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Beschlußtext (Auswirkungen der Daten des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG 2014) und der Kreisumlage auf den Haushaltsplan 2014 der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
11 kB
Datum
10.10.2013
Erstellt
25.10.13, 21:15
Aktualisiert
25.10.13, 21:15
Beschlußtext (Auswirkungen der Daten des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG 2014) und der Kreisumlage auf den Haushaltsplan 2014 der Gemeinde Leopoldshöhe) Beschlußtext (Auswirkungen der Daten des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG 2014) und der Kreisumlage auf den Haushaltsplan 2014 der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 17. Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 10.10.2013: 4. Auswirkungen der Daten des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG 2014) und der Kreisumlage auf den Haushaltsplan 2014 der Gemeinde Leopoldshöhe Eingangs dieses Tagesordnungspunktes verweist Kämmerer Herr Lange auf die zu diesem Tagesordnungspunkt versandte Drucksache 90/2013, in der die Auswirkungen der Daten des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG 2014) und der Kreisumlage auf den Haushaltsplan 2014 der Gemeinde Leopoldshöhe ausführlich dargestellt werden. So ergäben sich nach Vorliegen der 1. Modellrechnung auf Basis der Eckpunkte des GFG 2014 sowie nach Bekanntwerden der Planungen für die Festsetzung der Kreisumlage für das Jahr 2014 massive Verschlechterungen für den Haushalt 2014. Im Folgenden geht Kämmerer Herr Lange sodann zunächst auf die Auswirkungen der Erhöhung der Kreisumlage ein. Ursprünglich sei die Verwaltung von einer leicht sinkenden Kreisumlage ausgegangen. Durch stark gesunkene Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Blomberg und die daraus resultierende Mehrbelastung für die übrigen Kommunen des Kreises Lippe sowie durch die gestiegene Steuerkraft der Gemeinde Leopoldshöhe entstehe nun allerdings eine Verschlechterung gegenüber der Finanzplanung für das Jahr 2014 in Höhe von 721.000 Euro. Hinzu komme darüber hinaus möglicherweise eine weitere Belastung durch die Änderung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes. Zwar sei derzeit noch nicht absehbar, ob die Änderung noch in 2014 in Kraft tritt, gleichwohl hätte eine Änderung des Gesetzes dann sicherlich Konsequenzen auf die Höhe der Kreisumlage. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen bezieht sich Kämmerer Herr Lange auf die Auswirkungen der Daten des GFG 2014. Nach der 1. Modellrechnung solle die Gemeinde Leopoldshöhe – entgegen dem ursprünglichen Finanzplanungsansatz in Höhe von 1,55 Mio. Euro – lediglich Schlüsselzuweisungen i. H. v. 514.252 Euro erhalten. Dies entspreche somit einer Verschlechterung gegenüber der Finanzplanung von rund 1.036.000 Euro. Grund hierfür seien neben der erhöhten Steuerkraft auch die veränderten Ansätze zur Berechnung der Ausgangsmesszahl. Im Folgenden beschreibt Kämmerer Herr Lange die Auswirkungen der o. g. Verschlechterungen. Ohne weitere Konsolidierungsmaßnahmen ändere sich das geplante Jahresergebnis in der Folge auf -2.288.642 Euro. Damit würde der %-Satz der Verringerung des Eigenkapitals von den geplanten 3,17 % auf 13,60 % steigen. Dies führe sodann unweigerlich in die Haushaltssicherung. Bezüglich der möglichen Gegensteuerungsmaßnahmen informiert Kämmerer Herr Lange anschließend darüber, dass Einsparungen allein auf der Aufwandseite nicht ausreichen werden, um den Haushalt zu konsolidieren. Durch Hebesatzanpassungen würde sich zwar die Einnahmeseite verbessern, gleichwohl bedinge die Erhöhung der Steuerkraft in der Folge wiederum eine Erhöhung der Kreisumlage. Darüber hinaus könnten sich weitere Belastungen ergeben, wenn das Land NRW die derzeitigen fiktiven Hebesätze erhöhe. Eine weitere Möglichkeit zur Konsolidierung stelle jedoch die Umsetzung der Prüfungsbemerkungen der GPA aus den letzten beiden Berichten zum Thema „Umstellung der Abschreibungen auf den Wiederbeschaffungszeitwert“ dar. Dies hätte - anders als bei Steueranpassungen - auch den Vorteil, dass diese Einnahmen nicht in den Folgejahren bei den Finanzierungsumlagen des GFG angerechnet würden. Darüber hinaus entspräche diese Vorgehensweise den Grundsätzen der Finanzmittelbeschaffung des § 77 GO NRW. Entscheide man sich für diese Möglichkeit, so sei das Thema Steuererhöhung seiner Auffassung nach vom Tisch. Ergänzend weist Kämmerer Herr Lange darauf hin, dass in NRW bereits über 50 % der Kommunen ihre Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerte umgestellt haben. Entgegen der Angaben in Drucksache 90/2013 würde dies eine voraussichtliche Anhebung der Gebühren bis zu einer Größenordnung von 1,00 – 1,20 Euro/cbm Abwasser und knapp 0,50 Euro/qm Regenwasserfläche notwendig machen. Im Folgenden erläutert Kämmerer Herr Lange die Folgen eines Haushaltssicherungskonzeptes. So müsse er dann ein Haushaltssicherungskonzept erstellen, das der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedürfe. Diese Genehmigung würde allerdings nur erteilt, wenn aus dem Haushaltssicherungskonzept hervorgehe, dass spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgende Jahr der Haushaltsausgleich erreicht wird. Hierfür seien Steuererhöhungen sicherlich unumgänglich. Im weiteren Verlauf stellt Kämmerer Herr Lange die zeitliche Planung für den Haushaltsplan 2014 einschließlich der Finanzplanung bis 2017 vor. So schlage man vor, den Haushaltsplan (reines Zahlenwerk inklusive des Vorberichtes) Mitte November im Haupt- und Finanzausschuss einzubringen und auf eine ausführliche Behandlung des Planes in jedem Fachausschuss zu verzichten. Die Verabschiedung des Haushaltes könne dann am 19. Dezember 2013 in der letzten Ratssitzung erfolgen. Sowohl das Land NRW als auch der Kreis Lippe planen ebenfalls, ihre Haushalte 2014 noch vor Weihnachten zu verabschieden. Man habe somit bereits zum jetzigen Zeitpunkt verlässliche Zahlen, so dass man von der bisherigen Vorgehensweise (Verabschiedung des Haushaltes im Folgejahr) abweichen könne. Dies sei in den vergangen Jahren anders gewesen, da die Zahlen des Kreises Lippe und des Landes NRW erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegen hätten. Abschließend fragt Kämmerer Herr Lange nach dem Meinungsbild der einzelnen Fraktionen. AM Herr Hachmeister erklärt sodann für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass seine Fraktion das vorgeschlagene Verfahren zwar diskutiert habe, sich jedoch dafür ausspreche, die Fachausschüsse wie bisher einzubinden und den Haushalt 2014 dann im nächsten Jahr zu verabschieden. Eventuell notwendige Steueranpassungen könnten - wie im letzten Jahr - zum Ende des Jahres beschlossen werden. Im Folgenden teilt AM Herr Meckelmann mit, dass auch seine Fraktion nicht auf die Diskussion im Fachausschuss verzichten möchte, da mögliche Einsparpotentiale in den einzelnen Bereichen nur in den Fachausschüssen erarbeitet werden können. In der sich nun anschließenden Diskussion sprechen sich weitere Ausschussmitglieder für eine Beratung des Haushalts in den Fachausschüssen aus. Auch müsse erst geklärt werden, wie sich die Ausgabenseite entwickele, bevor Beschlüsse zur Einnahmebeschaffung gefasst werden könnten. AM Herr Puchert-Blöbaum schlägt sodann vor, die Angelegenheit nochmals in den Fraktionen zu beraten und sodann im Ältestenrat abzuklären. BM Herr Schemmel sagt zu, eine entsprechende Sitzung einzuberufen. Abschließend ist man seitens des Ausschusses der Auffassung, dass die Verwaltung nun zunächst einen Haushaltsplanentwurf erstellen solle, der im Folgenden dann von der Politik beraten werde. Eine Berechnung der Kanalgebühren nach der Änderung der Abschreibungssystematik auf Wiederbeschaffungszeitwert auf der Basis eines Betrages i. H. v. 2,8 Mio. Euro (bisher 1,6 Mio. Euro) ist als Anlage 1 Bestandteil dieser Niederschrift.