Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
04.03.2015
Erstellt
17.03.15, 12:06
Aktualisiert
17.03.15, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 04.03.2015 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVK
TOP 27
V 94/2015
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
1. Der Kreistag stimmt den Änderungen des
Gesellschaftsvertrages der RVK in der vorgelegten Fassung und
unter dem Vorbehalt des Beschlusspunktes 4 der
Gesellschafterversammlung der RVK zu und beauftragt den
Landrat, diesen Beschluss dem Gesellschaftervertreter in der
Gesellschafterversammlung der RVK mitzuteilen.
2. Der Gesellschaftervertreter wird angewiesen, der Änderung
des Gesellschaftsvertrages der RVK zuzustimmen.
3. Wenn und soweit Hinweise der Bezirksregierung und des zur
Beurkundung beauftragten Notars sowie Änderungswünsche aus
den kommunalen Gremien anderer Gesellschafter in den Entwurf
zur endgültig beschließenden Gesellschafterversammlung
eingearbeitet werden, stimmt der Kreistag zu, sofern die
Änderungen die wesentlichen hier vorgelegten Regelungen des
Gesellschaftsvertrages nicht verändern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig