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Beschlusstext (Bürgeranregung vom 15.09.2011 gemäß § 21 KrO NRW i. V. m. § 16 der Hauptsatzung hier: Änderung des Kreisnamens)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
28.11.2011
Erstellt
13.12.11, 04:09
Aktualisiert
27.12.11, 16:33
Beschlusstext (Bürgeranregung vom 15.09.2011 gemäß § 21 KrO NRW i. V. m. § 16 der Hauptsatzung
hier: Änderung des Kreisnamens)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 8. Sitzung des Kreisausschusses am 28.11.2011 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 5 Bürgeranregung vom 15.09.2011 gemäß § 21 KrO NRW i. V. m. § 16 der Hauptsatzung hier: Änderung des Kreisnamens Ergänzend zu der Bürgeranregung 69/2011 wurde allen Kreisausschussmitgliedern der Abdruck einer E-Mail des Anregers vom 28.11.2011 (mit einer Kopie des darin zitierten Presseartikels in der Kölnischen Rundschau vom 22.11.2011) zur Kenntnis gegeben. Diese E-Mail wird der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt. SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz verweist auf den Antrag 76/2004 seiner Fraktion, in dem eine Änderung des Kreisnamens - z. B. in "Eifelkreis Euskirchen" oder ein anderer Name - beantragt worden sei. In der Sitzung des Kreistages am 23.06.2004 sei dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden. Aus der Sicht der SPD-Fraktion habe sich an dem damaligen Sachverhalt - und an der inhaltlichen Begründung des Antrages - nichts geändert. Beispielhaft erwähnt Herr Schmitz in diesem Zusammenhang die (ehemaligen) Kreise Daun und des Erftkreises, die nunmehr in "Landkreis Vulkaneifel" und "RheinErft-Kreis" umbenannt worden seien. Die nunmehr vorliegende Bürgeranregung 69/2011 sollte zum Anlass genommen werden, die Frage der Änderung des Kreisnamens erneut aufzugreifen. Unter Hinweis auf die Beratungen im Kreistag am 23.06.2004, hier insbesondere die Ausführungen des Kreistagsmitgliedes Rhiem (CDU), sollte nicht der Kreistag allein über eine evtl. Namensänderung befinden. Vielmehr sollten die Bürgermeister und Räte der Städte und Gemeinden des Kreises in die Beratungen und die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Der Landrat sollte hier federführend tätig werden. In der folgenden Aussprache stimmen die Sprecher aller Fraktionen vom Grundsatz her dem Vorschlag der SPDFraktion zu. Wichtig sei es, die Bevölkerung in den Meinungsbildungsprozess einzubeziehen, damit ein evtl. neuer Kreisname die notwendige Akzeptanz findet. Landrat Rosenke stimmt dem weiteren Vorgehen zu. A 69/2011