Daten
Kommune
Hürtgenwald
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142 kB
Erstellt
21.11.14, 16:01
Aktualisiert
21.11.14, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 04.12.2014
öffentlich
187/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
5
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Abt. 5/
Gebührenkalk.
Feuerwehr 2015
05.11.2014
TOP- Nr.:
Datum:
Feuerwehr;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen:
1) Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnungen für den Bereich Feuerschutz
wird festgestellt.
2) Die kalkulierten Gebühren lauten:
Gebührentarif
Betrag je Stunde
Betrag je Minute
Personalkosten je Feuerwehrkraft
104,00 €
1,73 €
52,00 €
0,87 €
a) Löschfahrzeuge
88,00 €
1,47 €
b) Mannschaftstransportfahrzeuge und ELW
30,00 €
0,50 €
c) Gefahrgutwagen
80,00 €
1,33 €
121,00 €
2,02 €
3,00 €
0,05 €
a) Stundensatz im Einsatz
b) Stundensatz je Feuerwehrkraft im Einsatz bei
Brandsicherheitswachen
Fahrzeugkosten je Fahrzeuggruppe
d) Rüstwagen
e) Anhänger mit Sonderladung
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Pauschale für sonstige
Ausrüstungsgegenstände
25,34 €
Gebührensatz
0,42 €
Sonstige Betriebsmittel
Gebührensatz
nach Aufwand
nach Aufwand
3) Die Satzung über Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Entgelten für die Leistungen
der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald bei Einsätzen der Feuerwehr wird in
der beiliegenden Fassung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
90221
Sachverhalt:
Neben der Gebührenkalkulation wird hier darauf hingewiesen, dass die Satzung aus rechtlichen
Gründen angepasst werden muss. Die Änderungen sind in der beiliegenden Satzung
unterstrichen.
Um verursachungsgerechte Gebühren auf der Grundlage von betriebswirtschaftlichen
Grundsätzen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung festsetzen zu können, wurde
im letzten Jahr erstmalig eine Kalkulation für den Bereich Brandschutz durchgeführt.
In einem ersten Schritt wurden die Kosten zusammengestellt.
Diese umfassen
Gebäudekosten (Gebäudeunterhaltung, Energie- und Bewirtschaftungskosten,
kalkulatorische Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwert, kalkulatorische Verzinsung
nach Anschaffungskosten sowie die internen Leistungsbeziehungen)
Personalkosten inkl. sämtlicher mit dem Personal in Verbindung stehender Aufwendungen
(Bsp.: Aus- und Fortbildung, Führerscheinzuschüsse, Bürobedarf, Aufwendungen für
ehrenamtliche Tätigkeiten, Verwaltungsgemein- und Sachkostenpauschale nach KGST
2012/2013 und anteilige Raumkosten)
Fahrzeugkosten (Betriebskosten, Pflegegelder, Versicherungen, Abschreibung nach
Wiederbeschaffungszeitwerten, kalkulatorische Zinsen nach Anschaffungskosten sowie
anteilige Gebäudekosten)
Sonstige Ausrüstungsgegenstände (Unterhaltung des beweglichen Vermögens sowie
anteilige Raum- und Personalkosten)
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Grundsätzlich werden für die Ermittlung der Gebührensätze die Zahlen aus dem aktuellen
Haushaltsjahr übernommen. Um eine zukunftsorientierte Gebührengestaltung durchzuführen,
sind zusätzlich die Jahre 2015 und 2016 zu berücksichtigen. Hierbei wird der Durchschnitt aus
den drei Jahren der voraussichtlich anfallenden Aufwendungen angesetzt.
Bei den Fahrzeugkosten werden die aktuellen Zahlen aus 2014 je Fahrzeug auf das ganze Jahr
hochgerechnet und bei der Gebührenermittlung angewendet.
Die Gebäudekosten können gebührentechnisch nicht direkt umgelegt werden. Aus diesem Grunde
werden sie mit 60 % bei den Fahrzeugen (Standortkosten), mit 30 % beim Personal (Sanitär-,
Schulungs- und Aufenthaltsräume je Standort) und 10 % bei den sonstigen Ausrüstungsgegenständen (Lagerkosten) berücksichtigt.
Bei den Personalkosten werden die aktuellen Einsatzzeiten aus den Jahren 2012 bis 2014
angewandt. Bei durchschnittlichen Kosten von 112.143,87 € und 1.085 Einsatzstunden ergibt sich
ein Stundensatz von 104,00 € je Feuerwehrkraft für alle Dienstgrade. Sind Brandsicherheitswachen erforderlich, erfolgt eine Anrechnung in Höhe von 50 % des normalen Stundensatzes für
eine Feuerwehrkraft (52,00 €).
Für eine Tarifermittlung bei den Fahrzeugen werden verschiedene Kategorien berücksichtigt:
Löschfahrzeuge
Mannschaftstransportwagen (MTW) und Einsatzleitwagen (ELW)
Gefahrgutwagen
Rüstwagen
Anhänger
Neben den Betriebskosten (variable Kosten) fallen fixe Kosten an. Nach der Rechtsprechung
müssen die Betriebskosten nach tatsächlichen Einsatzstunden verteilt werden. Die fixen Kosten
(Standortkosten, kalk. Kosten und Versicherungen sowie anteilige Personalkosten) werden mit
8760 Jahresstunden pro Fahrzeug angesetzt. Da zwischenzeitlich einige Neufahrzeuge
angeschafft wurden, lässt sich erkennen, dass im Bereich der Fahrzeugunterhaltung die
Aufwendungen um fast 50 % (von 24.029,13 € auf 12.623,48 €) gesunken sind. Gleichzeitig sind
die kalkulatorischen Kosten (AfA und kalk. Zinsen) gestiegen.
Es ergeben sich demnach folgende Gebührensätze je Einsatzstunde:
Löschfahrzeuge
MTW + ELW
Gefahrgutwagen
Rüstwagen
Anhänger
87,53 € aufgerundet
59,94 € aufgerundet
79,83 € aufgerundet
120,93 € aufgerundet
2,41 € aufgerundet
88,00 €
60,00 €
80,00 €
121,00 €
3,00 €
Bei der Kategorie der Mannschaftstransportfahrzeuge und Einsatzleitwagen können nur 50 % des
vorher genannten Gebührensatzes angewandt werden. Gründe hierfür sind:
Fahrten der Jugendfeuerwehr für Ausflüge etc.
Fahrten für Kameradschaftszwecke
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Logistikfahrten (Materialbeschaffung, Einkleidung etc.)
Daher lautet der Gebührensatz für die MTW und ELW auf 30,00 € je Einsatzstunde.
Die sonstigen Ausrüstungsgegenstände, die nicht standardmäßig nach DIN auf einem Fahrzeug
verladen sind, werden aus verwaltungsökonomischen Gründen pauschaliert. Die Kosten in Höhe
von 27.492,13 € werden nach den tatsächlichen Einsatzstunden in Höhe von 1.085 umgelegt. Der
Minutenpreis beträgt 0,42 € je Einsatzminute und Person. Um die Vorhaltekosten in etwa
abdecken zu können, sollten mindestens 15 Minuten je Einsatz und Person (siehe Urteil des OVG
Münster 9 A 1582/08 vom 15.09.2010) berechnet werden.
Weitere Einzelheiten können der beiliegenden Kalkulation nach Anlage 1 entnommen werden.
Nach der aktuellen Rechtsprechung muss eine minutengenaue Abrechnung erfolgen. Aus diesem
Grunde ist im Gebührentarif der als Anlage 2 beiliegenden Satzung neben dem Stundenpreis der
Minutenpreis angegeben.
Die bei den Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr eingesetzten sonstigen Betriebsstoffe oder
Hilfsmittel (Streu-, Aufsaug-, Schaum- und Ölbindemittel sowie notwendige Absperrmaterialien
etc.) werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Um verursachungsgerechte Gebühren auf der Grundlage von betriebswirtschaftlichen
Grundsätzen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung festsetzen zu können, sollte
die Kalkulation sowie die darauf basierenden Gebührentarife und die Gebührensatzung
beschlossen werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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