Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
04.03.2015
Erstellt
17.03.15, 12:06
Aktualisiert
17.03.15, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 04.03.2015 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 21
Verlängerung von sachgrundbefristeten Zeitverträgen an
die voraussichtliche Dauer länger andauernder Projekte
hier: Zeitverträge in der Schulsozialarbeit
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) teilt
mit, dass man ähnlich wie die SPD-Fraktion und die Fraktion DIE
LINKE die Befristung (auch in TOP 20) sehr kritisch sehe. Man
werde daher, insbesondere bei der Schulsozialarbeit, explizit
darauf achten, dass bis Mitte 2017 eine einvernehmliche Lösung
im Sinne von sozialverträglichen Arbeitsverhältnissen und
zielgerichteter Aufgabenumsetzung gefunden werde.
AfD-Fraktionsvorsitzender Dürer teilt diese Bedenken, stellt
jedoch fest, dass es bei drittfinanzierten Stellen oft keine andere
Möglichkeit als deren Befristung gebe. Sollten die Gemeinden
den Bereich Schulsozialarbeit künftig übernehmen, müsste man
allerdings darauf drängen, dass dann die Arbeitsverträge auf
Dauer abgeschlossen werden.
AV Poth erläutert, dass es nicht darum gehe, dass die
Gemeinden die Schulsozialarbeit übernehmen, sondern darum,
ob die Schulsozialarbeit, die außerhalb des Bildungs- und
Teilhabepaketes von den Schulträgern organisiert ist auf den
Kreis verlagert werde.
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) ist der Auffassung, dass dies
dem Ansinnen des Kreises entgegen komme und insofern
systematisch richtig sei.
Kreisausschussmitglied Grau (FDP) teilt mit, dass man 2013 die
Finanzierung kritisch gesehen habe, dies aber nun durch den
Landeszuschuss und somit geringen Eigenanteil positiv zu
bewerten sei.
Der
Kreisausschuss
stimmt
der
Verlängerung
der
sachgrundbefristeten Zeitverträge in der Schulsozialarbeit
gebunden an die voraussichtliche Projektdauer zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 91/2015