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Beschlusstext (Entwurf des Nahverkehrsplans des Rhein-Erft-Kreises; Beteiligungsverfahren)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
72 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
22.09.15, 17:07
Aktualisiert
22.09.15, 17:07
Beschlusstext (Entwurf des Nahverkehrsplans des Rhein-Erft-Kreises;
Beteiligungsverfahren)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 22.09.2015 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 6. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz vom Dienstag, den 18.08.2015 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 9. Entwurf des Nahverkehrsplans des Rhein-Erft-Kreises; Beteiligungsverfahren Vorlagennummer: 137/2015 Die Verwaltung wird ermächtigt, gegenüber dem Landrat des Rhein-Erft-Kreises folgende Stellungnahme zum Entwurf des Rhein-Erft-Kreises abzugeben: „Die Stadt Wesseling stellt das nach dem ÖPNV-Gesetz vorgeschriebene Einvernehmen unter der Voraussetzung her, dass - die ÖPNV-bedingten Ausgaben auf das heutige Niveau begrenzt und Verbesserungen im ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis nur dann durchgeführt werden, wenn sie kostenneutral sind oder zu Einsparungen führen, weil die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt Wesseling und der meisten Kommunen im Rhein-Erft-Kreis eine Ausweitung des ÖPNV-Kostenrahmens nicht zulassen, - Maßnahmen zur Erweiterung oder Ergänzung des ÖPNV-Angebots nur umgesetzt werden, wenn ein entsprechender Bedarf aufgrund detaillierter Nachfrageuntersuchungen (Fahrgastzählungen) und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen festgestellt ist. Die Stadt Wesseling fordert, die Finanzierung der ÖPNV-Leistungen des Kreises, die die Stadtbusstädte benachteiligt, weil diese ihre Stadtbusangebote zu 100% tragen und zudem die Regionalbuslinien auf anderen Stadtgebieten mitfinanzieren müssen, gerechter auszugestalten und diese Regelungen in den Nahverkehrsplan aufzunehmen. Weiterhin verfolgt die Stadt Wesseling das Ziel, die Regionalbuslinie 930 als Nachbarschaftslinie zusammen mit der Stadt Brühl zu betreiben. Sodann erwarten die beiden Städte eine entsprechende finanzielle Entlastung bei den an den Kreis abzuführenden Beträgen zur Finanzierung des ÖPNV.“ Einstimmig angenommen, keine Enthaltung