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Beschlussvorlage (Verpflichtung der Beisitzer/innen des Wahlausschusses)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
146 kB
Erstellt
28.11.14, 11:56
Aktualisiert
28.11.14, 11:56
Beschlussvorlage (Verpflichtung der Beisitzer/innen des Wahlausschusses) Beschlussvorlage (Verpflichtung der Beisitzer/innen des Wahlausschusses)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Wahlausschuss Termin: 11.12.2014 öffentlich TOP- Nr.: 2 212/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 4 Herr Graß Aktenzeichen: Datum: 062.2 19.11.2014 Verpflichtung der Beisitzer/innen des Wahlausschusses Beschlussvorschlag: Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Der Vorsitzende des Wahlausschusses verpflichtet die Beisitzer/innen zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: entfällt € Sachverhalt: § 6 „Allgemeine Vorschriften für Wahlausschüsse“ der Kommunalwahlordnung (KWahlO) lautet in Absatz 3 wie folgt: Der Vorsitzende verpflichtet die Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten. Die Mitglieder des Wahlausschusses sind nicht gehindert, an einer Entscheidung mitzuwirken, die sich auf ihre Wahl oder Bewerbung erstreckt. - Seite 1 von 2 - Die Verpflichtung durch den Vorsitzenden kann etwa durch Handschlag erfolgen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Entfällt, da ein Beschluss nicht erforderlich ist. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -