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Beschlusstext (Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu Gunsten der vogelsang ip gGmbH im Rahmen des Gesamtprojektes „Forum Vogelsang“)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
28.11.2011
Erstellt
13.12.11, 04:09
Aktualisiert
27.12.11, 16:33
Beschlusstext (Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu Gunsten der vogelsang ip gGmbH im Rahmen des Gesamtprojektes „Forum Vogelsang“) Beschlusstext (Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu Gunsten der vogelsang ip gGmbH im Rahmen des Gesamtprojektes „Forum Vogelsang“) Beschlusstext (Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu Gunsten der vogelsang ip gGmbH im Rahmen des Gesamtprojektes „Forum Vogelsang“) Beschlusstext (Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu Gunsten der vogelsang ip gGmbH im Rahmen des Gesamtprojektes „Forum Vogelsang“)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 8. Sitzung des Kreisausschusses am 28.11.2011 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 18 Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu Gunsten der vogelsang ip gGmbH im Rahmen des Gesamtprojektes „Forum Vogelsang“ Landrat Rosenke unterrichtet den Kreisausschuss über ein Schreiben der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 23.11.2011, wonach die Fraktion um Darstellung der bereits gewährten Bürgschaften und geleisteten Zahlungen an die vogelsang ip gGmbH bittet und bereits zur heutigen Sitzung des Kreisausschusses eine entsprechende Übersicht vorgelegt werden sollte. Insofern wird um Korrektur des Vorabauszuges aus der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vom 14.11.2011 (siehe Z 1/V 220/2011) gebeten. Wie bereits der Fraktion mitgeteilt wurde, sehe die Verwaltung keinen Korrekturbedarf des Vorabauszuges, da in der Sitzung des Fachausschusses eine Erledigung bis zur nächsten Sitzung des Fachausschusses zugesagt worden sei. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) nimmt die vorherigen Ausführungen zustimmend zu Kenntnis, bittet aber weiterhin um Darstellung der gesamten Höhe, Anzahl, Konditionen u. a. der Bürgschaften und geleisteten Zahlungen an die vogelsang ip gGmbH. Seitens der Verwaltungsleitung wird dies zugesagt, UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke bittet darum, in die Darstellung die Höhe der Bürgschaften zum Ende der Jahre 2009, 2010 und 2011 aufzunehmen, um einen qualifizierten Überblick über die Verschuldung zu bekommen. In die Aufstellung sollten des Weiteren die Höhe evtl. zu zahlender Zinssätze sowie die Höhe der Aval-Provision für die Dauer der Bereitstellung der Bürgschaften aufgenommen werden. Seitens der Verwaltungsleitung wird zugesagt, auch diese Angaben in die Aufstellung aufzunehmen. Der Kreisausschuss stimmt daraufhin der Vorlage 220/2011 unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vom 14.11.2011 (siehe Z 1/V 220/2011) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreis Euskirchen übernimmt, vorbehaltlich einer positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamtes hinsichtlich der steuerlichen Anerkennung des Gesellschafterdarlehens als echtes Fremdkapital zu Gunsten der vogelsang ip gGmbH eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 36,36 % des jeweils in Anspruch genommenen Darlehensbetrages, maximal bis zu 2.436.000 €. V 220/2011 Die Bürgschaft dient der Besicherung eines vom Landschaftsverband Rheinland zu gewährenden Gesellschafterdarlehens an die vogelsang ip gGmbH von bis zu 6.700.000 €. Für die Gewährung der Bürgschaft wird ein einmaliges Entgelt in Höhe von 12.180 € erhoben, zahlbar binnen eines Monats nach Unterzeichnung der Bürgschaftsurkunde. Abstimmungsergebnis: Einstimmig AV Poth unterrichtet den Kreisausschuss darüber, dass es hinsichtlich der finanziellen Förderung des gesamten Vogelsangprojektes erhebliche Verzögerungen geben könnte. Bisher konnte man davon ausgehen, dass die öffentlichen Zuschüsse für bekannte Projekte auf dem Vogelsanggelände gemäß den Zusagen fließen würden. Seit Mitte 2011 habe es aber erhebliche Probleme hinsichtlich der Projektförderung gegeben. In der Zwischenzeit konnten diese Problemstellungen (Abschnittsbildung; fehlende EFRE-Mittel) behoben werden. Überraschenderweise sei dann aber Anfang November 2011 landesseitig mitgeteilt worden, dass man jetzt zu der Rechtsauffassung gelangt sei, dass es sich bei der Konversion Vogelsang um ein sog. "EU-Großprojekt" handele. Gemäß den Förderanträgen für das geplante Forum Vogelsang, das Besucherzentrum und die NS-Dokumentation ging die vogelsang ip gGmbH davon aus, dass es sich hier nicht um ein sog. "EU-Großprojekt" handele. Da aber die Kosten für die Gesamtprojekte zusammen mit dem Bau des Jugendwaldheims, das alleine schon mit rd. 15 Mio. € zu Buche schlägt, die Grenze von 50 Mio. € überschreitet, sei Vogelsang eben doch als ein sog. EU-Großprojekt anzusehen und einzustufen. Dies sei zumindest die Meinung der Landesregierung. Dies habe zur Folge, dass ein entsprechendes Antragsverfahren in Brüssel initiiert werden müsse (landesseitig mit externer Unterstützung). Diese Antragstellung würde drei bis vier Monate in Anspruch nehmen. Zusammen mit der Prüfung durch die Brüsseler Behörden zeichne sich dann ein Stillstand des Gesamtprojektes von rd. einem Jahr ab. Dieser Projektstillstand sei in keinem Fall wünschenswert und auch nicht zu rechtfertigen, zumal der gesamte bisherige Zeitrahmen (z. B. Abrechnung der Einzelmaßnahmen bis Ende 2014/Anfang 2015) nicht mehr einzuhalten sei. Mit Zustimmung des Aufsichtsrates der vogelsang ip gGmbH wolle man sich nunmehr auf das Forum als Leitprojekt in Vogelsang konzentrieren, um den Umweg über Brüssel zu vermeiden. Damit bewege man sich im Rahmen eines sog. Planes B, den das Land aufgelegt habe, und somit unterhalb der EU-Großprojektgrenze. Eine entsprechende Entscheidung des Landes über die Bewilligung der entsprechenden Zuschüsse soll in den nächsten Tagen in Düsseldorf erfolgen. Hierzu müssten drei zuständige Landesministerien (Wirtschaft, Familie, Umwelt) ihre Zustimmung erteilen. Zwischenzeitlich habe der Aufsichtsrat die Entscheidung getroffen, die bis zum 31.12.2012 laufenden Personalverträge um ein halbes Jahr zu verlängern (befristete Verträge). Des Weiteren wurde die Geschäftsführung aufgefordert, drei Förderanträge dem Land zur Bewilligung vorzulegen. Ergänzend dazu habe der Aufsichtsrat einen Appell an die Landesregierung gerichtet, die vorbereiteten Förderanträge (Forum Vogelsang, NS-Dokumentation und Besucherzentrum) in ihrer Gesamtheit zu bewilligen. AV Poth bittet den Kreisausschuss und den Kreistag, die Beschlüsse des Aufsichtsrates und den Appell an die Landesregierung zu unterstützen und folgende Resolution an die Landesregierung zu richten: "Die Landesregierung wird aufgefordert, noch im Jahr 2011 die vorbereiteten Förderanträge (Forum Vogelsang, NSDokumentation und Besucherzentrum) in ihrer Gesamtheit zu bewilligen. Dies ist insbesondere erforderlich, um a) für 2011 und Folgejahre bereitstehende Drittmittel zu sichern b) die Projektumsetzung in der laufenden Förderperiode (Ende 2013) zu gewährleisten c) zur Aufrechterhaltung des Besucherbetriebes die Betriebsführung nicht zu gefährden d) der Betreibergesellschaft Planungssicherheit hinsichtlich der Personalbewirtschaftung zu verschaffen e) Kostensteigerungen über den vereinbarten Kostendeckel hinaus zu vermeiden f) einen drohenden Reputationsverlust für die Gedenkstättenarbeit und den Naturschutz/Nationalparkstandort zu vermeiden g) die Vereinbarung zwischen BIMA, Land und Region (Rahmenvereinbarung) in ihrem Bestand nicht zu gefährden h) kein Vakuum unter Bezugnahme auf die Neonaziszene entstehen zu lassen." Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit wird der Kreisausschuss gebeten, eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 KrO NRW zu treffen und diese Entscheidung durch den Kreistag in seiner Sitzung am 14.12.2011 bestätigen zu lassen. In der nun folgenden kurzen Aussprache signalisieren die Sprecher aller Fraktionen ihre uneingeschränkte Zustimmung zur Unterstützung des Aufsichtsrates der vogelsang ip gGmbH. Ein weiteres Hin und Her sei der gesamten Angelegenheit nicht förderlich. Dem Land gegenüber sollte die politische Unterstützung signalisiert werden. Ein Stillstand in Vogelsang hinsichtlich der Realisierung der Bauvorhaben könnte negative Auswirkungen auf das Besucherinteresse haben. Nachdem AV Poth die genaue Formulierung der Dringlichkeitsentscheidung des Kreisausschusses nochmals vorgetragen hat, fasst der Kreisausschuss einen entsprechenden Beschluss, der der Landesregierung unverzüglich zu übermitteln ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig