Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
25.11.2013
Erstellt
16.01.14, 13:52
Aktualisiert
16.01.14, 13:52
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang am 25.11.2013 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen,
Jülicher Ring 32
Gründung der "Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG"
TOP 3
D 12/2013
Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaftsförderung,
Tourismus und Konversion Vogelsang empfehlen ohne weitere
Beratung folgende Beschlussfassung:
Der Kreisausschuss beschließt gem. § 50 Abs. 3 Satz 1 KrO
NRW im Wege der Dringlichkeit:
1.
2.
Der Kreis stimmt dem Folgenden zu:
a) Beteiligung
der
KEV
Energie
GmbH
als
Gründungskommanditistin an der „Bürgerwindpark
Schleiden GmbH & Co. KG“ unter Übernahme einer
Pflichteinlage in Höhe von 255.000 € (51 %)
gemeinsam mit der PE Becker GmbH, Kall, (49 % =
245.000 €).
b)
Beteiligung
der
KEVER
Projekt-BetriebsBeteiligungsgesellschaft mbH (KEVER PBB) als
Gesellschafterin an der Komplementärin dieser
Gesellschaft,
der
„Bürgerwindpark
Schleiden
Verwaltungs-GmbH“
unter
Übernahme
eines
Geschäftsanteils von 25.000 € (100 %).
c)
Im Falle einer zum 28.02.2014 erfolgten positiven
Bewertung des Gesamtprojektes und einer auf Basis
der Ergebnisse der EEG-Reform festgestellten
Effizienzsicherung durch die Gremien des Konzerns
„Energie Nordeifel GmbH & Co. KG“ erfolgt die
Erhöhung des Kommanditanteils der KEV Energie
GmbH unter Übernahme einer weiteren Pflichteinlage
von max. 5.145 T€ auf insgesamt max. 5,4 Mio. €.
d)
Sukzessive Veräußerung der Kommanditanteile der
KEV Energie GmbH an der „Bürgerwindpark Schleiden
GmbH & Co. KG“ an neu hinzukommende
Kommanditisten mit Ausnahme eines bei der KEV
Energie GmbH verbleibenden Sockelbetrages von 500
T€.
Der Kreis nimmt die
Gesellschaftsverträge der
vorliegenden
Entwürfe
der
Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG (Anlage 1)
und der
Bürgerwindpark Schleiden Verwaltungs-GmbH (Anlage
2)
zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Vertreter in
den jeweiligen Gremien des Konzerns „Energie Nordeifel
GmbH & Co. KG“ (ene) zu entsprechenden
Beschlussfassungen.
Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen
zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig