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Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
20.12.13, 21:16
Aktualisiert
20.12.13, 21:16
Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss) Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss) Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss) Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss) Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss) Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

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Niederschrift über die 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 12.12.2013 Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18:03 Uhr Ende: 19:12 Uhr Anwesend sind: Bürgermeister Herr Schemmel SPD: Herr Brinkmann, Herr Büker, Herr Burkamp (ab 18:06 Uhr – TOP 3), Herr Grünert, Herr Kühnel, Herr Puchert-Blöbaum CDU: Herr Fiedler, Herr Gräfe, Herr Habicht, Herr Meckelmann, Frau Risy (für Herrn Hohberger), Herr Siese B90/Grüne: Herr Hachmeister, Herr Kantim FDP: Herr Eger Verwaltung: FBL Herr Lange, FBL Herr Taron, Herr Niebuhr, Frau Patruck Zuhörer: 1 (ab TOP 7) Presse: 1 Bürgermeister Herr Schemmel eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Vor Eintritt in die Tagesordnung verweist BM Herr Schemmel sowohl auf den zu dieser Sitzung versandten Nachgang als auch auf die als Tischvorlage verteilte Drucksache 128/2013. Die Tagesordnung wird sodann wie folgt abgehandelt: Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1. Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner Es werden keine Anfragen gestellt. 2. Anfragen der Ausschussmitglieder AM Herr Hachmeister bezieht sich in seiner Anfrage auf ein Schreiben der ABS, das in den letzten Tagen an die Leopoldshöher Bürgerinnen und Bürger verteilt wurde. In dem Schreiben teile Herr Euler für die ABS mit, dass die ABS es als erwiesen ansehe, dass die Steuerbescheide der letzten Jahre, mindestens seit dem Jahr 2004, in ihrer Zahlungshöhe in Frage gestellt werden müssten und diese nachträglich nach unten korrigiert werden müssen. Im Folgenden fragt AM Herr Hachmeister nach, wie die Verwaltung mit diesen Vorwürfen umgehe. BM Herr Schemmel teilt darauf hin mit, dass die Verwaltung dieses Schreiben nicht aufwerten möchte und man deshalb nicht plane, auf die Vorwürfe zu reagieren. Im Übrigen habe Herr Euler nur Vermutungen geäußert, so dass man rechtlich nicht gegen ihn vorgehen könne. -2- 3. Antrag der CDU-Fraktion vom 21.11.2013 hier: Erstellung eines "freiwilligen" Haushaltssicherungskonzeptes Einleitend verweist BM Herr Schemmel auf den der Einladung beigefügten Antrag der CDU-Fraktion vom 21. November 2013 und gibt sodann den Antragstellern Gelegenheit, ihren Antrag zu begründen. AM Herr Meckelmann bezieht sich im Folgenden zunächst auf die umfangreichen Ausführungen zur Begründung des o. g. Antrages der CDU-Fraktion. So habe seine Fraktion bereits vor der Verabschiedung des Haushalts für das laufende Jahr vorgeschlagen, eine Haushaltssicherung auf freiwilliger Basis durchzuführen. Dieser Vorschlag solle jetzt in die Tat umgesetzt werden. Aktuell gehe es derzeit vorerst um ein Konzept, die Intensität der Umsetzung müsse dann zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert werden. Generell habe er große Sorge, dass Zuweisungen zukünftig deutlich geringer ausfallen als zum jetzigen Zeitpunkt vorgesehen. Unstrittig sei sicherlich auch, so AM Herr Meckelmann weiter, dass man innerhalb der nächsten zehn Jahre einen Haushaltsausgleich anstreben müsse. Durch ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept könne die Gemeinde Leopoldshöhe jedoch selbst entscheiden, mit welchen Maßnahmen dieses Ziel erreicht werden könne. In der sich nun anschließenden Diskussion stellt BM Herr Schemmel fest, dass der Antrag seitens der Verwaltung unterstützt werde. Gleichwohl solle im Beschlussvorschlag der Begriff „Haushaltssicherungskonzept“ durch den Begriff „freiwilliges Haushaltssicherungskonzept“ erweitert werden. Darüber hinaus schlage er vor, die Zielsetzung des § 76 Abs. 2 S. 1 GO NRW einzubeziehen, um so ungewollten Verpflichtungen zu entgehen. AM Herr Meckelmann regt sodann an, die Formulierung des ganzen Absatzes 2 zu wählen, um so sicherzustellen, dass der 10-Jahres-Frist Rechnung getragen werde. Im weiteren Verlauf teilt AM Herr Hachmeister mit, dass auch seine Fraktion den Antrag unterstütze. In diesem Jahr habe man zwar knapp der Haushaltssicherung entgehen können, das aktuell geplante freiwillige Haushaltssicherungskonzept sei jedoch zwingend notwendig, um die Haushaltssicherung auch dauerhaft abzuwenden. AM Herr Puchert-Blöbaum gibt für die SPDFraktion bekannt, dass auch seine Fraktion die Thematik unterstütze. Dennoch müsse der Beschlussvorschlag seiner Auffassung noch leicht modifiziert werden. Anschließend schlägt er den folgenden Beschlussvorschlag vor: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den Bürgermeister zu beauftragen, spätestens bis zum März 2014 einen freiwilligen Konsolidierungsplan in Form eines Haushaltssicherungskonzeptes auf der Basis des § 76 GO NRW vorzulegen. Kämmerer Herr Lange gibt sodann zu bedenken, dass die hierfür in Frage kommende Sitzung des Rates nach der aktuellen Sitzungsplanung erst für den 15. Mai 2014 vorgesehen sei. Er schlage deshalb vor, den o. g. Konsolidierungsplan in der übernächsten Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses am 10. April 2014 vorzulegen. Die weitere Beratung könne sodann im Anschluss erfolgen. Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses nehmen diese Äußerungen zustimmend zur Kenntnis und fassen sodann folgenden Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den Bürgermeister zu beauftragen, einen freiwilligen Konsolidierungsplan in Form eines Haushaltssicherungskonzeptes auf der Basis des § 76 GO NRW vorzulegen. - einstimmig 4. Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe In diesem Zusammenhang verweist BM Herr Schemmel zunächst auf Drucksache 121/2013. Im Folgenden führt er aus, dass die Verwaltung aufgrund aktueller Rechtsprechung und einer Neufassung der Musterhauptsatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW vorschlage, die Hauptsatzung in Anlehnung an die aktuelle Musterhauptsatzung neu zu fassen. Im Zuge dessen wurden darüber hinaus zahlreiche redaktionelle Änderungen eingearbeitet, so BM Herr Schemmel abschließend. In der sich nun anschließenden kurzen Diskussion gibt AM Herr Hachmeister zu bedenken, dass die Neufassung der Hauptsatzung auch grundlegende Änderungen beinhalte. So sei beispielweise § 9 Abs. 1 der Hauptsatzung seiner Auffassung nach entscheidend geändert worden. Deshalb solle die Verwaltung nun zunächst eine Gegenüberstellung der Ursprungs- und der Neufassung ausarbeiten, da so die vorgeschlagenen Änderungen deutlicher würden. Seine Fraktion beantrage deshalb, den Tagesordnungspunkt zur Beratung zurück in die Fraktionen zu verweisen und sodann in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erneut über die Angelegenheit zu beraten. BM Herr Schemmel gibt im weiteren Verlauf der Diskussion zu bedenken, dass zum Jahresende zahlreiche Satzungen verabschiedet werden und es deshalb durchaus sinnvoll sei, im Zuge dessen auch die Hauptsatzung zu beschließen. Er schlägt vor, die Gegenüberstellung Anfang der nächsten Woche nachzureichen, so dass in der nächsten Sitzung des Rates am 19. Dezember 2013 planmäßig -3- über die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe beraten werden könne. Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses nehmen diese Vorgehensweise zustimmend zur Kenntnis. 5. Abfallentsorgung hier: Umstieg auf ein differenziertes Volumensystem 5.1 Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2014 AM Herr Hachmeister berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vom 28. November 2013 und erläutert die Beschlusslage. Der Haupt- und Finanzausschuss fasst sodann ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vom 28. November 2013 beschließt der Haupt- und Finanzausschuss, die Gebührenkalkulation dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe zur Zustimmung vorzulegen. - 9 Ja-Stimme(n), 6 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) 5.2 Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung - Abfallentsorgungssatzung - in der Gemeinde Leopoldshöhe AM Herr Hachmeister informiert über die Beschlusslage aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vom 28. November 2013. Seitens des Ausschusses sei angemerkt worden, dass die Möglichkeit der Befreiung von der Biotonne nicht hinreichend deutlich werde. Deshalb sei vorgeschlagen worden, so AM Herr Hachmeister abschließend, in § 11 der Satzung (Anzahl und Größe der Abfallbehälter) einen entsprechenden Verweis auf § 8 (Ausnahmen vom Anschluss- und Benutzungszwang an die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung) einzuarbeiten. Der Haupt- und Finanzausschuss fasst sodann ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vom 28. November 2013 beschließt der Haupt- und Finanzausschuss, die Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung – Abfallentsorgungssatzung – in der Gemeinde Leopoldshöhe (Drucksache 114/2013) - unter Berücksichtigung der seitens des Fachausschusses vorgeschlagenen Änderung (Verweis in § 11 auf § 8) dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen. - 9 Ja-Stimme(n), 6 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) 5.3 Neufassung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe Eingangs erläutert AM Herr Hachmeister kurz die Beschlusslage aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vom 28. November 2013. Nach kurzer Diskussion habe der Fachausschuss dem Haupt- und Finanzausschuss bei 6 Gegenstimmen empfohlen, dem Rat die Neufassung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Ohne weitere Aussprache fasst der Haupt- und Finanzausschuss sodann folgenden Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vom 28. November 2013 beschließt der Haupt- und Finanzausschuss, die Neufassung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe (Drucksache 115/2013) dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen. - 9 Ja-Stimme(n), 6 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) 6. Friedhofsangelegenheiten hier: Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe AM Herr Hachmeister berichtet in diesem Zusammenhang aus der letzten Sitzung des Ausschusses für -4- Umwelt und Klimaschutz vom 28. November 2013 und erläutert sodann die Beschlusslage. Der Hauptund Finanzausschuss fasst anschließend ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vom 28. November 2013 wird die vom Institut für Kommunale Haushaltswirtschaft erstellte und vom Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz erörterte Gebührenbedarfsberechnung der Friedhofs- und Bestattungsanlagen der Gemeinde Leopoldshöhe mit der Empfehlung an den Rat, diese entsprechend zu beschließen, gebilligt. Darüber hinaus wird die im Entwurf vorliegende Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe (Drucksache 112/2013), mit der Empfehlung an den Rat entsprechend zu beschließen, genehmigt. - einstimmig 7. Personalsituation Freiwillige Feuerwehr Anhand der Vorlage erläutert BM Herr Schemmel zunächst den Vorschlag der Verwaltung zur Änderung des Ratsbeschlusses über die Entschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr. Hintergrund sei die Tatsache, dass im Rahmen der Tagesalarmverfügbarkeit immer größer werdende Personalprobleme auftreten. Deshalb müsse dringend über Möglichkeiten nachgedacht werden, wie weitere Mitlieder gewonnen werden können und wie das Personal der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr langfristig gesichert werden könne. Trotz der geringen finanziellen Spielräume der Gemeinde Leopoldshöhe müsse man überlegen, wie die Ehrenamtsmotivation in diesem Zusammenhang gesteigert werden könne, so BM Herr Schemmel weiter. Die Verwaltung unterbreite in der heutigen Sitzung deshalb den Vorschlag, einen Zuschuss für den Besuch von Sportstudios zu gewähren. In der sich nun anschließenden Diskussion regt AM Herr Puchert-Blöbaum an, den Beschlussvorschlag der Verwaltung an zwei Stellen zu ändern. So solle die Nummer 2 der Ziffer X zum einen um eine Formulierung bezüglich der Sportvereine ergänzt werden. Zum anderen solle eine Deckelung vorgesehen werden. Denkbar wäre z. B. die Übernahme der Kosten i. H. v. maximal 20 Euro monatlich. AM Herr Meckelmann erklärt für die CDU, dass seine Fraktion ähnliche Überlegungen angestellt habe, jedoch einen Deckelungsbetrag i. H. v. 30 Euro pro Monat vorschlage. AM Frau Risy ergänzt, dass es wichtig sei, die Personalsituation der Freiwilligen Feuerwehr zu verbessern. Nach weiterer kurzer Diskussion kommt man überein, dass die Verwaltung nun zunächst nochmals mit der Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Kontakt aufnehmen soll, um zu klären, mit welchem ungefähren Kostenaufwand zu rechnen ist. Eine endgültige Beschlussfassung bezüglich der Höhe und der Deckelung der Förderung soll in der nächsten Sitzung des Gemeinderates am 19. Dezember 2013 erfolgen. 8. Haushaltsplanentwurf 2014 8.1 Beratung etwaiger gegen den Haushaltsplan 2014 erhobener Einwendungen seitens der Einwohner oder Abgabepflichtigen im Sinne von § 80 Nr. 3 GO NW (neue Fassung) Kämmerer Herr Lange teilt mit, dass keine Einwendungen seitens der Einwohner oder Abgabepflichtigen im Sinne von § 80 Abs. 3 GO NW (neue Fassung) erhoben worden sind. 8.2 Beratung und Beschlussempfehlung über die Haushaltssatzung 2014 nebst Anlagen 8.2.1 Beratung über die den Haupt- und Finanzausschuss betreffenden Produkte Einleitend weist Kämmerer Herr Lange darauf hin, dass die den Haupt- und Finanzausschuss betreffenden Produkte der Übersicht auf Seite 19 des Haushaltsplanentwurfes zu entnehmen seien. Weiter führt er aus, dass hier auch die Breitbandverkabelung zu finden sei. Aufgrund des geänderten Zeitablaufs der Maßnahmen und der vorliegenden Bewilligungsbescheide sei hier allerdings eine Neuveranschlagung notwendig gewesen, die die Verwaltung im Rahmen der Drucksache 116/2013 entsprechend mitgeteilt habe. Abschließend merkt Kämmerer Herr Lange an, dass bei den Finanzerträgen insbesondere die im Abwasserwerk realisierten Mehrerlöse durch die Änderung der Abschreibungsart auf Wiederbeschaffungszeitwerte zu Buche schlagen. -5- 8.2.2 Beratung eventueller Änderungsvorschläge der Verwaltung und der Fachausschüsse Eingangs verweist BM Herr Schemmel auf die zu diesem Tagesordnungspunkt verteilte Tischvorlage (Drucksache 128/2013). Im Folgenden nimmt Kämmerer Herr Lange zunächst Bezug auf die seitens der Verwaltung erstellte Zusammenstellung zu den Änderungsvorschlägen der Verwaltung und der Fachausschüsse (Drucksache 116/2013). Die in der heutigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses verteilte Drucksache 128/2013 fasse diese Vorschläge abschließend zusammen und sollte deshalb nun als Diskussionsgrundlage dienen, so Kämmerer Herr Lange weiter. Unklar sei derzeit noch, wie mit der Deckenerneuerung der Fettpottstraße und dem Ausbau der Apfelstraße umzugehen sei. AM Herr Hachmeister bezieht sich sodann auf ein Gespräch, das seine Fraktion mit dem Bürgermeister und Kämmerer Herrn Lange geführt habe. In diesem Gespräch sei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen versichert worden, dass die Abrechnung bezüglich des Ausbaus der Apfelstraße erst im Jahr 2015 erfolge. Seine Fraktion könne deshalb dem Ausbau der Apfelstraße zustimmen. Gleichwohl fordere die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, so AM Herr Hachmeister abschließend, dass die Verwaltung die Anwohnerinnen und Anwohner der Apfelstraße Anfang Januar 2014 über die in 2015 geplante Abrechnung informiere. Im weiteren Verlauf stellt AM Herr Meckelmann fest, dass seine Fraktion bezüglich der Deckenerneuerung der Fettpottstraße weiteren Informationsbedarf habe und man deshalb beantrage, die Mittel für die Durchführung der Deckenerneuerung hinsichtlich der Fettpottstraße aus der Haushaltsplanung 2014 herauszunehmen. In der sich nun anschließenden Diskussion hebt BM Herr Schemmel hervor, dass in diesem Zusammenhang auch der beträchtliche jährliche Reparaturaufwand für diese Straße berücksichtigt werden müsse. Dieser betrage aktuell pro Jahr ca. 10.000 Euro. Deshalb spreche sich die Verwaltung nach wie vor für eine begrenzte bauliche Maßnahme aus. Da es hier jedoch offensichtlich noch Beratungsbedarf gebe, schlage die Verwaltung vor, die Mittel für die Durchführung der notwendigen Deckenerneuerung der Fettpottstraße zwar im Haushalt 2014 zu veranschlagen, die Bereitstellung der Mittel jedoch erst nach einer weiteren Beratung im Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr bereitzustellen. In der sich nun anschließenden Diskussion gehen einzelne Ausschussmitglieder nochmals sowohl auf die jährlichen Reparaturkosten als auch auf mögliche Lösungsmöglichkeiten ein. Darüber hinaus wird über eine mögliche Sperrung der Fettpottstraße diskutiert. Nach weiterer intensiver Erörterung fasst der Haupt- und Finanzausschuss auf Vorschlag von BM Herrn Schemmel sodann folgenden Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die Mittel für Straßenbaumaßnahmen (Produkt 012 541 002) in Höhe von 30.000 Euro für die Durchführung der notwendigen Deckenerneuerung hinsichtlich der Fettpottstraße im Haushaltsplan 2014 bereitzustellen. Vor der Auftragsvergabe bedarf es jedoch einer ausführlichen Beratung in den Fraktionen und einer Auftragsvergabe durch den Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr. - 14 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) – Im weiteren Verlauf diskutieren die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses über die seitens der Verwaltung vorgeschlagene Verpflichtungsermächtigung für die Beschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW) der Feuerwehr. BM Herr Schemmel hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass im Haushaltsplanentwurf 2014 im Rahmen der Finanzplanung, bezogen auf das Jahr 2015, ein Betrag in Höhe von 75.000 Euro für die Beschaffung eines Einsatzleitwagens veranschlagt wurde. Allerdings hätten die Führungskräfte der Feuerwehr dringend darum geben, die Ausschreibung bereits im nächsten Jahr durchzuführen. Begründend habe die Wehrleitung ausgeführt, dass mit der Umstellung auf Digitalfunk die gesamte Kommunikationstechnik zeitnah angepasst werden müsse. Die Verwaltung schlage deshalb vor, so BM Herr Schemmel abschließend, die Verpflichtungsermächtigung für die Beschaffung eines ELW der Feuerwehr in den Haushalt 2014 aufzunehmen. Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses nehmen diese Ausführungen zustimmend zur Kenntnis. Drucksache 128/2013 ist als Anlage 1 Bestandteil dieser Niederschrift. 8.2.3 Beschlussempfehlung über die Haushaltssatzung 2014 an den Rat -6- Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, dem Haushaltsplan 2014 – unter Berücksichtigung der vorliegenden Änderungsvorschläge der Verwaltung und der Fachausschüsse (Drucksachen 116/2013 und 128/2013) und der seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2014 in Höhe von 75.000 € zuzustimmen und damit die Haushaltssatzung für das Jahr 2014 nebst Anlagen zu beschließen. - einstimmig 9. Beratung über den Stellenplanentwurf und Beschlussempfehlung an den Rat Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, dem Stellenplan zuzustimmen. - einstimmig BM Herr Schemmel schließt die öffentliche Sitzung um 19:08 Uhr. Schemmel Ausschussvorsitzender Patruck Schriftführerin