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Beschlusstext (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz im Regierungsbezirk Köln)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,1 kB
Datum
28.11.2011
Erstellt
13.12.11, 04:09
Aktualisiert
27.12.11, 16:33
Beschlusstext (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz im Regierungsbezirk Köln)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 8. Sitzung des Kreisausschusses am 28.11.2011 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 28 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz im Regierungsbezirk Köln Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 194/2011 unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 08.11.2011 (siehe Z 1/V 194/2011) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, die als Anlage 1 der Vorlage 194/2011 beigefügte "Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz im Regierungsbezirk Köln" mit der Stadt Köln zu schließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 194/2011