Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
09.09.2015
Erstellt
15.10.15, 15:04
Aktualisiert
15.10.15, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Betriebsausschusses Immobilien am 09.09.2015
16
Ausnahme vom Einstellungsstopp - Einrichtung einer Stelle für einen Ingenieur / eine Ingenieurin im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft 413/2015
Im Bereich des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird, befristet auf drei Jahre, eine zusätzliche
Stelle für einen Architekten / eine Architektin bzw. einen Bauingenieur / eine Bauingenieurin eingerichtet. Die Vergütung erfolgt, je nach persönlichen Voraussetzungen, bis zur Entgeltgruppe TVÖD
11. Die Personalkosten werden im Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft
zur Verfügung gestellt.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)