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Beschlusstext (a) Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVK (Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVK bezüglich der Anhebung der Höchstbeträge für auszugleichende negative Ergebnisse) b) Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Budget 600 600 002 – Verkehrsunternehmen -)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,6 kB
Datum
28.11.2011
Erstellt
13.12.11, 04:09
Aktualisiert
27.12.11, 16:33
Beschlusstext (a) Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVK (Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVK bezüglich der Anhebung der Höchstbeträge für auszugleichende negative Ergebnisse)
b) Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Budget 600 600 002 – Verkehrsunternehmen -)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 8. Sitzung des Kreisausschusses am 28.11.2011 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 32 a) Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVK (Zustimmung V 219/2011 zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVK bezüglich der Anhebung der Höchstbeträge für auszugleichende negative Ergebnisse) b) Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Budget 600 600 002 – Verkehrsunternehmen - Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 219/2011 unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr vom 09.11.2011 (siehe Z 1/V 219/2011) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, a) seine Zustimmung zu der in der Sitzung der Gesellschafterversammlung der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) am 28. September 2011 beschlossenen Anhebung der Höchstbeträge für auszugleichende negative Ergebnisse (§ 19 Absatz 3 Gesellschaftsvertrag der RVK) und der damit erforderlichen Änderung des Gesellschaftsvertrages zu erteilen b) gemäß § 53 Kreisordnung für das Land NordrheinWestfalen (KrO NRW) in Verbindung mit § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Budget 600 600 002 - Verkehrsunternehmen - bis zu einer Höhe von 1.585.000 €. Abstimmungsergebnis: Einstimmig