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Beschlusstext (SozialTicket hier: Beschluss des Kreises Euskirchen über die Einführung des SozialTickets im Kreis Euskirchen und der Übertragung der entsprechenden Finanzmittel des Landes auf den ZV VRS)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
28.11.2011
Erstellt
13.12.11, 04:09
Aktualisiert
27.12.11, 16:33
Beschlusstext (SozialTicket
hier: Beschluss des Kreises Euskirchen über die Einführung des SozialTickets im Kreis Euskirchen und der Übertragung der entsprechenden Finanzmittel des Landes auf den ZV VRS) Beschlusstext (SozialTicket
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BESCHLUSS über das Ergebnis der 8. Sitzung des Kreisausschusses am 28.11.2011 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 30 SozialTicket V 215/2011 hier: Beschluss des Kreises Euskirchen über die Einführung des SozialTickets im Kreis Euskirchen und der Übertragung der entsprechenden Finanzmittel des Landes auf den ZV VRS Der Kreisausschuss beschließt einstimmig, die Tagesordnungspunkte 29 und 30 zusammen zu behandeln. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) teilt mit, dass nach Auffassung seiner Fraktion der Antrag 73/2011 der Fraktion DIE LINKE nach kritischer Würdigung nicht realisierbar und finanzierbar sei. Insgesamt gesehen sei die Beschlussempfehlung der Verwaltung im Sinne der Vorlage 215/2011 als besser anzusehen, auch wenn eine Limitierung hinsichtlich der berechtigten Zielgruppe und der Dauer vorgesehen sei. CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt weist darauf hin, dass eine Revisionsklausel (Ende des Jahres 2013) in der Beschlussempfehlung enthalten sei. Der Kreisausschuss stimmt daraufhin der Vorlage 215/2011 unter Berücksichtigung des Beratungsergebisses des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr vom 09.11.2011 (siehe Z 1/V 215/2011) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt unter der Voraussetzung, dass eine dauerhafte und ausreichende Förderung durch das Land NRW gewährleistet ist und finanzielle Belastungen für den Kreis und seine Kommunen ausgeschlossen sind, zum 01.01.2012 für die gemäß der Richtlinie Sozialticket 2011 des MWEBWV berechtigte Zielgruppe (SGB II-Empfänger, SGB XIIEmpfänger, Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz und Empfänger von Leistungen von Kriegsopferfürsorge) im Kreis Euskirchen das preisstufenabhängige SozialTicket des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg einzuführen sowie die für den Kreis eingeplanten Finanzmittel des MWEBWV zur Rabattierung von Ticketangeboten des öffentlichen Personennahverkehrs für die o. a. Berechtigtengruppen zweckgebunden und vollständig tarifmindernd an den Zweckverband Verkehrsverbund RheinSieg zur Ausschüttung an die anspruchsberechtigten Verkehrsunternehmen zu übertragen. Weiterhin wird die VRS GmbH aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass eine jährliche Überprüfung der Auskömmlichkeit erfolgt und im Falle der Nichtauskömmlichkeit das Ticket schnellstmöglich vom Markt genommen wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Damit wird der Antrag 73/2011 ebenfalls einstimmig abgelehnt.