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Beschlusstext (Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Euskirchen in der Fassung der Fortschreibung 2015 - 2017)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
26.11.2014
Erstellt
08.12.14, 14:51
Aktualisiert
08.12.14, 14:51
Beschlusstext (Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Euskirchen in der Fassung der Fortschreibung 2015 - 2017)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 26.11.2014 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 9 Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Euskirchen in der Fassung der Fortschreibung 2015 - 2017 Kreisausschuss 26.11.2014 Kreistag 10.12.2014 Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) sieht die Kreisverwaltung an der Stelle auf einem guten Weg und hebt noch einmal das größte Problem - Frauen in Führungspositionen - hervor. Die Frage von UWV-Fraktionsvorsitzenden Troschke, ob die Bevorzugung von Frauen bei gleicher Eignung keinen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot darstelle, wird verwaltungsseitig mit Verweis auf das Landesgleichstellungsgesetz verneint. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt gemäß § 5 a Landesgleichstellungsgesetz (LGG) NRW den als Anlage zur Vorlage beigefügten Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Euskirchen in der Fassung der Fortschreibung 2015 - 2017. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 85/2014 Z1 Z2