Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
28.11.2011
Erstellt
13.12.11, 04:09
Aktualisiert
27.12.11, 16:33
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 8. Sitzung des Kreisausschusses am 28.11.2011 im Sitzungssaal 1
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 5
Bürgeranregung vom 15.09.2011 gemäß § 21 KrO NRW i. V.
m. § 16 der Hauptsatzung
hier: Änderung des Kreisnamens
Ergänzend zu der Bürgeranregung 69/2011 wurde allen
Kreisausschussmitgliedern der Abdruck einer E-Mail des
Anregers vom 28.11.2011 (mit einer Kopie des darin zitierten
Presseartikels in der Kölnischen Rundschau vom 22.11.2011)
zur Kenntnis gegeben.
Diese E-Mail wird der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz verweist auf den
Antrag 76/2004 seiner Fraktion, in dem eine Änderung des
Kreisnamens - z. B. in "Eifelkreis Euskirchen" oder ein anderer
Name - beantragt worden sei. In der Sitzung des Kreistages am
23.06.2004 sei dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.
Aus der Sicht der SPD-Fraktion habe sich an dem damaligen
Sachverhalt - und an der inhaltlichen Begründung des Antrages
- nichts geändert. Beispielhaft erwähnt Herr Schmitz in diesem
Zusammenhang die (ehemaligen) Kreise Daun und des
Erftkreises, die nunmehr in "Landkreis Vulkaneifel" und "RheinErft-Kreis" umbenannt worden seien.
Die nunmehr vorliegende Bürgeranregung 69/2011 sollte zum
Anlass genommen werden, die Frage der Änderung des
Kreisnamens erneut aufzugreifen. Unter Hinweis auf die
Beratungen im Kreistag am 23.06.2004, hier insbesondere die
Ausführungen des Kreistagsmitgliedes Rhiem (CDU), sollte
nicht der Kreistag allein über eine evtl. Namensänderung
befinden. Vielmehr sollten die Bürgermeister und Räte der
Städte und Gemeinden des Kreises in die Beratungen und die
Entscheidungsfindung einbezogen werden.
Der Landrat sollte hier federführend tätig werden.
In der folgenden Aussprache stimmen die Sprecher aller
Fraktionen vom Grundsatz her dem Vorschlag der SPDFraktion zu. Wichtig sei es, die Bevölkerung in den
Meinungsbildungsprozess einzubeziehen, damit ein evtl. neuer
Kreisname die notwendige Akzeptanz findet.
Landrat Rosenke stimmt dem weiteren Vorgehen zu.
A 69/2011