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Beschlusstext (Einrichtung einer zusätzlichen Busverbindung auf der Linie 985 zwischen Brühl und Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
87 kB
Datum
18.11.2015
Erstellt
17.12.15, 14:47
Aktualisiert
17.12.15, 14:47
Beschlusstext (Einrichtung einer zusätzlichen Busverbindung auf der Linie 985 zwischen Brühl und Euskirchen) Beschlusstext (Einrichtung einer zusätzlichen Busverbindung auf der Linie 985 zwischen Brühl und Euskirchen) Beschlusstext (Einrichtung einer zusätzlichen Busverbindung auf der Linie 985 zwischen Brühl und Euskirchen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 18.11.2015 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP Einrichtung einer zusätzlichen Busverbindung auf der Linie A 80/2015 985 zwischen Brühl und Euskirchen 1. Ergänzun g In dem Antrag A 80 / 2015 wird angeregt, eine zusätzliche (morgendliche) Busverbindung auf der Linie 985 zwischen Brühl und Euskirchen einzurichten, damit Berufstätige und Auszubildende ihren Arbeitsplatz in Euskirchen bis 6 Uhr erreichen können. Hierzu wird auf eine Unterschriftenliste verwiesen, die bereits von 155 Fahrgästen unterzeichnet sei. 1. Derzeitiges Angebot der Linie 985 / Eifelstrecke Die Linie 985 verbindet Brühl über Weilerswist mit Euskirchen und ist eine nachfragestarke so genannte Regionalbuslinie, die ausschließlich im Linienverkehr betrieben wird. Zu Zeiten des Schülerverkehrs erfolgt eine Angebotsstärkung zwischen Weilerswister Ortsteilen und Euskirchen, ansonsten weist die Linie weitestgehend einen Stundentakt auf. Die erste Fahrt beginnt derzeit um 06:04 Uhr in Brühl (Weilerswist Bahnhof an: 06:30 Uhr, ab: 06:40 Uhr) und endet um 07:04 Uhr am Bahnhof Euskirchen. Der erste Zug aus Richtung Köln (RB 24) über Weilerswist erreicht Euskirchen um 06:52 Uhr. 2. Angebot anderer Regionalbuslinien Das Angebot der übrigen Regionalbuslinien mit Zielpunkt Euskirchen ist auf das Erreichen der Züge in Richtung Köln und Bonn ausgerichtet. Von daher treffen die ersten Fahrten dieser Linien größtenteils vor 07:00 Uhr in Euskirchen ein, so dass je nach Linie die Züge um 06:30 Uhr, 06:41 Uhr, 06:49 Uhr oder 06:59 Uhr erreicht werden können. Ob die Nutzer der Regionalbuslinien mit Ankunft vor 07:00 Uhr in Euskirchen alle weiter in Richtung Köln/Bonn fahren oder teilweise auch Arbeits- und Ausbildungsplätze in Euskirchen besuchen, ist nicht bekannt. 3. Sachstand Frühzug Die Kreisverwaltung setzt sich nach wie vor dafür ein, beim NVR die Einrichtung eines Frühzuges aus Köln in Richtung Euskirchen zu erreichen. Eine betriebliche Umsetzung bis Euskirchen oder Kall wäre möglich, allerdings stehen derzeit keine zusätzlichen finanziellen Mittel bereit. Insofern ist zumindest kurzfristig nicht mit einer Realisierung zu rechnen. 4. Kostenbetrachtung Die RVK wurde gebeten, die voraussichtlichen betrieblichen Mehrkosten einer zusätzlichen Linienbus-Fahrt mitzuteilen. Hierbei wurden zwei Varianten erfragt: Zum einen die Anbindung über die gesamte Strecke (ab Brühl) und zum anderen nur zwischen Weilerswist und Euskirchen. Darauf aufbauend wurde verwaltungsintern eine Betrachtung der Auswirkungen auf die ÖPNV-Umlage vorgenommen: Danach würde sich bei der Variante 1 (Brühl –Weilerswist – Euskirchen) insgesamt eine Erhöhung von ca. 6.000 €/Jahr ergeben. Die Belastung für Euskirchen würde um ca. 1.800 €/Jahr steigen und für Weilerswist um ca. 3.500 €/Jahr. Die übrigen Kommunen wären nur geringfügig zusätzlich belastet. Bei der Variante 2 (Abschnitt Weilerswist – Euskirchen) ergäben sich folgende Mehrbelastungen: Euskirchen ca. 1800 €/Jahr, Weilerswist ca. 2.000 €/Jahr; übrige Kommunen zwischen 50 und 120 €/Jahr. 5. Zustimmungserfordernisse Maßnahmen, die sich auf die Höhe der Umlage einzelner Kommunen auswirken, werden in der Regel nur nach Zustimmung der betroffenen Kommunen umgesetzt; Ausnahmen könnten sich ergeben, wenn das kreisweite Interesse an einer Umsetzung überwiegt. Die Kommunen Weilerswist und Euskirchen werden kurzfristig beteiligt, so dass ggf. bis zur Sitzung am 02.09.2015 ein Ergebnis vorliegt. Zudem ist der benachbarte Aufgabenträger, der Rhein-Erft-Kreis, einzubinden. Da die Fahrleistungsausweitung zwischen Brühl und Weilerswist von diesem finanziert werden müsste, wäre auch hier eine Beteiligung mit dem Ziel der Zustimmung zur Finanzierungsübernahme erforderlich. Die Beteiligung des RheinErft-Kreises erfolgt allerdings nur nach positiver Rückmeldung der Kommunen Weilerswist und Euskirchen. 6. Empfehlung der Verwaltung Ob tatsächlich ein ausreichender Bedarf für die Einrichtung einer zusätzlichen Linienfahrt besteht, kann nur schwer abgeschätzt werden. Aus der Haushaltsbefragung heraus war kein weiterer Bedarf festgestellt worden. Eine Unterschriftenliste ist ebenfalls nicht aussagekräftig, da es sich nur um eine Interessenbekundung handelt. In Anbetracht dessen, dass die Mehrzahl der übrigen Regionalbuslinien bereits vor 07.00 Uhr in Euskirchen eintrifft, könnte testweise für ein Jahr (ggf. bereits zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015) eine zusätzliche Fahrt (die konkrete Uhrzeit müsste mit der RVK abgestimmt werden) zwischen Weilerswist und Euskirchen eingerichtet werden. Sollte der Rhein-Erft-Kreis an einer Ausweitung bis Brühl interessiert sein, wäre eine entsprechende Ausweitung möglich. Während der Testphase sollte eine regelmäßige Fahrgastzählung erfolgen, so dass in einem Jahr über die Fortsetzung entschieden werden könnte. Im Falle der Einrichtung eines Frühzuges aus Richtung Köln wäre ebenfalls über eine Fortführung der Fahrt zu entscheiden. gez. i. V. Poth