Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
105 kB
Erstellt
28.11.14, 11:56
Aktualisiert
28.11.14, 11:56
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Mitteilungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Wahlausschuss
Termin: 11.12.2014
öffentlich
TOP- Nr.: 3.1
193/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 4
Herr Graß
Aktenzeichen:
Datum:
062.3
18.11.2014
Bürgermeister- und Landratswahl 2015;
hier: Einteilung des Gemeindegebietes in Wahlbezirke bzw. Stimmbezirke gemäß den
§§ 4-5 Kommunalwahlgesetz (KWahlG)
Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss nimmt die Einteilung des Wahlgebietes der Gemeinde Hürtgenwald für die
Bürgermeisterwahl 2015 in der vorgestellten Fassung zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
entfällt
€
Sachverhalt:
Der Minister für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit dem
Ministerialblatt NRW Ausgabe 2014 Nr. 29 vom 28.10.2014 den Wahltag für die
(Ober-)Bürgermeister und Landräte bekannt gemacht. Die Wahl der Nachfolger der am 30.
August 2009 gewählten (Ober-)Bürgermeister und Landräte, deren Amtszeit am 20. Oktober 2015
endet, findet am Sonntag, den 13. September 2015 statt. Eine eventuelle Stichwahl, falls ein
Kandidat nicht mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen gem. §46 c KWahlG erhält, findet 2
Wochen später am Sonntag, den 27. September 2015 statt.
Auf die Wahl sowie die Abwahl der Bürgermeister gemäß den §§ 65 und 66 der
Gemeindeordnung und der Landräte gemäß den §§ 44 und 45 der Kreisordnung finden die
Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes NRW entsprechende Anwendung, soweit sich nicht aus
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den §§ 46c bis 46e Kommunalwahlgesetzes oder aus der Gemeindeordnung, der Kreisordnung
und dem Landesbeamtengesetz etwas anderes ergibt (vgl. § 46b KWahlG NRW).
Gemäß § 46c Absatz 4 KWahlG ist bei der Wahl der Bürgermeister und der Landräte § 4 KWahlG
nicht entsprechend anzuwenden. § 4 des KWahlG NRW schreibt die Einteilung des Wahlgebiets
in Wahlbezirke fest.
Eine Unterteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke entfällt bei der anstehenden Bürgermeisterund Landratswahl, weil jeweils nur ein Amt für das Wahlgebiet zu vergeben ist.
Gemäß § 5 KWahlG teilt der Bürgermeister, soweit erforderlich, das Wahlgebiet in Stimmbezirke
ein.
Die Stimmbezirke sollen nach den örtlichen Verhältnissen so abgegrenzt sein, dass allen
Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Die
Verwaltungsbezirksgrenzen sollen eingehalten werden. Kein Stimmbezirk soll mehr als 2500
Einwohner umfassen. Die Einwohnerzahl eines Stimmbezirks darf nicht so gering sein, dass sich
die Wahlentscheidung der einzelnen Wahlberechtigten ermitteln ließe.
Es wird empfohlen, die gemeindliche Stimmbezirksaufteilung der Bundestagswahl 2013 analog
auf die Wahl des Bürgermeisters und des Landrats 2015 anzuwenden. Demnach wird das
Wahlgebiet der Gemeinde Hürtgenwald in zehn Stimmbezirke wie folgt aufgeteilt.
Stimmbezirk Bezeichnung
Nr.
Wahllokal
01.0
Bergstein, Zerkall
Grundschule Bergstein
02.0
Brandenberg
Kindergarten
03.0
Gey
Kindergarten/Familienzentrum
04.0
Gey
Kindergarten/Familienzentrum
05.0
Großhau
Dorfgemeinschaftshaus Großhau
06.0
Hürtgen
Gemeindehaus Hürtgen
07.0
Kleinhau
Rathaus
08.0
Straß, Horm, Schafberg
Grundschule Straß
09.0
Vossenack
Grundschule Vossenack
10.0
Vossenack, Raffelsbrand, Simonskall
Grundschule Vossenack
Die örtlichen Verhältnisse sind so gewählt, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der
Wahl möglichst einfach gemacht wird.
Die maximale Einwohnerzahl von 2.500 wird in keinem Stimmbezirk erreicht. Somit sind die
Vorgaben des §5 KWahlG erfüllt.
Denkbar wäre grundsätzlich, in Gey und Vossenack jeweils nur einen Stimmbezirk zu bilden, um
weniger ehrenamtliche Wahlhelfer in den Wahlvorständen zu benötigen. Aufgrund bisher nicht
vorliegender Erfahrungen bei alleinigen Bürgermeister-/ Landratswahlen und der tatsächlichen
Wahlbeteiligung schlägt die Verwaltung vor, die tatsächliche zu bildenden Wahlvorständen nicht
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auf ein absolutes Minimum zurückzufahren, damit auch bei üblichem Wähleraufkommen im
Wahllokal eine fortlaufende Stimmabgabe möglich ist.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
-entfällt-
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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