Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
86 kB
Erstellt
21.11.14, 16:01
Aktualisiert
21.11.14, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
188/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
5
Frau Schümmer
öffentlich
Aktenzeichen:
TOP- Nr.:
Datum:
Abt. 5/Hebesatzsatzung 2015
05.11.2014
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 04.12.2014
Erlass einer Hebesatzsatzung der Gemeinde Hürtgenwald ab dem 01.01.2015
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Hebesatzsatzung für das Jahr
2015 mit den Hebesätzen bei Grundsteuer A von 690 v.H.
Grundsteuer B von 475 v.H.
und Gewerbesteuer von 450 v.H.
zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
91611
Mehrertrag
bei der Grundsteuer A
bei der Grundsteuer B
bei der Gewerbesteuer
in Höhe von 9.000,00 €
in Höhe von 60.000,00 €
in Höhe von 30.000,00 €
Sachverhalt:
Aufgrund der Beschlüsse des Gemeinderates zum Haushaltssicherungskonzept des Haushaltes
2013 vom 21. März 2013 und 05. Dezember 2013 sollten für das Jahr 2015 die Realsteuern
(Grund- und Gewerbesteuer) weiter erhöht werden.
Die Grundsteuer A wird demnach von 645 v. H. auf 690 v. H. angehoben, die Grundsteuer B von
455 v. H. auf 475 v. H. und die Gewerbesteuer von 435 v. H. auf 450 v. H.
Die Hebesatzsatzung für 2015 ist als Anlage beigefügt.
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Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
-.-
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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