Daten
Kommune
Wesseling
Größe
72 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
22.09.15, 17:07
Aktualisiert
22.09.15, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 22.09.2015
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 6. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz
vom Dienstag, den 18.08.2015 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
9.
Entwurf des Nahverkehrsplans des Rhein-Erft-Kreises;
Beteiligungsverfahren
Vorlagennummer: 137/2015
Die Verwaltung wird ermächtigt, gegenüber dem Landrat des Rhein-Erft-Kreises
folgende Stellungnahme zum Entwurf des Rhein-Erft-Kreises abzugeben:
„Die Stadt Wesseling stellt das nach dem ÖPNV-Gesetz vorgeschriebene
Einvernehmen unter der Voraussetzung her, dass
- die ÖPNV-bedingten Ausgaben auf das heutige Niveau begrenzt und Verbesserungen
im ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis nur dann durchgeführt werden, wenn sie kostenneutral
sind oder zu Einsparungen führen, weil die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt
Wesseling und der meisten Kommunen im Rhein-Erft-Kreis eine Ausweitung des
ÖPNV-Kostenrahmens nicht zulassen,
- Maßnahmen zur Erweiterung oder Ergänzung des ÖPNV-Angebots nur umgesetzt
werden, wenn ein entsprechender Bedarf aufgrund detaillierter
Nachfrageuntersuchungen (Fahrgastzählungen) und die Wirtschaftlichkeit der
Maßnahmen festgestellt ist.
Die Stadt Wesseling fordert, die Finanzierung der ÖPNV-Leistungen des Kreises, die
die Stadtbusstädte benachteiligt, weil diese ihre Stadtbusangebote zu 100% tragen und
zudem die Regionalbuslinien auf anderen Stadtgebieten mitfinanzieren müssen,
gerechter auszugestalten und diese Regelungen in den Nahverkehrsplan aufzunehmen.
Weiterhin verfolgt die Stadt Wesseling das Ziel, die Regionalbuslinie 930 als
Nachbarschaftslinie zusammen mit der Stadt Brühl zu betreiben. Sodann erwarten die
beiden Städte eine entsprechende finanzielle Entlastung bei den an den Kreis
abzuführenden Beträgen zur Finanzierung des ÖPNV.“
Einstimmig angenommen, keine Enthaltung