Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
04.03.2015
Erstellt
17.03.15, 12:06
Aktualisiert
17.03.15, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 04.03.2015 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 16
Rechtsverordnung über die Bildung eines
Schuleinzugsbereichs für die Matthias-Hagen-Schule,
Förderschule des Kreises Euskirchen mit den
Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale
und Soziale Entwicklung zum 01.08.2015
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt gemäß § 84 Abs. 1 Schulgesetz NRW in
Verbindung mit § 5 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 f der Kreisordnung
NRW mit Wirkung vom 01.08.2015 die in der Anlage 1 zur
Vorlage beigefügte Rechtsverordnung über die Bildung eines
Schuleinzugsbereichs
für
die
Matthias-Hagen-Schule,
Förderschule
des
Kreises
Euskirchen
mit
den
Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und
Soziale Entwicklung in Euskirchen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 89/2015