Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
86 kB
Erstellt
09.12.14, 16:00
Aktualisiert
09.12.14, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 18.12.2014
öffentlich
TOP- Nr.:
227/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I/2
Herr Görner
Aktenzeichen:
Datum:
752.270
28.11.2014
Friedhofssatzung für den Ruhehain Hürtgenwald
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt die Friedhofssatzung für den Ruhehain
Hürtgenwald in der beiliegenden Form.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
91531
€
Sachverhalt:
Bei den Familienbäumen der Kategorien I bis III ist das Nutzungsrecht bisher auf 6 Beisetzungen
beschränkt. Lediglich bei den Familienbäumen der Kategorie IV werden bis zu 12 Beisetzungen
zugelassen. Aufgrund der gestiegenen Nachfrage bei den Familienbäumen der Kategorien I bis III
wird es für gerechtfertigt erachtet, auch hier künftig bis zu 12 Beisetzungen zuzulassen.
§ 5 Abs. 3 der Friedhofssatzung ist entsprechend anzupassen.
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Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Da dem entgegenstehende Gründe nicht offensichtlich sind, beschließt der Rat der Gemeinde
Hürtgenwald die Friedhofsatzung für den Ruhehain Hürtgenwald in der beiliegenden Form.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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