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Beschlussvorlage (Feuerwehr; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
142 kB
Erstellt
21.11.14, 16:01
Aktualisiert
21.11.14, 16:01
Beschlussvorlage (Feuerwehr;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015) Beschlussvorlage (Feuerwehr;
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 04.12.2014 öffentlich 187/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Herr Kowalke Aktenzeichen: Abt. 5/ Gebührenkalk. Feuerwehr 2015 05.11.2014 TOP- Nr.: Datum: Feuerwehr; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen: 1) Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnungen für den Bereich Feuerschutz wird festgestellt. 2) Die kalkulierten Gebühren lauten: Gebührentarif Betrag je Stunde Betrag je Minute Personalkosten je Feuerwehrkraft 104,00 € 1,73 € 52,00 € 0,87 € a) Löschfahrzeuge 88,00 € 1,47 € b) Mannschaftstransportfahrzeuge und ELW 30,00 € 0,50 € c) Gefahrgutwagen 80,00 € 1,33 € 121,00 € 2,02 € 3,00 € 0,05 € a) Stundensatz im Einsatz b) Stundensatz je Feuerwehrkraft im Einsatz bei Brandsicherheitswachen Fahrzeugkosten je Fahrzeuggruppe d) Rüstwagen e) Anhänger mit Sonderladung - Seite 1 von 4 - Pauschale für sonstige Ausrüstungsgegenstände 25,34 € Gebührensatz 0,42 € Sonstige Betriebsmittel Gebührensatz nach Aufwand nach Aufwand 3) Die Satzung über Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald bei Einsätzen der Feuerwehr wird in der beiliegenden Fassung beschlossen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 90221 Sachverhalt: Neben der Gebührenkalkulation wird hier darauf hingewiesen, dass die Satzung aus rechtlichen Gründen angepasst werden muss. Die Änderungen sind in der beiliegenden Satzung unterstrichen. Um verursachungsgerechte Gebühren auf der Grundlage von betriebswirtschaftlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung festsetzen zu können, wurde im letzten Jahr erstmalig eine Kalkulation für den Bereich Brandschutz durchgeführt. In einem ersten Schritt wurden die Kosten zusammengestellt. Diese umfassen     Gebäudekosten (Gebäudeunterhaltung, Energie- und Bewirtschaftungskosten, kalkulatorische Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwert, kalkulatorische Verzinsung nach Anschaffungskosten sowie die internen Leistungsbeziehungen) Personalkosten inkl. sämtlicher mit dem Personal in Verbindung stehender Aufwendungen (Bsp.: Aus- und Fortbildung, Führerscheinzuschüsse, Bürobedarf, Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten, Verwaltungsgemein- und Sachkostenpauschale nach KGST 2012/2013 und anteilige Raumkosten) Fahrzeugkosten (Betriebskosten, Pflegegelder, Versicherungen, Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwerten, kalkulatorische Zinsen nach Anschaffungskosten sowie anteilige Gebäudekosten) Sonstige Ausrüstungsgegenstände (Unterhaltung des beweglichen Vermögens sowie anteilige Raum- und Personalkosten) - Seite 2 von 4 - Grundsätzlich werden für die Ermittlung der Gebührensätze die Zahlen aus dem aktuellen Haushaltsjahr übernommen. Um eine zukunftsorientierte Gebührengestaltung durchzuführen, sind zusätzlich die Jahre 2015 und 2016 zu berücksichtigen. Hierbei wird der Durchschnitt aus den drei Jahren der voraussichtlich anfallenden Aufwendungen angesetzt. Bei den Fahrzeugkosten werden die aktuellen Zahlen aus 2014 je Fahrzeug auf das ganze Jahr hochgerechnet und bei der Gebührenermittlung angewendet. Die Gebäudekosten können gebührentechnisch nicht direkt umgelegt werden. Aus diesem Grunde werden sie mit 60 % bei den Fahrzeugen (Standortkosten), mit 30 % beim Personal (Sanitär-, Schulungs- und Aufenthaltsräume je Standort) und 10 % bei den sonstigen Ausrüstungsgegenständen (Lagerkosten) berücksichtigt. Bei den Personalkosten werden die aktuellen Einsatzzeiten aus den Jahren 2012 bis 2014 angewandt. Bei durchschnittlichen Kosten von 112.143,87 € und 1.085 Einsatzstunden ergibt sich ein Stundensatz von 104,00 € je Feuerwehrkraft für alle Dienstgrade. Sind Brandsicherheitswachen erforderlich, erfolgt eine Anrechnung in Höhe von 50 % des normalen Stundensatzes für eine Feuerwehrkraft (52,00 €). Für eine Tarifermittlung bei den Fahrzeugen werden verschiedene Kategorien berücksichtigt:      Löschfahrzeuge Mannschaftstransportwagen (MTW) und Einsatzleitwagen (ELW) Gefahrgutwagen Rüstwagen Anhänger Neben den Betriebskosten (variable Kosten) fallen fixe Kosten an. Nach der Rechtsprechung müssen die Betriebskosten nach tatsächlichen Einsatzstunden verteilt werden. Die fixen Kosten (Standortkosten, kalk. Kosten und Versicherungen sowie anteilige Personalkosten) werden mit 8760 Jahresstunden pro Fahrzeug angesetzt. Da zwischenzeitlich einige Neufahrzeuge angeschafft wurden, lässt sich erkennen, dass im Bereich der Fahrzeugunterhaltung die Aufwendungen um fast 50 % (von 24.029,13 € auf 12.623,48 €) gesunken sind. Gleichzeitig sind die kalkulatorischen Kosten (AfA und kalk. Zinsen) gestiegen. Es ergeben sich demnach folgende Gebührensätze je Einsatzstunde:      Löschfahrzeuge MTW + ELW Gefahrgutwagen Rüstwagen Anhänger 87,53 € aufgerundet 59,94 € aufgerundet 79,83 € aufgerundet 120,93 € aufgerundet 2,41 € aufgerundet 88,00 € 60,00 € 80,00 € 121,00 € 3,00 € Bei der Kategorie der Mannschaftstransportfahrzeuge und Einsatzleitwagen können nur 50 % des vorher genannten Gebührensatzes angewandt werden. Gründe hierfür sind:  Fahrten der Jugendfeuerwehr für Ausflüge etc.  Fahrten für Kameradschaftszwecke - Seite 3 von 4 -  Logistikfahrten (Materialbeschaffung, Einkleidung etc.) Daher lautet der Gebührensatz für die MTW und ELW auf 30,00 € je Einsatzstunde. Die sonstigen Ausrüstungsgegenstände, die nicht standardmäßig nach DIN auf einem Fahrzeug verladen sind, werden aus verwaltungsökonomischen Gründen pauschaliert. Die Kosten in Höhe von 27.492,13 € werden nach den tatsächlichen Einsatzstunden in Höhe von 1.085 umgelegt. Der Minutenpreis beträgt 0,42 € je Einsatzminute und Person. Um die Vorhaltekosten in etwa abdecken zu können, sollten mindestens 15 Minuten je Einsatz und Person (siehe Urteil des OVG Münster 9 A 1582/08 vom 15.09.2010) berechnet werden. Weitere Einzelheiten können der beiliegenden Kalkulation nach Anlage 1 entnommen werden. Nach der aktuellen Rechtsprechung muss eine minutengenaue Abrechnung erfolgen. Aus diesem Grunde ist im Gebührentarif der als Anlage 2 beiliegenden Satzung neben dem Stundenpreis der Minutenpreis angegeben. Die bei den Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr eingesetzten sonstigen Betriebsstoffe oder Hilfsmittel (Streu-, Aufsaug-, Schaum- und Ölbindemittel sowie notwendige Absperrmaterialien etc.) werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Um verursachungsgerechte Gebühren auf der Grundlage von betriebswirtschaftlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung festsetzen zu können, sollte die Kalkulation sowie die darauf basierenden Gebührentarife und die Gebührensatzung beschlossen werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 4 von 4 -