Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
26.11.2014
Erstellt
08.12.14, 14:51
Aktualisiert
08.12.14, 14:51
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 26.11.2014 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 9
Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Euskirchen in der
Fassung der Fortschreibung 2015 - 2017
Kreisausschuss
26.11.2014
Kreistag
10.12.2014
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) sieht die Kreisverwaltung an
der Stelle auf einem guten Weg und hebt noch einmal das größte
Problem - Frauen in Führungspositionen - hervor.
Die Frage von UWV-Fraktionsvorsitzenden Troschke, ob die
Bevorzugung von Frauen bei gleicher Eignung keinen Verstoß
gegen das Gleichbehandlungsgebot darstelle, wird
verwaltungsseitig mit Verweis auf das Landesgleichstellungsgesetz verneint.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt gemäß § 5 a
Landesgleichstellungsgesetz (LGG) NRW den als Anlage zur
Vorlage beigefügten Frauenförderplan für die Kreisverwaltung
Euskirchen in der Fassung der Fortschreibung 2015 - 2017.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 85/2014
Z1
Z2