Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Besetzung der Ämter der Schiedspersonen für das Schiedsmannsamt und dessen Stellvertreterin im Bezirk der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
149 kB
Erstellt
28.11.14, 16:01
Aktualisiert
28.11.14, 16:01
Beschlussvorlage (Besetzung der Ämter der Schiedspersonen für das Schiedsmannsamt und dessen Stellvertreterin im Bezirk der Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Besetzung der Ämter der Schiedspersonen für das Schiedsmannsamt und dessen Stellvertreterin im Bezirk der Gemeinde Hürtgenwald)

öffnen download melden Dateigröße: 149 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 11.12.2014 öffentlich TOP- Nr.: 209/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: I, Abteilung 1 Herr Braun Aktenzeichen: Datum: I/1 082.43 17.11.2014 Besetzung der Ämter der Schiedspersonen für das Schiedsmannsamt und dessen Stellvertreterin im Bezirk der Gemeinde Hürtgenwald Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald wählt ab dem 01.02.2015 für den Zeitraum von fünf Jahren Herrn Claus Höppner, Scheffensweg 27, 52393 Hürtgenwald, zur Schiedsperson für das Schiedsamt im Bezirk der Gemeinde Hürtgenwald. Für die Stellvertretung gemäß § 11 SchAG NRW wählt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald ab dem 01.02.2015 für den Zeitraum von fünf Jahren Frau Ruth Wirtz, Burgstraße 16 a, 52393 Hürtgenwald. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: entfällt € Sachverhalt: Gemäß dem Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz – SchAG NRW) wurden für den Schiedsamtsbezirk (§ 1 Abs. 2 SchAG NRW) der Gemeinde Hürtgenwald als Schiedsperson Herr Claus Höppner Scheffensweg 27 52393 Hürtgenwald - Seite 1 von 2 - und als stellvertretende Schiedsperson Frau Ruth Wirtz Burgstraße 16 a 52393 Hürtgenwald gemäß § 3 Abs. 1 und 3 SchAG NRW durch den Rat der Gemeinde Hürtgenwald, mit Beschluss vom 17.12.2009, für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Das Amtsgericht Düren teilte per Schreiben vom 07.10.2014 mit, dass die Amtszeiten der Amtsinhaber zum 04.02.2015 (Frau Wirtz) und zum 10.02.2015 (Herr Höppner) auslaufen. Weiterhin ist es seitens des Amtsgerichtes gestattet, die Wahl beider Ämter in einem Wahlgang durchzuführen. Beide Amtsinhaber haben sich bereit erklärt, im Falle einer Wiederwahl durch den Rat der Gemeinde Hürtgenwald, ihre Ehrenämter eine weitere Amtsperiode auszuüben. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Mit Schreiben vom 13.10.2014 wurden alle Ortsvorsteher der Gemeinde Hürtgenwald sowie alle Fraktionsvorsitzenden der im Gemeinderat vertretenen Parteien über die bevorstehende Wahl informiert und gleichzeitig gebeten, sofern Sie der Meinung sind, dass über die Amtsinhaber hinaus weitere Kandidaten berücksichtigt werden sollen, geeignete Personen anzusprechen und zu einer schriftlichen Kurzbewerbung zu animieren. Da keine Bewerbungen eingegangen sind, empfehle ich eine Wahl entsprechend dem oben aufgeführten Beschlussvorschlag. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -