Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
28.11.2011
Erstellt
13.12.11, 04:09
Aktualisiert
27.12.11, 16:33
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 8. Sitzung des Kreisausschusses am 28.11.2011 im Sitzungssaal 1
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 37
Verschuldung des Kreises
hier: Antrag der UWV-Fraktion
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke begründet den Antrag
seiner Fraktion ergänzend dahingehend, dass die Fraktion
wegen einer nur vorläufigen Eröffnungsbilanz sehr beunruhigt
sei. Seine Fraktion erbitte weitere Informationen zu den
Verbindlichkeiten, zu Bürgschaften, zu Pensionsrückstellungen,
zu den Deponierückstellungen u. a. m. Die Angaben gemäß der
Verwaltungsergänzung vom 23.11.2011 (Z 1/A 76/2011) seien
insgesamt gesehen nicht ausreichend bzw. aussagekräftig.
Herr Steffens (GB I/20) teilt mit, dass wegen des bekannten
Personalmangels in der Abteilung und der technischen
Umstellung auf die neue Software "Infoma" ein endgültiger
Gesamtabschluss und die Vorlage einer endgültigen
Eröffnungsbilanz bisher nicht möglich gewesen sei.
In der nun folgenden Diskussion wird die Höhe des
Schuldenstandes des Kreises, die desolate Haushaltslage, die
strukturelle Unterfinanzierung, die Höhe der Sozialleistungen
und die Leistungen für den Jugendhilfebereich u. a. m. von den
Sprechern der Fraktionen angesprochen.
Zusammenfassend stellen Landrat Rosenke und AV Poth fest,
dass, wie vorher angesprochen, konkrete Zahlen zurzeit noch
nicht vorgelegt werden könnten. Als Tendenz könne aber
festgehalten werden, das die Angaben/Zahlen der
Verwaltungsergänzung Z 1/A 76/2011 zu 98 % den
Zahlen/Angaben entsprächen, die in der Eröffnungsbilanz
stehen werden. Die von der UWV-Fraktion und anderen
Fraktionen erbetenen Angaben zu Bürgschaften pp. würden
demnächst als Info den politischen Gremien zur Verfügung
gestellt.
Mit der Eröffnungsbilanz sei im 1. Quartal 2012 zu rechnen.
Landrat Rosenke fasst die vorherige Diskussion dahingehend
zusammen, dass das Thema Verschuldung die politischen
Gremien des Kreises Euskirchen auch zukünftig beschäftigen
werde. Der Antrag 76/2011 gelte unter Berücksichtigung der
Verwaltungsergänzung vom 23.11.2011 als beantwortet.
A 76/2011