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Beschlussvorlage (9. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen; a) Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 3 BauGB) und der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 3 BauGB), b) erneute Offenlage der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ausweisung der Flächen H (Ochsenauel) und M (Peterberg) als Konzentrationszonen sowie für die Rücknahme der beiden bestehenden Konzentrationszonen in Raffelsbrand)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
94 kB
Erstellt
19.01.15, 12:00
Aktualisiert
19.01.15, 12:00
Beschlussvorlage (9. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen;
a) Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 3 
    BauGB) und der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 3 BauGB),
b) erneute Offenlage der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ausweisung der 
    Flächen H (Ochsenauel) und M (Peterberg) als Konzentrationszonen sowie für die 
    Rücknahme der beiden bestehenden Konzentrationszonen in Raffelsbrand) Beschlussvorlage (9. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen;
a) Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 3 
    BauGB) und der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 3 BauGB),
b) erneute Offenlage der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ausweisung der 
    Flächen H (Ochsenauel) und M (Peterberg) als Konzentrationszonen sowie für die 
    Rücknahme der beiden bestehenden Konzentrationszonen in Raffelsbrand)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Bau- und Umweltausschuss Termin: 29.01.2015 öffentlich TOP- Nr.: 5/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: 3/Bauamt Herr Franke Aktenzeichen: Datum: III F/Ra 14.01.2015 9. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen; a) Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 3 BauGB) und der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 3 BauGB), b) erneute Offenlage der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ausweisung der Flächen H (Ochsenauel) und M (Peterberg) als Konzentrationszonen sowie für die Rücknahme der beiden bestehenden Konzentrationszonen in Raffelsbrand Beschlussvorschlag: a) Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts wird über die in den Anlagen 1 a und 1 b aufgeführten eingegangenen Anregungen aus der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 3 BauGB beschlossen. b) Ferner wird die 2. erneute Offenlage der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ausweisung der Flächen H (Ochsenauel) und M (Peterberg) als Konzentrationszonen sowie für die Rücknahme der beiden bestehenden Konzentrationszonen in Raffelsbrand beschlossen. c) Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute Offenlage durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 909110 - Seite 1 von 2 - € Sachverhalt: Gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 08.04.2014 hat in der Zeit vom 12.05.2014 bis 13.06.2014 die erneute Offenlage der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen mit den Flächen H und M stattgefunden. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 07.05.2014 am Verfahren beteiligt. Anlass für die damalige erneute Offenlage war die Herausnahme der Fläche A (Rennweg) aus der Planung. Die bei der erneuten Offenlage eingegangenen Anregungen wurden durch das Planungsbüro VDH Projektmanagement GmbH in Abstimmung mit der Verwaltung ausgewertet und sind als Anlage 1 a (Anregungen Bürger) und 1 b (Anregungen Träger öffentlicher Belange) beigefügt. Die Erkenntnisse aus dem Beteiligungsverfahren und der zwischenzeitlich bei der Bezirksregierung durchgeführten landesplanerischen Abstimmung erfordern nunmehr eine erneute Offenlage der Planunterlagen. Insbesondere wurde auf der Ebene der Standortuntersuchung eine andere Argumentation im Umgang mit den Regelabständen zu Schutzgebieten abgestimmt, nach der nun eine Reduzierung der Abstände auf 100 m erfolgt. Hierdurch haben sich Änderungen an den Zuschnitten der beiden Flächen H und M ergeben, die nun eine weitere Offenlage erfordern. Im Übrigen handelt es sich um redaktionelle Änderungen, die der Rechtssicherheit der Planung dienen. Insbesondere die Argumentation für die Inanspruchnahme von Waldflächen wurde verdichtet. Die überarbeiteten Planunterlagen für die erneute Offenlage bestehen aus - Planzeichnung (Anlage 2), - Begründung zum FNP (Anlage 3), - Umweltbericht zum FNP (Anlage 4), - Standortuntersuchung – Text und Pläne – (Anlage 5), - Artenschutzuntersuchung für Brandenberg – Stand 30.05.2013 – (Anlage 6), - Artenschutzuntersuchung Raffelsbrand-Peterberg – Stand 12.08.2013 – (Anlage 7). Frau Sybrandi vom Planungsbüro VDH Projektmanagement GmbH wird in der Sitzung anwesend sein und die Planunterlagen für die erneute Offenlage erläutern und für Fragen zur Verfügung stehen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -