Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
78 kB
Datum
04.03.2015
Erstellt
17.03.15, 12:06
Aktualisiert
17.03.15, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 04.03.2015 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 3
Gemeinsame Vergabe einer Machbarkeitsstudie zur
Breitbandversorgung für die Kreise Düren und Euskirchen
AV Poth erläutert, dass die geplante Vorgehensweise bei den
Bürgermeistern auf breite Zustimmung gestoßen sei und
entsprechend begrüßt werde. Einen Widerspruch habe es nicht
gegeben, so dass das Benehmen hergestellt sei. Zu den
Fördermöglichkeiten werde man nach derzeitigem Kenntnisstand
im Laufe des Monats März eine Aussage treffen können und
dann die Dringlichkeitsentscheidung zur Unterschrift vorlegen.
Auf die Frage von Fraktionsvorsitzenden Reidt (CDU), ob die
aktuell in Aussicht gestellten Investitionsmittel des Bundes
möglicherweise auch für diesen Zweck eingesetzt werden
könnten, entgegnet AV Poth, dass man diese ebenfalls in die
Prüfung einbeziehen werde.
Der Kreisausschuss fasst somit unter Berücksichtigung der
Ergänzungen aus dem Wirtschaftsförderungs-Ausschuss und der
Bürgermeisterkonferenz folgenden Beschluss:
Der Kreisausschuss ermächtigt die Verwaltung, sich für den Kreis
Euskirchen an einer mit dem Kreis Düren gemeinsamen
Auftragsvergabe zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur
Breitbandversorgung zu beteiligen. Das Gutachten muss auch
separat für den Kreis Euskirchen nutzbar sein. Die Kosten für den
Kreis Euskirchen sind separat auszuweisen.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Prüfung
eventueller Fördermöglichkeiten und der damit verbundenen
Auflagen vor Auftragsvergabe. Die Auftragsvergabe darf nicht
förderschädlich sein.
Der Kreisausschuss empfiehlt des Weiteren folgende
Beschlussfassung an den Kreistag:
Der Kreistag beschließt,
1. zur Finanzierung einer Machbarkeitsstudie zur
Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen aus dem
Sachkonto 150 571 04 00 5281020 "Projekte" im Budget
571 04 der Stabsstelle Struktur- und Wirtschaftsförderung
aus den noch verfügbaren Mitteln des Jahres 2014 60.000
€ bereit zu stellen. Die Mittel werden in das HH Jahr 2015
übertragen. Bei der Übertragung handelt es sich um eine
Ausnahme zu Ziff. 2 der Regelung über Art, Umfang und
Dauer von Ermächtigungsübertragungen.
2. aus dem v. g. Sachkonto werden weitere 45.000 € in das
Haushaltsjahr 2015 übertragen. Diese Mittel sind in
Projekt- und Auftragsvergaben bereits gebunden, die
jedoch aufgrund von zeitlichen Verschiebungen in 2014
D 11/2015
nicht mehr abgerufen wurden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig,
bei einer Enthaltung (DIE LINKE)