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Beschlußtext (Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,8 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
20.12.13, 21:16
Aktualisiert
20.12.13, 21:16
Beschlußtext (Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 12.12.2013: 4. Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe In diesem Zusammenhang verweist BM Herr Schemmel zunächst auf Drucksache 121/2013. Im Folgenden führt er aus, dass die Verwaltung aufgrund aktueller Rechtsprechung und einer Neufassung der Musterhauptsatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW vorschlage, die Hauptsatzung in Anlehnung an die aktuelle Musterhauptsatzung neu zu fassen. Im Zuge dessen wurden darüber hinaus zahlreiche redaktionelle Änderungen eingearbeitet, so BM Herr Schemmel abschließend. In der sich nun anschließenden kurzen Diskussion gibt AM Herr Hachmeister zu bedenken, dass die Neufassung der Hauptsatzung auch grundlegende Änderungen beinhalte. So sei beispielweise § 9 Abs. 1 der Hauptsatzung seiner Auffassung nach entscheidend geändert worden. Deshalb solle die Verwaltung nun zunächst eine Gegenüberstellung der Ursprungs- und der Neufassung ausarbeiten, da so die vorgeschlagenen Änderungen deutlicher würden. Seine Fraktion beantrage deshalb, den Tagesordnungspunkt zur Beratung zurück in die Fraktionen zu verweisen und sodann in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erneut über die Angelegenheit zu beraten. BM Herr Schemmel gibt im weiteren Verlauf der Diskussion zu bedenken, dass zum Jahresende zahlreiche Satzungen verabschiedet werden und es deshalb durchaus sinnvoll sei, im Zuge dessen auch die Hauptsatzung zu beschließen. Er schlägt vor, die Gegenüberstellung Anfang der nächsten Woche nachzureichen, so dass in der nächsten Sitzung des Rates am 19. Dezember 2013 planmäßig über die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe beraten werden könne. Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses nehmen diese Vorgehensweise zustimmend zur Kenntnis.