Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
73 kB
Datum
04.03.2015
Erstellt
17.03.15, 12:06
Aktualisiert
17.03.15, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 04.03.2015 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 29
Erwerb eines Gesellschaftsanteils von 10 Prozent an der
V 101/2015
Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) durch die RVK selbst
von der Oberbergischen Verkehrsgesellschaft mbH (OVAG)
und Abtretung einer RVK-Geschäftsanteils von 2,5 Prozent
durch die OVAG an den Oberbergischen Kreis
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
a) Der Kreistag genehmigt den von der 101. Sitzung der
Gesellschafterversammlung der RVK gefassten Beschluss,
wonach der bisher von der Oberbergischen Verkehrsgesellschaft
mbH (OVAG) in Gummersbach – vormals Oberbergische
Verkehrsgesellschaft Aktiengesellschaft (OVAG) - gehaltene
Geschäftsanteil Nr. 4 im Nennbetrag von EUR 447.400,00 in zwei
Geschäftsanteile aufgeteilt wird, nämlich Nr.10 im Nennbetrag
von EUR 357.920,00 und Nr. 9. im Nennbetrag von
EUR 89.480,00.
b) Der Kreistag stimmt dem Kauf des neuen Geschäftsanteils Nr.
10 im Nennbetrag von EUR 357.920,00 von der Oberbergischen
Verkehrsgesellschaft mbH (OVAG) in Gummersbach zum
Kaufpreis von EUR 2.045.167,52 durch die Gesellschaft selbst
(Erwerb eigener Geschäftsanteile gemäß § 33 GmbHG) sowie
der Abtretung dieses Geschäftsanteils Nr. 10 an die Gesellschaft
selbst zu.
c) Der Kreistag stimmt der Abtretung des neuen Geschäftsanteils
Nr. 9 im Nennbetrag von EUR 89.480,00 von der Oberbergischen
Verkehrsgesellschaft mbH (OVAG) in Gummersbach an den
Oberbergischen Kreis zu.
d) Der Kreistag beauftragt den Landrat, den Beschluss
zu a) bis c) der RVK schriftlich mitzuteilen.
e) Der Kreistag beauftragt den Landrat, die schriftliche
Zustimmungserklärung gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 des
Gesellschaftsvertrages der RVK zu den Anteilsabtretungen
unter b) und c) abzugeben.
f) Der Kreistag beauftragt den Landrat, vorsorglich und
erforderlichenfalls schriftlich auf das Ankaufsrecht gemäß § 7 des
Gesellschaftsvertrages der RVK zu verzichten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig