Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,9 kB
Datum
28.11.2013
Erstellt
20.12.13, 21:16
Aktualisiert
20.12.13, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 18. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz (Wahlperiode 2009/2014)
am 28.11.2013:
4.
Friedhofsangelegenheiten
hier: Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und
Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe
Einleitend stellt AV Herr Hachmeister heraus, dass es in vielen Fällen erfreulicherweise zu einer
Gebührensenkung kommen wird.
Die CDU-Fraktion fragt nach der Bedeutung des Begriffs „RA-Saldo“ in der Kostenträgerrechnung und
nach der Anrechnung der Position „Öffentliches Grün“ in der Kalkulation.
Dazu erläutert die Verwaltung die Vorgehensweise bei der Erstellung der vorliegenden Kalkulation
durch das Institut für Kommunale Haushaltswirtschaft. Auch die Frage nach dem Zustandekommen der
abziehbaren Kosten (RA-Saldo auf Seite 33 der Vorlage) wird von der Verwaltung erläutert: die
Abkürzung bedeutet Rechnungsabgleich, es handelt sich dabei um verschiedene Einzelposten wie z. B.
Rückstellungen.
Aus der SPD-Fraktion wird gefragt, weshalb sich die Kosten für die Benutzung der Trauerhalle erhöht
haben, wie lange die Halle im Durchschnitt genutzt wird und wie die Erhöhung der Kosten für
Urnengräber begründet wird.
Zum Thema Trauerhalle erklärt die Verwaltung, dass die durchschnittliche Nutzung zwei bis drei Tage
beträgt, die Nutzung aber insgesamt immer seltener nachgefragt wird. Da viele Bestattungsunternehmen mittlerweile ähnliche Leistungen anbieten, ist die Nutzung der gemeindlichen Gebäude
wie Trauerhalle und Kapelle rückläufig. Da die Kosten für die Unterhaltung jedoch gleich bleiben,
erhöhen sich hier zwangsläufig die Nutzungsgebühren.
Das Urnengrab ist im Vergleich zu den anderen Grabarten dasjenige, welches am stärksten
nachgefragt wird, u. a. daraus leitet sich die Erhöhung der Gebühren ab. Auch bei anderen Grabarten
kann je nach Nachfrage eine Erhöhung erfolgen, dies hat nichts mit der Anlage des Urnengrabes zu
tun.
Für die SPD-Fraktion stellt Herr Grünert fest, dass über die gewünschte Gebührenstabilität hinaus jetzt
sogar eine Senkung der Gebühren erreicht werden konnte. Er fragt an, in wiefern man nun mit Stabilität
rechnen kann.
Die Verwaltung macht deutlich, dass die vorliegende Kalkulation auf ein bis zwei Jahre ausgelegt ist
und die Gebühren über diesen Zeitraum stabil bleiben können, sofern keine unvorhersehbaren
Entwicklungen eintreten, die größere Einwirkungen auf die Kalkulation haben könnten.
Herr Gräfe verweist noch einmal auf die Vorlage, in der zur Abschreibung für die Erweiterungsflächen in
Dahlhausen und Leopoldshöhe klare Aussagen getroffen wurden. Aus seiner Sicht ist es nachvollziehbar, dass man den größten Anteil der Gebühren dort erhebt, wo die stärkste Nachfrage besteht.
Dies sieht Frau Drewes-Meyer aus der SPD Fraktion anders: man müsse genau an dieser Stelle die
Gebühren senken. Dazu gibt die Verwaltung zu bedenken, dass die Gebühren ja u. a. auch die Beträge
für die Verlängerungen abdecken müssen.
Möglicherweise, so Herr Gräfe, ändern sich im Laufe der Zeit auch die Nutzungsstrukturen der
Friedhöfe, so dass die Urnengräber dann wieder günstiger würden.
Zu der Thematik erläutert die Verwaltung, dass z. B. Rasengräber in anderen Kommunen deutlich
teurer sind als in der Gemeinde Leopoldshöhe. Betriebswirtschaftlich gesehen sind diese Gräber
tatsächlich günstiger, da die Pflege der entsprechenden Flächen einen deutlich geringeren Aufwand
erfordert.
Im Anschluss an die ausführliche Diskussion lässt AV Herr Hachmeister über nachstehenden
Beschluss abstimmen.
Beschluss:
Dem Haupt- und Finanzausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
a) Die vom Institut für Kommunale Haushaltswirtschaft erstellte und vom Ausschuss für Umwelt und
Klimaschutz erörterte Gebührenbedarfsberechnung der Friedhofs- und Bestattungsanlagen der
Gemeinde Leopoldshöhe wird gebilligt.
b) Gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz wird die im Entwurf
vorliegende Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und
Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe genehmigt, mit der Empfehlung an den
Rat, entsprechend zu beschließen.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -