein bis zwei Jahre ausgelegt ist und die Gebühren über diesen Zeitraum stabil bleiben können, sofern keine unvorhersehbaren Entwicklungen eintreten, die größere Einwirkungen auf die Kalkulation haben könnten. Herr Gräfe verweist noch einmal auf die Vorlage, in der zur Abschreibung für die Erweiterungsflächen in Dahlhausen und Leopoldshöhe klare Aussagen getroffen wurden. Aus seiner Sicht ist es nachvollziehbar, dass man den größten Anteil der Gebühren dort erhebt, wo die stärkste Nachfrage besteht. Dies sieht Frau Drewes-Meyer aus der SPD Fraktion anders: man müsse genau an dieser Stelle die Gebühren senken. Dazu gibt die Verwaltung zu bedenken, dass die Gebühren ja u. a. auch die Beträge für die Verlängerungen abdecken müssen. Möglicherweise, so Herr Gräfe, ändern sich im Laufe der Zeit auch die Nutzungsstrukturen der Friedhöfe, so dass die Urnengräber dann wieder günstiger würden. Zu der Thematik erläutert die Verwaltung, dass z. B. Rasengräber in anderen Kommunen deutlich teurer sind als in der Gemeinde Leopoldshöhe. Betriebswirtschaftlich gesehen sind diese Gräber tatsächlich günstiger, da die Pflege der entsprechenden Flächen einen deutlich geringeren Aufwand erfordert. Im Anschluss an die ausführliche Diskussion lässt AV Herr Hachmeister über nachstehenden Beschluss abstimmen. Beschluss: Dem Haupt- und Finanzausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen: a) Die vom Institut für Kommunale Haushaltswirtschaft erstellte und vom Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz erörterte Gebührenbedarfsberechnung der Friedhofs- und Bestattungsanlagen der Gemeinde Leopoldshöhe wird gebilligt. b) Gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz wird die im Entwurf vorliegende Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe genehmigt, mit der Empfehlung an den Rat, entsprechend zu beschließen. Beratungsergebnis: - einstimmig -