Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
28.11.2011
Erstellt
13.12.11, 04:09
Aktualisiert
27.12.11, 16:33
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 8. Sitzung des Kreisausschusses am 28.11.2011 im Sitzungssaal 1
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 30
SozialTicket
V 215/2011
hier: Beschluss des Kreises Euskirchen über die Einführung
des SozialTickets im Kreis Euskirchen und der Übertragung der
entsprechenden Finanzmittel des Landes auf den ZV VRS
Der Kreisausschuss beschließt einstimmig, die
Tagesordnungspunkte 29 und 30 zusammen zu behandeln.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) teilt
mit, dass nach Auffassung seiner Fraktion der Antrag 73/2011
der Fraktion DIE LINKE nach kritischer Würdigung nicht
realisierbar und finanzierbar sei. Insgesamt gesehen sei die
Beschlussempfehlung der Verwaltung im Sinne der Vorlage
215/2011 als besser anzusehen, auch wenn eine Limitierung
hinsichtlich der berechtigten Zielgruppe und der Dauer
vorgesehen sei.
CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt weist darauf hin, dass eine
Revisionsklausel (Ende des Jahres 2013) in der
Beschlussempfehlung enthalten sei.
Der Kreisausschuss stimmt daraufhin der Vorlage 215/2011
unter Berücksichtigung des Beratungsergebisses des
Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr vom 09.11.2011
(siehe Z 1/V 215/2011) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt unter der Voraussetzung, dass eine
dauerhafte und ausreichende Förderung durch das Land NRW
gewährleistet ist und finanzielle Belastungen für den Kreis und
seine Kommunen ausgeschlossen sind, zum 01.01.2012 für die
gemäß der Richtlinie Sozialticket 2011 des MWEBWV
berechtigte Zielgruppe (SGB II-Empfänger, SGB XIIEmpfänger, Empfänger von Leistungen nach dem
Asylbewerbergesetz und Empfänger von Leistungen von
Kriegsopferfürsorge) im Kreis Euskirchen das
preisstufenabhängige SozialTicket des Verkehrsverbundes
Rhein-Sieg einzuführen sowie die für den Kreis eingeplanten
Finanzmittel des MWEBWV zur Rabattierung von
Ticketangeboten des öffentlichen Personennahverkehrs für die
o. a. Berechtigtengruppen zweckgebunden und vollständig
tarifmindernd an den Zweckverband Verkehrsverbund RheinSieg zur Ausschüttung an die anspruchsberechtigten
Verkehrsunternehmen zu übertragen.
Weiterhin wird die VRS GmbH aufgefordert, dafür Sorge zu
tragen, dass eine jährliche Überprüfung der Auskömmlichkeit
erfolgt und im Falle der Nichtauskömmlichkeit das Ticket
schnellstmöglich vom Markt genommen wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Damit wird der Antrag 73/2011 ebenfalls einstimmig abgelehnt.