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Beschlussvorlage (Bestattungswesen hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
100 kB
Erstellt
28.11.14, 16:01
Aktualisiert
28.11.14, 16:01
Beschlussvorlage (Bestattungswesen
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015) Beschlussvorlage (Bestattungswesen
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 11.12.2014 öffentlich 189/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Herr Kowalke Aktenzeichen: Abt. 5/ Gebührenkalk. Bestattungswesen 2015 05.11.2014 TOP- Nr.: Datum: Bestattungswesen hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015 Beschlussvorschlag: Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2014 fasst der Rat der Gemeinde Hürtgenwald folgenden Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation wird festgestellt. 2. Der Bereich „Bestattungswesen“ wird auf folgende drei Kostenträger aufgeteilt: A) „Bereitstellung Friedhof“, B) „Durchführung von Bestattungen“, c) „Grabentfernungen“. Die kalkulierten Gebühren betragen: A) Bereitstellung Friedhof 1. Sargbestattungen a) Kindergrab 0,00 € b) Reihengrab mit Grabpflege 558,00 € (Friedhof Gey alt 465,00 €) c) Reihengrab ohne Grabpflege 1.954,00 € d) anonyme Bestattungen 1.954,00 € e) Einzelwahlgrab 2.056,00 € (Friedhof Gey alt 1.703,00 €) f) Doppelwahlgrab 4.079,00 € (Friedhof Gey alt 3.399,00 €) 2. Urnenbestattungen a) Urnenreihengrab 541,00 € b) Urnenreihenrasengrabstätten 541,00 - Seite 1 von 2 - c) anonyme Urnengrabstätten 541,00 d) Urnenwahlgrab 2.042,00 € (Friedhof Gey alt 1.362,00 €) B) Durchführung der Bestattung a) Benutzung der Leichenhalle 387,00 € b) Erdbestattung 1) Grabaushub Bauhof und Unternehmen 456,00 € je Fall 2) Durchführung 85,00 € je Fall 3) Schließen des Grabes durch den Bauhof 371,00 € je Fall c) Urnenbestattung 1) Grabaushub Bauhof 302,00 € je Fall 2) Durchführung 85,00 € je Fall 3) Schließen des Grabes durch den Bauhof 262,00 € je Fall C) Entfernen von Grabstätten Entfernen einer Doppelgrabstätte 493,00 € Entfernen einer Einzelgrabstätte 247,00 € 3. Die Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe wird in der beiliegenden Fassung beschlossen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91341 Sachverhalt: Es wird auf die Beratungen zu Beschlussvorlage Nr. 182/2014 im Haupt- und Finanzausschuss vom 04.12.2014 verwiesen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: -.- Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -