Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
77 kB
Datum
18.11.2015
Erstellt
17.12.15, 14:47
Aktualisiert
17.12.15, 14:47
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am
18.11.2015 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP
Einrichtung einer zusätzlichen Busverbindung auf der Linie
A 80/2015
985 zwischen Brühl und Euskirchen
2. Ergänzun
g
Wie bereits in der Ausschusssitzung am 02.09.2015 mündlich
durch die Verwaltung dargestellt, hatte die Verwaltung beim NVR
angeregt, eine morgendliche Leerfahrt auf der Eifelstrecke aus
Richtung Köln als Regelfahrt zu nutzen und damit die bestehende
Forderung des Kreises nach Einrichtung einer Frühfahrt zu
erfüllen.
Seitens der Vertreter des Kreises in der
Zweckverbandsversammlung des NVR wurde diese Anregung
unterstützt. Nachdem der NVR zunächst positive Signale
ausgesendet hatte (eine umlaufbedingte Leerfahrt verursacht
deutlich geringere Kosten als eine Regelfahrt), plädiert der NVR
mit Schreiben vom 05.10.2015 (Anlage 1) dafür, den Wunsch
zunächst zurückzustellen.
Dies vor dem Hintergrund, dass die Leerfahrt voraussichtlich in
2016 umlaufbedingt wegfallen wird und eine dauerhafte
Bereitstellung dieser Fahrt wegen der unsicheren
Mittelausstattung des NVR und der großen finanziellen
Auswirkung auf den NVR derzeit nicht sichergestellt werden
kann.
Die Verwaltung schlägt vor, die Zurückstellung zur Kenntnis zu
nehmen, aber gleichzeitig zu fordern, bei Vorliegen neuer
Erkenntnisse über Mittelverteilung und –ausstattung des NVR die
Prüfung wieder aufzunehmen und eine Umsetzung zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2016 anzustreben.
Zu entscheiden war nun, ob bis zu einer (für den Kreis
Euskirchen kostenneutralen) Lösung über ein SPNV-Angebot
übergangsweise eine Linienbus-Frühfahrt auf der Linie 985
eingerichtet werden sollte. Die Zustimmungen der Gemeinde
Weilerswist und der Stadt Euskirchen für einen einjährigen
Testbetrieb liegen vor.
Die Verwaltung hat mit der RVK abgestimmt, welche Uhrzeit
unter Berücksichtigung der Umlaufplanung und möglicher
Anschlussbeziehungen sinnvoll wäre und sich für eine Fahrt mit
Ankunft um 5:55 Uhr in Euskirchen entschieden (Fahrplan – s.
Anlage 2). Die Bedienung soll montags bis freitags erfolgen, da
sich das zusätzliche Angebot an Berufstätige richtet. Zudem
wurde der Linienverlauf auf den Abschnitt Weilerswist –
Euskirchen (und nicht Brühl – Euskirchen) begrenzt, um eine ggf.
zeitintensive Abstimmung mit dem benachbarten Aufgabenträger
Rhein-Erft-Kreis zu vermeiden. Zudem sind keine
Bedarfsmeldungen aus dem Raum Brühl bekannt.
Da die Deadline für den Fahrplanwechsel im Dezember bereits
am 16.10.2015 und damit vor den nächsten terminierten
Sitzungen der Kreisgremien abläuft, hat die Verwaltung den
Vorschlag auf Einrichtung der o.a. zusätzlichen Fahrt in die
Fraktionsvorsitzendenkonferenz am 15.10.2015 eingebracht. Dort
wurde dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, so dass die
Verwaltung die RVK fristgemäß entsprechend beauftragen
konnte. Weiterhin ist die RVK aufgefordert, die
Nachfrageentwicklung anhand von Fahrgastzählungen zu
belegen.
Der Fachausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. Der Antrag
A 80/ 2015 ist damit als abgeschlossen zu betrachten.