Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
6,2 MB
Erstellt
19.01.15, 12:00
Aktualisiert
19.01.15, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
18
mit Schreiben vom 20.10.2013 zum Rennweg
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
19
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
mit Schreiben vom 10.10.2013 und vom 11.06.2014zum Rennweg
-
Die
Stellungnah
me wird zur
Kenntnis
genommen.
106/203
19.2
Anliegend lege ich meinen Widerspruch zum im Betreff genannten FNP
vor.
Zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen
(WEA) erlaube ich mir anzumerken, dass angesichts einer erforderlichen
Nutzung von regenerativer Energie die Meinung in Für und Wider nicht
einfach ist.
Die einleitenden Worte werden zur Kenntnis genommen. Die Zone
A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Die
Stellungnah
me wird zur
Kenntnis
genommen.
Bei den angeführten Anmerkungen handelt es sich nicht um
städtebauliche Belange, die einer Abwägung unterliegen. Ein
wirtschaftlicher Anlagenbetrieb ist auf den Flächen möglich. In
welcher Weise die Ortsansässigen bei dem Projekt beteiligt
werden, obliegt den Nutzungsberechtigten.
Die
Stellungnah
me wird zur
Kenntnis
genommen.
Folgende Überlegungen veranlassen mich,
zur Ablehnung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für
Windkraftanlagen; in erneuter Fassung
19.3
1 Ich merke an, dass nach wie vor, die Absicht, mit WEA die leeren
Gemeindekassen wieder zu füllen, weder von den politischen Parteien,
noch im Ratsgremium, widersprochen wurde. Siehe z. B. Niederschrift
GR, BA, diverse Zeitungsartikel. Bei intensiverer Beschäftigung mit den
Aussagen zu Gewinnerwartungen, werden Unstimmigkeiten offenkundig.
Es werden zum Thema keine detaillierten resp. fundierte Berechnungen
108/203
der Öffentlichkeit vorgelegt. Es existieren keine worst/bad- caseSzenarien. Die Betreiber-, Planungs- und Aufbaufirmen erwarten größte
monetäre Vorteile, ortsansässige Firmen erwarten keinen Benefit.
19.4
2 Den Wert der ruhigen Umgebung der geplanten
Konzentrationszonen, eine dort weitgehend intakte Natur, sehe ich in
starkem Masse beeinträchtigt. Einerseits wirbt die Gemeinde, auch
überregional, mit Lebensqualität im Hürtgenwald und annonciert mit
Zuzug in die Gemeinde. Andererseits werden dabei die durch die
Industrieparks für WEA zu erwartenden massiven Beeinträchtigungen
wohlweißlich verschwiegen.
Die zu erwartenden Beeinträchtigungen werden auf der Ebene
dieses Flächennutzungsplanes über die pauschalen Abstände
berücksichtigt. In den nachfolgenden Bebauungsplänen werden
detaillierte Gutachten vorgelegt und Festsetzungen getroffen.
Windenergieanlagen sind privilegierte Vorhaben im Außenbereich,
so dass ihnen gewisse Beeinträchtigung im Rahmen der
gesetzlichen Richtwerte zugestanden werden.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
19.5
3 Durch den Bau und Betrieb der Anlagen wird Landschaftsfläche
verbraucht, die für die Menschen, sowie Flora und Fauna nicht ersetzt
werden können. Ein Vergleich der Ausmaße der WEA mit hier
bestehenden Objekten und der Bewaldung ist erschreckend.
Der Eingriff ins Landschaftsbild wird auf der nachfolgenden
Planebene ausgeglichen. Windenergieanlagen sind privilegierte
Vorhaben im Außenbereich, so dass ihnen gewisse
Beeinträchtigung zugestanden werden.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
19.6
4 Natur und Landschaft haben im Leben der Menschen sinnstiftende
Bedeutung. Das ist u. a. ein Grund, weshalb, nicht nur für uns, die Wahl
als Wohnort auf die Gemeinde Hürtgenwald fiel. Diese Beweggründe
finden in der Planung keine Berücksichtigung. Ich wehre mich dagegen,
dass Allgemeinwohl für die Profite weniger geopfert werden soll (s. 1).
Die Belange von Natur und Landschaft sind in die Abwägung
eingestellt.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
19.7
5 Viel zu wenig werden die Verdienste der Menschen gewürdigt, die
nach dem Kriege, den Wald, der jetzt profanem Gewinnstreben geopfert
wird, aufgeforstet haben. Dies lässt jeglichen Respekt vor der Leistung
unserer Mütter und Väter vermissen.
Zur Errichtung der Windenergieanlagen wird mitnichten der
gesamte Wald abgehölzt. Es werden einzelne Bäume zum Bau der
Fundamente entnommen. Für den Anlagenaufbau werden
weiterer Gehölze entnommen, die aber teilweise nach dem Bau
wieder nachgepflanzt werden können.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
19.8
6 Meine Überlegungen stehen in keinem Punkt im Widerspruch zur
sinnvollen und durchdachten Nutzung und Ausbau von regenerativer
Energie.
-
Die
Stellungnah
me wird zur
Kenntnis
109/203
genommen.
19.9
7 Bei einer solchen Planung muss ein innovatives Konzept gedacht
werden und nicht in 0815-Schemen. Energiesparkonzepte, die ich in den
Strategien vermisse, spielen dabei eine besonders wichtige Rolle.
Wachsende Energieerzeugung leistet Vorschub für unnötigen
Energieverbrauch .
Die Umsetzung von Energiesparkonzepten ist nicht Bestandteil der
vorliegenden Planung. Hierbei geht es alleinig um den Anspruch
der Ausweisung vom Konzentrationszonen im Sinne des § 35 Abs.
3 Satz 3 BauGB. Der Gemeinde steht es weiterhin frei,
Energieeinsparkonzepte zu fördern.
Die
Stellungnah
me wird zur
Kenntnis
genommen.
19.10
8 Mut neue, unkonventionelle Konzepte entwickeln und übernehmen,
dass erwarte ich von meinen Vertretern in der Gemeinde.
Die
Stellungnahme
Bauleitplanverfahren.
das
Die
Stellungnah
me wird zur
Kenntnis
genommen.
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
20
bezieht
sich
nicht
auf
mit Schreiben vom 21.10.2013 Zum Rennweg
110/203
21
21.1
mit Schreiben vom 22.10.2013 zum Rennweg
Vgl. 3.2
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
111/203
112/203
21.2
Das Projekt an der Kall wird nicht beeinträchtigt.
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
21.3
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
113/203
23
mit Schreiben vom 16.10.2013 zum Rennweg
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
116/203
24
Heimat-, Wander- und Verkehrsverein mit Schreiben vom 22.10.2013 zum Rennweg
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
117/203
118/203
25
mit Schreiben vom 22.10.2013
Es ist richtig, dass die Gemeinde das Gemeindegebiet hinsichtlich
der Nutzung für die Windkraft neu ordnen will.
Richtig ist auch die Annahme, dass es sich bei den Zonen um
Wasserschutzzonen handelt. Die geplanten Zonen wurden jedoch
nie ausgewiesen und daher gestrichen.
Geeignete Flächen außerhalb des Waldes stehen nicht zur
Verfügung (vgl. 6.2, 1.2 und 1.3)
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
119/203
120/203
26
26.1
mit Schreiben vom 14.10.2013 zum Rennweg
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
121/203
26.2
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
122/203
26.3
Vgl. 1.2
Das Fehlen geeinter
Standortuntersuchung
Standortuntersuchung)
26.4
Fläche
belegt.
im Wald wurde in
(Vgl.
Karte
2a
der
der
Mit der ULB wurde abgestimmt, dass die bereits erfolgten
Untersuchungen ausreichend sind, um ein fehlen genereller
Beeinträchtigungen auf der Ebene des FNPs festzustellen. Weitere
Untersuchungen, auch zum erforderlichen Monitoring, werden im
Bebauungsplanverfahren oder im Genehmigungsverfahren
erfolgen. Derzeit laufen hierzu die erforderlichen Erhebungen, mit
Ergebnissen ist im September zu rechnen. Die neue
Erhebungsmethode entspricht dem inzwischen vorliegenden
Leitfaden „Windenergie und Artenschutz“
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
123/203
26.5
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an..
26.6
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
124/203
26.7
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
125/203
126/203
27
mit Schreiben vom 19.10.2013 zu Brandeberg
Sowohl im Umweltbericht als auch im Flächennutzungsplan wird
die WEA 3 richtigerweise als innerhalb der Konzentrationszone IV
liegend dargestellt.
Die immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen der Anlagen
werden auf der Ebene des Bebauungsplanes dargelegt, da diese
nur Anlagen- und standortspezifisch ermittelt werden können.
Mit der ULB wurde abgestimmt, dass die bereits erfolgten
Untersuchungen ausreichend sind, um ein fehlen genereller
Beeinträchtigungen auf der Ebene des FNPs festzustellen. Weitere
Untersuchungen, auch zum erforderlichen Monitoring, werden im
Bebauungsplanverfahren oder im Genehmigungsverfahren
erfolgen. Derzeit laufen hierzu die erforderlichen Erhebungen, mit
Ergebnissen ist im September zu rechnen. Die neue
Erhebungsmethode entspricht dem inzwischen vorliegenden
Leitfaden „Windenergie und Artenschutz“
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
127/203
28
mit Schreiben vom 23.10.2013 zum Rennweg
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Der Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me der
Verwaltung
an.
128/203
29
29.1
mit Schreiben vom 20.10.2013 und vom 11.06.2014 zum Rennweg
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
130/203
29.2
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
29.3
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an..
29.4
Die am Rennweg überplante Fläche ist nicht als Naturschutzgebiet
ausgewiesen. Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung
der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes.
131/203
an.
29.5
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Pufferzonen zu den beiden anderen Flächen können der
Standortuntersuchung entnommen werden.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
132/203
29.6
Die REA berät die Gemeinde Hürtgenwald im Rahmen der
Planungen als Ingenieurbüro. Weder bei der Gemeinde noch bei
dem Büro, das die Bauleitplanung steuert, sind die physikalischen
Kenntnisse für eine Konfiguration eines Windparks vorhanden. Im
Gang des Verfahrens wurde daher eine Gesellschaft gegründet,
die sich um die Beplanung der Flächen bemüht.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
133/203
29.7
Mit Interesse, aber auch einer gewissen Enttäuschung haben wir die
o.g. Unterlagen zur Kenntnis genommen, da sie eine Anzahl sachlicher
Fehler enthalten und dem geäußerten Willen des Gemeinderates nicht
entsprechen.
Geeignete Offenladflächen stehen der Windkraft nicht zur
Verfügung. (vgl. 5.2.14 der Standortuntersuchung und 3.3.4 der
Begründung). Es verbleiben zwar Splitterflächen im Offenland,
diese genügen jedoch nicht den Kriterien für eine
Konzentrationszone, so dass der Wald in Anspruch genommen
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
134/203
Neben zweifelhaften Aussagen zum Ausschluss von im Offenland zur
Verfügung stehenden Flächen wird die Fläche am Rennweg weiterhin
als grundsätzlich geeignet bezeichnet. Darüber hinaus wird festgestellt,
die Gemeinde behalte sich vor, in Zukunft weitere potenzielle
Konzentrationszonen zusätzlich zu den jetzt festgelegten zwei Zonen
auszuweisen. Zitat zum derzeit nicht betrachteten Gebiet am Rennweg:
werden kann. (vgl. auch 1.2)
Der Rennweg ist aus der Planung entnommen. Die Politik hat den
Beschluss gefasst, sich nicht mehr mit dem Rennweg zu befassen.
Dies ist nun auch in den Unterlagen dokumentiert.
Verwaltung
an.
"Weiterhin ist politisch derzeit noch nicht entschieden, ob man in einen
großen zusammenhängenden Waldbereich eingreifen will, oder ob die
Gemeinde Hürtgenwald diesen Bereich zur Naherholung und als Eingang
in das Gemeindegebiet freihalten will beziehungsweise ob die Planung
reduziert werden soll"
Dies ist sachlich falsch. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 08.04. wurde
klar zum Ausdruck gebracht, dass die auch zukünftige Ausweisung
einer Konzentrationszone am Rennweg nicht im Interesse der Gemeinde
Hürtgenwald liegt.
29.8
Darüber hinaus ist bereits seit den allerersten Planungsschritten zur
Ausweisung von Konzentrationszonen in der Gemeinde Hürtgenwald
erklärtes Ziel gewesen (auch von Ihnen selbst präsentiert und
vertreten), dass die laufenden Planungen auch dem Schutz des
Gemeindebildes und der Wohnqualität in der Gemeinde dienen sollten,
mit dem Ziele der Rechtssicherheit und der Ausschlusswirkung für
Anlagen, die über die letztendlich genehmigten Konzentrationszonen
hinausgehen. Dieses Ziel wird durch die gegenwärtigen Unterlagen
konterkariert, so dass auch an dieser Stelle erheblicher Korrekturbedarf
besteht.
Die Planung wird im Sinne einer gerechten Abwägung
vorgenommen. Durch die Planung wird eine Ausschlusswirkung
erzielt.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
Wir fordern Sie auf, die gegenwärtige Planung mit der gebotenen
Sorgfalt im Interesse der Gemeinde zu wiederholen, unter besonderer
Beachtung der folgenden Randbedingungen:
-
-
Gemeindeinteressen und Einwohnerinteressen vor den
Interessen von Planern, Betreibern und Vermarktern
Einhaltung strenger Compliance-Richtlinien zur Vermeidung von
lnteressenskonflikten, insbesondere bei kraft Amtes dem Wohle
der Gemeinde verpflichteten Beteiligten, Unterzeichnung von
Compliance-Erklärungen (im internationalen Anlagengeschäft
seit langem üblich)
Erstellung einer rechtssicheren Planung mit Ausschlusswirkung
135/203
zum Schutze von Natur und Anwohnern
29.10
Darüber hinaus haben wir folgende Anmerkungen und Fragen:
1. Das Gutachten geht nur unzureichend auf die Schädigung des
Landschaftsbildes ein.
Die Installation von Windenergieanlagen wird den Charakter der
Gemeinde Hürtgenwald massiv beeinträchtigen. Der Waldanteil der
Gemeinde ist hoch, im landesweiten Vergleich ist die Situation jedoch
eine andere. Nachdem außerdem die durch den Tagebau genutzten
Gebiete durch Wasserflächen wieder nutzbar gemacht werden sollen,
werden unzerschnittene, verschiedene Naturschutzgebiete und ein
Wasserschutzgebiet verbindende Waldstücke umso besonderer und
damit wertvoller.
Abschließende
Aussagen
zur
Beeinträchtigung
des
Landschaftsbildes sind erst auf der Ebenen der Bebauungspläne
möglich, da hierin die Höhen und Standorte fixiert werden könne.
Die Aussagen zum Landschaftsbild als Tor nach Hürtgenwald
wurden in die Untersuchung eingestellt.
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
Dies gilt besonders Landschaftsschutzgebiet am Rennweg, das zudem
über die B399 das Tor zur Gemeinde und damit zur Eifel bildet, es stellt
so auch den ersten Eindruck von und damit die Visitenkarte der
Gemeinde Hürtgenwald dar.
Wir sind daher der Auffassung, dass es sich hier um ein besonders
Schützenswertes Landschaftsbild mit besonderer Bedeutung für den
Naturschutz handelt (u.U. entgegen der Auffassung des vorliegenden
Gutachtens) und sind daher der Auffassung, dass dieses Gebiet auch
zukünftig nicht als Konzentrationszone geeignet ist. Umso wichtiger ist,
dass die derzeitige Planung ein rechtssicheres Ergebnis mit
Ausschlusswirkung für weitere Gebiete wie z.B. den Rennweg hat.
2. Im Vorfeld der diesjährigen Kommunalwahl ist von Vertretern aller
Parteien die Förderung der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde
Hürtgenwald als vordringliches Ziel herausgestellt worden. Dies gelingt
nur, wenn die einzigen Standortvorteile der Gemeinde Hürtgenwald, die
Naturnähe und die Lebensqualität, besondere Beachtung finden und
Planungen für Windenergieanlagen so ausgeführt werden, dass diese
sensiblen Punkte nicht geschädigt werden. Auch aus diesem Grunde ist
eine rechtssichere Planung mit Ausschlusswirkung erforderlich.
Wird der Rennweg nicht nachhaltig ausgeschlossen, werden die
Auswirkungen für die Ortsteile Gey und Großhau besonders schwer sein,
da diese zukünftig nicht mehr von ihrer naturnahen Lage am Rande des
136/203
Hürtgenwaldes, sondern vom Windpark geprägt sein werden. Die
Wohnqualität wird durch die negative Beeinflussung des Wohnumfeldes
zurückgehen, potenzielle Interessenten werden durch erlebte oder
befürchtete Beeinträchtigungen wie Schattenschlag, Geräusche (die
dann permanent auftreten und auch dann eine Einschränkung
darstellen, wenn sie sich innerhalb gesetzlich vorgegebener Grenzen
bewegen) und optische Einbußen durch die Anlagen selbst sowie die
blinkende Signalbeleuchtung gerade abends von einer Ansiedlung
abgehalten.
Es ist davon auszugehen, dass der Wohnwert allgemein und somit der
Wert von Immobilien sinken wird, darüber hinaus wird die Auffüllung
von Leerständen deutlich schwieriger sein. Die strukturelle Entwicklung
beider Ortsteile wird in Mitleidenschaft gezogen, bei einer eventuellen
zukünftigen Ausweitung des Windparks (die nicht abwegig ist, da das
Gebiet dann einen geeigneten Flächennutzungsplan hat, voll erschlossen
und darüber hinaus durch die dann bestehenden Anlagen bereits
vorbelastet ist) sogar massiv behindert.
Der hier angerichtete Schaden ist unserer Ansicht nach auch durch
eventuelle finanzielle Erträge der geplanten Windenergieanlagen nicht
auszugleichen, da keine Pachteinnahmen für die Gemeinde zu erwarten
sind und Gewerbesteuern erst nach Ablauf der Abschreibungsfrist bei
erwirtschaftetem Gewinn der Anlagen anfallen. Das Standortpotenzial
der Gemeinde für weitere Ansiedlungen ist jedoch nur ein einziges Mal
zu verscherbeln, danach bleibt nur ein mittelmäßiges bis schlechtes
Wohnumfeld bei gleichzeitig kontinuierlich steigenden Grundsteuern und
Abgaben.
29.11
Hier fehlt nicht nur ein ganzheitliches, umfassendes Konzept für die
Entwicklung der Gemeinde, es besteht vielmehr die große Gefahr, dass
die bereits erkennbare Abwanderung nicht gestoppt werden kann,
sondern noch deutlich gefördert wird. Aus diesem Grund ist
unabdingbar, dass auf dem Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald
Planungssicherheit besteht.
Die Stellungnahme bezieht sich nicht auf die vorliegende FNPÄnderung, sondern auf die gesamtgemeindliche Entwicklung.
Der Hinweis
wird
zur
Kenntnis
genommen.
29.12
3. Die gefühlte Nähe der REA GmbH und der VDH Projektmanagement
GmbH zu entscheidungsberechtigten Gremien der Gemeinde oder
einzelner Mitglieder derselben ist in zahlreichen Gesprächen Thema
gewesen.
Vgl. 29.6
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
137/203
Während die REA und die VDH die Verfolgung ihrer wirtschaftlichen
Interessen zum Ziel haben, was in keiner Weise zu beanstanden ist, sind
Bürgermeister, Gemeinderat und Ausschüsse dem Wohle der Gemeinde
und idealerweise ihrer Einwohner verpflichtet. Es ist klar, dass bei
wichtigen, zukunftsweisenden Entscheidungen nicht die Interessen eines
jeden in gleicher Weise Berücksichtigung finden können, dennoch sollte
alles getan werden, um den Eindruck von Interessensüberschneidungen
zugunsten wirtschaftlicher Vorteile Einzelner unter Vernachlässigung der
Bedenken und Befürchtungen der betroffenen Bevölkerung
(Naturschutz, Einschränkung der Lebensqualität, wirtschaftlicher Verlust)
zu vermeiden.
Verwaltung
an.
Die Gründung der Vermarktungsgesellschaft Innovative Energie Anlagen
Hürtgenwald GmbH unter Beteiligung der REA GmbH noch bevor der
Flächennutzungsplan geändert ist, ist in diesem Zusammenhang
bemerkenswert und lässt befürchten, dass der Naturschutz und die in
der Gemeinde lebenden Menschen im Entscheidungsprozess nicht in
gleicher Weise repräsentiert sind, wie die am Betrieb der Anlagen
interessierten Firmen. Auch die Maßnahme, einen der beiden
Geschäftsführungsposten mit dem amtierenden Bürgermeister zu
besetzen, trägt hier nicht zur Beruhigung bei. Die erlebten
Schwierigkeiten, das Beschlussprotokoll der letzten Ratssitzung vom
08.04.2014 den Unterlagen beizufügen sowie die in der derzeitigen
Offenlage enthaltenen redaktionellen Fehler" leisten unguten Gefühlen
weiteren Vorschub.
Hier ist Offenheit und maximale Transparenz gefragt, wenn man
Mitbürgerinnen und Mitbürger für seine Ziele gewinnen will, auch ist
Verständnis angebracht, wenn im Vorfeld bereits getroffene
Vorbereitungen und Vereinbarungen vielleicht aus Informationsmangel
zur Verunsicherung führen.
29.13
Wir möchten daher folgende Fragen wiederholen, die in der ersten
Offenlage unbeantwortet geblieben sind:
Wer kommt als zukünftige Betreibergesellschaft in Frage? Gibt es
bereits Absichtserklärungen zum Betrieb der Anlagen? Gibt es bereits
Verträge oder Vorverträge bzw. Absichtserklärungen mit potenziellen
Lieferanten? Welche Kriterien haben zur Auswahl des begutachtenden
Unternehmens VDH geführt? Ist die Geschäftsführungsposition bei der
Innovativen Energie Anlagen GmbH an das Bürgermeisteramt
gekoppelt, oder handelt es sich um eine private Nebenbeschäftigung,
Die Fragen beziehen sich nicht auf das konkrete Planverfahren
bzw. nicht auf städtebauliche Belange, die der Abwägung
unterliegen.
Der Hinweis
wird
zur
Kenntnis
genommen.
138/203
die auch ohne Amt weitergeführt würde? Wie sind die
Kontrollmöglichkeiten der Gemeinde in diesem Fall? Wie werden
Interessenskonflikte vermieden? Wie wird sichergestellt, dass
Bürgerinnen und Bürger wirkungsvoll vertreten werden?
Wir denken nochmals, dass die Unterzeichnung einer ComplianceErklärung, wie sie im internationalen Anlagengeschäft üblich ist (um
etwas anderes geht es hier ja nicht), Diskussionen und unangenehmen
Beigeschmack vermeiden helfen würde.
29.14
ln Summe halten wir die derzeitige Planung durch die Vielzahl von
Fehlern für nicht überzeugend und für nicht geeignet, im Sinne der
Gemeinde Rechtssicherheit herzustellen und eine Ausschlusswirkung für
das übrige Gemeindegebiet zu erzielen, was jedoch erklärtes Ziel und
Grundlage der Standortuntersuchung war. Wir fordern daher eine
Korrektur der Planung in diesem Sinne sowie eine eindeutige Aussage
zum Verzicht auf weitere Planungen am Rennweg.
Die „Fehler“ der Planung wurden korrigiert. Maßgeblich für die
Rechtssicherheit
ist
die
Planung
im
Zeitpunkt
des
Feststellungsbeschlusses, dieser steht noch an.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
Im Übrigen verweisen wir weiter gern auf das Grußwort des
Bürgermeisters der Gemeinde Hürtgenwald, welches wir der Seite
www.huertgenwald.de entnommen haben, und in dem die
Standortvorteile der Gemeinde und ihr Potenzial auch im Vergleich zu
den umliegenden Gemeinden sehr treffend beschrieben sind. Wir sind
davon überzeugt, dass es sich lohnt, in der Gemeinde Hürtgenwald zu
wohnen und den hier beschriebenen Weg weiter auszubauen.
139/203
30
mit Schreiben vom 20.10.2013 zum Rennweg
Vgl. 18
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
140/203
32
mit Schreiben vom 21.10.2013 zum Rennweg
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
142/203
33
mit Schreiben vom 16.10.2013 zum Rennweg
Vgl. 14
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
144/203
145/203
34
mit Schreiben vom 16.10.2013 zum Rennweg
Vgl. 14
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
146/203
Hochspannungsleitung einhalten.
ln der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 05.09.2013 führte Frau
Sybrandi von der VDH-Projektmanagement GmbH auf Nachfrage aus,
dass aus genehmigungsrechtlicher Sicht der Abstand von 350 m zu
Einzelhöfen ausreichen würde und das Vorhaben genehmigungsfähig
wäre. Aus planungsrechtlicher Sicht habe man sich jedoch hier für einen
Abstand von 350 m vom Mittelpunkt des Windrades entschieden, was
dazu führt, dass die Hälfte des Rotordurchmessers hinzuzurechnen ist.
Diese Vorgehensweise fordert wiederum bei einer E-82 Anlage
planungsrechtlich einen Abstand von 400 m zu Einzelhöfen.
fassen. Die Fläche bleibt somit bei der Standortuntersuchung
unberücksichtigt.
me
der
Verwaltung
an.
Wie unschwer zu erkennen ist, ist eine Entfernung von 400 m zu
unseren Einzelhöfen aufgrund der Größe des Grundstücks (> 145.000
qm) ohne weiteres bei gleichzeitiger Einhaltung des Mindestabstandes
von 82 m zur Hochspannungsleitung umsetzbar. Bei Einhaltung dieser
Kriterien blieben konkret noch 150 m Abstand zum FFH-Gebiet.
Ihrerseits wird im Rahmen der Ermessensausübung als weiches
Kriterium ein Abstand von mehr als 300 m zum FFH Gebiet gefordert.
Erstmalig wurde diese Abstandsforderung am 30.06.2011 bei der
Vorstellung möglicher potentieller Flächen durch die Fa. VdHProjektmanagement in der Sitzung des Bau-Umweltausschusses
benannt.
ln 2013 wurde eine Windkraftanlage im Rahmen einer RepoweringMaßnahme errichtet, welche noch nicht einmal einen Abstand von 80 m
zum gleichen FFH-Gebiet aufweist. Bei der erforderlichen
Immissionsschutzgenehmigung für diese Anlage hätten Sie, sofern es
Ihnen ernsthaft um den Naturschutz geht, im Rahmen des förmlichen
Beteiligungsverfahrens entsprechend Ihrer bereits am 30.06.2011
vorgesehenen Abstandsflächen auch für diese Anlage eine
Abstandsfläche von mehr 300 m zum FFH-Gebiet einfordern können.
Warum ist die nicht geschehen?
Da unser Antrag bereits im September 2010 in zeitlicher Nähe zu dem
vg. Antrag auf Repowering an Sie gestellt wurde und vielmehr Sie selber
bei der geplanten Konzentrationszone Peterberg keine Pufferzonen (0 m
Abstand) an das NSG Kalital und Nebentäler, an das FFH-Gebiet Kalital
und Nebentäler sowie an geschützte Biotope vorsehen (siehe Schreiben
der Gemeinde Simmerath vom 23.10.2013 sowie Ihre dazu abgegebene
Stellungnahme - öffentliche Vorlage 69/2014 Anlage 1b Nr. 38)
appellieren wir im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art.3
149/203
des Grundgesetzes an Sie, dass Sie gleiche Fälle gleich behandeln (hier
sogar 150 m Abstand vom FFH- Gebiet).
Zum Brutplatz des durch Artenschutzprüfung nachgewiesenen
Baumfalken kann auf der vorgesehenen Fläche eine Abstandsfläche von
mehr als 900 m erreicht werden. Im Artenschutzgutachten stellen die
ausgewiesenen 1000 m Abstand eine Empfehlung der
Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten dar und sind somit
nicht als "muss" Regelung zu werten, so dass auch dies aus unserer
Sicht kein Ausschlusskriterium für den vorgesehenen Standort darstellt.
Der Brutplatz des Baumfalken ist aufgrund der zuvor genannten
Gründe nicht alleinig ausschlaggebend. Der Wert der
Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten ist inzwischen
durch den Leitfaden “Windenergie und Artenschutz“ für die
Kommunen verbindlich eingeführt.
Aufgrund der vg. Argumente bitten wir die beantrage Fläche Gemarkung
Vossenack, Flur 11, Flurstück 2 in die Ausweisung der zukünftigen
Konzentrationsfläche "Peterberg" aufzunehmen.
Sollten Sie unserem Anliegen nicht folgen können, bitten wir dies
dezidiert in Ihrer Stellungnahme als Entscheidungsgrundlage für die
Politik zu erläutern.
36
mit Schreiben vom 04.10.2013 und vom 10.05.2014 zu Brandenberg
Gemäß der erneuten Offenlage der Planungsunterlagen bezüglich des
geplanten Windparks an der L11 / - Ochsenauel- möchte ich hiermit
folgende Eingabe machen:
Schon jetzt ist eine Lärmbelästigung je nach Windrichtung, meist
abends, von der bestehenden Windkonzentrationszone an unserem
Wohnanwesen als "Wummern und Windschaufelgeräusche der Rotoren"
zu hören.
Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung werden nur
pauschale Abstände zu den Wohnlagen festgelegt. Die
Berechnung der Immissionen wird im Bebauungsplanverfahren
anhand der konkreten Anlagentypen und Standorte durchgeführt
werden,
so
dass
immissionsschutzrechtlich
relevante
Beeinträchtigungen durch Festsetzungen sicher vermieden werden
können.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
Wie im Bau-und Umweltausschuß vom 05.09.2013 angehört, wurde die
prognostizierte Lärmemission der Alt- und Neuanlagen nur durch
Simulation bestimmt. Die Realität ist jedoch, durch den übertragenen
Luftschall gesteuert, das durch die Windrichtung und Reflektion in die
Topologie der Schall auch in den unteren Bereich der Nideggener Straße
getragen wird.
Der Umstand der Schallemission in etwas entfernte Gebiete wird durch
150/203
die Zuname der Bauhöhe der Anlagen überproportional durch
Installation an exponierte Stellen (Höhenrücken) verstärkt.
Sollten nun weitere Anlagen nun deutlich näher an dieses Gebiet
heranrücken, ist mit weiterer Schallemission zu rechnen, somit auch mit
expotentiellem Zuwachs der Schallimmission, entweder direkt oder
indirekt durch Reflektion. Dies führt dann direkt zu nicht hinnehmbaren
Geräuschbelastungen- und Störungen, welche nicht akzeptierbar sind !
Somit möchte ich bitten, die Belange der Anwohner nach Lärmschutz in
die Planungen mit einfließen zu lassen, ebenso der Schutz vor
Schattenschlag und kalter Enteignung.
Allgemein sollte der Leitsatz für den Bürger und das Einzelinteresse sein
und eine kalte Enteignung durch Minderung des Grundbesitzes durch
WKA Auswirkungen und deren Auswirkungen absolut Unterbunden
werden. Die Gemeinde lebt nicht nur durch Steuereinnahmen der
Gewerbebetriebe sondern fast ausschließlich von ihren Bürgern !
151/203
37
und 5 andere mit Schreiben vom 18.10.2013 Zum Rennweg
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Der Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me der
Verwaltung
an.
152/203
35.1
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Der Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me der
Verwaltung
an.
35.2
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Der Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me der
Verwaltung
an.
153/203
35.3
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
35.4
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
35.5
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Der Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me der
Verwaltung
an.
35.6
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Der Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me der
Verwaltung
an.
154/203
35.7
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Der Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me der
Verwaltung
an.
35.8
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
35.9
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
35.10
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
155/203
35.11
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
156/203
38
38.1
mit Schreiben vom 22.10.2013 und vom 09.06.2014 und vom 07.07.2014 zu Brandeberg
Die Abstände zu der Gemeinde Kreuzau wurden ebenfalls mit
800 m zu den Siedlungsbereichen angesetzt, genauso wie die
Abstände zu Siedlungslagen innerhalb der Gemeinde. Die
einzelnen Anlagenstandorte, die im Bebauungsplan festgelegt
werden, werden noch weiter entfernt liegen. Die Anlagen werden
nicht die Rundumsicht vom Ort aus beeinträchtigen, sondern sich
auf einen relativ kleinen Winkel beschränken.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
Die immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen werden konkret im
nachfolgenden Bebauungsplan behandelt werden.
Die Stellungnahmen zu den Anlagenstandorten betreffen den
Bebauungsplan.
157/203
38.2
(1) Die Planung wird m.E. rechtswidrig durchgeführt.
Zwar soll die erneute Offenlage gem. § 4 a Abs. 3 BauGB erfolgen, aber
in § 4 a Abs. 1 BauGB steht bereits:
Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
dienen insbesondere der vollständigen Ermittlung und zutreffenden
Bewertung der von der Planung berührten Belange und der Information
der Öffentlichkeit. Ende des Zitats. Die Information der Öffentlichkeit
kann aber nicht hinreichend sein, wenn die Einwohner der Ortsteile
Obermaubach, Bilstein oder Bogheim der Gemeinde Kreuzau nicht
informiert werden (z. B. durch das Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau).
Aber schon allein auf Grund der Topographie sind die Einwohner von
Obermaubach, Bilstein oder Bogheim weit mehr betroffen durch die
geplanten bis zu 200m hohen Windanlagen als die Einwohner der
Gemeinde Hürtgenwald. Wobei die Einwohner von Hürtgenwald
wenigstens finanzielle Vorteile durch niedrigere Steuern erzielen
(können), die Einwohner von Obermaubach, Bilstein oder Bogheim aber
nicht.
38.3
(2) Ein weiterer Rechtsmangel ist in folgendem zu sehen:
Die Gemeinde Hürtgenwald hat Ihre Bekanntmachungen gemäß
GO durchzuführen. Die Gemeinde Hürtgenwald ist nicht in der
Lage, in einem Amtsblatt einer benachbarten kommune
bekanntzumachen. Jedoch ist im Zuge der Planung die
Interkommunale Beteiligung gem. § 2 Abs. 2 BauGB
durchzuführen. Dies ist über die das Anschreiben der Gemeinde
erfolgt. Der Gemeinde Kreuzau steht es dann wiederum frei, wie
Sie ihre eigenen Bürger beteiligt. Dies kann nicht der Gemeinde
Hürtgenwald angelastet werden.
Der Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me der
Verwaltung
an..
Die Konzentrationszone drei wurde vor allem aus der Planung
Der
Rat
158/203
Die Konzentrationszone Rennweg ist aus der Planung genommen
worden u. a. weil sich kurz vor der Kommunalwahl innerhalb der
Hürtgenwalder Bevölkerung eine Bürgerinitiative gebildet hat, die sich
massiv gegen diese, sie betreffende Konzentrationszone zur Wehr
gesetzt hat.
genommen, da objektive Gründe gegen die Ausweisung der Zone
sprechen, wie unter anderem die Flugsicherung. (vgl. Begründung
zum Flächennutzungsplan)
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
Durch die Artenschutzgutachten, die im Bebauungsplanverfahren
fortgeschrieben werden, werden die Aussagen von BUND und
NABU wiederlegt. Auch die zuständigen Behörden haben keine
Bedenken an der Planung geäußert.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
Die Gemeinde verfolgt das Ziel, im Gemeindegebiet weitere
Windenergieanlagen anzusiedeln und so die regenerativen
Energien zu fördern. Da die bestehenden Konzentrationszonen
bereits vollgelaufen sind, wird vor diesem Hintergrund die
Ausweisung weiterer Konzentrationszonen im
Flächennutzungsplan erforderlich.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
Eine entsprechende Bürgerinitiative gegen die Konzentrationszone
Ochsenauel von Kreuzauer Bürgern, die bekanntlich nur in Kreuzau
wählen können, hätte nie diesen Erfolg gehabt. Das ist ein Verstoß
gegen das Grundgesetz Artikel 3 (3). Zitat: Niemand darf wegen seines
Geschlechtes, ... seiner Heimat und Herkunft, ... oder politischen
Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Ende des Zitats.
Die Bürger aus Obermaubach usw. werden aber massiv benachteiligt,
wenn sie auf die politischen Entscheidungen und Planungen nicht
hinreichenden Einfluss nehmen können, obwohl gerade sie massiv
betroffen sind.
38.4
(3) Der Ausweisung der Ochsenauel als Konzentrationszone für
Windkraftanlagen stehen auch Naturschutzfachliche Gesichtspunkte
entgegen. Das ist leicht zu erkennen, wenn man die gemeinsame
Stellungnahme der BUND Kreisgruppe Düren, des NABU Kreisverband
Düren und des Arbeitskreises Fledermausschutz Düren vom 21.10.2013
liest. Diese bezieht sich zwar auf die bisherige Planung, ist aber in vielen
Punkten auch auf die neue Planung anwendbar.
Außerdem zeigen sich gerade in dieser Stellungnahme viele Parallelen
zwischen den Konzentrationsflächen Rennweg und Ochsenauel. Nicht
nur die Tatsache, dass beide im Wald liegen.
38.5
(4) Aus der genannten Stellungnahme mache ich mir die folgenden
Argumente zu eigen:
S. 2 oben:
Durch die beiden bestehenden Konzentrationszonen im Offenland wird
bereits jetzt eine Ausschlusswirkung für das übrige Gemeindegebiet
erreicht (Umweltbericht S.2). Damit ist nach Gesetzeslage der Windkraft
bereits im Offenland "substantiell Raum verschafft".
Die Rechtskraft der bestehenden FNP-Änderung kann
angezweifelt werden. In den letzten Jahren sind
Flächennutzungspläne mit vergleichbaren
Untersuchungsmethoden gerichtlich gekippt worden.
159/203
38.6
(5) S.2 unten:
Lage im Wald
Alle geplanten Windkraftanlagen liegen im Wald. Eine Ausweisung neuer
Zonen im Wald bei vorhandenen Zonen im Offenland widerspricht den
Vorgaben des Landesentwicklungsplans (LEP NRW), des Regionalplans
und des Windenergieerlasses NRW, der die Windkraftnutzung im Wald
zulässt, wenn sie nicht außerhalb des Waldes realisierbar ist (Ziel
B.//1.3.21 des LEP NRW, Ziel 2 des Regionalplanes).
38.7
(6) S.3 unten:
Eine Nutzung von Waldflächen ist möglich, sofern keine
geeigneten Offenlandflächen zur Verfügung stehen. In
Hürtgenwald wurde umfangreich begründet, warum im Offenland
kein substantieller Raum geschaffen werden konnte. Vgl. 4.3.3
der Begründung.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
Die Kriterien wurden einheitlich angewendet.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
-
Die Stellungnahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Wildkatze ist nicht als windenergiesensible Art im Leitfaden
eingestuft. (vgl. auch 13.3)
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
Die Ausschlusskriterien "Schutz des Waldes" und "Unzerschnittenheit der
Natur" hätten bei der Standortsuche einheitlich auf die Waldflächen
angewandt werden müssen. Dies ist nicht der Fall. Die
Ungleichbehandlung ist als Planungsmangel einzustufen.
38.8
(7) S. 5 unten:
Wie in der ASP richtig angemerkt geben die Daten des LANUV zu den
Vorkommensgebieten und Populationszentren nicht unbedingt den
aktuellen Stand wieder, z. B. entsprechen die Angaben für Rot- und
Schwarzmilan nicht der Realität.
. . . Für die besonders betroffenen Arten Rotmilan, Schwarzmilan und
Schwarzstorch ist eine Raumnutzungsanalyse mit der Kartierung der
Neststandorte, der Nahrungshabitate und der häufig genutzten
Flugkorridore vorzulegen, wobei die unterschiedliche Raumnutzung
der Tiere bei der Kartierung berücksichtigt werden muss.
Auf dieses Zitat werde ich unten noch eingehen.
38.9
(8) Auf S. 6 der genannten Stellungnahme wird ausführlich auf die
Wildkatze als besonders zu schützende Art hingewiesen. Das
Vorkommen der Wildkatze im Bereich des Rinnebaches ist seit langem
bekannt. So war es ja gerade das Vorkommen der Wildkatze im Bereich
des Rinnebaches (also in unmittelbarer Nähe zum Ochsenauel), die
seinerzeit den Weiterbau der K 27 in diesem Bereich verhinderte!
160/203
38.10
(9) Die geplanten Standorte WEA1 und WEA2 liegen zu nah an dem zu
schützenden Rinnebach-Bereich (u.a. Biber-Habitat) und sollten
entfallen. Vgl. dazu S. 21:
Auch der Biber ist nicht als windenergiesensible Art im Leitfaden
eingestuft.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
Im Norden grenzt die Zone (gemeint ist Ochsenauel) an das NSG 2.1-6
Rinnebachtal, zu dem ein Mindestabstand von 300 m einzuhalten ist.
38.11
(10) Der Abstand zwischen WEA2 und der südlich davon gelegenen
Quelle des Rinnebach-Nebenbaches beträgt nach meiner Messung aber
nur 205 m. Siehe Kartenausschnitt
Die Stellungnahme bezieht sich auf den Bebauungsplan. Im
Flächennutzungsplan werden nur Abstände von 100 m
berücksichtigt. Nach Aussage der Fachbehörden und Gutachter
können größere Abstände nicht begründet werden und würden
einen unverhältnissmäßigen Eingriff ins Eigentum darstellen.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
38.12
(11) Danach heißt es:
-
Die Stellungnahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Durch den Bau der Anlagen würde das Landschaftsbild erheblich
beeinträchtigt. Die Anlagen wären weithin sichtbar. Durch die drei
geplanten Windenergieanlagen wären vor allem die Bewohner von
Obermaubach betroffen.
161/203
38.13
(12) Die genannten Zitate stammen zwar aus der Stellungnahme zu
einem inzwischen fallen gelassenen Planentwurf. Darin war auch die
Konzentrationszone Rennweg noch enthalten. Ich gehe aber davon aus,
dass die Stellungnahme zu der jetzigen Planung in vielen Punkten
ähnlich ausfallen wird. Bemerkung am Rande: wenn man die
Presseberichte in letzter Zeit verfolgt, dann ist die KZ Rennweg noch
immer nicht ganz aufgegeben.
-
Die Stellungnahme wird
zur Kenntnis
genommen.
38.14
(13) Im Folgenden werde ich 4 Bilder einfügen, die ich gern als
unveränderte Kopie zur Verfügung stellen kann (bei Bedarf könnte ich
weitere ähnliche Bilder liefern). Für dieses Schreiben habe ich die Bilder
in der Datengröße komprimiert,
Die Horste windenergiesensibler Vogelarten wurden im Rahmen
der ASP ermittelt. Das Vorkommen von Rotmilanen auf dem freien
Feld ist bekannt, jedoch werden in der ASP keine
Verbotstatbestände erkannt, da sich das Risiko der Tiere nicht
signifikant erhöht bzw. durch die Planung der engere Radius um
den Horst nicht tangiert wird.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
Ausschnitte angefertigt und in diesen Ausschnitten Helligkeit und
Kontrast verändert. Sonst aber habe ich keinerlei Veränderung an den
Bildern durchgeführt. Und auch vor mir kann niemand die Bilder
manipuliert haben, da ich sie selbst aus der Kamera genommen habe.
Das erkläre ich hiermit verbindlich. Ich kann bei Bedarf auch den
Fotografen nennen und einen unabhängigen Zeugen, der beim
Fotografieren dabei war.
Die Fotos wurden alle an derselben Stelle (siehe Karte oben) am
Ortsrand von Obermaubach in unmittelbarer Nähe zum OchsenaueI
gemacht, der teilweise sogar darauf abgebildet ist (Bild 1 und Bild 4).
Datum und Uhrzeit sind abzulesen.
162/203
Bild 1
Bild 1 Ausschnitt
163/203
Bild 2, Bild 2 Ausschnitt
164/203
Bild 3
165/203
Bild4
Bild 4 Ausschnitt
Der Fotograf hatte mir etwa 2 Wochen vor diesen Aufnahmen berichtet,
dass er täglich Milane sehe, die über der Ochsenauel und dem freien
Feld davor kreisen würden. Daraufhin hatte ich ihn gebeten, Fotos
166/203
davon zu machen - so laienhaft auch immer sie ausfallen würden. Ich
bedaure, mit meinen Mitteln keine aussagekräftigeren Bilder einfügen zu
können.
Immerhin wurde mir durch zwei unabhängige Fachleute anhand der
Originalbilder erklärt, dass es sich bei Bild 1 um einen Turmfalken, bei
Bild 2, Bild 3 und Bild 4 um Milane handelt. Und zwar nicht um dasselbe
Tier, erkennbar an den Mauserlücken. Hier liegt also die Vermutung
nahe, dass zumindest ein Milan-Paar in unmittelbarer Nähe zum
Ochsenauel brütet, was bekanntlich als KO-Kriterium für eine
Konzentrationszone gilt.
Die Fotos konnten in der oben genannten Stellungnahme von BUND,
NABU und Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz nicht berücksichtigt
werden, da sie erst später gemacht wurden. Das gilt erst Recht für das
"offizielle" Umweltgutachten.
38.15
(14) Durch den Bau der WEAn am Ochsenauel werde ich in erheblichem
Maße geschädigt:
Ich bin 1976 aus dem Ruhrgebiet nach Obermaubach gezogen (mein
zwanzigster Wohnsitz!), obwohl meine Arbeitsstätte für weitere zwei
Jahrzehnte in Dortmund verblieb. Hauptgrund war das - aus meiner
Sicht- einmalige Wohnumfeld. Dessen Qualität wird erheblich
geschädigt, falls etwa 350 Meter schräg über meinem Haus die riesigen
Flügel von WEA3 durch die Luft sausen. (Ich wohne auf 200m über NN,
WEA3 soll auf 359m über NN kommen. Differenz also 159m. Plus 200m
für WEA3 macht 359m)
Es finden keine abwägungsrelevanten Beeinträchtigungen statt.
Durch die Festsetzung von Immissionswerten im Rahmen des
Bebauungsplanes werden die Belange berücksichtigt. Einen
Anspruch auf unverbaute Sicht gibt es nicht.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
38.16
(15) Auch wird der Wert meiner Immobilie fallen, denn ich habe einen
beachtlichen Teil meines Gehaltes in nicht bebaubare Parzellen in
Wohnhausnähe investiert.
Jede planerische Entscheidung kann sich positiv oder negativ auf
den Wert von Immobilien auswirken. Dies ist immer auch
Bestandteil der Abwägung. Dem stehen öffentliche Belange wie
Klimaschutz, Energieversorgung, und private Belange wie
Nutzungsabsichten
(Eigentumsrechte)
der
Eigentümer
landwirtschaftlicher Flächen entgegen. Die Gemeinde Hürtgenwald
verfolgt das Ziel, die Windenergie zu fördern.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
38.17
(16) Das Argument, ich solle meine Eigeninteressen zurückstellen
gegenüber "dem Allgemeinwohl", kann ich nicht anerkennen, denn an
dieser Stelle dienen WEAn nicht dem Allgemeinwohl. Zumal, wenn an
anderer Stelle hinreichend Offenlandstellen zur Verfügung stehen, die
Zu Offenlandflächen vgl. 38.6
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
167/203
bisher gar nicht in Erwägung gezogen wurden und die derzeitigen
Konzentrationszonen den gesetzlichen Vorgaben vollauf genügen.
me
der
Verwaltung
an.
38.18
(17) Umgekehrt wäre der Bau der WEAn am Ochsenauel eine Verletzung
des Allgemeinwohles, denn in § 35, Absatz 3, Ziffer 6 des BauGB ist
festgelegt, dass öffentliche Belange entgegenstehen, wenn das
Vorhaben z. B. "die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren
Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild
verunstaltet".
Der 35 a Abs. 6 bezieht sich auf nicht privilegierte Vorhaben im
Außenbereich, an die engere Anforderungen gestellt werden als
an die Errichtung von privilegierten Vorhaben, zu denen die
Windkraft zählt.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
38.19
(18) Der Vorabversion eines diesbezüglichen Rechtsgutachtens
entnehme ich weiterhin:
Die Belange des Tourismus und des Landschaftsbildes werden mit
den Belangen der Versorgung der Bevölkerung mit regenerativem
Strom gegenübergestellt und abgewogen.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
Windenergieanlagen sind privilegierte Vorhaben im Außenbereich.
Demnach dürfen diese per Gesetz die Landschaft stören. Für die
Eingriffe ins Landschaftsbild findet ein Ausgleich statt, der im
Bebauungsplan fixiert werden wird. Es handelt sich nicht um ein
unberührtes
Landschaftsbild,
Vorbelastungen
durch
Windenergieanlagen sind vorhanden.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
Windkraftanlagen an so exponierter Stelle am Rande des dem
Tourismus verpflichteten Ort Obermaubach stellt eine "Verunstaltung"
(ich muss dieses hässliche Wort nehmen, weil es ein Fachausdruck ist)
des Landschaftsbildes dar.
38.20
(19) Das Vorhaben, am Ochsenauel drei Windräder von annähernd 200
Meter Höhe zu errichten, würde die landschaftlich reizvolle Umgebung
grob unangemessen beeinträchtigen und das Orts- und Landschaftsbild
verunstalten.
Die dominanten Merkmale dieser gigantisch großen
Windenergieanlagen, die 170 Meter aus dem sonst unberührten Wald
herausragen und überall im Obermaubacher Rurtal sichtbar wären, sind
mit der hohen ästhetischen Qualität dieser einmalig schönen
Eitellandschaft nicht zu vereinbaren. Ein für ästhetische Eindrücke
offener Betrachter wird im Hinblick auf die exponierte Lage der
landschaftlich reizvollen Umgebung das Vorhaben als grob
unangemessen und belastend empfinden (BVerwG Urt. vom 22.06.1990
- 4 C 6.87 und vom 15.05.1997 - 4 C 23.95)
Bereits insoweit wäre das Vorhaben aus ästhetischen Gründen
unzulässig (BVerwG, Urt. vom 13.12.2001 - 4 C 3.01)
(20) Die natürliche Eigenart und die besondere Schönheit der
bewaldeten Erhebungen erhält ihr Alleinstellungsmerkmal durch den in
Tallage liegenden Obermaubacher See (Talsperre Obermaubach).
168/203
Daher ist von jeher die Landschaft von größtem Wert für die
Naherholung und den Tourismus. Wer über die Staumauer geht und
(nicht nur am Wochenende) die vielen Bewunderer sieht, weiß, wovon
ich spreche.
Ein Eingriff auf der höchsten Erhebung in dieser Umgebung mit drei der
größten zur Zeit installierbaren Windenergieanlagen samt
Nebeneinrichtungen in einer völlig unvorbelasteten Umgebung führt zu
einer unerträglichen technischen Überfremdung der Landschaft und
damit zum Verlust ihrer Eigenartigkeit. Vor allem vom tiefer gelegenen
Ort Obermaubach aus, aber auch bis weit vom Rurtal aus würden diese
immerhin noch etwa 170 Meter hoch über den Wald heraus ragenden
WEAn eine nicht mehr erträgliche Horizontverschmutzung bedeuten
und zu einem verwirrenden Maßstabsverlust in der Landschaft und zur
Zerstörung vertrauter Landschaftsstrukturen führen. Die
Rotorbewegungen würden die Sichtbeziehungen in der Landschaft
erheblich beeinträchtigen und den Verlust der landschaftlichen Stille
bedeuten. Auch würde die Nachtlandschaft durch die flashlight artige
Befeuerung der Anlagen gestört.
Damit wird die Schwelle zur Verunstaltung überschritten (BVerwG, Urt.
vom 18.03.2003-4 B 7,03)
OVG Münster, Urt. v. 18.11.2004 - Az 7 A 3329/01
Eine Verunstaltung ist zu bejahen, wenn in einer Mittelgebirgslandschaft
an exponierter Stelle zu errichtende Windenergieanlagen unmittelbar in
das Blickfeld einer bislang unbeeinträchtigten Fernsicht treten und durch
ihre Rotoren optisch eine Unruhe stiften würden, die diesem Bild fremd
ist und seine ästhetisch wertvolle Einzigartigkeit massiv beeinträchtigt.
Technische Probleme (durch das Einfügen der Bilder) mit dem
widerspenstigen Textprogramm in Verbindung mit meinem persönlichen
Engagement und dem Termindruck durch die Auslegefrist zwingen mich
dazu, das Schreiben an dieser Stelle abzubrechen. Ich behalte mir
ausdrücklich eine Ergänzung vor.
38.21
Heute ist für mich die offizielle Niederschrift der 40. Sitzung des
Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald am 17.06.2014 per Internet
zugänglich gemacht worden. Also kann ich auch erst heute daraus
zitieren:
Die einleitenden Worte werden zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Auf Seite 4 steht:
169/203
"Für die CDU-Fraktion gibt Ratsmitglied Odoj folgende Stellungnahme
ab: Die CDU-Fraktion ist gegen die Ausweisung des Areals am Rennweg
für Windkraftanlagen. Zur Begründung werden der Erhalt
unzerschnittener Räume, der Schutz des Biotopverbundes, der Erhalt
zusammenhängender Waldflächen, die Bedeutung von Naherholung,
Tourismus und des Artenschutzes, die Beachtung der Flugsicherung und
der Erhalt des Landschaftsbildes angeführt." Ende des Zitats.
Ich möchte daher mein Schreiben vom 8.6.2014 um folgende
Bedenken/Anregungen ergänzen:
38.22
(21) Die in dem obigen Zitat angeführten Gründe, insbesondere "Erhalt
des Landschaftsbildes" kann man auf die geplante Konzentrationszone
Ochsenauel ebenso gut anwenden. Da stellt sich die Frage, warum nicht
auch die Konzentrationszone Ochsenauel fallengelassen wurde, denn die
Störung des Landschaftsbildes durch die geplanten WEAn ist am
Ochsenauel mindestens ebenso intensiv wie am Rennweg. Allerdings
weniger aus der Sicht der Hürtgenwalder Bürger als vor allem aus der
Sicht der Obermaubacher Bürger (und deren Ferien- oder Tagesgäste).
Sollte hier wieder dieselbe Ungleichbehandlung stattgefunden haben,
die ich in meinem ersten Schreiben vom 8.6.2014 schon feststellen
musste? Gerade für den im Talliegenden Ort Obermaubach ist die
Zerstörung des Landschaftsbildes besonders intensiv, wenn die
geplanten WEAn fast doppelt so hoch in den Himmel ragen, wie der
Mausauel ist auf der anderen Seite des Stausees. Beweis: Höhe Stausee:
165 m NHN. Höhe Mausauel 388 m NHN, also 233m höher. Höhe WEA3:
567 m (Quelle: "Windenergieplanung in Hürtgenwald", IEH GmbH vom
13.5.2014), also 402 m höher als der Stausee.
Die Bewertung des Landschaftsbildes wurde in die Abwägung
eingestellt. Die Fläche A hat aus Sicht der Gemeinde eine
besondere Bedeutung, da diese den Ortseingang nach
Hürtgenwald darstellt. Die Fläche A liegt in einem größeren
unzerschnittenen Raum als die Fläche H. Bedenken der
Flugsicherung gegen die Fläche H liegen nicht vor. Diese
Abwägung darf die Gemeine Treffen. Rechtsnormen werden
hierdurch nicht verletzt.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
Nach Planänderung werden die Anlagen eine Höhe von 570 m ü
NN nicht überschreiten.
Wenn man dann noch bedenkt, dass Herr Buch als Bürgermeister in der
Ratssitzung am 17.6.14 sich die Berechnungen der "Präsentation
Wertschöpfung Ochsenauel" zu eigen machte ("1,5 Mio € Erlös für
HW"), die mit größter Selbstverständlichkeit von 199,5 Meter Höhe der
WEAn ausgeht, dann ist das gelinde gesagt: unsensibel gegenüber uns
Obermaubacher Bürgern!
38.23
(22) Auch der Schattenwurf der rotierenden WEA-Flügel würde am
Nachmittag die Einwohner von Obermaubach treffen und nicht die
Einwohner von Hürtgenwald.
Vgl. 38.1
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
170/203
Verwaltung
an.
38.24
(23) Auf Seite 5 des heute veröffentlichten Protokolls der Ratssitzung
vom 17.6.14 steht weiterhin die Äußerung des Planers selbst, Herrn von
der Heide. Zitat: "Wichtig sei hier, dass eine Veränderung der Kriterien
zum Ausschluss der Fläche A auch die anderen Flächen beeinflussen
könnten." Dieser Argumentation möchte ich mich hier ausdrücklich
anschließen und den Ausschluss der Fläche Ochsenauel einfordern.
Durch die Veränderung der einheitlichen Kriterien ist ein
Ausschluss von Flächen erfolgt; die Geeignetheit der Fläche H hat
sich jedoch nicht verändert.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
38.25
(24) Natürlich hätte auch ich als Zuhörer in der Ratssitzung am 17.6.14
gern eine Frage gestellt. Aber in der Sitzungsvorlage steht unter TOP 1
ausdrücklich "Fragestunde der Einwohner der Gemeinde Hürtgenwald".
Ich unterstelle jetzt, dass es sich nicht auch da um einen "redaktionellen
Fehler" (Zitat aus den Sitzungsunterlagen) handelt, sondern dass der
Rat selbst genau diese Formulierung gewählt hat. Ich betrachte diese
Tatsache als einen weiteren Beweis dafür, dass auch der Rat die
besondere Betroffenheit von mir als Obermaubacher Bürger nicht
ausreichend berücksichtigt. Hier wird das Planungsrecht der Kommune
rechtswidrig ausgeübt. Ich gehe davon aus, dass diese Tatsache der
Aufsichtsbehörde nicht verborgen bleibt.
Gemäß § 48 Abs. 1 Satz 3 der Gemeindeordnung NRW ist
geregelt, dass nur Einwohner (im Gegensatz zu der Öffentlichkeit
im Sinne des § 3 BauGB) ein Fragerecht haben. Für Einwohner
anderer Gemeinden gilt dies nicht.
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
38.26
(25) Inzwischen kann ich weitere Zeugen benennen, die (mindestens)
einen Milan am Rand des Ochsenauel bei der Futtersuche beobachtet
haben. Darunter sind auch zwei Feriengäste, die bezeugen können, zwei
Milane gleichzeitig über der Freifläche unterhalb des Ochsenauel
beobachtet zu haben. Diese Freifläche liegt mit Sicherheit innerhalb des
"Radius des Untersuchungsgebietes um die geplante WEA für
vertiefende Prüfung (ASP, Stufe II)", wie er vorgesehen ist in dem
Leitfaden "Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung
und Genehmigung von Windenergieanlagen" des Ministerium für
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des
Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) und des Landesamts für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
(LANUV) in Nordrhein- Westfalen. Dort sind in Anhang 2 für den
Rotmilan 1000 m vorgeschrieben.
Vgl. 3.16
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
38.27
Zusammenfassung:
Die Bedenken werden wie oben beschrieben abgewogen. Die
Der
Rat
schließt sich
171/203
Gegen die Ausweisung der Ochsenauel als Konzentrationszone habe ich
grundsätzliche "harte" ökologische Bedenken.
Fläche H bleibt in der 9. Änderung berücksichtigt.
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
Als Einwohner von Obermaubach (dem Filetstück von Kreuzau) und als
unmittelbarer Grundstücksnachbar zur Gemeinde Hürtgenwald bin ich
unmittelbar betroffen.
Als Anregung für den Hürtgenwalder Gemeinderat empfehle ich einen
(ggf. gemeinsamen) Lokaltermin an der Staumauer von Obermaubach.
Von dort ist leicht zu erkennen: insbesondere WEA3 würde in die
Landschaft passen wie die Faust aufs Auge.
PS: Leider war es nicht möglich, dieses Schreiben eher zu verfassen, da
ich die Veröffentlichung des Sitzungsprotokolls der Ratssitzung vom
17.6.14 im Internet abwarten musste.
39
mit Schreiben vom 22.10.2013 zum Peterberg
Die Abstände zu den Siedlungsbereichen sowie zu den Einzelhöfen
sind in Hürtgenwald, wie es erforderlich ist, gleich für alle lagen
im Stadtgebiet. In der Standortuntersuchung sollen diejenigen
Flächen ausgeschlossen werden, die definitiv nicht für die
Windkraft in Frage kommen. Um somit nicht Flächen
auszuschließen, die auf Grund der Topografie günstige
Verhältnisse zum nächsten Wohnhaus darstellen, wurden relativ
geringe Abstände angesetzt. Mit der Aussage ist demnach nicht
die spezielle Fläche am Peterberg gemeint.
Eine Überprüfung der Abstände erfolgt im Rahmen
Standortfestsetzungen des nachfolgenden Bebauungsplanes.
Die
Stellungnah
me wird zur
Kenntnis
genommen.
der
172/203
39a
vom 12.06.2014
9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürlgenwald zur
Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen:
hier: Erneute Offenlage gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Im Rahmen des Offenlegungsverfahrens für den o. a. Vorgang äußere
ich die nachfolgenden Anregungen und Bedenken:
Vgl. 39
Die
Stellungnah
me wird zur
Kenntnis
genommen.
Der vorgesehene Abstand der Konzentrationszone "Peterberg" zu den
Gebäuden auf der Wollseifener Straße und Am Peterberg beträgt in den
vorliegenden Plandarstellungen 350 m.
Der Planersteller schreibt hierzu selbst in der
Standortuntersuchung, 3. Ergänzung, Potenzielle Flächen zur
Ausweisung von Konzentrationszonen...., Seite 22 I 23: Die
"Potentialstudie Erneuerbare Energien NRW, Teil 1-Windenergie"
des LANUV NRW empfiehlt zum Wohnen im Aussenbereich einen
Abstand von 450 m."
"Dieser Abstand bleibt hinter den von LANUV empfohlenen
Mindestabständen, die nach immisionsrechtlichen Aspekten gewählt
werden sollten, auf Grund der schwierigen Topographie zurück."
Diese Begründung zur Reduktion der Mindestabstände ist nicht
nachvollziehbar und nicht statthaft, da hier schwierige topografische
Verhältnisse zwischen der "Konzentrationszone Peterberg" und der
173/203
Wollseifener Straße und der Straße Am Peterberg nicht gegeben sind.
Bei der Bebauung der Wollseifener Straße und auch von Raffelsbrand
handelt es sich nicht um Einzelgehöfte, sondern um eine Siedlung.
Bereits in der Gründungsurkunde der Hürtgenwaldsiedlungen vom
25.10.1953 wird die Ansiedlung als Siedlung bezeichnet. Für Siedlungen
gelten aber erheblich größere Mindestabstände als 350 m.
Weiterhin hat sich im Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" auch
Raffelsbrand in der Vergangenheit beteiligt und nimmt auch 2014 am
Wettbewerb teil. Die Beteiligungen erfolgten/erfolgen als ein Dorf der
Gemeinde Hürtgenwald. Der Wettbewerb wird mit Kenntnis der
Gemeinde durchgeführt. Für Dörfer gelten ebenfalls erheblich größere
Mindestabstände als 350 m.
Ich bitte die geplanten Mindestabstände von 350m auf die korrekt
erforderlichen Mindestabstände zu vergrößern und in weiteren
Planungsfortgang zu berücksichtigen.
40
Schreiben mit 711 Unterzeichnern vom 23.10.2013 zum Rennweg
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Die
Stellungnah
me wird zur
Kenntnis
genommen.
174/203
41
Ähnlich lautende Schreiben mit mehreren Unterzeichner, hier zusammengefasst:
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Die
Stellungnah
me wird zur
Kenntnis
genommen.
Die Untersuchungen zu Immissionsschutz und Landschaftsbild
wurden auf das nachfolgende Verfahren ab geschichtet.
Die
Stellungnah
me wird zur
Kenntnis
genommen.
eine Konzentrationszone am Rennweg mitten im landschaftsgeschützen
Wald lehnen wir ab, weil
- Naturschutzgebiete gefährdet werden
42
Weitere Unterschriftenliste zum Brandenberg
Mit der ULB wurde abgestimmt, dass die bereits erfolgten
Untersuchungen ausreichend sind, um ein fehlen genereller
Beeinträchtigungen auf der Ebene des FNPs festzustellen. Weitere
Untersuchungen, auch zum erforderlichen Monitoring, werden im
Bebauungsplanverfahren oder im Genehmigungsverfahren
erfolgen. Derzeit laufen hierzu die erforderlichen Erhebungen, mit
Ergebnissen ist im September zu rechnen. Die neue
Erhebungsmethode entspricht dem inzwischen vorliegenden
Leitfaden „Windenergie und Artenschutz“ (vgl. auch 3.16)
175/203
43
Die Politischen Parteien Brandenburg vom 05.06.2014 zu Brandenberg
Im Ortsteil Brandenberg beschäftigt sich die Bevölkerung kontrovers mit
der oben genannten OffenIage. Um eine Beurteilung und Abwägung der
Bedenken der Bevölkerung vornehmen zu können, bitten wir Sie um
eine belastbare Aussage über den wirtschaftlichen Nutzen der geplanten
Windkraftanlagen Ochsenauel.
Bei den vorgebrachten Fragen handelt es sich nicht um
städtebauliche Belange, die der Abwägung unterliegen.
Die
Stellungnah
me wird zur
Kenntnis
genommen.
Der Umweltbericht liegt vor. Es existiert ein Umweltbericht für alle
auszuweisenden Zonen zusammen.
Die
Stellungnah
me wird zur
Kenntnis
genommen.
Im Rahmen der nachfolgenden Bebauungspläne werden
detaillierte Schallgutachten den Unterlagen beigelegt, die sich
auch sofern erforderlich mit dem Thema Infraschall
auseinandersetzen.
Die
Stellungnah
me wird zur
Kenntnis
genommen.
Beziffert wird unbestätigt eine Gemeindeeinnahme in Höhe von
30.000,00€ pro Jahr pro Windrad.
Gerne wollen wir interessierte Anwohner über den Zielkonflikt
Wirtschaftlichkeit/Natur und Belastung für den Bürger informieren.
Wir erwarten Ihre Stellungnahme bis 15.06.2014.
Sollte eine Aussage Ihrerseits bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen,
weisen wir schon jetzt darauf hin, die geplante 9. Änderung des
Flächennutzungsplans nicht zu unterstützen!
vom 05.06.2014 zu Brandenberg
44
44.1
Gegen die Ausweisung der Konzentrationsfläche Ochsenauel und der
dort vorgesehenen Errichtung von drei WKA neuer technischer
Generation erheben wir wesentliche Einwendungen. Zunächst ist
festzustellen, dass ein Umweltbericht zur Konzentrationszone
„Ochsenauel" fehlt und damit ein Verfahrens- und Rechtsfehler vorliegt.
Des Weiteren Gründen sich die Einwendungen auf dreihauptsächliche
Sachkriterien:
1. Zu geringer Abstand zur Wohnbebauung
2. Wertverlust unserer Immobilien
3. Schutz der Landschaft
44.2
Zu 1.
Der Abstand des Konzentrationsgebietes und der vorgesehene Standort
der drei WKA, insbesondere der WKA 3, beträgt in direkter Falllinie ca.
850 m zu unserem Wohnhaus und unserem Ferienhaus und damit auch
zu dem oberen Wohngebiet der Ortslage Obermaubach.
Gemäß gängiger Rechtsprechung liegen Infraschallauswirkungen
176/203
Durch die WKA's wird Schall und Infraschall erzeugt und emittiert. Dies
kann zu gesundheitlichen Schäden führen, was allgemein anerkannt ist.
Insofern hat der Gesetzgeber die Errichtung von WKA mit einer Höhe
von über 50 m nach dem BlmSchG genehmigungspflichtig gemacht.
Weiterhin wird bei der Beurteilung die DIN 45680 herangezogen. Beide
Regelwerke legen die Gerichte ihren Entscheidungen zu Grunde. Die
gerichtliche Verwertbarkeit endet jedoch dann, wenn ein atypischer
Sachverhalt vorliegt. Dies ist bei WKA's der jüngeren Generation der
Fall, die immissionsstärker sind, und eine Gesamthöhe bis zu 240 m
erreichen können. Zu denen zählen auch die im Ochsenauel
vorgesehenen WKA. Hinzu kommt, dass diese WKA auf eine Hügelkette
von ca. 340 m Höhe errichtet werden sollen und damit eine Gesamthöhe
von ca.580 m erreichen, was insbesondere unsere Immobilien und die
Wohnlage Obermaubach insgesamt belastet. Der erzeugte Schall und
Infraschall trifft in einer Schräglage auf unsere Häuser und führt zu
einer Verdichtung der Schallwellen und somit zu einer Intensivierung
des Schalldruckes. Das ist umso beunruhigender, da es keinen
wirksamen Schutz gegen Infraschall gibt. ln einer neueren Studie („Der
unhörbare Lärm von WKA", Bundesanstalt für Geowissenschaften)
haben die Autoren noch Infraschall in 12 km Entfernung nachgewiesen.
von WEA unterhalb der Wahrnehmungsschwelle, so dass diese
keine schädlichen Umweltauswirkungen darstellen. (z.B. OVG
Münster vom 18.11.2002; VGH Mannheim vom 12.10.2012)
Medizinische Fachleute fordern daher einen Mindestabstand von 2 km zu
einer WKA und eine Abstandskorrelation mit der Bauhöhe derartiger
Anlagen. Diesen Abstand fordern auch wir, um weitere gesundheitliche
Belastungen zu vermeiden, da meine Frau bereits erkrankt ist (50 %
Schwerbehinderung). Weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen
infolge der Errichtung der WKA müssen ausgeschlossen werden.
Ein Ermittlungsdefizit ist gegeben, weil ein derart technisches Gutachten
speziell zur Lärmemission nicht vorliegt, womit die Auswirkungen auf ein
gesundes leben durch Schall jeder Art im Zusammenhang mit dem
Betrieb von WKA untersucht worden sind, und Schutzmaßnahmen
empfohlen werden.
44.3
Zu 2.
WKA führen in aller Regel zu einer Wertminderung der, in mehrfacher
Hinsicht, bedrängten Immobilie. Die Universität Frankfurt hat den
Einfluss von WKA auf den Verkehrswert von bebauten
Wohngrundstücken untersucht und kommt zu dem Ergebnis, dass
derartige Immobilien schwer verkäuflich werden, wenn in der Nähe ein
Vgl. 38.16
Die
Stellungnah
me wird zur
Kenntnis
genommen.
177/203
Windrad steht (Prof. Jürgen Hasse). Die Wertminderung speist sich aus
verschiedenen Quellen wie Schattenwurf, hörbarer Lärm, Infraschall,
stark verändertes Landschaftsbild und Bewegungssuggestion der
Rotoren. Der Wertverlust trifft den einzelnen Eigentümer aber auch die
Volkswirtschaft. Die Situation ist umso peinlicher, da der Staat Windkraft
subventioniert, die Gewinne hieraus einigen Investoren zufließen, die
Kosten und weiteren Nachteile die Allgemeinheit (= die Summe der
vielen Betroffenen und Strompreiszahler) trifft. Dass Kommunen sich an
diesem inakzeptablen Handeln (Stromgewinnung ist nicht Ziel des
Handelns, sondern Profit) beteiligen, ist nicht hinnehmbar. Dies
insbesondere im vorliegenden konkreten Fall in dem im Wesentlichen
wir und die Bürger der Nachbargemeinde Obermaubach die Belastungen
und Nachteile zu ertragen haben und der Profit anderenorts abgeschöpft
wird. Es sei in diesem Zusammenhang an eine goldene Regel der
Handlungsphilosophie erinnert: Was Du nicht willst, das Dir man tu, das
füg auch keinem anderem zu!
44.4
Zu 3.
Vgl. 3.4; 38.20
Wenn ein Vorhaben, wie z. B. dieses, die natürliche Eigenart der
Landschaft oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet, so stehen
dem öffentliche Belange entgegen. Hierzu sind entsprechende Urteile
ergangen.
Durch den Bau der geplanten WKA Ochsenauel in das geschlossene
Waldgebiet wird die natürliche Eigenart der Landschaft, die Ästhetik und
der stille Erholungswert grob fahrlässig beeinträchtigt und das
Landschaftsbild grob unangemessen, insbesondere aus der Draufsicht
von Obermaubach aus, verunstaltet. Damit Hegt ein Verstoß gegen das
Gebot der Rücksichtsnahme vor, der unsererseits ausdrücklich
festgestellt wird. Eine Vorschädigung dieses geplanten
Konzentrationsgebietes liegt nicht vor. Es wird durch den Bau der WKA
erst funktionalentwertet. Mit dieser Maßnahme handelt die Gemeinde
entgegen den Vorgaben des Landesentwicklungplanes NRW, des
Regionalplanes und des Windenergieerlasses NRW, da vorhandene
Zonen im Offenland existieren und Eingriffe in den Wald grundsätzlich
damit ausgeschlossen sind. Die alternative Verfügbarkelt von
Offenlandflächen und deren Einbeziehung in die Planung von
Konzentrationsflächen wurde nicht untersucht bzw. läßt sich nicht aus
den Unterlagen herleiten. Im übrigen sieht die Iandesplanerische
Vorgabe die unbedingt notwendige Inanspruchnahme von Waldflächen
Die
Stellungnah
me wird zur
Kenntnis
genommen.
Zum Offenland vgl. 1.2; 3.4; 29.7
178/203
nur im Umfang bis zu 2% des Gemeindegebietes vor; dieses Limit wird
überschritten.
Ein Betrachter aus der Ortslage Obermaubch, ggf.Standort "Auf dem
Blaßbusch", wie wir, wird Windräder im Ochsenauel als Verunstaltung
ansehen und aus ästhetischer Sicht als grob unangemessen empfinden.
Dies trifft auch auf Betrachter zu, die nicht ausdrücklich künstlerisch
oder philosophisch geschult sind. Insofern werden wir unangemessen
belastet.
Da die Windräder sehr hoch positioniert werden (Fundamentniveau
ca.340m zzgl. Windrad bis ca. 200 m ergibt ca. 500- 550 m ü. NN), und
damit von unserem Wohnstandort und allen anderen Wohngebieten
Obermaubachs zu sehen sein werden,müssen sie als bedrohend und
bedrückend qualifiziert werden. Es entsteht eine erhebliche optische
Bedrängung, die von den Drehbewegungen der riesigen Rotorblätter
ausgeht. Das VG Koblenz hat am 8. Januar den Bau einer WKA
abgelehnt mit der Begründung, dass die WKA, die auf einer Anhöhe
gebaut werden sollte massiv zu den topographischen Verhältnissen in
Erscheinung trete. Eine Nutzung von Balkon und Terrasse, die als
Erholungszonen dienen, wird durch die Drehbewegung des quasi über
dem Gebiet thronenden Windrades ausgeschlossen werden (1K
565/0S.KO), so auch hier. Unsere Terrassen befinden sich in direkter
Sicht auf die künftigen WKA und sind damit hinsichtlich ihres Ruhe- und
Erholungswertes sinnlos. Ebenso wertlos werden die Wald- und
Feuchtgebiete um den Rinnebach, für uns unmittelbar erreichbares
Naherholungsgebeit. Hinzu kommt, dass für die Aufstellung 1ha Wald je
WKA geopfert werden muss und immerhin 3500 Tonnen Beton je Anlage
verbaut werden, der nie mehr auch bei späterer Demontage der Anlage
entsorgt werden wird. Insofern ist die Zerstörung der Natur dauerhaft.
Außerdem ist die Gefährdung der Vogelwelt zu befürchten. Die
Ackerflächen am Grenzverlauf auf Obermaubacher Seite werden
insbesondere im Herbst von großen Vogelvölkern (Zugvögel) tagelang
frequentiert und die geplanten WKA's liegen in der Zugroute dieser
Vögel. Hinzu kommen die auf dem Stausee überwinternden und
nistenden Vögel,die auch vorzugsweise dieses Gebiet bestreichen. Des
weiteren sind viele Raubvögel in diesem Gebiet beobachtet worden, die
die Thermik der Hügel und des dunklen Waldes nutzen. Zu nennen sind,
beobachtet und fotografiert von uns, Bussard, Turmfalke, Sperber,
Milan. Hinzu kommen verschiedene Spechtarten (großer und kleiner
Buntspecht, Grünspecht) sowie in einer Dachspalte unseres Hauses
Die Belange des Artenschutzes, auch der Zugvögel, werden in der
ASP abgeprüft. Vgl. auch 3.16
179/203
nistende Fledermäuse.
44.5
Fazit
Für den Fall der Errichtung von Windkraftanlagen im
Konzentrationsgebiet „Ochsenauel" wird unser Lebens- und Wohnwert i.
S. der aufgelisteten Einwendungen beschwert, behindert und
eingeschränkt; hinsichtlich unserer Immobilien wird in unsere
Eigentumsrechte unzulässig eingegriffen, weil ein Wertverlust eintreten
wird und Umsatzeinbußen beim Betrieb unseres Ferienhauses zu
verzeichnen sein werden. Auf die Erlöse aus der Vermietung des
Ferienhauses sind wir angewiesen, um primär die lnvestionskosten und
Betriebskosten decken zu können. Insoweit machen wir vorsorglich
bereits heute Schadensersatzansprüche gelten, die ggf. auch gerichtlich
verfolgt werden.
Die aufgelisteten Einwendungen legen, unabhängig von ihren
rechtlichen Bedenken gegen die Ausweisung des Konzentrationsgebietes
Ochsenauel dar, dass die Verfolgung dieser Maßnahmen auch moralisch
zweifelhaft ist, werden doch die Folgen im wesentlich auf die Bürger der
Nachbargemeinde Obermaubach und damit auch auf uns, abgewälzt,
obgleich die Gemeinde Hürtgenwald (eine große Flächengemeinde mit
ausreichenden Offenflächen) diese Vorhaben anderenorts ebenso
verwirklichen könnte. Mit der Errichtung von weiteren WKA's verfolgt die
Gemeinde Hürtgenwald weniger die Erzeugung umweltfreundlichen
Stromes, sondern vielmehr egozentrisch profitorientierte Ziele, die mit
einem christlich motivierten naturbewahrendem Weltbild so nicht in
Einklang zu bringen sind. Insbesondere ist zu rügen, dass die Profite zu
Lasten völlig Unbeteiligter erwirtschaftet werden sollen. Sofern das
Profitstreben der Gemeinde dennoch ein wesentliches Ziel bleiben soll,
sollten die WKA's beiden vorhandenen Flächenressourcen der Gemeinde
Hürtgenwald anderenorts positioniert werden und die erwähnten
Belastungen für uns und anderer Bürger Obermaubachs sowie eine
Schädigung des Fremdenverkehrsaufkommens ausgeschlossen werden.
Vgl. 38.16;
Die
Stellungnah
me wird zur
Kenntnis
genommen.
Die finale Abwägungsentscheidung über die Ausweisung von
Flächen obliegt dem Rat der Gemeinde. Alternative, gleich
geeignete Flächen liegen nach der Standortuntersuchung, die eine
Abwägungsempfehlung darstellt, nicht vor.
Wir beantragen von der Ausweisung der Konzentrationsfläche für
Windkraftanlagen Ochsenauel" abzusehen.
180/203
vom 11.06.2014
45
Hiermit reiche ich meine persönlichen Bedenken gegen die 9. Änderung
des FNP, insbesondere die Ausweisung des Ochsenauels als
Konzentrationsfläche fiir Windkraftanlagen, ein.
Begründung:
1. Durch den Bau der Anlagen werde ich persönlich geschädigt, weil sie
mein Wohnumfeld in unzumutbarer Weise verschlechtem durch
Infraschall, Blinklicht nachts, bedrohlicher Anblick in riesiger Höhe
wegen Topographie.
2. Der Ochsenauelist für uns Erholung und Entspannung. Unsere
Wanderungen führen uns wöchentlich mehrmals durch dieses Gebiet.
3. Obermaubach als Ort wird geschädigt, weil das gesamte
Landschaftsbild verdorben ist.
4. Leid tragend sind wir Einwohner von Obermaubach, die finanziellen
Vorteile haben die Einwohner von Hürtgenwald.
5. Die Natur wird erheblich geschädigt; der Erholungswert in diesem
Gebiet wird reduziert.
Die
Stellungnah
me wird zur
Kenntnis
genommen.
Zum Immobilienwert vgl. 38.16
Zum Infraschall vgl. 44.2
Die Möglichkeit, Wanderungen in dem Gebiet zu unternehmen,
wird nicht genommen.
Zum Landschaftsbild vgl. 38.20
Die finanziellen Auswirkungen sind nicht als städtebaulicher,
abwägungsrelevanter Belang zu werten.
Zum Erholungswert vgl. 2; 38.20
Die
artenschutzrechtlichen
Belange
Artenschutzprüfung abgearbeitet.
wurden
in
der
6. Insbesondere die Vogelwelt, aber auch andere Tiere, werden unter
den riesigen Rotoren zu leiden haben. So halten sich insbesondere
Bussarde, Habichte und Rotmilane im Bereich des Ochsenauels auf.
Ich bitte Sie daher, Ihr Vorhaben noch einmal zu überdenken.
46
vom 12.06.2014
Nach Einsicht in die Unterlagen zur geplanten Änderung des
Flächennutzungsplanes möchte ich von meinem Recht Gebrauch
machen und gegen die vorgesehene Änderung im Bereich
Raffelsbrand /Peterberg Einspruch einlegen. Durch die geplanten
Windkraftanlagen befürchte ich erhebliche Belastung durch Geräusch
/Schall und Schattenwurf.
Vgl. 38.1
Die
Stellungnah
me wird zur
Kenntnis
genommen.
Die Mehrzahl der WKA umsäumt in der jetzigen geplanten Form
unmittelbar meinen landwirtschaftlichen Betrieb. Betroffen ist in erster
Linie meine Hofstelle aber auch ein großer Teil der von mir
181/203
bewirtschafteten Flächen die überwiegend durch die Beweidung von
Milchkühen und Rindern genutzt werden. Durch die sich stark
verändernde Wetterlage haben wir es immer mehr mit Wetterlagen aus
Süd-südwestlicher und westlicher Richtung zu tun was mit Sicherheit zu
starken Lärmbelästigungen für Mensch und Tier führen wird, sollten die
Abstände der Windkraftanlagen nicht den sonst üblichen Abständen bei
Wohnbebauung entsprechen. Ich bitte Sie, diese Einwände mit zu
berücksichtigen.
47
47.1
vom 12.06.2014 (Fläche H – Brandenberg)
Es gelten gemäß Erlass für die Planung und Genehmigung von
Windenergieanlagen:
8.1.1 Vorbeugender Immissionsschutz in der Planung
Hier ist keine vorbeugende Planung zu erkennen.
Eine Schallimmissionsprognose gern. Erlass ist bisher nicht durchgeführt
worden. Insbesondere ist bisher keine Gesamtbetrachtung der bereits
bestehenden Anlagen und der zusätzlich geplanten Anlagen
vorgenommen worden.
Vgl. 38.1
Allein aufgrund der Flächenausweisung im Flächennutzungsplan
ist keine abschließende Schallprognose möglich, da diese von der
Anlagenzahl, den Anlagenstandorten und den Anlagentypen
abgehängt. Die bestehenden Abnlagen werden als Vorbelastung
berücksichtigt.
Die
Stellungnah
me wird zur
Kenntnis
genommen.
Gemäß Erlass ist eine akustische Planung, welche die Hauptwindrichtung
berücksichtigt, durchzuführen (vergl. 5.2.2.3). Hier wird die Planung in
das Bebauungsplanverfahren verschoben, wobei die
Konzentrationsflächen bereits ausgewiesen werden sollen, ohne die
Einhaltung der entsprechenden TA abzuwarten. Wir vermuten, dass in
diesem Fall bereits Tatsachen geschaffen werden, welche dann im
weiteren Verfahren als nebensächlich abgetan werden. Dazu ist
Brandenberg bereits durch die drei bestehenden Anlagen vorbelastet!
47.2
Unverständlich ist auch, dass den Einwohnern der Orteile Gey /Großhau
ein Abstand von 1300m zugestanden wird, für Brandenberg aber nur
etwa 800m geplant sind!
Die Abstandswerte werden pauschal angesetzt, nicht
einzelfallbezogen. Der Abstand der Siedlungen zur nicht mehr
verfolgten Fläche A war aufgrund andere Ausschussbereiche
größer.
Die
Stellungnah
me wird zur
Kenntnis
genommen.
47.3
5.2.2.2 Verunstaltung durch Bau an exponierter Stelle
Aufgrund des menschlichen Blickwinkels vom Boden aus werden
die Anlagen nicht vollständig sichtbar sein. Von einer Verdeckung
aus jedem möglichen Blickwinkel ist nicht die Rede.
Die
Stellungnah
me wird zur
Kenntnis
Ein Windkraftanlagenbau in dieser Konzentrationszone mit einer
angenommen Höhe von ca. 200m zerstört das Landschaftsbild der
aufsteigenden Eifelhöhen und beeinträchtigt die Fernsicht erheblich.
182/203
Dies lässt sich durch Bäume wohl kaum "verstecken" (Vorschlag des
Planungsbüros - oder war das ein Scherz?).
47.4
8.2.2.1Artenschutz
Wir bezweifeln die Neutralität des beauftragten Gutachterbüros (Büro
für Ökologie und Landschaftsplanung,Stolberg). Das Gutachten erscheint
uns in vielen Fällen zu sehr am Interesse der Gemeinde ausgerichtet
und nicht dem Natur- und Artenschutz verpflichtet. Die erneute
Offenlage erfordert zwingend auch ein neues Gutachten, das bisherige
berücksichtigt die Gefährdung der gesicherten Vorkommen von etlichen
Fledermausarten und dem Rotmilan nicht ausreichend.
genommen.
Vgl. 3.16;
Die
Stellungnah
me wird zur
Kenntnis
genommen.
Die Empfehlungen des Gutachters zum Artenschutz nehmen wir zur
Kenntnis. Wir bezweifeln bereits heute, bei umfänglicher Umsetzung der
Empfehlungen (Auflagen beim Bau/ Abstellmaßnahmen im Betrieb)
WEA's in dieser Größenordnung betriebswirtschaftlich zu betreiben sind.
Wir befürchten von daher, dass den Empfehlungen später in
keiner/geringer Weise nachgekommen wird!
Bereits bei den bestehenden Windrädern wird bei Kranichflug keinerlei
Rücksicht auf die Zugvögel genommen, selbst bei Nebel bleiben die
Räder unverändert in Betrieb (eigene Beobachtungen im Herbst).
Dass diese Windräder repowered wurden ohne entsprechend erweitertes
Gutachten und ohne die Bürger überhaupt darüber ausreichend zu
informieren ist im Übrigen ein verantwortungsloser Umgang mit unserer
Natur und den hier lebenden Menschen.
Die Auswirkungen und die Lautstärke der Windräder haben durch die
Erhöhung erheblich zugenommen. Wo ist hier das entsprechende
Artenschutz- und Lärmimmissionsgutachten?
ln den Frühjahrs- und Sommermonaten sehen wir den "Roten Milan"
fast täglich (war der Gutachter vielleicht in der falschen Jahreszeit
unterwegs?). Das Planungsgebiet liegt eindeutig im Nahrungskorridor
des Milans, dies findet aber im Gutachten kaum Beachtung!
Auch die eigenen und die von anderen Brandenberger Bürgern
gemachten Beobachtungen in diesem Frühjahr zeigen, dass sich
mindestens ein Rotmilanpärchen regelmäßig und sehr häufig im Bereich
der bestehenden Windräder aufhält.
Dieses ist bereits stark durch die vorhandenen Windräder gefährdet,
weitere Windräder bedeuten zwangsläufig weitere Risiken.
183/203
Wir würden es aus Gründen der Objektivität und der Genauigkeit sehr
begrüßen, unabhängige, dem Naturschutz verpflichtete Gesellschaften
(Nabu/BUND) an den erforderlichen Gutachten zu beteiligen.
Außerdem:
Bereits aus Gründen der Flugsicherung sind in der Zone
Brandenberg nicht mehr als 3 Anlagen möglich. Hierzu wird auf
das Bebauungsplanverfahren verwiesen.
Weiterhin ist zu befürchten, dass nach Wegfall der Zone am Rennweg es
nicht bei den drei geplanten Windrädern am Ochsenauel bleiben wird,
sondern dass hier möglicherweise weitere Anlagen als Ausgleich für
diesen Wegfall errichtet werden. Dies ist nicht nur für die hier lebenden
Tierarten unzumutbar!
47.5
Der Freizeit- und Erholungswert dieses Gebietes wird seitens des
Planungsbüros als wenig wertvoll eingeschätzt!
Wer aber hier lebt und nicht nur einen Blick auf eine Karte wirft bzw.
bestenfalls einen kurzen "Besuch“ macht weiß, dass dieses Gebiet mit
seinem Artenreichtum und seinem gemischten Baumbestand eine
wichtige Funktion der Menschen hier für das Erleben von Natur und das
Erholen in der Natur besitzt.
Der Freizeitwert der Gemeinde wird nicht verkannt. Dennoch
muss auch einen Gemeinde mit hohem Freiraumpotential der
Windkraft Flächen zur Verfügung stellen, um eine Verspargelung
der Landschaft zu verhindern. Aufgrund des hohen
Freiraumwertes sollen in Hürtgenwald verhältnismäßig wenige
Flächen ausgewiesen werden.
Die
Stellungnah
me wird zur
Kenntnis
genommen.
Der Ort Brandenberg muss schon eine Reihe von Belastungen aushalten,
sei es durch den Segelflugplatz, das Motocrossgelände oder auch durch
die repowerten Windräder, man fragt sich, wann denn hier von Seiten
der Gemeinde auch mal der Schutz der hier lebenden Bürger beginnt!?
Es kann doch nicht sein, dass wie folgt argumentiert wird: "ln diesem
Raum ist ja sowieso schon eine Belastung durch bereits vorhandene
Windräder, da können wir ruhig noch mehr Anlagen hinstellen
(sinngemäß wurde dass so von Planungsbüro geäußert).
Und: Wer soll hier dem Planungsbüro noch glauben, dass es keinerlei
alternative Freiflächen in Hürtgenwald gibt, die dafür besser in Frage
kommen würden?
Soll aus Hürtgenwald, mit der ausdrücklichen Betonung auf WALD, jetzt
wirklich auf Betreiben der Gemeinde ein HürtgenWINDRADwald werden?
Wir bitten unsere Stellungnahme im Genehmigungsverfahren zur
berücksichtigen!
184/203
48
vom 12.06.2014
Bei der vorliegenden Standortanalyse sind nicht alle Kriterien zur
Begutachtung ordnungsgemäß berücksichtigt worden.
Z.B. Landschaftsschutzgebiete, Biotopverbund, Biotopschutz und vor
allen Dingen die Eigenart und Schönheit eines großflächigen,
weitgehend unzerschnittenen reliefreichen Waldgebietes.
Der gültige rechtlich bindende LEP legt fest dass Waldgebiete nur dann
in Anspruch genommen werden dürfen soweit außerhalb des Waldes
Konzentrationszonen für Windkraftanlagen nicht realisierbar sind.
Weiterhin wurde der Artenschutz nicht ordnungsgemäß berücksichtigt.
Aufgrund dieser Mängel stellt die Standortanalyse keine rechtssichere
Grundlage für die Ausweisung von Konzentrationszonen für die
Windkraft mit Ausschlußwirkung dar.
49
Die von der Einwenderin genannten Belange stellen keine
rechtlichen oder tatsächlichen Hemmnisse und somit keine harten
Tabukriterien dar. Es obliegt der Gemeinde, diese Kriterien im
Rahmen der weichen Tabukriterien zu berücksichtigen; dies ist
nicht erfolgt.
Die
Stellungnah
me wird zur
Kenntnis
genommen.
Eine Planung außerhalb von Landschaftsschutzgebieten ist in
Hürtgenwald nicht möglich, da nahezu der gesamte Außenbereich
unter Schutz steht. Eine Zustimmung des Vorgehens durch die
zuständige ULB liegt vor.
Zur Wald vgl. 1.2; 3.4; 29.7
Zum Artenschutz vgl. 3.16;
vom 13.06.2014 (Ochsenaul)
Mit Sorge habe ich den Plan der Gemeinde zur Kenntnis genommen, im
Bereich Ochsenauel eine Konzentrationszone für Windkraftanlagen mit
einer Höhe von bis zu 200 Metern auszuweisen.
Die Belange des Natur- und Artenschutzes sind in die Abwägung
eingestellt. Im Rahmen einer Artenschutzuntersuchung wurden
die Tierarten Kartiert sowie mögliche Auswirkungen ermittelt.
Die Schäden für Flora und Fauna in diesem Waldgebiet werden erheblich
sein. Ausgleichsmaßnahmen werden den jetzt hier lebenden Tieren und
Menschen NICHTS von dem zurückgeben können, was die Verwaltung
für ein paar Hunderttausend (?) Euro Einnahmen bereit ist, zu
vernichten.
Mit der ULB wurde abgestimmt, dass die bereits erfolgten
Untersuchungen ausreichend sind, um ein Fehlen genereller
Beeinträchtigungen auf der Ebene des FNPs festzustellen. Weitere
Untersuchungen, auch zum erforderlichen Monitoring, werden im
Bebauungsplanverfahren oder im Genehmigungsverfahren
erfolgen. Derzeit laufen hierzu die erforderlichen Erhebungen, mit
Ergebnissen ist im Herbst/Winter 2014 zu rechnen. Die neue
Erhebungsmethode entspricht dem inzwischen vorliegenden
Leitfaden „Windenergie und Artenschutz“
Ein maroder Haushalt darf nicht die Legitimation für eine derart krasse
Verwüstung eines Landschaftsbildes mit erheblicher Fernwirkung sein.
Hier ist Intelligenz gefragt, nicht der Schulterschluss mit einem
zielbewussten Privatunternehmen, das vor Allem Gewinnmaximierung im
Focus hat, und von Kommune zu Kommune zieht um Standorte für sein
rücksichtsloses Geschäft zu generieren.
Es wird Sie kaum interessieren (sollte es aber), warum ich vor 18 Jahren
mein Haus in Kreuzau verkauft habe und nach Brandenberg gezogen
bin. Mich hat fasziniert wie viel Natur es hier gibt.
Die
Stellungnah
me wird zur
Kenntnis
genommen.
Das Rote Blinklischt ist aus Gründen der Flugsicherung zwingend
erforderlich und kann nicht in eine Abwägung zum Landschaftsbild
gestellt werden
Ich genieße, daß viele Fledermäuse abends an unseren Teichen jagen,
185/203
daß der Rotmilan uns mehrmals täglich besucht.
Nun haben Sie für mich und meine Nachbarn vorgesehen, daß wir
abends wegen mehrstufig rot beleuchteter, blinkender Industrietürme
Rolläden herunterlassen sollen. Das kann nicht Ihr Ernst sein.
Ich halte Ihnen zu Gute, daß Sie eventuell gar nicht wissen, wie der
neue Anlagen-Typ im Dunkeln aussieht. Fahren Sie abends nach Echtz
und schauen Sie es sich an.
Die ASP wurde nach gängigen Erhebungsmethoden erstellt. Vgl.
im weiteren oben.
Der Hürtgenwald hat schon einmal traurige Berühmtheit erlangt.
Zerstörung aus kommerziellen Gründen, angeordnet aus dem eigenen
Rathaus, muss nun wirklich nicht sein.
Ergänzungen zur ASP :
Schade, daß Herr Fehr seine ASP ohne die Expertise der vor Ort
lebenden Bevölkerung gemacht hat.
Jagdpächter, Jagdaufseher, oder einfach an Natur Interessierte hätten
ihm wertvolle Hinweise für seine Arbeit geben können. Denn manchmal
ist man auch als Gutachter einfach zur falschen Zeit am falschen Ort.
Beigefügt finden Sie eine Aufstellung meiner zufälligen RotmilanSichtungen .
Im Gegensatz zur Schlussfolgerung von Herrn Fehr muss davon
ausgegangen werden, daß der Rotmilan im Bereich des geplanten
Windparks
1. sein angestammtes Jagdhabitat hat, und
2. ein Brutplatz in näherer Umgebung liegen muss. Vor Beginn meiner
Aufzeichnungen habe ich mehrfach 2 Tiere gleichzeitig gesichtet.
Auf Seite 26 der ASP kommt Herr Fehr zu dem Ergebnis "eine besondere
Einflugschneise für Enten, Gänse und ............nicht festgestellt werden.
Sowohl der bestehende als auch der nunmehr geplante Windpark liegen
nicht auf diese Linie".
Das ist absolut unzutreffend.
Zur Übermachung der Auswirkungen auf Fledermäuse wird es
Festsetzungen im Bebauungsplan geben, die auch Abschaltzeiten
der Anlagen zur Flugzeit der Fledermäuse beinhalten.
ln den Wintermonaten fliegen täglich zwischen 15 und 20 Gänse
vormittags vom Staubecken Obermaubach über den Bereich des
geplanten Windparks nach Westen in die Maisfelder zwischen Kleinhau
und Hürtgen und nachmittags zurück.
186/203
Auf Seite 35 merkt Herr Fehr an, " im Rahmen des
Repoweringvorhabens für den bestehenden Windpark im Offenland im
Jahr 2012 eine Totfundsuche an 10 Terminen stattgefunden hat. Bei
diesen Begehungen wurden keine toten Vögel oder Fledermäuse
gefunden ......."
Diese Stellungnahme steht in Widerspruch zur Aussage von Herrn Dr.
Harbers (Haus Brand).
Fledermäuse
Durch den Arbeitskreis Fledermausschutz wurden auf unserem
Grundstück durch kontinuierliche Aufzeichnung im Mai 2014 das tägliche
Erscheinen verschiedener Fledermausarten dokumentiert. Darunter
Mausohr und Abendsegler.
Im ASP heißt es auf Seite 33 "im Mittel gehen Fachleute von einer
Verlustrate von 12 Tieren pro Jahr und WEA aus. Je nachdem welche
Arten zu welchen Zeiten hiervon betroffen sind, kann dies durchaus
auch Auswirkungen auf eine Lokalpopulation haben"
Im Fall Brandenberg ist also damit zu rechnen, dass bei insgesamt 6
WEA an der L11 pro Jahr im Mittel 72 Fledermäuse an betriebsbedingter
Projektwirkung (Fachterminus s. Seite 32) zu Tode kommen werden. Im
ungünstigen Fall können es laut Brinkmann bis zu 54 Tiere pro Anlage
pro Jahr sein, das würde einem Jahresergebnis für betriebsbedingte
Projektwirkung von mehr als 300 Tieren entsprechen.
Ebenfalls werden, soweit erforderlich, Abschalteten für Kraniche
festgelegt. Kraniche sind jedoch gemäß „Leitfaden Winderngie
und Artenschutz“ nicht Kollisionsgefährdert, sondern umfliegen
Windparks.
Due ULB wurde im Planverfahren beteiligt und hat keine
Bedenken geäußert. Vgl. weiter oben.
Auf Seite 52, 8 wird festgestellt "der Bau und Betrieb der geplanten
Windenergieanlagen im Bereich des Windparks Brandenberg erfordert
Auflagen zum Schutz von Tierarten und zur Vermeidung
artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände."
Es ist zu bezweifeln, dass diese Auflagen in der Realität etwas bewirken
werden. Der Betreiber stimmt den Auflagen zu und das war es dann.
Wurden die bestehenden WA bisher doch kein einziges Mal bei
schlechter Sicht und Hauptflugzeiten der Kraniche abgeschaltet.
Ebenso setzt man sich bei den Abholzungsaktivitäten im Bereich
Ochsenauel, die ja ganz sicher noch keine Baufeldfreimachung
sind?????? darüber hinweg, dass solche Maßnahmen außerhalb der
Brutzeit statt zu finden haben.
Wurde die ULB um Genehmigung gebeten ?? Welche Begründung hätte
187/203
man anführen können ? Holzlieferverträge erfordern eine solche Eile
nicht.
Sehr geehrte Herr Buch, ich hoffe, dass Sie und Ihre Mitarbeiter ein paar
Minuten innehalten können um zu reflektieren was sie da gerade tun und versuchen uns und dem Hürtgenwald anzutun.
Vielleicht wird Ihnen das gewaltige Ausmaß der Veränderung, die Sie da
anstoßen, in seiner Gesamtheit bewußt und Sie finden einen Weg zur
Kurskorrektur.
Unabhängig davon erhebe ich Einspruch gegen die Änderung des
Flächennutzungs-Plans und fordere eine erneute sorgfältiger
durchgeführte Artenschutzprüfung durch ein Institut, das die Firma REA
nicht schon seit längerem begleitet.
Rotmilan-Sichtungen 2014:
Ort 1 Garten Hasenfeld 12
21.05. 9:50 und 16:30
22.05. 9:40
24.05. 9:45 und 17:00
26.05. 17:15
27.05. 9:40 und 17:15
28.05. 9:50 und 16:00
04.06. 15:45
05.06. 16:10
Ort 2 Dresbach
28.05. 19:30
Ort 3 Wald am Kierling
30.05. 16:50
188/203
Ort 4 Hügelstraße, Bereich Haus Nr. 22
30.05. 18:30
05.06. 10:00 2 Tiere
06.06. 13:00 1 Tier und 17:00 2Tiere
Ort 5 Macherbach
26.05. 09:45
30.05. 15:45
05.06. 09:00
Ort 6
Freifläche westlich von Straße Hasenfeld
26.05. 10:15
189/203
Auf Seite 9 der Begründung heißt es "die Gemeinde Hürtgenwald als
ländliche Gemeinde hat einen hohen Anteil an Freiflächen".
Mit etwas mehr Kreativität lassen sich bestimmt Bereiche finden, für die
kein Wald vernichtet werden muss. Vorgeschriebene
Ausgleichsmaßnahmen sind für die Tiere und Menschen die jetzt hier
leben keine wirkliche Alternative.
49a.2
Auf Seite 15, 3.3.2 findet sich zum Regionalplan die Feststellung "der
Waldbereich wird von einem BSLE überlagert. Die angrenzenden BSN
werden durch die Planung nicht überlagert".
Hier ist festzuhalten, daß der BSN zwar nicht Oberlagert aber massiv
beeinträchtigt werden würde.
49a.3
Auf Seite 17, 3.3.3 ist zu erfahren, daß "fast der gesamte Außenbereich
als Landschaftsschutzgebiet geschützt ist und daher LSG in der
Grobuntersuchung nicht als Ausschlusskriterium angesetzt wird. Die
Eigenart der Landschaft sowie der im Landschaftsplan festgeschriebene
Schutzzweck werden jedoch berücksichtigt".
Der BSN stellt eine „Grobfestlegung“ des Schutzbereiches im
regionalplan dar. Dort, wo BSN durch die Landschaftspläne als
NSG konkretisiert wurde, werden weitere Schutzabstände
eingehalten.
Der Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me der
Verwaltung
an.
Die Festsetzungen der Landschaftspläne werden hinsichtlich der
Auswirkungen der WEA auf diese im Umweltbericht und in der
Standortuntersuchung eingestellt. Die ULB als zuständige Behörde
hat der Inanspruchnahme dieser Flächen für die Windkraft
zugestimmt. Vgl. auch 3.14
Der Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me der
Verwaltung
an.
Für das Repowering wurde eine Genehmigung durch den Kreis
Düren erteilt. Dieser führt im Rahmen der Genehmigungserteilung
Beteiligungen durch. Auf dieses Verfahren hat die Gemeinde
Hürtgenwald keinen Einfliß.
Der Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me der
Verwaltung
an.
Aufgrund des menschlichen Blickwinkels vom Boden aus werden
die Anlagen nicht vollständig sichtbar sein. Von einer Verdeckung
aus jedem möglichen Blickwinkel ist nicht die Rede.
Der Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me der
Verwaltung
Zu dieser erstaunlichen Äußerung möchten wir wirklich erfahren, wie
das bei einem solch massiven Eingriff in die Landschaft konkret
umgesetzt werden kann.
49a.4
Seite 22, 3.4.1 klärt darüber auf, daß "die Flächen frei von
artenschutzrechtlichen Konflikten sind, da die Anlagen kürzlich repowert
wurden".
Dieses Beispiel ist ein Lehrstück, wie Konflikten elegant aus dem Weg
gegangen werden kann.
Repowering ohne vorherige Information = Konflikte sind nicht bekannt.
Das ist zwar rechtens aber kein guter Stil.
49a.5
Seite 26, 5.2.1 beschreibt zutreffend "Die Fläche liegt auf einer Anhöhe
zwischen den Ortslagen Kleinhau und Brandenberg. Somit wären die
Anlagen weithin sichtbar. Durch die Anlagen umgebenden Bäume kann
die Sichtbarkeit abgemildert werden".
Das ist eine interessante Vorstellung.
191/203
Bei einem Verhältnis von Baumhöhe ca. 20 Meter zu WA- Anlage ca. 200
Meter kann man ein Planungsbüro nicht ernst nehmen, das solche
Schlüsse zieht.
49a.6
Seite 28, 5.6.
an.
Zur Nachtkennzeichnung vgl. 49
Der Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me der
Verwaltung
an.
Die Anzahl der Einwendungen berührt nicht deren
Abwägungserheblichkeit. Die Anzahl der Unterschriften wird zur
Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Flächen am Rennweg werden nicht wieder in das Verfahren
aufgenommen. Die Gemeinde Hürtgenwald hat den Ausschluss
der Flächen ausführlich begründet.
Der Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me der
Verwaltung
an.
Beleuchtet den Aspekt Kulturgüter. "Die Zone IV liegt im Randbereich
der bedeutsamen Kulturlandschaft 24.02 Mittlere Rur-Nideggen. ln der
Beschreibung dieser Kulturlandschaft werden keine Einzelbemerkungen
über Flächen in Hürtgenwald getroffen".
Das könnte sich nun ändern, weil die bedeutsame Kulturlandschaft von
einem angrenzenden Industriegebiet im Wald, das nachts rot blinkend
auf sich aufmerksam macht, zwangsläufig Notiz nehmen muss.
ln der Anlage finden Sie :
Kopie der Unterschriftenliste 1 (übergeben im Oktober 2013) Kopie der
Unterschriftenliste 2 (übergeben im April 2014) Liste 3 mit 194 neuen
Originalunterschriften
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, das bis jetzt 337 Bürger nicht mit den
Plänen der Verwaltung zur Umgestaltung der Fläche Ochsenauel
einverstanden sind.
49 b
III vom 13.06.2014
Betr.: Einspruch gegen Offenlegung Bebauungsplan "Ochsenauel"
Als Anlage erhalten Sie weitere Unterschriften von Bürgern gegen die
Windkraftanlagen.
50
vom 13.06.2014
Hiermit bitten wir Sie die Fläche "Rennweg" in das Verfahren zur 9.
Änderung des Flächennutzungsplans wieder aufzunehmen.
Eigentümer der Fläche "Rennweg" sind der Landesbetrieb Wald und Holz
NRW und die Freiherrlich von Diergardt‘sche Forstverwaltung. Diese hat
bereits 2013 schriftlich die Absicht erklärt die STAWAG Solar GmbH
(STAWAG) bei der Realisierung des Windvorhabens am Rennweg zu
unterstützen.
Vgl. 2.2. der Begründung zur FNP-Änderung: Weiterhin möchte
die Gemeinde Hürtgenwald die Fläche A nach Möglichkeit nicht
ausweisen, da der Bereich in einem großen zusammenhängenden
Waldbereich liegt, in den die Gemeinde nicht eingreifen will, da
dieser Bereich auch zur Naherholung und als Eingang in das
192/203
Des Weiteren hat die STAWAG sich an der von der Gemeinde
Hürtgenwald durchgeführten lnteressensbekundung
"Beteiligungsmodelle - Ausweisung von Konzentrationszonen für die
Errichtung von Windkraftanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald"
beteiligt. Die STAWAG hat dabei erklärt, wie ihre Mitwirkung an den
geplanten Vorhaben unter Berücksichtigung der kommunalen
Gegebenheiten und Wünschen einer maximalen regionalen
Wertschöpfung mit Bürgerbeteiligung aussehen kann.
Zusätzlich hat die STAWAG bereits umfangreiche Vorplanungen für das
Gebiet durchgeführt. Unter anderem wurde ein Parkkonzept für die von
Diegardt‘schen Flächen, unter Beachtung der benachbarten Planungen,
entwickelt. Mit inbegriffen sind dabei sind eine erste Prüfung der
wirtschaftlichen Machbarkeit des Projekts, die Erstellung eines internen
und externen Zuwegungskonzeptes, die Analyse von
Einspeisemöglichkeiten, die Möglichkeiten der Durchführung von
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Personalkosten usw.
Gemeindegebiet freigehalten werden soll. Aufgrund des bisherigen
Standes der artenschutzrechtlichen Untersuchungen kann
abgeleitet werden, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände
nicht eintreten werden, jedoch ist die Planung mit Auswirkungen
verbunden, die auch Betriebseinschränkungen verursachen
werden. Die Fläche ist demnach nicht geeignet und wird nicht
mehr zur Ausweisung empfohlen.
Die Abwägungsentscheidung über die Ausweisung von
Konzentrationszonen obliegt dem Rat der Gemeinde. Hier ist die
Gemeinde frei, in Ihrer Abwägung die oben genannten Gründe
stärker zu gewichten als das Interesse von privaten
Anlagenbetreibern.
Die Gemeinde hat in Ihrer Tischvorlage 69/2014 "Beschlussvorschlag"
angemerkt, dass bisher keine Gutachten vorliegen die, die Fläche am
"Rennweg" für nicht umsetzbar erachten.
Maßgeblich für die Ablehnung der Fläche ist die derzeitige
Höhenbeschränkung von 520 m ü. NN durch die Flugsicherung. Ob diese
im weiteren Projektverlauf tatsächlich aufrecht erhalten bleiben wird,
oder ganz oder wenigstens teilweise zurückgenommen werden muss, ist
derzeit nicht abschätzbar. Aus anderen Vorhaben wissen wir aber, dass
es dabei durchaus Verhandlungsspielräume gibt. Von Anfang an hat die
STAWAG aber diese mögliche Einschränkung bei Ihren Planungen und
Kalkulationen berücksichtigt.
Weitere Bedenken gegen die Fläche Rennweg und für deren
Herausnahme aus dem Verfahren entstammen der Tatsache, dass es
sich bei dem genannten Bereich um ein zusammenhängendes
Waldgebiet und unzerschnittenen "Natur"-Raum handelt. Dieser Zustand
trifft aber nicht ausnahmslos die Gemeinde Hürtgenwald sondern betrifft
alle waldreichen Kommunen in NRW.
Nach wie vor erachten wir deshalb den maßvollen Bau und den
wirtschaftlichen Betrieb von Windenergieanlagen am Rennweg für
möglich und sinnvoll.
Deshalb bitten wir Sie die Fläche Rennweg wieder in das Verfahren
193/203
aufzunehmen.
51
vom 13.06.2014
Hiermit erhebe ich/wir Widerspruch, gegen die geplante Änderung im
Flächennutzungsplan zur Errichtung von Windkraftanlagen im Bereich
Ochsenkopf/Peterberg.
Unserer Meinung nach, sind die empfohlenen Mindestabstände von ca.
450 m zur Bebauung der der Wollseifenerstraße nicht gewährleistet.
Ich/Wir befürchten erhebliche Beeinträchtigungen unseres Lebens/Wohnraumes durch Geräuschentwicklungen und Schattenwurf.
Des weiteren regen wir eine Informationsveranstaltung zur Aufklärung
und Information der betroffenen Personen von Seiten der Gemeinde an.
52
Bürgerinitiative Hürtgenwald vom 13.06.2014
52.1
In der Gemeinde Hürtgenwald liegt derzeit die 9. Änderung des
Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für
Windkraftanlagen erneut öffentlich aus.
Mit diesem Schreiben legen wir Ihnen unsere Bedenken hinsichtlich der
o.g. Planung dar.
Wir beschränken uns hierbei auf die formale Fehlerhaftigkeit im
Verfahren und verweisen darüber hinaus auf die persönlichen
Stellungnahmen unserer Mitglieder sowie auf die Anregungen und
Bedenken der Naturschutzverbände.
Es gibt einen empfohlenen Mindestabstand, der jedoch je nach
Örtlichkeit angepasst werden kann. In Hürtgenwald wurde der
Abstand auf 350 m reduziert, um möglichst viele Flächen nicht
von vorne herein auszuschließen.
Die
Berechnung
der
Immissionen
wird
im
Bebauungsplanverfahren anhand der konkreten Anlagentypen und
Standorte durchgeführt werden, so dass immissionsschutzrechtlich
relevante Beeinträchtigungen durch Festsetzungen sicher
vermieden werden können.
Vgl. 3.18
Der Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me der
Verwaltung
an.
Der Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me der
Verwaltung
an.
Die Inhalte der zurzeit laufenden erneuten Offenlage gemäß § 4 a Abs.
3 BauGB der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Hürtgenwald zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für
Windkraftanlagen entsprechen nicht der Beschlusslage des Rates der
Gemeinde Hürtgenwald. Der Bürgermeister war als Vorsitzender des
Rates der Gemeinde beauftragt, die erneute Offenlage mit angepassten
Planunterlagen durchzuführen. Dies ist nicht erfolgt. Die Offenlage ist
somit rechtlich zweifelhaft und widerspricht dem Grundsatz einer
transparenten Planung. Letzteres betrifft auch die dürftige
Bekanntmachung der erneuten Offenlage.
194/203
Am 08.04.2014 hat der Rat der Gemeinde Hürtgenwald in seiner Sitzung
den folgenden Beschluss gefasst (im Folgenden: rote Markierung = von
uns hervorgehoben):
a) Die erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes für die Flächen H (Ochsenauel) und L/M
(Peterberg) als Konzentrationszonen wird beschlossen. Die Fläche A
(Rennweg) wird aus dieser Planung endgültig herausgenommen.
b) Die Auswertung zu den im Rahmen der 1. Offenlage eingegangenen
Anregungen und Bedenken wird zurückgestellt.
c) Die Verwaltung wird beauftragt, eine erneute Iandesplanerische
Abstimmung durchzuführen und die Planunterlagen für die erneute
Offenlage anzupassen und mit diesen dieselbe durchzuführen.
Seit dem 12.05.2014 läuft die erneute Offenlage jedoch mit
Planunterlagen, die der o.g. Beschlusslage des Gemeinderates in
wesentlichen Punkten nicht entsprechen und zwar, weil sie bereits vor
dem Zeitpunkt des Ratsbeschlusses erstellt und danach nicht nach
dessen Vorgaben angepasst wurden. So ist auch die fehlende
Einarbeitung der Begründung aus der Beschlussvorlage des Rates zur
Entscheidung gegen die Ausweisung der Fläche A "Rennweg" zu
bemängeln.
Folgende Planunterlagen sind hiervon vor allem betroffen:
1. die Begründung zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes vom
08.04.2014,
2. der Umweltbericht vom März 2014 und
3. die Standortuntersuchung inklusive Analyse-Karten vom April 2014.
52.2
zu 1. Begründung zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes vom
08.04.2014
In der den Planunterlagen beiliegenden Begründung zur 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes heißt es unter Punkt 1.2 Anlass, Ziel und
Zweck der Planung:
"Die Fläche am Rennweg, in der Potentialflächenuntersuchung als Fläche
A bezeichnet und den Unterlagen zur Offenlage dieser
Flächennutzungsplanänderung als Fläche III „Rennweg“ dargestellte ist
jedoch nicht unumstritten. In der Bevölkerung hat sich eine
Vgl. 3.19
Der Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me der
Verwaltung
an.
195/203
Bürgerinitiative gegen die Ausweisung dieser Fläche gegründet.
Weiterhin ist derzeit politisch noch nicht entschieden, ob man in einem
großen zusammenhängenden Waldbereich eingreifen will oder ob die
Gemeinde Hürtgenwald diesen Bereich zur Naherholung und als Eingang
in das Gemeindegebiet freigehalten will bzw. ob die Planung reduziert
werden soll. Weiterhin laufen derzeit, wie für die Potentialflächen auch
noch artenschutzrechtliche Untersuchungen, die für das
Bebauungsplanverfahren bzw. Genehmigungsverfahren relevant sind.
Obwohl aus der ersten Untersuchung abgeleitet werden kann dass
artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht eintreten werden, soll für
die Fläche am Rennweg aus Vorsorgegründen noch die zweite
Untersuchung nach den Vorgaben den Leitfaden „Windenergie und
Artenschutz“ abgewartet werden.
Entscheidend ist jedoch, dass für die Fläche A „Rennweg“ durch die
WBV West eine Bauhöhenbegrenzung aufgrund der MRVA-Höhen von
520 m ü NN besteht. Nach dem derzeitigen Stand kann hiervon nicht
abgewichen werden. Aufgrund der Bauhöhenbegrenzung ist ein
wirtschaftlicher Betrieb von Windenergieanlagen im Bereich der Fläche A
nicht möglich. "
Über die Fläche "Rennweg" ist mit Ratsbeschluss vom 08.04.2014
(Punkt a Satz 2) endgüItig entschieden worden. Die politische
Entscheidung ist also entgegen der Aussage in der Begründung bereits
gefallen.
Dem Beschluss des Rates unter Punkt c), die Planunterlagen für die
erneute Offenlage anzupassen und mit diesen dieselbe durchzuführen,
wurde nicht nachgekommen.
Die Fläche "Rennweg" kann folgerichtig nicht mehr Gegenstand der 9.
Flächennutzungsplanänderung sein.
Dementsprechend ist auch den in der Begründung angesprochenen
noch laufenden artenschutzrechtlichen Untersuchungen die
Rechtfertigung entzogen. Eine "Anpassung der Planunterlagen" hätte
bedeutet, die Untersuchungen einzustellen.
(Anmerkung: Grundsätzlich wäre methodisch zu beachten, alle
Potentialflächen gleichartig zu untersuchen, um ein schlüssiges
Planungskonzept für den gesamten Planungsraum zu erhalten.)
196/203
Ebenfalls dem Ratsbeschluss entgegensteht, "aus Vorsorgegründen noch
die zweite Untersuchung nach den Vorgaben des Leitfadens
Windenergie und Artenschutz" abzuwarten. Auch an dieser Stelle
vermissen wir die Anpassung der Planunterlagen.
52.3
zu 2. Umweltbericht vom März 2014
Der seit dem 12.Mai 2014 laufenden Offenlage liegt noch der
unangepasste Umweltbericht vom März 2014 zugrunde.
Unter 1.2 "Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des
Flächennutzungsplanes" wird - vergleichbar mit den Aussagen in der
Plan-Begründung - ausgeführt, über die Fläche am Rennweg
Vgl. 3.20
Der Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me der
Verwaltung
an.
" ...ist derzeit politisch noch nicht entschieden, ob man in einen großen
zusammenhängenden Waldbereich eingreifen will, oder ob die Gemeinde
diesen Bereich für die Naherholung und als Eingang in das
Gemeindegebiet freihalten will bzw. ob die Planung reduziert werden
soll".
Auch hier zeigt sich die mangelnde Anpassung der Planunterlagen an
den gültigen Ratsbeschluss.
Obwohl der Rat die endgültige Herausnahme der Fläche A "Rennweg"
beschlossen hat, spricht die offenliegende Planunterlage
"Umweltbericht" noch davon, dass ein wirtschaftlicher Betrieb der
Windenergieanlagen im Bereich der Fläche A aufgrund der
Bauhöhenbegrenzung durch die WBV West nach derzeitigem Stand nicht
möglich sei.
Trotzdem empfiehlt der Umweltbericht die Fläche A „hinsichtlich ihrer
Eignung für die Windenergie als auch hinsichtlich der fehlenden
Restriktionen" aufgrund der durchgeführten Untersuchungen (unter
1.7.7, S. 58).
Weiter heißt es: „lnsgesamt werden somit 3 Flächen mit einer
Gesamtgröße von 296 ha zur Ausweisung empfohlen. Dies entspricht ca.
4 % der Gemeindegebietsfläche (8804 ha) und ca. 47 % der
Potentialflächen (569 ha).
Aufgrund von noch nicht gelösten Themen bei der Fläche A werden
zunächst die Flächen L/M und Hals Flächen für die Windkraft
ausgewiesen."
197/203
52.4
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald jedoch hat aufgrund des in der
Sitzung am 08. April 2014 vorliegenden und mit Bürgermeister Buch
noch unmittelbar vor der Sitzung abgestimmten Beschlussvorschlags
69/2014 die Fläche A aus den dort nachzulesenden Gründen
(Stichworte: unzerschnittener Raum, Biotopverbund,
zusammenhängender Wald, Naherholung/Tourismus, Artenschutz,
Flugsicherung, Landschaftsbild) aus der Planung herausgenommen.
Vgl. 3.21
Der Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me der
Verwaltung
an.
Vgl. 3.23
Der Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me der
Verwaltung
an.
Der auf diesen Gründen basierenden Abwägung und Entscheidung
durch den Rat hätte im folgenden Verfahren durch die Verwaltung und
die beauftragte VDH Erkelenz gefolgt werden müssen.
Dazu gehört unbedingt die Benennung aller Gründe, weshalb die
Windenergieplanungen am Rennweg ad acta gelegt werden, und zwar,
um die Abwägung aller konkurrierenden Belange transparent zu
machen. Leider wird in der Offenlage stattdessen die MRVABauhöhenbegrenzung als allein "entscheidend" dafür vorgegeben, dass
"nach derzeitigem Stand" die Fläche A "zunächst" nicht ausgewiesen
werde. So stellt sich die Frage: Ist hier ein zweistufiges Verfahren
geplant und der Rennweg doch nicht "aus dem Rennen"?
Bleibt festzustellen, dass die Planung, solange nicht jegliche
konkurrierenden Belange genannt und berücksichtigt werden, mit
erheblichen Abwägungsfehlern behaftet ist.
52.5
zu 3. Standortuntersuchung
Die 3. Ergänzung der Standortuntersuchung zur Ermittlung potentieller
Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie
weist ebenfalls methodische Mängel hinsichtlich der sachgerechten
Ermittlung der Ausschlussflächen sowie zahlreiche "Fehlbewertungen"
auf, weil Belange unvollständig ermittelt, nicht nachvollziehbar bewertet
und in Zuordnung zueinander ungleich gewichtet werden.
Insbesondere soweit es die Fläche A "Rennweg" betrifft, sind im
Abwägungsvorgang offensichtlich (z.B. zum Belang "Landschaftsbild")
Fehler unterlaufen, die auf das Abwägungsergebnis von Einfluss
gewesen sind (§ 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1und Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2
BauGB).
Methodisch ist an der Standortuntersuchung zudem auch zu bemängeln,
dass die in Hürtgenwald genügend vorhandenen Potentiale im Offenland
rechtlich unzulässig nicht berücksichtigt wurden (Stichworte:
Zu Offenland vgl. auch 29.7
198/203
Pufferzonen um NSG, Größe der Flächen).
Zuletzt noch ein Wort zur Qualität der Karten der Standortanalyse: Ohne
das Hinterlegen entsprechender Kartengrundlagen auch außerhalb der
Ortschaften entsprechen sie nach wie vor nicht dem
Iandschaftsplanerischen Standard. Es scheint, die Planung erfolgt im
luftleeren Raum. Es fehlt die komplette Orientierung und somit auch die
Nachvollziehbarkeit der Pläne.
vom 13.06.2014
53
53.1
Argumente für den Rennweg
Die einleitenden Worte werden zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Beschreibung ist korrekt.
Die Stellungnahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Beschreibung ist korrekt. Nach dem derzeitigen Stand der
inzwischen eingestellten Gutachten ist zu erwarten, dass die
Konflikte durch geeignete Festsetzungen vermieden werden
könnten.
Die Stellungnahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Im Anhang finden Sie meine Stellungnahme zur FNP- Änderung und
Ausweisung von Windenergiekonzentrationszonen der Gemeinde
Hürtgenwald.
Stellungnahme zur Fläche "Rennweg"
Die Herausnahme der Fläche "Rennweg“ aus dem FNP-Verfahren in der
Gemeinde Hürtgenwald ist für uns aus sachlichen Gründen nicht
nachvollziehbar. Nachfolgend haben wir einige Punkte aufgelistet, die
aus unserer Sicht für den Rennweg sprechen:
53.2
1) Abstände zur Wohnbebauung
Die Vorrangfläche "Rennweg“ liegt weit entfernt von den umliegenden
Ortschaften. Der Abstand zwischen der Ortschaft Gey und der
nächstgelegenen WEA beträgt ca. 1,3 bis 1,5km. Ein solch großer
Abstand ist bei aktuellen Windparkprojekten kaum zu finden. Bereits bei
einem Abstand von ca. 600m, also der 3-fachen Gesamthöhe der WEA
wird davon ausgegangen, dass keine optisch bedrängende Wirkung
vorliegt. Der Abstand zur Ortschaft Großhau ist mit ca. 1,7 bis 2km noch
größer.
53.3
2) Immissionen
a) Schall
Sowohl Gey, als auch Großhau werden in keinster Weise vom Schall
betroffen sein. Beide Ortschaften gelten als allgemeines Wohngebiet,
somit gilt hier ein Grenzwert von 40dB(A). Dieser Grenzwert wird in
beiden Orten aufgrund der großen Entfernung bei Weitem nicht erreicht.
199/203
Es ist sogar davon auszugehen, dass die Grenzwerte für reines
Wohngebiet von 35dB(A) nicht erreicht werden. Dieser Grenzwert gilt
übrigens auch für Kurgebiete!
b) Schatten
Eine Belastung durch Schattenschlag wird es weder in Gey, noch in
Großhau geben. Für Großhau ist dies bereits durch den Verlauf der
Sonne ausgeschlossen. Für Gey ist nur in den Abendstunden mit
geringen Schattenschlagzeiten zu rechnen. Praktisch ist durch die
Verschattung am Waldrand jedoch kein Schattenschlag zu erwarten.
53.4
3) Erschließung
Die Erschließung der Fläche Rennweg wird voraussichtlich von NordWesten aus über den Rennweg verlaufen. Für die gesamte Gemeinde
Hürtgenwald ist somit eine Belastung durch die Anlieferung der WEA
auszuschließen. Die Erschließung über den Rennweg sorgt dafür, dass
der Eingriff in den Wald möglichst gering gehalten wird, da dieser
bereits jetzt so ausgebaut ist, dass für die Anlieferung der WEA kaum
zusätzliche Fläche benötigt wird. Somit kommt es zu keiner zusätzlichen
Zerschneidung dieses Gebietes.
Die Beschreibung ist korrekt.
Die Stellungnahme wird
zur Kenntnis
genommen.
200/203
53.5
4) Standorte der WEA
Die Beschreibung ist korrekt.
Die Stellungnahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Vgl. 50
Der Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me der
Verwaltung
an.
Die Beschreibung ist korrekt.
Die Stellungnahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Beim Hürtgenwald handelt es sich um einen intensiv forstwirtschaftlich
genutzten Forst, der zum größten Teil aus Fichtenmonokulturen besteht.
Alle WEAs stehen auf diesen Flächen, die sowieso für die Holzernte
vorgesehen sind. Es wird kein wertvoller Wald abgeholzt! Jeder
Quadratmeter genutzter Forst wird 1:1 durch eine Neuanpflanzung von
Laubwald ausgeglichen. Ein Blick auf ein Luftbild der Fläche zeigt, wie
viele vorhandene Wege und Schneisen es gibt, die für den Aufbau der
WEAs genutzt werden können. Hierbei zeigt sich auch sehr schön die
von Menschen geschaffene Struktur des Forstes.
Die Windenergie liefert den preiswertesten regenerativen Strom. Sie
garantiert stabile und langfristig niedrige Strompreise, zudem macht sie
uns unabhängig von Rohstoffimporten. Windenergieanlagen sollten dort
aufgestellt werden, wo es sinnvoll ist. Dies ist am Rennweg der Fall! Die
Windverhältnisse sind im Hürtgenwald sehr gut. Die WEAs könnten
Strom für viele tausend Haushalte sauber und günstig produzieren.
Die bisher veröffentlichten Artenschutzuntersuchungen zeigen, dass alle
Konflikte durch Abschaltungen der WEAs und Ausgleichsmaßnahmen
gelöst werden können. Für die Höhenbegrenzung kann sicherlich eine
Lösung gefunden werden!
53.6
54
54.1
Die Diskussion zur Fläche Rennweg wurde aus unserer Sicht zu stark
emotionalisiert und entspricht nicht der sachlichen Grundlage. Wir bitten
sie, die Fläche Rennweg weiter zu verfolgen!
vom 14.06.2014
Die Herausnahme der Fläche "Rennweg“ aus dem FNP-Verfahren in der
Gemeinde Hürtgenwald ist für uns aus sachlichen Gründen nicht
nachvollziehbar. Nachfolgend haben wir einige Punkte aufgelistet, die
aus unserer Sicht für den Rennweg sprechen:
1) Abstände zur Wohnbebauung
Die Vorrangfläche "Rennweg“ liegt weit entfernt von den umliegenden
201/203
Ortschaften. Der Abstand zwischen der Ortschaft Gey und der
nächstgelegenen WEA beträgt ca. 1,3 bis 1,5km. Ein solch großer
Abstand ist bei aktuellen Windparkprojekten kaum zu finden. Bereits bei
einem Abstand von ca. 600m, also der 3-fachen Gesamthöhe der WEA
wird davon ausgegangen, dass keine optisch bedrängende Wirkung
vorliegt. Der Abstand zur Ortschaft Großhau ist mit ca. 1,7 bis 2km noch
größer.
54.2
2) Immissionen
Die Beschreibung ist korrekt. Vgl. 53.3
Die Stellungnahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Beschreibung ist korrekt.
Die Stellungnahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Beschreibung ist korrekt.
Die Stellungnahme wird
zur Kenntnis
a) Schall
Sowohl Gey, als auch Großhau werden in keinster Weise vom Schall
betroffen sein. Beide Ortschaften gelten als allgemeines Wohngebiet,
somit gilt hier ein Grenzwert von 40dB(A). Dieser Grenzwert wird in
beiden Orten aufgrund der großen Entfernung bei Weitem nicht erreicht.
Es ist sogar davon auszugehen, dass die Grenzwerte für reines
Wohngebiet von 35dB(A) nicht erreicht werden. Dieser Grenzwert gilt
übrigens auch für Kurgebiete!
b) Schatten
Eine Belastung durch Schattenschlag wird es weder in Gey, noch in
Großhau geben. Für Großhau ist dies bereits durch den Verlauf der
Sonne ausgeschlossen. Für Gey ist nur in den Abendstunden mit
geringen Schattenschlagzeiten zu rechnen. Praktisch ist durch die
Verschattung am Waldrand jedoch kein Schattenschlag zu erwarten.
54.3
3) Erschließung
Die Erschließung der Fläche Rennweg wird voraussichtlich von NordWesten aus über den Rennweg verlaufen. Für die gesamte Gemeinde
Hürtgenwald ist somit eine Belastung durch die Anlieferung der WEA
auszuschließen. Die Erschließung über den Rennweg sorgt dafür, dass
der Eingriff in den Wald möglichst gering gehalten wird, da dieser
bereits jetzt so ausgebaut ist, dass für die AnIieferung der WEA kaum
zusätzliche Fläche benötigt wird. Somit kommt es zu keiner zusätzlichen
Zerschneidung dieses Gebietes.
54.4
4) Standorte der WEA
Beim Hürtgenwald handelt es sich um einen intensiv forstwirtschaftlich
genutzten Forst, der zum größten Teil aus Fichtenmonokulturen besteht.
202/203
Alle WEAs stehen auf diesen Flächen, die sowieso für die Holzernte
vorgesehen sind. Es wird kein wertvoller Wald abgeholzt! Jeder
Quadratmeter genutzter Forst wird 1:1 durch eine Neuanpflanzung von
Laubwald ausgeglichen. Ein Blick auf ein Luftbild der Fläche zeigt, wie
viele vorhandene Wege und Schneisen es gibt, die für den Aufbau der
WEAs genutzt werden können. Hierbei zeigt sich auch sehr schön die
von Menschen geschaffene Struktur des Forstes.
genommen.
Die Windenergie liefert den preiswertesten regenerativen Strom. Sie
garantiert stabile und langfristig niedrige Strompreise, zudem macht sie
uns unabhängig von Rohstoffimporten. Windenergieanlagen sollten dort
aufgestellt werden, wo es sinnvoll ist. Dies ist am Rennweg der Fall! Die
Windverhältnisse sind im Hürtgenwald sehr gut. Die WEAs könnten
Strom für viele tausend Haushalte sauber und günstig produzieren.
Die bisher veröffentlichten Artenschutzuntersuchungen zeigen, dass alle
Konflikte durch Abschaltungen der WEAs und Ausgleichsmaßnahmen
gelöst werden können. Für die Höhenbegrenzung kann sicherlich eine
Lösung gefunden werden!
54.5
Die Diskussion zur Fläche Rennweg wurde aus unserer Sicht zu stark
emotionalisiert und entspricht nicht der sachlichen Grundlage. Wir bitten
sie, die Fläche Rennweg weiter zu verfolgen!
Vgl. 50
Der
Rat
schließt sich
der
Stellungnah
me
der
Verwaltung
an.
203/203