Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
149 kB
Erstellt
28.11.14, 16:01
Aktualisiert
28.11.14, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 11.12.2014
öffentlich
TOP- Nr.:
209/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I, Abteilung 1
Herr Braun
Aktenzeichen:
Datum:
I/1 082.43
17.11.2014
Besetzung der Ämter der Schiedspersonen für das Schiedsmannsamt und dessen
Stellvertreterin im Bezirk der Gemeinde Hürtgenwald
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald wählt ab dem 01.02.2015 für den Zeitraum von fünf Jahren
Herrn Claus Höppner, Scheffensweg 27, 52393 Hürtgenwald, zur Schiedsperson für das
Schiedsamt im Bezirk der Gemeinde Hürtgenwald.
Für die Stellvertretung gemäß § 11 SchAG NRW wählt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald ab
dem 01.02.2015 für den Zeitraum von fünf Jahren Frau Ruth Wirtz, Burgstraße 16 a, 52393
Hürtgenwald.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
entfällt
€
Sachverhalt:
Gemäß dem Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen
(Schiedsamtsgesetz – SchAG NRW) wurden für den Schiedsamtsbezirk (§ 1 Abs. 2 SchAG NRW)
der Gemeinde Hürtgenwald als Schiedsperson
Herr Claus Höppner
Scheffensweg 27
52393 Hürtgenwald
- Seite 1 von 2 -
und als stellvertretende Schiedsperson
Frau Ruth Wirtz
Burgstraße 16 a
52393 Hürtgenwald
gemäß § 3 Abs. 1 und 3 SchAG NRW durch den Rat der Gemeinde Hürtgenwald, mit Beschluss
vom 17.12.2009, für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Das Amtsgericht Düren teilte per Schreiben vom 07.10.2014 mit, dass die Amtszeiten der
Amtsinhaber zum 04.02.2015 (Frau Wirtz) und zum 10.02.2015 (Herr Höppner) auslaufen.
Weiterhin ist es seitens des Amtsgerichtes gestattet, die Wahl beider Ämter in einem Wahlgang
durchzuführen.
Beide Amtsinhaber haben sich bereit erklärt, im Falle einer Wiederwahl durch den Rat der
Gemeinde Hürtgenwald, ihre Ehrenämter eine weitere Amtsperiode auszuüben.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Mit Schreiben vom 13.10.2014 wurden alle Ortsvorsteher der Gemeinde Hürtgenwald sowie alle
Fraktionsvorsitzenden der im Gemeinderat vertretenen Parteien über die bevorstehende Wahl
informiert und gleichzeitig gebeten, sofern Sie der Meinung sind, dass über die Amtsinhaber
hinaus weitere Kandidaten berücksichtigt werden sollen, geeignete Personen anzusprechen und
zu einer schriftlichen Kurzbewerbung zu animieren.
Da keine Bewerbungen eingegangen sind, empfehle ich eine Wahl entsprechend dem oben
aufgeführten Beschlussvorschlag. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Erforderliche zu
veranlassen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
- Seite 2 von 2 -