Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Erlass einer Hebesatzsatzung der Gemeinde Hürtgenwald ab dem 01.01.2015)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
86 kB
Erstellt
21.11.14, 16:01
Aktualisiert
21.11.14, 16:01
Beschlussvorlage (Erlass einer Hebesatzsatzung der Gemeinde Hürtgenwald ab dem 01.01.2015) Beschlussvorlage (Erlass einer Hebesatzsatzung der Gemeinde Hürtgenwald ab dem 01.01.2015)

öffnen download melden Dateigröße: 86 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister 188/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Frau Schümmer öffentlich Aktenzeichen: TOP- Nr.: Datum: Abt. 5/Hebesatzsatzung 2015 05.11.2014 Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 04.12.2014 Erlass einer Hebesatzsatzung der Gemeinde Hürtgenwald ab dem 01.01.2015 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Hebesatzsatzung für das Jahr 2015 mit den Hebesätzen bei Grundsteuer A von 690 v.H. Grundsteuer B von 475 v.H. und Gewerbesteuer von 450 v.H. zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91611 Mehrertrag bei der Grundsteuer A bei der Grundsteuer B bei der Gewerbesteuer in Höhe von 9.000,00 € in Höhe von 60.000,00 € in Höhe von 30.000,00 € Sachverhalt: Aufgrund der Beschlüsse des Gemeinderates zum Haushaltssicherungskonzept des Haushaltes 2013 vom 21. März 2013 und 05. Dezember 2013 sollten für das Jahr 2015 die Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) weiter erhöht werden. Die Grundsteuer A wird demnach von 645 v. H. auf 690 v. H. angehoben, die Grundsteuer B von 455 v. H. auf 475 v. H. und die Gewerbesteuer von 435 v. H. auf 450 v. H. Die Hebesatzsatzung für 2015 ist als Anlage beigefügt. - Seite 1 von 2 - Abwägung und Entscheidungsvorschlag: -.- Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -