Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
20.12.13, 21:16
Aktualisiert
20.12.13, 21:16
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Inhalt der Datei
Niederschrift
über die 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 12.12.2013
Tagungsort:
Sitzungssaal des Rathauses
Beginn:
18:03 Uhr
Ende:
19:12 Uhr
Anwesend sind:
Bürgermeister Herr Schemmel
SPD:
Herr Brinkmann, Herr Büker, Herr Burkamp (ab 18:06 Uhr – TOP 3), Herr Grünert, Herr
Kühnel, Herr Puchert-Blöbaum
CDU:
Herr Fiedler, Herr Gräfe, Herr Habicht, Herr Meckelmann, Frau Risy (für Herrn
Hohberger), Herr Siese
B90/Grüne:
Herr Hachmeister, Herr Kantim
FDP:
Herr Eger
Verwaltung:
FBL Herr Lange, FBL Herr Taron, Herr Niebuhr, Frau Patruck
Zuhörer:
1 (ab TOP 7)
Presse:
1
Bürgermeister Herr Schemmel eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die
Beschlussfähigkeit fest.
Vor Eintritt in die Tagesordnung verweist BM Herr Schemmel sowohl auf den zu dieser Sitzung versandten
Nachgang als auch auf die als Tischvorlage verteilte Drucksache 128/2013.
Die Tagesordnung wird sodann wie folgt abgehandelt:
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1.
Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Es werden keine Anfragen gestellt.
2.
Anfragen der Ausschussmitglieder
AM Herr Hachmeister bezieht sich in seiner Anfrage auf ein Schreiben der ABS, das in den letzten
Tagen an die Leopoldshöher Bürgerinnen und Bürger verteilt wurde. In dem Schreiben teile Herr Euler
für die ABS mit, dass die ABS es als erwiesen ansehe, dass die Steuerbescheide der letzten Jahre,
mindestens seit dem Jahr 2004, in ihrer Zahlungshöhe in Frage gestellt werden müssten und diese
nachträglich nach unten korrigiert werden müssen. Im Folgenden fragt AM Herr Hachmeister nach, wie
die Verwaltung mit diesen Vorwürfen umgehe. BM Herr Schemmel teilt darauf hin mit, dass die
Verwaltung dieses Schreiben nicht aufwerten möchte und man deshalb nicht plane, auf die Vorwürfe zu
reagieren. Im Übrigen habe Herr Euler nur Vermutungen geäußert, so dass man rechtlich nicht gegen
ihn vorgehen könne.
-2-
3.
Antrag der CDU-Fraktion vom 21.11.2013
hier: Erstellung eines "freiwilligen" Haushaltssicherungskonzeptes
Einleitend verweist BM Herr Schemmel auf den der Einladung beigefügten Antrag der CDU-Fraktion
vom 21. November 2013 und gibt sodann den Antragstellern Gelegenheit, ihren Antrag zu begründen.
AM Herr Meckelmann bezieht sich im Folgenden zunächst auf die umfangreichen Ausführungen zur
Begründung des o. g. Antrages der CDU-Fraktion. So habe seine Fraktion bereits vor der
Verabschiedung des Haushalts für das laufende Jahr vorgeschlagen, eine Haushaltssicherung auf
freiwilliger Basis durchzuführen. Dieser Vorschlag solle jetzt in die Tat umgesetzt werden. Aktuell gehe
es derzeit vorerst um ein Konzept, die Intensität der Umsetzung müsse dann zu einem späteren
Zeitpunkt diskutiert werden. Generell habe er große Sorge, dass Zuweisungen zukünftig deutlich
geringer ausfallen als zum jetzigen Zeitpunkt vorgesehen. Unstrittig sei sicherlich auch, so AM Herr
Meckelmann weiter, dass man innerhalb der nächsten zehn Jahre einen Haushaltsausgleich anstreben
müsse. Durch ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept könne die Gemeinde Leopoldshöhe jedoch
selbst entscheiden, mit welchen Maßnahmen dieses Ziel erreicht werden könne.
In der sich nun anschließenden Diskussion stellt BM Herr Schemmel fest, dass der Antrag seitens der
Verwaltung
unterstützt
werde.
Gleichwohl
solle
im
Beschlussvorschlag
der
Begriff
„Haushaltssicherungskonzept“ durch den Begriff „freiwilliges Haushaltssicherungskonzept“ erweitert
werden. Darüber hinaus schlage er vor, die Zielsetzung des § 76 Abs. 2 S. 1 GO NRW einzubeziehen,
um so ungewollten Verpflichtungen zu entgehen. AM Herr Meckelmann regt sodann an, die
Formulierung des ganzen Absatzes 2 zu wählen, um so sicherzustellen, dass der 10-Jahres-Frist
Rechnung getragen werde. Im weiteren Verlauf teilt AM Herr Hachmeister mit, dass auch seine Fraktion
den Antrag unterstütze. In diesem Jahr habe man zwar knapp der Haushaltssicherung entgehen
können, das aktuell geplante freiwillige Haushaltssicherungskonzept sei jedoch zwingend notwendig,
um die Haushaltssicherung auch dauerhaft abzuwenden. AM Herr Puchert-Blöbaum gibt für die SPDFraktion bekannt, dass auch seine Fraktion die Thematik unterstütze. Dennoch müsse der
Beschlussvorschlag seiner Auffassung noch leicht modifiziert werden. Anschließend schlägt er den
folgenden Beschlussvorschlag vor: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde
Leopoldshöhe, den Bürgermeister zu beauftragen, spätestens bis zum März 2014 einen freiwilligen
Konsolidierungsplan in Form eines Haushaltssicherungskonzeptes auf der Basis des § 76 GO NRW
vorzulegen.
Kämmerer Herr Lange gibt sodann zu bedenken, dass die hierfür in Frage kommende Sitzung des
Rates nach der aktuellen Sitzungsplanung erst für den 15. Mai 2014 vorgesehen sei. Er schlage
deshalb vor, den o. g. Konsolidierungsplan in der übernächsten Sitzung des Rechnungsprüfungs- und
Bilanzausschusses am 10. April 2014 vorzulegen. Die weitere Beratung könne sodann im Anschluss
erfolgen. Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses nehmen diese Äußerungen zustimmend
zur Kenntnis und fassen sodann folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den Bürgermeister
zu beauftragen, einen freiwilligen Konsolidierungsplan in Form eines Haushaltssicherungskonzeptes
auf der Basis des § 76 GO NRW vorzulegen.
- einstimmig 4.
Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe
In diesem Zusammenhang verweist BM Herr Schemmel zunächst auf Drucksache 121/2013. Im
Folgenden führt er aus, dass die Verwaltung aufgrund aktueller Rechtsprechung und einer Neufassung
der Musterhauptsatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW vorschlage, die Hauptsatzung in
Anlehnung an die aktuelle Musterhauptsatzung neu zu fassen. Im Zuge dessen wurden darüber hinaus
zahlreiche redaktionelle Änderungen eingearbeitet, so BM Herr Schemmel abschließend. In der sich
nun anschließenden kurzen Diskussion gibt AM Herr Hachmeister zu bedenken, dass die Neufassung
der Hauptsatzung auch grundlegende Änderungen beinhalte. So sei beispielweise § 9 Abs. 1 der
Hauptsatzung seiner Auffassung nach entscheidend geändert worden. Deshalb solle die Verwaltung
nun zunächst eine Gegenüberstellung der Ursprungs- und der Neufassung ausarbeiten, da so die
vorgeschlagenen Änderungen deutlicher würden. Seine Fraktion beantrage deshalb, den
Tagesordnungspunkt zur Beratung zurück in die Fraktionen zu verweisen und sodann in der nächsten
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erneut über die Angelegenheit zu beraten.
BM Herr Schemmel gibt im weiteren Verlauf der Diskussion zu bedenken, dass zum Jahresende
zahlreiche Satzungen verabschiedet werden und es deshalb durchaus sinnvoll sei, im Zuge dessen
auch die Hauptsatzung zu beschließen. Er schlägt vor, die Gegenüberstellung Anfang der nächsten
Woche nachzureichen, so dass in der nächsten Sitzung des Rates am 19. Dezember 2013 planmäßig
-3-
über die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe beraten werden könne. Die
Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses nehmen diese Vorgehensweise zustimmend zur
Kenntnis.
5.
Abfallentsorgung
hier: Umstieg auf ein differenziertes Volumensystem
5.1 Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2014
AM Herr Hachmeister berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vom 28.
November 2013 und erläutert die Beschlusslage. Der Haupt- und Finanzausschuss fasst sodann ohne
weitere Aussprache folgenden Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vom 28. November 2013
beschließt der Haupt- und Finanzausschuss, die Gebührenkalkulation dem Rat der Gemeinde
Leopoldshöhe zur Zustimmung vorzulegen.
- 9 Ja-Stimme(n), 6 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) 5.2 Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung - Abfallentsorgungssatzung - in der
Gemeinde Leopoldshöhe
AM Herr Hachmeister informiert über die Beschlusslage aus der letzten Sitzung des Ausschusses für
Umwelt und Klimaschutz vom 28. November 2013. Seitens des Ausschusses sei angemerkt worden,
dass die Möglichkeit der Befreiung von der Biotonne nicht hinreichend deutlich werde. Deshalb sei
vorgeschlagen worden, so AM Herr Hachmeister abschließend, in § 11 der Satzung (Anzahl und Größe
der Abfallbehälter) einen entsprechenden Verweis auf § 8 (Ausnahmen vom Anschluss- und
Benutzungszwang an die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung) einzuarbeiten. Der Haupt- und
Finanzausschuss fasst sodann ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vom 28. November 2013
beschließt der Haupt- und Finanzausschuss, die Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung –
Abfallentsorgungssatzung – in der Gemeinde Leopoldshöhe (Drucksache 114/2013) - unter
Berücksichtigung der seitens des Fachausschusses vorgeschlagenen Änderung (Verweis in § 11 auf
§ 8) dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.
- 9 Ja-Stimme(n), 6 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) 5.3 Neufassung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde
Leopoldshöhe
Eingangs erläutert AM Herr Hachmeister kurz die Beschlusslage aus der letzten Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vom 28. November 2013. Nach kurzer Diskussion habe der
Fachausschuss dem Haupt- und Finanzausschuss bei 6 Gegenstimmen empfohlen, dem Rat die
Neufassung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Ohne weitere Aussprache fasst der Haupt- und Finanzausschuss sodann folgenden Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vom 28. November 2013
beschließt der Haupt- und Finanzausschuss, die Neufassung der Gebührensatzung zur
Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe (Drucksache 115/2013) dem Rat der
Gemeinde Leopoldshöhe zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.
- 9 Ja-Stimme(n), 6 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) 6.
Friedhofsangelegenheiten
hier: Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und
Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe
AM Herr Hachmeister berichtet in diesem Zusammenhang aus der letzten Sitzung des Ausschusses für
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Umwelt und Klimaschutz vom 28. November 2013 und erläutert sodann die Beschlusslage. Der Hauptund Finanzausschuss fasst anschließend ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vom 28. November 2013
wird die vom Institut für Kommunale Haushaltswirtschaft erstellte und vom Ausschuss für Umwelt und
Klimaschutz erörterte Gebührenbedarfsberechnung der Friedhofs- und Bestattungsanlagen der
Gemeinde Leopoldshöhe mit der Empfehlung an den Rat, diese entsprechend zu beschließen, gebilligt.
Darüber hinaus wird die im Entwurf vorliegende Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das
Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe (Drucksache 112/2013),
mit der Empfehlung an den Rat entsprechend zu beschließen, genehmigt.
- einstimmig 7.
Personalsituation Freiwillige Feuerwehr
Anhand der Vorlage erläutert BM Herr Schemmel zunächst den Vorschlag der Verwaltung zur
Änderung des Ratsbeschlusses über die Entschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr.
Hintergrund sei die Tatsache, dass im Rahmen der Tagesalarmverfügbarkeit immer größer werdende
Personalprobleme auftreten. Deshalb müsse dringend über Möglichkeiten nachgedacht werden, wie
weitere Mitlieder gewonnen werden können und wie das Personal der Einsatzabteilungen der
Freiwilligen Feuerwehr langfristig gesichert werden könne. Trotz der geringen finanziellen Spielräume
der Gemeinde Leopoldshöhe müsse man überlegen, wie die Ehrenamtsmotivation in diesem
Zusammenhang gesteigert werden könne, so BM Herr Schemmel weiter. Die Verwaltung unterbreite in
der heutigen Sitzung deshalb den Vorschlag, einen Zuschuss für den Besuch von Sportstudios zu
gewähren. In der sich nun anschließenden Diskussion regt AM Herr Puchert-Blöbaum an, den
Beschlussvorschlag der Verwaltung an zwei Stellen zu ändern. So solle die Nummer 2 der Ziffer X zum
einen um eine Formulierung bezüglich der Sportvereine ergänzt werden. Zum anderen solle eine
Deckelung vorgesehen werden. Denkbar wäre z. B. die Übernahme der Kosten i. H. v. maximal 20 Euro
monatlich. AM Herr Meckelmann erklärt für die CDU, dass seine Fraktion ähnliche Überlegungen
angestellt habe, jedoch einen Deckelungsbetrag i. H. v. 30 Euro pro Monat vorschlage. AM Frau Risy
ergänzt, dass es wichtig sei, die Personalsituation der Freiwilligen Feuerwehr zu verbessern. Nach
weiterer kurzer Diskussion kommt man überein, dass die Verwaltung nun zunächst nochmals mit der
Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Kontakt aufnehmen soll, um zu klären, mit welchem
ungefähren Kostenaufwand zu rechnen ist. Eine endgültige Beschlussfassung bezüglich der Höhe und
der Deckelung der Förderung soll in der nächsten Sitzung des Gemeinderates am 19. Dezember 2013
erfolgen.
8.
Haushaltsplanentwurf 2014
8.1 Beratung etwaiger gegen den Haushaltsplan 2014 erhobener Einwendungen seitens der
Einwohner oder Abgabepflichtigen im Sinne von § 80 Nr. 3 GO NW (neue Fassung)
Kämmerer Herr Lange teilt mit, dass keine Einwendungen seitens der Einwohner oder
Abgabepflichtigen im Sinne von § 80 Abs. 3 GO NW (neue Fassung) erhoben worden sind.
8.2 Beratung und Beschlussempfehlung über die Haushaltssatzung 2014 nebst Anlagen
8.2.1
Beratung über die den Haupt- und Finanzausschuss betreffenden Produkte
Einleitend weist Kämmerer Herr Lange darauf hin, dass die den Haupt- und Finanzausschuss
betreffenden Produkte der Übersicht auf Seite 19 des Haushaltsplanentwurfes zu entnehmen seien.
Weiter führt er aus, dass hier auch die Breitbandverkabelung zu finden sei. Aufgrund des
geänderten Zeitablaufs der Maßnahmen und der vorliegenden Bewilligungsbescheide sei hier
allerdings eine Neuveranschlagung notwendig gewesen, die die Verwaltung im Rahmen der
Drucksache 116/2013 entsprechend mitgeteilt habe. Abschließend merkt Kämmerer Herr Lange an,
dass bei den Finanzerträgen insbesondere die im Abwasserwerk realisierten Mehrerlöse durch die
Änderung der Abschreibungsart auf Wiederbeschaffungszeitwerte zu Buche schlagen.
-5-
8.2.2
Beratung eventueller Änderungsvorschläge der Verwaltung und der Fachausschüsse
Eingangs verweist BM Herr Schemmel auf die zu diesem Tagesordnungspunkt verteilte
Tischvorlage (Drucksache 128/2013).
Im Folgenden nimmt Kämmerer Herr Lange zunächst Bezug auf die seitens der Verwaltung erstellte
Zusammenstellung zu den Änderungsvorschlägen der Verwaltung und der Fachausschüsse
(Drucksache 116/2013). Die in der heutigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses verteilte
Drucksache 128/2013 fasse diese Vorschläge abschließend zusammen und sollte deshalb nun als
Diskussionsgrundlage dienen, so Kämmerer Herr Lange weiter. Unklar sei derzeit noch, wie mit der
Deckenerneuerung der Fettpottstraße und dem Ausbau der Apfelstraße umzugehen sei. AM Herr
Hachmeister bezieht sich sodann auf ein Gespräch, das seine Fraktion mit dem Bürgermeister und
Kämmerer Herrn Lange geführt habe. In diesem Gespräch sei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
versichert worden, dass die Abrechnung bezüglich des Ausbaus der Apfelstraße erst im Jahr 2015
erfolge. Seine Fraktion könne deshalb dem Ausbau der Apfelstraße zustimmen. Gleichwohl fordere
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, so AM Herr Hachmeister abschließend, dass die Verwaltung
die Anwohnerinnen und Anwohner der Apfelstraße Anfang Januar 2014 über die in 2015 geplante
Abrechnung informiere.
Im weiteren Verlauf stellt AM Herr Meckelmann fest, dass seine Fraktion bezüglich der
Deckenerneuerung der Fettpottstraße weiteren Informationsbedarf habe und man deshalb
beantrage, die Mittel für die Durchführung der Deckenerneuerung hinsichtlich der Fettpottstraße aus
der Haushaltsplanung 2014 herauszunehmen. In der sich nun anschließenden Diskussion hebt BM
Herr Schemmel hervor, dass in diesem Zusammenhang auch der beträchtliche jährliche
Reparaturaufwand für diese Straße berücksichtigt werden müsse. Dieser betrage aktuell pro Jahr
ca. 10.000 Euro. Deshalb spreche sich die Verwaltung nach wie vor für eine begrenzte bauliche
Maßnahme aus. Da es hier jedoch offensichtlich noch Beratungsbedarf gebe, schlage die
Verwaltung vor, die Mittel für die Durchführung der notwendigen Deckenerneuerung der
Fettpottstraße zwar im Haushalt 2014 zu veranschlagen, die Bereitstellung der Mittel jedoch erst
nach einer weiteren Beratung im Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr bereitzustellen. In der
sich nun anschließenden Diskussion gehen einzelne Ausschussmitglieder nochmals sowohl auf die
jährlichen Reparaturkosten als auch auf mögliche Lösungsmöglichkeiten ein. Darüber hinaus wird
über eine mögliche Sperrung der Fettpottstraße diskutiert. Nach weiterer intensiver Erörterung fasst
der Haupt- und Finanzausschuss auf Vorschlag von BM Herrn Schemmel sodann folgenden
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die Mittel für
Straßenbaumaßnahmen (Produkt 012 541 002) in Höhe von 30.000 Euro für die Durchführung der
notwendigen Deckenerneuerung hinsichtlich der Fettpottstraße im Haushaltsplan 2014
bereitzustellen. Vor der Auftragsvergabe bedarf es jedoch einer ausführlichen Beratung in den
Fraktionen und einer Auftragsvergabe durch den Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr.
- 14 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) –
Im weiteren Verlauf diskutieren die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses über die seitens
der Verwaltung vorgeschlagene Verpflichtungsermächtigung für die Beschaffung eines
Einsatzleitwagens (ELW) der Feuerwehr. BM Herr Schemmel hebt in diesem Zusammenhang
hervor, dass im Haushaltsplanentwurf 2014 im Rahmen der Finanzplanung, bezogen auf das Jahr
2015, ein Betrag in Höhe von 75.000 Euro für die Beschaffung eines Einsatzleitwagens veranschlagt
wurde. Allerdings hätten die Führungskräfte der Feuerwehr dringend darum geben, die
Ausschreibung bereits im nächsten Jahr durchzuführen. Begründend habe die Wehrleitung
ausgeführt, dass mit der Umstellung auf Digitalfunk die gesamte Kommunikationstechnik zeitnah
angepasst werden müsse. Die Verwaltung schlage deshalb vor, so BM Herr Schemmel
abschließend, die Verpflichtungsermächtigung für die Beschaffung eines ELW der Feuerwehr in den
Haushalt 2014 aufzunehmen. Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses nehmen diese
Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
Drucksache 128/2013 ist als Anlage 1 Bestandteil dieser Niederschrift.
8.2.3 Beschlussempfehlung über die Haushaltssatzung 2014 an den Rat
-6-
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, dem
Haushaltsplan 2014 – unter Berücksichtigung der vorliegenden Änderungsvorschläge der
Verwaltung und der Fachausschüsse (Drucksachen 116/2013 und 128/2013) und der seitens der
Verwaltung vorgeschlagenen Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2014 in Höhe von 75.000 € zuzustimmen und damit die Haushaltssatzung für das Jahr 2014 nebst Anlagen zu beschließen.
- einstimmig 9.
Beratung über den Stellenplanentwurf und Beschlussempfehlung an den Rat
Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Gemeinde
Leopoldshöhe, dem Stellenplan zuzustimmen.
- einstimmig BM Herr Schemmel schließt die öffentliche Sitzung um 19:08 Uhr.
Schemmel
Ausschussvorsitzender
Patruck
Schriftführerin