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Beschlussvorlage (Erlass einer Hebesatzsatzung der Gemeinde Hürtgenwald ab dem 01.01.2015)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
85 kB
Erstellt
28.11.14, 16:01
Aktualisiert
28.11.14, 16:01
Beschlussvorlage (Erlass einer Hebesatzsatzung der Gemeinde Hürtgenwald ab dem 01.01.2015) Beschlussvorlage (Erlass einer Hebesatzsatzung der Gemeinde Hürtgenwald ab dem 01.01.2015)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister 196/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Frau Schümmer öffentlich Aktenzeichen: TOP- Nr.: Datum: Abt. 5/Hebesatzsatzung 2015 05.11.2014 Gremium: Gemeinderat Termin: 11.12.2014 Erlass einer Hebesatzsatzung der Gemeinde Hürtgenwald ab dem 01.01.2015 Beschlussvorschlag: Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2014 beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die Hebesatzsatzung 2015 mit den Hebesätzen bei Grundsteuer A von 690 v.H. Grundsteuer B von 475 v.H. und Gewerbesteuer von 450 v.H. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91611 Mehrertrag bei der Grundsteuer A bei der Grundsteuer B bei der Gewerbesteuer in Höhe von 9.000,00 € in Höhe von 60.000,00 € in Höhe von 30.000,00 € Sachverhalt: Es wird auf die Beratungen zu Beschlussvorlage Nr. 188/2014 im Haupt- und Finanzausschuss vom 04.12.2014 verwiesen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: -.- - Seite 1 von 2 - Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -