Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlußtext (Antrag der CDU-Fraktion vom 21.11.2013 hier: Erstellung eines "freiwilligen" Haushaltssicherungskonzeptes)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,2 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
20.12.13, 21:16
Aktualisiert
20.12.13, 21:16
Beschlußtext (Antrag der CDU-Fraktion vom 21.11.2013
hier: Erstellung eines "freiwilligen" Haushaltssicherungskonzeptes)

öffnen download melden Dateigröße: 8,2 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 12.12.2013: 3. Antrag der CDU-Fraktion vom 21.11.2013 hier: Erstellung eines "freiwilligen" Haushaltssicherungskonzeptes Einleitend verweist BM Herr Schemmel auf den der Einladung beigefügten Antrag der CDU-Fraktion vom 21. November 2013 und gibt sodann den Antragstellern Gelegenheit, ihren Antrag zu begründen. AM Herr Meckelmann bezieht sich im Folgenden zunächst auf die umfangreichen Ausführungen zur Begründung des o. g. Antrages der CDU-Fraktion. So habe seine Fraktion bereits vor der Verabschiedung des Haushalts für das laufende Jahr vorgeschlagen, eine Haushaltssicherung auf freiwilliger Basis durchzuführen. Dieser Vorschlag solle jetzt in die Tat umgesetzt werden. Aktuell gehe es derzeit vorerst um ein Konzept, die Intensität der Umsetzung müsse dann zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert werden. Generell habe er große Sorge, dass Zuweisungen zukünftig deutlich geringer ausfallen als zum jetzigen Zeitpunkt vorgesehen. Unstrittig sei sicherlich auch, so AM Herr Meckelmann weiter, dass man innerhalb der nächsten zehn Jahre einen Haushaltsausgleich anstreben müsse. Durch ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept könne die Gemeinde Leopoldshöhe jedoch selbst entscheiden, mit welchen Maßnahmen dieses Ziel erreicht werden könne. In der sich nun anschließenden Diskussion stellt BM Herr Schemmel fest, dass der Antrag seitens der Verwaltung unterstützt werde. Gleichwohl solle im Beschlussvorschlag der Begriff „Haushaltssicherungskonzept“ durch den Begriff „freiwilliges Haushaltssicherungskonzept“ erweitert werden. Darüber hinaus schlage er vor, die Zielsetzung des § 76 Abs. 2 S. 1 GO NRW einzubeziehen, um so ungewollten Verpflichtungen zu entgehen. AM Herr Meckelmann regt sodann an, die Formulierung des ganzen Absatzes 2 zu wählen, um so sicherzustellen, dass der 10-Jahres-Frist Rechnung getragen werde. Im weiteren Verlauf teilt AM Herr Hachmeister mit, dass auch seine Fraktion den Antrag unterstütze. In diesem Jahr habe man zwar knapp der Haushaltssicherung entgehen können, das aktuell geplante freiwillige Haushaltssicherungskonzept sei jedoch zwingend notwendig, um die Haushaltssicherung auch dauerhaft abzuwenden. AM Herr Puchert-Blöbaum gibt für die SPDFraktion bekannt, dass auch seine Fraktion die Thematik unterstütze. Dennoch müsse der Beschlussvorschlag seiner Auffassung noch leicht modifiziert werden. Anschließend schlägt er den folgenden Beschlussvorschlag vor: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den Bürgermeister zu beauftragen, spätestens bis zum März 2014 einen freiwilligen Konsolidierungsplan in Form eines Haushaltssicherungskonzeptes auf der Basis des § 76 GO NRW vorzulegen. Kämmerer Herr Lange gibt sodann zu bedenken, dass die hierfür in Frage kommende Sitzung des Rates nach der aktuellen Sitzungsplanung erst für den 15. Mai 2014 vorgesehen sei. Er schlage deshalb vor, den o. g. Konsolidierungsplan in der übernächsten Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses am 10. April 2014 vorzulegen. Die weitere Beratung könne sodann im Anschluss erfolgen. Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses nehmen diese Äußerungen zustimmend zur Kenntnis und fassen sodann folgenden Beschluss: Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den Bürgermeister zu beauftragen, einen freiwilligen Konsolidierungsplan in Form eines Haushaltssicherungskonzeptes auf der Basis des § 76 GO NRW vorzulegen. Beratungsergebnis: - einstimmig -