Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
28.11.2011
Erstellt
13.12.11, 04:09
Aktualisiert
27.12.11, 16:33
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 8. Sitzung des Kreisausschusses am 28.11.2011 im Sitzungssaal 1
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 18
Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu Gunsten der vogelsang
ip gGmbH im Rahmen des Gesamtprojektes „Forum
Vogelsang“
Landrat Rosenke unterrichtet den Kreisausschuss über ein
Schreiben der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom
23.11.2011, wonach die Fraktion um Darstellung der bereits
gewährten Bürgschaften und geleisteten Zahlungen an die
vogelsang ip gGmbH bittet und bereits zur heutigen Sitzung des
Kreisausschusses eine entsprechende Übersicht vorgelegt
werden sollte. Insofern wird um Korrektur des Vorabauszuges
aus der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung,
Tourismus und Konversion Vogelsang vom 14.11.2011 (siehe
Z 1/V 220/2011) gebeten.
Wie bereits der Fraktion mitgeteilt wurde, sehe die Verwaltung
keinen Korrekturbedarf des Vorabauszuges, da in der Sitzung
des Fachausschusses eine Erledigung bis zur nächsten Sitzung
des Fachausschusses zugesagt worden sei.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) nimmt
die vorherigen Ausführungen zustimmend zu Kenntnis, bittet
aber weiterhin um Darstellung der gesamten Höhe, Anzahl,
Konditionen u. a. der Bürgschaften und geleisteten Zahlungen
an die vogelsang ip gGmbH.
Seitens der Verwaltungsleitung wird dies zugesagt,
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke bittet darum, in die
Darstellung die Höhe der Bürgschaften zum Ende der Jahre
2009, 2010 und 2011 aufzunehmen, um einen qualifizierten
Überblick über die Verschuldung zu bekommen. In die
Aufstellung sollten des Weiteren die Höhe evtl. zu zahlender
Zinssätze sowie die Höhe der Aval-Provision für die Dauer der
Bereitstellung der Bürgschaften aufgenommen werden.
Seitens der Verwaltungsleitung wird zugesagt, auch diese
Angaben in die Aufstellung aufzunehmen.
Der Kreisausschuss stimmt daraufhin der Vorlage 220/2011
unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des
Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang vom 14.11.2011 (siehe Z 1/V 220/2011)
zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreis Euskirchen übernimmt, vorbehaltlich einer positiven
verbindlichen Auskunft des Finanzamtes hinsichtlich der
steuerlichen Anerkennung des Gesellschafterdarlehens als
echtes Fremdkapital zu Gunsten der vogelsang ip gGmbH eine
Ausfallbürgschaft in Höhe von 36,36 % des jeweils in Anspruch
genommenen Darlehensbetrages, maximal bis zu 2.436.000 €.
V 220/2011
Die Bürgschaft dient der Besicherung eines vom
Landschaftsverband Rheinland zu gewährenden
Gesellschafterdarlehens an die vogelsang ip gGmbH von bis zu
6.700.000 €.
Für die Gewährung der Bürgschaft wird ein einmaliges Entgelt
in Höhe von 12.180 € erhoben, zahlbar binnen eines Monats
nach Unterzeichnung der Bürgschaftsurkunde.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
AV Poth unterrichtet den Kreisausschuss darüber, dass es
hinsichtlich der finanziellen Förderung des gesamten
Vogelsangprojektes erhebliche Verzögerungen geben könnte.
Bisher konnte man davon ausgehen, dass die öffentlichen
Zuschüsse für bekannte Projekte auf dem Vogelsanggelände
gemäß den Zusagen fließen würden. Seit Mitte 2011 habe es
aber erhebliche Probleme hinsichtlich der Projektförderung
gegeben. In der Zwischenzeit konnten diese Problemstellungen
(Abschnittsbildung; fehlende EFRE-Mittel) behoben werden.
Überraschenderweise sei dann aber Anfang November 2011
landesseitig mitgeteilt worden, dass man jetzt zu der
Rechtsauffassung gelangt sei, dass es sich bei der Konversion
Vogelsang um ein sog. "EU-Großprojekt" handele. Gemäß den
Förderanträgen für das geplante Forum Vogelsang, das
Besucherzentrum und die NS-Dokumentation ging die
vogelsang ip gGmbH davon aus, dass es sich hier nicht um ein
sog. "EU-Großprojekt" handele. Da aber die Kosten für die
Gesamtprojekte zusammen mit dem Bau des
Jugendwaldheims, das alleine schon mit rd. 15 Mio. € zu Buche
schlägt, die Grenze von 50 Mio. € überschreitet, sei Vogelsang
eben doch als ein sog. EU-Großprojekt anzusehen und
einzustufen. Dies sei zumindest die Meinung der
Landesregierung.
Dies habe zur Folge, dass ein entsprechendes
Antragsverfahren in Brüssel initiiert werden müsse (landesseitig
mit externer Unterstützung). Diese Antragstellung würde drei
bis vier Monate in Anspruch nehmen. Zusammen mit der
Prüfung durch die Brüsseler Behörden zeichne sich dann ein
Stillstand des Gesamtprojektes von rd. einem Jahr ab. Dieser
Projektstillstand sei in keinem Fall wünschenswert und auch
nicht zu rechtfertigen, zumal der gesamte bisherige Zeitrahmen
(z. B. Abrechnung der Einzelmaßnahmen bis Ende
2014/Anfang 2015) nicht mehr einzuhalten sei.
Mit Zustimmung des Aufsichtsrates der vogelsang ip gGmbH
wolle man sich nunmehr auf das Forum als Leitprojekt in
Vogelsang konzentrieren, um den Umweg über Brüssel zu
vermeiden. Damit bewege man sich im Rahmen eines sog.
Planes B, den das Land aufgelegt habe, und somit unterhalb
der EU-Großprojektgrenze. Eine entsprechende Entscheidung
des Landes über die Bewilligung der entsprechenden
Zuschüsse soll in den nächsten Tagen in Düsseldorf erfolgen.
Hierzu müssten drei zuständige Landesministerien (Wirtschaft,
Familie, Umwelt) ihre Zustimmung erteilen.
Zwischenzeitlich habe der Aufsichtsrat die Entscheidung
getroffen, die bis zum 31.12.2012 laufenden Personalverträge
um ein halbes Jahr zu verlängern (befristete Verträge). Des
Weiteren wurde die Geschäftsführung aufgefordert, drei
Förderanträge dem Land zur Bewilligung vorzulegen.
Ergänzend dazu habe der Aufsichtsrat einen Appell an die
Landesregierung gerichtet, die vorbereiteten Förderanträge
(Forum Vogelsang, NS-Dokumentation und Besucherzentrum)
in ihrer Gesamtheit zu bewilligen.
AV Poth bittet den Kreisausschuss und den Kreistag, die
Beschlüsse des Aufsichtsrates und den Appell an die
Landesregierung zu unterstützen und folgende Resolution an
die Landesregierung zu richten:
"Die Landesregierung wird aufgefordert, noch im Jahr 2011 die
vorbereiteten Förderanträge (Forum Vogelsang, NSDokumentation und Besucherzentrum) in ihrer Gesamtheit zu
bewilligen. Dies ist insbesondere erforderlich, um
a) für 2011 und Folgejahre bereitstehende Drittmittel zu
sichern
b) die Projektumsetzung in der laufenden Förderperiode (Ende
2013) zu gewährleisten
c) zur Aufrechterhaltung des Besucherbetriebes die
Betriebsführung nicht zu gefährden
d) der Betreibergesellschaft Planungssicherheit hinsichtlich der
Personalbewirtschaftung zu verschaffen
e) Kostensteigerungen über den vereinbarten Kostendeckel
hinaus zu vermeiden
f)
einen drohenden Reputationsverlust für die
Gedenkstättenarbeit und den
Naturschutz/Nationalparkstandort zu vermeiden
g) die Vereinbarung zwischen BIMA, Land und Region
(Rahmenvereinbarung) in ihrem Bestand nicht zu gefährden
h) kein Vakuum unter Bezugnahme auf die Neonaziszene
entstehen zu lassen."
Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit wird der
Kreisausschuss gebeten, eine Dringlichkeitsentscheidung
gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 KrO NRW zu treffen und diese
Entscheidung durch den Kreistag in seiner Sitzung am
14.12.2011 bestätigen zu lassen.
In der nun folgenden kurzen Aussprache signalisieren die
Sprecher aller Fraktionen ihre uneingeschränkte Zustimmung
zur Unterstützung des Aufsichtsrates der vogelsang ip gGmbH.
Ein weiteres Hin und Her sei der gesamten Angelegenheit nicht
förderlich. Dem Land gegenüber sollte die politische
Unterstützung signalisiert werden. Ein Stillstand in Vogelsang
hinsichtlich der Realisierung der Bauvorhaben könnte negative
Auswirkungen auf das Besucherinteresse haben.
Nachdem AV Poth die genaue Formulierung der
Dringlichkeitsentscheidung des Kreisausschusses nochmals
vorgetragen hat, fasst der Kreisausschuss einen
entsprechenden Beschluss, der der Landesregierung
unverzüglich zu übermitteln ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig