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Beschlussvorlage (Anlage 1 a Teil 2 zu Vorlage 5/2015)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
6,2 MB
Erstellt
19.01.15, 12:00
Aktualisiert
19.01.15, 12:00

Inhalt der Datei

18 mit Schreiben vom 20.10.2013 zum Rennweg Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. 19 Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. mit Schreiben vom 10.10.2013 und vom 11.06.2014zum Rennweg - Die Stellungnah me wird zur Kenntnis genommen. 106/203 19.2 Anliegend lege ich meinen Widerspruch zum im Betreff genannten FNP vor. Zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen (WEA) erlaube ich mir anzumerken, dass angesichts einer erforderlichen Nutzung von regenerativer Energie die Meinung in Für und Wider nicht einfach ist. Die einleitenden Worte werden zur Kenntnis genommen. Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Stellungnah me wird zur Kenntnis genommen. Bei den angeführten Anmerkungen handelt es sich nicht um städtebauliche Belange, die einer Abwägung unterliegen. Ein wirtschaftlicher Anlagenbetrieb ist auf den Flächen möglich. In welcher Weise die Ortsansässigen bei dem Projekt beteiligt werden, obliegt den Nutzungsberechtigten. Die Stellungnah me wird zur Kenntnis genommen. Folgende Überlegungen veranlassen mich, zur Ablehnung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen; in erneuter Fassung 19.3 1 Ich merke an, dass nach wie vor, die Absicht, mit WEA die leeren Gemeindekassen wieder zu füllen, weder von den politischen Parteien, noch im Ratsgremium, widersprochen wurde. Siehe z. B. Niederschrift GR, BA, diverse Zeitungsartikel. Bei intensiverer Beschäftigung mit den Aussagen zu Gewinnerwartungen, werden Unstimmigkeiten offenkundig. Es werden zum Thema keine detaillierten resp. fundierte Berechnungen 108/203 der Öffentlichkeit vorgelegt. Es existieren keine worst/bad- caseSzenarien. Die Betreiber-, Planungs- und Aufbaufirmen erwarten größte monetäre Vorteile, ortsansässige Firmen erwarten keinen Benefit. 19.4 2 Den Wert der ruhigen Umgebung der geplanten Konzentrationszonen, eine dort weitgehend intakte Natur, sehe ich in starkem Masse beeinträchtigt. Einerseits wirbt die Gemeinde, auch überregional, mit Lebensqualität im Hürtgenwald und annonciert mit Zuzug in die Gemeinde. Andererseits werden dabei die durch die Industrieparks für WEA zu erwartenden massiven Beeinträchtigungen wohlweißlich verschwiegen. Die zu erwartenden Beeinträchtigungen werden auf der Ebene dieses Flächennutzungsplanes über die pauschalen Abstände berücksichtigt. In den nachfolgenden Bebauungsplänen werden detaillierte Gutachten vorgelegt und Festsetzungen getroffen. Windenergieanlagen sind privilegierte Vorhaben im Außenbereich, so dass ihnen gewisse Beeinträchtigung im Rahmen der gesetzlichen Richtwerte zugestanden werden. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 19.5 3 Durch den Bau und Betrieb der Anlagen wird Landschaftsfläche verbraucht, die für die Menschen, sowie Flora und Fauna nicht ersetzt werden können. Ein Vergleich der Ausmaße der WEA mit hier bestehenden Objekten und der Bewaldung ist erschreckend. Der Eingriff ins Landschaftsbild wird auf der nachfolgenden Planebene ausgeglichen. Windenergieanlagen sind privilegierte Vorhaben im Außenbereich, so dass ihnen gewisse Beeinträchtigung zugestanden werden. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 19.6 4 Natur und Landschaft haben im Leben der Menschen sinnstiftende Bedeutung. Das ist u. a. ein Grund, weshalb, nicht nur für uns, die Wahl als Wohnort auf die Gemeinde Hürtgenwald fiel. Diese Beweggründe finden in der Planung keine Berücksichtigung. Ich wehre mich dagegen, dass Allgemeinwohl für die Profite weniger geopfert werden soll (s. 1). Die Belange von Natur und Landschaft sind in die Abwägung eingestellt. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 19.7 5 Viel zu wenig werden die Verdienste der Menschen gewürdigt, die nach dem Kriege, den Wald, der jetzt profanem Gewinnstreben geopfert wird, aufgeforstet haben. Dies lässt jeglichen Respekt vor der Leistung unserer Mütter und Väter vermissen. Zur Errichtung der Windenergieanlagen wird mitnichten der gesamte Wald abgehölzt. Es werden einzelne Bäume zum Bau der Fundamente entnommen. Für den Anlagenaufbau werden weiterer Gehölze entnommen, die aber teilweise nach dem Bau wieder nachgepflanzt werden können. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 19.8 6 Meine Überlegungen stehen in keinem Punkt im Widerspruch zur sinnvollen und durchdachten Nutzung und Ausbau von regenerativer Energie. - Die Stellungnah me wird zur Kenntnis 109/203 genommen. 19.9 7 Bei einer solchen Planung muss ein innovatives Konzept gedacht werden und nicht in 0815-Schemen. Energiesparkonzepte, die ich in den Strategien vermisse, spielen dabei eine besonders wichtige Rolle. Wachsende Energieerzeugung leistet Vorschub für unnötigen Energieverbrauch . Die Umsetzung von Energiesparkonzepten ist nicht Bestandteil der vorliegenden Planung. Hierbei geht es alleinig um den Anspruch der Ausweisung vom Konzentrationszonen im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB. Der Gemeinde steht es weiterhin frei, Energieeinsparkonzepte zu fördern. Die Stellungnah me wird zur Kenntnis genommen. 19.10 8 Mut neue, unkonventionelle Konzepte entwickeln und übernehmen, dass erwarte ich von meinen Vertretern in der Gemeinde. Die Stellungnahme Bauleitplanverfahren. das Die Stellungnah me wird zur Kenntnis genommen. Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 20 bezieht sich nicht auf mit Schreiben vom 21.10.2013 Zum Rennweg 110/203 21 21.1 mit Schreiben vom 22.10.2013 zum Rennweg Vgl. 3.2 Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 111/203 112/203 21.2 Das Projekt an der Kall wird nicht beeinträchtigt. Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. 21.3 Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 113/203 23 mit Schreiben vom 16.10.2013 zum Rennweg Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 116/203 24 Heimat-, Wander- und Verkehrsverein mit Schreiben vom 22.10.2013 zum Rennweg Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 117/203 118/203 25 mit Schreiben vom 22.10.2013 Es ist richtig, dass die Gemeinde das Gemeindegebiet hinsichtlich der Nutzung für die Windkraft neu ordnen will. Richtig ist auch die Annahme, dass es sich bei den Zonen um Wasserschutzzonen handelt. Die geplanten Zonen wurden jedoch nie ausgewiesen und daher gestrichen. Geeignete Flächen außerhalb des Waldes stehen nicht zur Verfügung (vgl. 6.2, 1.2 und 1.3) Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. 119/203 120/203 26 26.1 mit Schreiben vom 14.10.2013 zum Rennweg Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 121/203 26.2 Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 122/203 26.3 Vgl. 1.2 Das Fehlen geeinter Standortuntersuchung Standortuntersuchung) 26.4 Fläche belegt. im Wald wurde in (Vgl. Karte 2a der der Mit der ULB wurde abgestimmt, dass die bereits erfolgten Untersuchungen ausreichend sind, um ein fehlen genereller Beeinträchtigungen auf der Ebene des FNPs festzustellen. Weitere Untersuchungen, auch zum erforderlichen Monitoring, werden im Bebauungsplanverfahren oder im Genehmigungsverfahren erfolgen. Derzeit laufen hierzu die erforderlichen Erhebungen, mit Ergebnissen ist im September zu rechnen. Die neue Erhebungsmethode entspricht dem inzwischen vorliegenden Leitfaden „Windenergie und Artenschutz“ Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. 123/203 26.5 Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an.. 26.6 Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 124/203 26.7 Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 125/203 126/203 27 mit Schreiben vom 19.10.2013 zu Brandeberg Sowohl im Umweltbericht als auch im Flächennutzungsplan wird die WEA 3 richtigerweise als innerhalb der Konzentrationszone IV liegend dargestellt. Die immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen der Anlagen werden auf der Ebene des Bebauungsplanes dargelegt, da diese nur Anlagen- und standortspezifisch ermittelt werden können. Mit der ULB wurde abgestimmt, dass die bereits erfolgten Untersuchungen ausreichend sind, um ein fehlen genereller Beeinträchtigungen auf der Ebene des FNPs festzustellen. Weitere Untersuchungen, auch zum erforderlichen Monitoring, werden im Bebauungsplanverfahren oder im Genehmigungsverfahren erfolgen. Derzeit laufen hierzu die erforderlichen Erhebungen, mit Ergebnissen ist im September zu rechnen. Die neue Erhebungsmethode entspricht dem inzwischen vorliegenden Leitfaden „Windenergie und Artenschutz“ Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 127/203 28 mit Schreiben vom 23.10.2013 zum Rennweg Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 128/203 29 29.1 mit Schreiben vom 20.10.2013 und vom 11.06.2014 zum Rennweg Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 130/203 29.2 Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 29.3 Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an.. 29.4 Die am Rennweg überplante Fläche ist nicht als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. 131/203 an. 29.5 Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Pufferzonen zu den beiden anderen Flächen können der Standortuntersuchung entnommen werden. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 132/203 29.6 Die REA berät die Gemeinde Hürtgenwald im Rahmen der Planungen als Ingenieurbüro. Weder bei der Gemeinde noch bei dem Büro, das die Bauleitplanung steuert, sind die physikalischen Kenntnisse für eine Konfiguration eines Windparks vorhanden. Im Gang des Verfahrens wurde daher eine Gesellschaft gegründet, die sich um die Beplanung der Flächen bemüht. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 133/203 29.7 Mit Interesse, aber auch einer gewissen Enttäuschung haben wir die o.g. Unterlagen zur Kenntnis genommen, da sie eine Anzahl sachlicher Fehler enthalten und dem geäußerten Willen des Gemeinderates nicht entsprechen. Geeignete Offenladflächen stehen der Windkraft nicht zur Verfügung. (vgl. 5.2.14 der Standortuntersuchung und 3.3.4 der Begründung). Es verbleiben zwar Splitterflächen im Offenland, diese genügen jedoch nicht den Kriterien für eine Konzentrationszone, so dass der Wald in Anspruch genommen Der Rat schließt sich der Stellungnah me der 134/203 Neben zweifelhaften Aussagen zum Ausschluss von im Offenland zur Verfügung stehenden Flächen wird die Fläche am Rennweg weiterhin als grundsätzlich geeignet bezeichnet. Darüber hinaus wird festgestellt, die Gemeinde behalte sich vor, in Zukunft weitere potenzielle Konzentrationszonen zusätzlich zu den jetzt festgelegten zwei Zonen auszuweisen. Zitat zum derzeit nicht betrachteten Gebiet am Rennweg: werden kann. (vgl. auch 1.2) Der Rennweg ist aus der Planung entnommen. Die Politik hat den Beschluss gefasst, sich nicht mehr mit dem Rennweg zu befassen. Dies ist nun auch in den Unterlagen dokumentiert. Verwaltung an. "Weiterhin ist politisch derzeit noch nicht entschieden, ob man in einen großen zusammenhängenden Waldbereich eingreifen will, oder ob die Gemeinde Hürtgenwald diesen Bereich zur Naherholung und als Eingang in das Gemeindegebiet freihalten will beziehungsweise ob die Planung reduziert werden soll" Dies ist sachlich falsch. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 08.04. wurde klar zum Ausdruck gebracht, dass die auch zukünftige Ausweisung einer Konzentrationszone am Rennweg nicht im Interesse der Gemeinde Hürtgenwald liegt. 29.8 Darüber hinaus ist bereits seit den allerersten Planungsschritten zur Ausweisung von Konzentrationszonen in der Gemeinde Hürtgenwald erklärtes Ziel gewesen (auch von Ihnen selbst präsentiert und vertreten), dass die laufenden Planungen auch dem Schutz des Gemeindebildes und der Wohnqualität in der Gemeinde dienen sollten, mit dem Ziele der Rechtssicherheit und der Ausschlusswirkung für Anlagen, die über die letztendlich genehmigten Konzentrationszonen hinausgehen. Dieses Ziel wird durch die gegenwärtigen Unterlagen konterkariert, so dass auch an dieser Stelle erheblicher Korrekturbedarf besteht. Die Planung wird im Sinne einer gerechten Abwägung vorgenommen. Durch die Planung wird eine Ausschlusswirkung erzielt. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. Wir fordern Sie auf, die gegenwärtige Planung mit der gebotenen Sorgfalt im Interesse der Gemeinde zu wiederholen, unter besonderer Beachtung der folgenden Randbedingungen: - - Gemeindeinteressen und Einwohnerinteressen vor den Interessen von Planern, Betreibern und Vermarktern Einhaltung strenger Compliance-Richtlinien zur Vermeidung von lnteressenskonflikten, insbesondere bei kraft Amtes dem Wohle der Gemeinde verpflichteten Beteiligten, Unterzeichnung von Compliance-Erklärungen (im internationalen Anlagengeschäft seit langem üblich) Erstellung einer rechtssicheren Planung mit Ausschlusswirkung 135/203 zum Schutze von Natur und Anwohnern 29.10 Darüber hinaus haben wir folgende Anmerkungen und Fragen: 1. Das Gutachten geht nur unzureichend auf die Schädigung des Landschaftsbildes ein. Die Installation von Windenergieanlagen wird den Charakter der Gemeinde Hürtgenwald massiv beeinträchtigen. Der Waldanteil der Gemeinde ist hoch, im landesweiten Vergleich ist die Situation jedoch eine andere. Nachdem außerdem die durch den Tagebau genutzten Gebiete durch Wasserflächen wieder nutzbar gemacht werden sollen, werden unzerschnittene, verschiedene Naturschutzgebiete und ein Wasserschutzgebiet verbindende Waldstücke umso besonderer und damit wertvoller. Abschließende Aussagen zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sind erst auf der Ebenen der Bebauungspläne möglich, da hierin die Höhen und Standorte fixiert werden könne. Die Aussagen zum Landschaftsbild als Tor nach Hürtgenwald wurden in die Untersuchung eingestellt. Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. Dies gilt besonders Landschaftsschutzgebiet am Rennweg, das zudem über die B399 das Tor zur Gemeinde und damit zur Eifel bildet, es stellt so auch den ersten Eindruck von und damit die Visitenkarte der Gemeinde Hürtgenwald dar. Wir sind daher der Auffassung, dass es sich hier um ein besonders Schützenswertes Landschaftsbild mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz handelt (u.U. entgegen der Auffassung des vorliegenden Gutachtens) und sind daher der Auffassung, dass dieses Gebiet auch zukünftig nicht als Konzentrationszone geeignet ist. Umso wichtiger ist, dass die derzeitige Planung ein rechtssicheres Ergebnis mit Ausschlusswirkung für weitere Gebiete wie z.B. den Rennweg hat. 2. Im Vorfeld der diesjährigen Kommunalwahl ist von Vertretern aller Parteien die Förderung der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde Hürtgenwald als vordringliches Ziel herausgestellt worden. Dies gelingt nur, wenn die einzigen Standortvorteile der Gemeinde Hürtgenwald, die Naturnähe und die Lebensqualität, besondere Beachtung finden und Planungen für Windenergieanlagen so ausgeführt werden, dass diese sensiblen Punkte nicht geschädigt werden. Auch aus diesem Grunde ist eine rechtssichere Planung mit Ausschlusswirkung erforderlich. Wird der Rennweg nicht nachhaltig ausgeschlossen, werden die Auswirkungen für die Ortsteile Gey und Großhau besonders schwer sein, da diese zukünftig nicht mehr von ihrer naturnahen Lage am Rande des 136/203 Hürtgenwaldes, sondern vom Windpark geprägt sein werden. Die Wohnqualität wird durch die negative Beeinflussung des Wohnumfeldes zurückgehen, potenzielle Interessenten werden durch erlebte oder befürchtete Beeinträchtigungen wie Schattenschlag, Geräusche (die dann permanent auftreten und auch dann eine Einschränkung darstellen, wenn sie sich innerhalb gesetzlich vorgegebener Grenzen bewegen) und optische Einbußen durch die Anlagen selbst sowie die blinkende Signalbeleuchtung gerade abends von einer Ansiedlung abgehalten. Es ist davon auszugehen, dass der Wohnwert allgemein und somit der Wert von Immobilien sinken wird, darüber hinaus wird die Auffüllung von Leerständen deutlich schwieriger sein. Die strukturelle Entwicklung beider Ortsteile wird in Mitleidenschaft gezogen, bei einer eventuellen zukünftigen Ausweitung des Windparks (die nicht abwegig ist, da das Gebiet dann einen geeigneten Flächennutzungsplan hat, voll erschlossen und darüber hinaus durch die dann bestehenden Anlagen bereits vorbelastet ist) sogar massiv behindert. Der hier angerichtete Schaden ist unserer Ansicht nach auch durch eventuelle finanzielle Erträge der geplanten Windenergieanlagen nicht auszugleichen, da keine Pachteinnahmen für die Gemeinde zu erwarten sind und Gewerbesteuern erst nach Ablauf der Abschreibungsfrist bei erwirtschaftetem Gewinn der Anlagen anfallen. Das Standortpotenzial der Gemeinde für weitere Ansiedlungen ist jedoch nur ein einziges Mal zu verscherbeln, danach bleibt nur ein mittelmäßiges bis schlechtes Wohnumfeld bei gleichzeitig kontinuierlich steigenden Grundsteuern und Abgaben. 29.11 Hier fehlt nicht nur ein ganzheitliches, umfassendes Konzept für die Entwicklung der Gemeinde, es besteht vielmehr die große Gefahr, dass die bereits erkennbare Abwanderung nicht gestoppt werden kann, sondern noch deutlich gefördert wird. Aus diesem Grund ist unabdingbar, dass auf dem Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald Planungssicherheit besteht. Die Stellungnahme bezieht sich nicht auf die vorliegende FNPÄnderung, sondern auf die gesamtgemeindliche Entwicklung. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 29.12 3. Die gefühlte Nähe der REA GmbH und der VDH Projektmanagement GmbH zu entscheidungsberechtigten Gremien der Gemeinde oder einzelner Mitglieder derselben ist in zahlreichen Gesprächen Thema gewesen. Vgl. 29.6 Der Rat schließt sich der Stellungnah me der 137/203 Während die REA und die VDH die Verfolgung ihrer wirtschaftlichen Interessen zum Ziel haben, was in keiner Weise zu beanstanden ist, sind Bürgermeister, Gemeinderat und Ausschüsse dem Wohle der Gemeinde und idealerweise ihrer Einwohner verpflichtet. Es ist klar, dass bei wichtigen, zukunftsweisenden Entscheidungen nicht die Interessen eines jeden in gleicher Weise Berücksichtigung finden können, dennoch sollte alles getan werden, um den Eindruck von Interessensüberschneidungen zugunsten wirtschaftlicher Vorteile Einzelner unter Vernachlässigung der Bedenken und Befürchtungen der betroffenen Bevölkerung (Naturschutz, Einschränkung der Lebensqualität, wirtschaftlicher Verlust) zu vermeiden. Verwaltung an. Die Gründung der Vermarktungsgesellschaft Innovative Energie Anlagen Hürtgenwald GmbH unter Beteiligung der REA GmbH noch bevor der Flächennutzungsplan geändert ist, ist in diesem Zusammenhang bemerkenswert und lässt befürchten, dass der Naturschutz und die in der Gemeinde lebenden Menschen im Entscheidungsprozess nicht in gleicher Weise repräsentiert sind, wie die am Betrieb der Anlagen interessierten Firmen. Auch die Maßnahme, einen der beiden Geschäftsführungsposten mit dem amtierenden Bürgermeister zu besetzen, trägt hier nicht zur Beruhigung bei. Die erlebten Schwierigkeiten, das Beschlussprotokoll der letzten Ratssitzung vom 08.04.2014 den Unterlagen beizufügen sowie die in der derzeitigen Offenlage enthaltenen redaktionellen Fehler" leisten unguten Gefühlen weiteren Vorschub. Hier ist Offenheit und maximale Transparenz gefragt, wenn man Mitbürgerinnen und Mitbürger für seine Ziele gewinnen will, auch ist Verständnis angebracht, wenn im Vorfeld bereits getroffene Vorbereitungen und Vereinbarungen vielleicht aus Informationsmangel zur Verunsicherung führen. 29.13 Wir möchten daher folgende Fragen wiederholen, die in der ersten Offenlage unbeantwortet geblieben sind: Wer kommt als zukünftige Betreibergesellschaft in Frage? Gibt es bereits Absichtserklärungen zum Betrieb der Anlagen? Gibt es bereits Verträge oder Vorverträge bzw. Absichtserklärungen mit potenziellen Lieferanten? Welche Kriterien haben zur Auswahl des begutachtenden Unternehmens VDH geführt? Ist die Geschäftsführungsposition bei der Innovativen Energie Anlagen GmbH an das Bürgermeisteramt gekoppelt, oder handelt es sich um eine private Nebenbeschäftigung, Die Fragen beziehen sich nicht auf das konkrete Planverfahren bzw. nicht auf städtebauliche Belange, die der Abwägung unterliegen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 138/203 die auch ohne Amt weitergeführt würde? Wie sind die Kontrollmöglichkeiten der Gemeinde in diesem Fall? Wie werden Interessenskonflikte vermieden? Wie wird sichergestellt, dass Bürgerinnen und Bürger wirkungsvoll vertreten werden? Wir denken nochmals, dass die Unterzeichnung einer ComplianceErklärung, wie sie im internationalen Anlagengeschäft üblich ist (um etwas anderes geht es hier ja nicht), Diskussionen und unangenehmen Beigeschmack vermeiden helfen würde. 29.14 ln Summe halten wir die derzeitige Planung durch die Vielzahl von Fehlern für nicht überzeugend und für nicht geeignet, im Sinne der Gemeinde Rechtssicherheit herzustellen und eine Ausschlusswirkung für das übrige Gemeindegebiet zu erzielen, was jedoch erklärtes Ziel und Grundlage der Standortuntersuchung war. Wir fordern daher eine Korrektur der Planung in diesem Sinne sowie eine eindeutige Aussage zum Verzicht auf weitere Planungen am Rennweg. Die „Fehler“ der Planung wurden korrigiert. Maßgeblich für die Rechtssicherheit ist die Planung im Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses, dieser steht noch an. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. Im Übrigen verweisen wir weiter gern auf das Grußwort des Bürgermeisters der Gemeinde Hürtgenwald, welches wir der Seite www.huertgenwald.de entnommen haben, und in dem die Standortvorteile der Gemeinde und ihr Potenzial auch im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden sehr treffend beschrieben sind. Wir sind davon überzeugt, dass es sich lohnt, in der Gemeinde Hürtgenwald zu wohnen und den hier beschriebenen Weg weiter auszubauen. 139/203 30 mit Schreiben vom 20.10.2013 zum Rennweg Vgl. 18 Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 140/203 32 mit Schreiben vom 21.10.2013 zum Rennweg Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 142/203 33 mit Schreiben vom 16.10.2013 zum Rennweg Vgl. 14 Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 144/203 145/203 34 mit Schreiben vom 16.10.2013 zum Rennweg Vgl. 14 Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 146/203 Hochspannungsleitung einhalten. ln der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 05.09.2013 führte Frau Sybrandi von der VDH-Projektmanagement GmbH auf Nachfrage aus, dass aus genehmigungsrechtlicher Sicht der Abstand von 350 m zu Einzelhöfen ausreichen würde und das Vorhaben genehmigungsfähig wäre. Aus planungsrechtlicher Sicht habe man sich jedoch hier für einen Abstand von 350 m vom Mittelpunkt des Windrades entschieden, was dazu führt, dass die Hälfte des Rotordurchmessers hinzuzurechnen ist. Diese Vorgehensweise fordert wiederum bei einer E-82 Anlage planungsrechtlich einen Abstand von 400 m zu Einzelhöfen. fassen. Die Fläche bleibt somit bei der Standortuntersuchung unberücksichtigt. me der Verwaltung an. Wie unschwer zu erkennen ist, ist eine Entfernung von 400 m zu unseren Einzelhöfen aufgrund der Größe des Grundstücks (> 145.000 qm) ohne weiteres bei gleichzeitiger Einhaltung des Mindestabstandes von 82 m zur Hochspannungsleitung umsetzbar. Bei Einhaltung dieser Kriterien blieben konkret noch 150 m Abstand zum FFH-Gebiet. Ihrerseits wird im Rahmen der Ermessensausübung als weiches Kriterium ein Abstand von mehr als 300 m zum FFH Gebiet gefordert. Erstmalig wurde diese Abstandsforderung am 30.06.2011 bei der Vorstellung möglicher potentieller Flächen durch die Fa. VdHProjektmanagement in der Sitzung des Bau-Umweltausschusses benannt. ln 2013 wurde eine Windkraftanlage im Rahmen einer RepoweringMaßnahme errichtet, welche noch nicht einmal einen Abstand von 80 m zum gleichen FFH-Gebiet aufweist. Bei der erforderlichen Immissionsschutzgenehmigung für diese Anlage hätten Sie, sofern es Ihnen ernsthaft um den Naturschutz geht, im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens entsprechend Ihrer bereits am 30.06.2011 vorgesehenen Abstandsflächen auch für diese Anlage eine Abstandsfläche von mehr 300 m zum FFH-Gebiet einfordern können. Warum ist die nicht geschehen? Da unser Antrag bereits im September 2010 in zeitlicher Nähe zu dem vg. Antrag auf Repowering an Sie gestellt wurde und vielmehr Sie selber bei der geplanten Konzentrationszone Peterberg keine Pufferzonen (0 m Abstand) an das NSG Kalital und Nebentäler, an das FFH-Gebiet Kalital und Nebentäler sowie an geschützte Biotope vorsehen (siehe Schreiben der Gemeinde Simmerath vom 23.10.2013 sowie Ihre dazu abgegebene Stellungnahme - öffentliche Vorlage 69/2014 Anlage 1b Nr. 38) appellieren wir im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art.3 149/203 des Grundgesetzes an Sie, dass Sie gleiche Fälle gleich behandeln (hier sogar 150 m Abstand vom FFH- Gebiet). Zum Brutplatz des durch Artenschutzprüfung nachgewiesenen Baumfalken kann auf der vorgesehenen Fläche eine Abstandsfläche von mehr als 900 m erreicht werden. Im Artenschutzgutachten stellen die ausgewiesenen 1000 m Abstand eine Empfehlung der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten dar und sind somit nicht als "muss" Regelung zu werten, so dass auch dies aus unserer Sicht kein Ausschlusskriterium für den vorgesehenen Standort darstellt. Der Brutplatz des Baumfalken ist aufgrund der zuvor genannten Gründe nicht alleinig ausschlaggebend. Der Wert der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten ist inzwischen durch den Leitfaden “Windenergie und Artenschutz“ für die Kommunen verbindlich eingeführt. Aufgrund der vg. Argumente bitten wir die beantrage Fläche Gemarkung Vossenack, Flur 11, Flurstück 2 in die Ausweisung der zukünftigen Konzentrationsfläche "Peterberg" aufzunehmen. Sollten Sie unserem Anliegen nicht folgen können, bitten wir dies dezidiert in Ihrer Stellungnahme als Entscheidungsgrundlage für die Politik zu erläutern. 36 mit Schreiben vom 04.10.2013 und vom 10.05.2014 zu Brandenberg Gemäß der erneuten Offenlage der Planungsunterlagen bezüglich des geplanten Windparks an der L11 / - Ochsenauel- möchte ich hiermit folgende Eingabe machen: Schon jetzt ist eine Lärmbelästigung je nach Windrichtung, meist abends, von der bestehenden Windkonzentrationszone an unserem Wohnanwesen als "Wummern und Windschaufelgeräusche der Rotoren" zu hören. Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung werden nur pauschale Abstände zu den Wohnlagen festgelegt. Die Berechnung der Immissionen wird im Bebauungsplanverfahren anhand der konkreten Anlagentypen und Standorte durchgeführt werden, so dass immissionsschutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen durch Festsetzungen sicher vermieden werden können. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. Wie im Bau-und Umweltausschuß vom 05.09.2013 angehört, wurde die prognostizierte Lärmemission der Alt- und Neuanlagen nur durch Simulation bestimmt. Die Realität ist jedoch, durch den übertragenen Luftschall gesteuert, das durch die Windrichtung und Reflektion in die Topologie der Schall auch in den unteren Bereich der Nideggener Straße getragen wird. Der Umstand der Schallemission in etwas entfernte Gebiete wird durch 150/203 die Zuname der Bauhöhe der Anlagen überproportional durch Installation an exponierte Stellen (Höhenrücken) verstärkt. Sollten nun weitere Anlagen nun deutlich näher an dieses Gebiet heranrücken, ist mit weiterer Schallemission zu rechnen, somit auch mit expotentiellem Zuwachs der Schallimmission, entweder direkt oder indirekt durch Reflektion. Dies führt dann direkt zu nicht hinnehmbaren Geräuschbelastungen- und Störungen, welche nicht akzeptierbar sind ! Somit möchte ich bitten, die Belange der Anwohner nach Lärmschutz in die Planungen mit einfließen zu lassen, ebenso der Schutz vor Schattenschlag und kalter Enteignung. Allgemein sollte der Leitsatz für den Bürger und das Einzelinteresse sein und eine kalte Enteignung durch Minderung des Grundbesitzes durch WKA Auswirkungen und deren Auswirkungen absolut Unterbunden werden. Die Gemeinde lebt nicht nur durch Steuereinnahmen der Gewerbebetriebe sondern fast ausschließlich von ihren Bürgern ! 151/203 37 und 5 andere mit Schreiben vom 18.10.2013 Zum Rennweg Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 152/203 35.1 Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 35.2 Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 153/203 35.3 Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 35.4 Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 35.5 Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 35.6 Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 154/203 35.7 Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 35.8 Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 35.9 Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 35.10 Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 155/203 35.11 Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 156/203 38 38.1 mit Schreiben vom 22.10.2013 und vom 09.06.2014 und vom 07.07.2014 zu Brandeberg Die Abstände zu der Gemeinde Kreuzau wurden ebenfalls mit 800 m zu den Siedlungsbereichen angesetzt, genauso wie die Abstände zu Siedlungslagen innerhalb der Gemeinde. Die einzelnen Anlagenstandorte, die im Bebauungsplan festgelegt werden, werden noch weiter entfernt liegen. Die Anlagen werden nicht die Rundumsicht vom Ort aus beeinträchtigen, sondern sich auf einen relativ kleinen Winkel beschränken. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. Die immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen werden konkret im nachfolgenden Bebauungsplan behandelt werden. Die Stellungnahmen zu den Anlagenstandorten betreffen den Bebauungsplan. 157/203 38.2 (1) Die Planung wird m.E. rechtswidrig durchgeführt. Zwar soll die erneute Offenlage gem. § 4 a Abs. 3 BauGB erfolgen, aber in § 4 a Abs. 1 BauGB steht bereits: Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung dienen insbesondere der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange und der Information der Öffentlichkeit. Ende des Zitats. Die Information der Öffentlichkeit kann aber nicht hinreichend sein, wenn die Einwohner der Ortsteile Obermaubach, Bilstein oder Bogheim der Gemeinde Kreuzau nicht informiert werden (z. B. durch das Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau). Aber schon allein auf Grund der Topographie sind die Einwohner von Obermaubach, Bilstein oder Bogheim weit mehr betroffen durch die geplanten bis zu 200m hohen Windanlagen als die Einwohner der Gemeinde Hürtgenwald. Wobei die Einwohner von Hürtgenwald wenigstens finanzielle Vorteile durch niedrigere Steuern erzielen (können), die Einwohner von Obermaubach, Bilstein oder Bogheim aber nicht. 38.3 (2) Ein weiterer Rechtsmangel ist in folgendem zu sehen: Die Gemeinde Hürtgenwald hat Ihre Bekanntmachungen gemäß GO durchzuführen. Die Gemeinde Hürtgenwald ist nicht in der Lage, in einem Amtsblatt einer benachbarten kommune bekanntzumachen. Jedoch ist im Zuge der Planung die Interkommunale Beteiligung gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Dies ist über die das Anschreiben der Gemeinde erfolgt. Der Gemeinde Kreuzau steht es dann wiederum frei, wie Sie ihre eigenen Bürger beteiligt. Dies kann nicht der Gemeinde Hürtgenwald angelastet werden. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an.. Die Konzentrationszone drei wurde vor allem aus der Planung Der Rat 158/203 Die Konzentrationszone Rennweg ist aus der Planung genommen worden u. a. weil sich kurz vor der Kommunalwahl innerhalb der Hürtgenwalder Bevölkerung eine Bürgerinitiative gebildet hat, die sich massiv gegen diese, sie betreffende Konzentrationszone zur Wehr gesetzt hat. genommen, da objektive Gründe gegen die Ausweisung der Zone sprechen, wie unter anderem die Flugsicherung. (vgl. Begründung zum Flächennutzungsplan) schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. Durch die Artenschutzgutachten, die im Bebauungsplanverfahren fortgeschrieben werden, werden die Aussagen von BUND und NABU wiederlegt. Auch die zuständigen Behörden haben keine Bedenken an der Planung geäußert. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. Die Gemeinde verfolgt das Ziel, im Gemeindegebiet weitere Windenergieanlagen anzusiedeln und so die regenerativen Energien zu fördern. Da die bestehenden Konzentrationszonen bereits vollgelaufen sind, wird vor diesem Hintergrund die Ausweisung weiterer Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan erforderlich. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. Eine entsprechende Bürgerinitiative gegen die Konzentrationszone Ochsenauel von Kreuzauer Bürgern, die bekanntlich nur in Kreuzau wählen können, hätte nie diesen Erfolg gehabt. Das ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel 3 (3). Zitat: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, ... seiner Heimat und Herkunft, ... oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Ende des Zitats. Die Bürger aus Obermaubach usw. werden aber massiv benachteiligt, wenn sie auf die politischen Entscheidungen und Planungen nicht hinreichenden Einfluss nehmen können, obwohl gerade sie massiv betroffen sind. 38.4 (3) Der Ausweisung der Ochsenauel als Konzentrationszone für Windkraftanlagen stehen auch Naturschutzfachliche Gesichtspunkte entgegen. Das ist leicht zu erkennen, wenn man die gemeinsame Stellungnahme der BUND Kreisgruppe Düren, des NABU Kreisverband Düren und des Arbeitskreises Fledermausschutz Düren vom 21.10.2013 liest. Diese bezieht sich zwar auf die bisherige Planung, ist aber in vielen Punkten auch auf die neue Planung anwendbar. Außerdem zeigen sich gerade in dieser Stellungnahme viele Parallelen zwischen den Konzentrationsflächen Rennweg und Ochsenauel. Nicht nur die Tatsache, dass beide im Wald liegen. 38.5 (4) Aus der genannten Stellungnahme mache ich mir die folgenden Argumente zu eigen: S. 2 oben: Durch die beiden bestehenden Konzentrationszonen im Offenland wird bereits jetzt eine Ausschlusswirkung für das übrige Gemeindegebiet erreicht (Umweltbericht S.2). Damit ist nach Gesetzeslage der Windkraft bereits im Offenland "substantiell Raum verschafft". Die Rechtskraft der bestehenden FNP-Änderung kann angezweifelt werden. In den letzten Jahren sind Flächennutzungspläne mit vergleichbaren Untersuchungsmethoden gerichtlich gekippt worden. 159/203 38.6 (5) S.2 unten: Lage im Wald Alle geplanten Windkraftanlagen liegen im Wald. Eine Ausweisung neuer Zonen im Wald bei vorhandenen Zonen im Offenland widerspricht den Vorgaben des Landesentwicklungsplans (LEP NRW), des Regionalplans und des Windenergieerlasses NRW, der die Windkraftnutzung im Wald zulässt, wenn sie nicht außerhalb des Waldes realisierbar ist (Ziel B.//1.3.21 des LEP NRW, Ziel 2 des Regionalplanes). 38.7 (6) S.3 unten: Eine Nutzung von Waldflächen ist möglich, sofern keine geeigneten Offenlandflächen zur Verfügung stehen. In Hürtgenwald wurde umfangreich begründet, warum im Offenland kein substantieller Raum geschaffen werden konnte. Vgl. 4.3.3 der Begründung. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. Die Kriterien wurden einheitlich angewendet. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. - Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Wildkatze ist nicht als windenergiesensible Art im Leitfaden eingestuft. (vgl. auch 13.3) Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. Die Ausschlusskriterien "Schutz des Waldes" und "Unzerschnittenheit der Natur" hätten bei der Standortsuche einheitlich auf die Waldflächen angewandt werden müssen. Dies ist nicht der Fall. Die Ungleichbehandlung ist als Planungsmangel einzustufen. 38.8 (7) S. 5 unten: Wie in der ASP richtig angemerkt geben die Daten des LANUV zu den Vorkommensgebieten und Populationszentren nicht unbedingt den aktuellen Stand wieder, z. B. entsprechen die Angaben für Rot- und Schwarzmilan nicht der Realität. . . . Für die besonders betroffenen Arten Rotmilan, Schwarzmilan und Schwarzstorch ist eine Raumnutzungsanalyse mit der Kartierung der Neststandorte, der Nahrungshabitate und der häufig genutzten Flugkorridore vorzulegen, wobei die unterschiedliche Raumnutzung der Tiere bei der Kartierung berücksichtigt werden muss. Auf dieses Zitat werde ich unten noch eingehen. 38.9 (8) Auf S. 6 der genannten Stellungnahme wird ausführlich auf die Wildkatze als besonders zu schützende Art hingewiesen. Das Vorkommen der Wildkatze im Bereich des Rinnebaches ist seit langem bekannt. So war es ja gerade das Vorkommen der Wildkatze im Bereich des Rinnebaches (also in unmittelbarer Nähe zum Ochsenauel), die seinerzeit den Weiterbau der K 27 in diesem Bereich verhinderte! 160/203 38.10 (9) Die geplanten Standorte WEA1 und WEA2 liegen zu nah an dem zu schützenden Rinnebach-Bereich (u.a. Biber-Habitat) und sollten entfallen. Vgl. dazu S. 21: Auch der Biber ist nicht als windenergiesensible Art im Leitfaden eingestuft. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. Im Norden grenzt die Zone (gemeint ist Ochsenauel) an das NSG 2.1-6 Rinnebachtal, zu dem ein Mindestabstand von 300 m einzuhalten ist. 38.11 (10) Der Abstand zwischen WEA2 und der südlich davon gelegenen Quelle des Rinnebach-Nebenbaches beträgt nach meiner Messung aber nur 205 m. Siehe Kartenausschnitt Die Stellungnahme bezieht sich auf den Bebauungsplan. Im Flächennutzungsplan werden nur Abstände von 100 m berücksichtigt. Nach Aussage der Fachbehörden und Gutachter können größere Abstände nicht begründet werden und würden einen unverhältnissmäßigen Eingriff ins Eigentum darstellen. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 38.12 (11) Danach heißt es: - Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Durch den Bau der Anlagen würde das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt. Die Anlagen wären weithin sichtbar. Durch die drei geplanten Windenergieanlagen wären vor allem die Bewohner von Obermaubach betroffen. 161/203 38.13 (12) Die genannten Zitate stammen zwar aus der Stellungnahme zu einem inzwischen fallen gelassenen Planentwurf. Darin war auch die Konzentrationszone Rennweg noch enthalten. Ich gehe aber davon aus, dass die Stellungnahme zu der jetzigen Planung in vielen Punkten ähnlich ausfallen wird. Bemerkung am Rande: wenn man die Presseberichte in letzter Zeit verfolgt, dann ist die KZ Rennweg noch immer nicht ganz aufgegeben. - Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 38.14 (13) Im Folgenden werde ich 4 Bilder einfügen, die ich gern als unveränderte Kopie zur Verfügung stellen kann (bei Bedarf könnte ich weitere ähnliche Bilder liefern). Für dieses Schreiben habe ich die Bilder in der Datengröße komprimiert, Die Horste windenergiesensibler Vogelarten wurden im Rahmen der ASP ermittelt. Das Vorkommen von Rotmilanen auf dem freien Feld ist bekannt, jedoch werden in der ASP keine Verbotstatbestände erkannt, da sich das Risiko der Tiere nicht signifikant erhöht bzw. durch die Planung der engere Radius um den Horst nicht tangiert wird. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. Ausschnitte angefertigt und in diesen Ausschnitten Helligkeit und Kontrast verändert. Sonst aber habe ich keinerlei Veränderung an den Bildern durchgeführt. Und auch vor mir kann niemand die Bilder manipuliert haben, da ich sie selbst aus der Kamera genommen habe. Das erkläre ich hiermit verbindlich. Ich kann bei Bedarf auch den Fotografen nennen und einen unabhängigen Zeugen, der beim Fotografieren dabei war. Die Fotos wurden alle an derselben Stelle (siehe Karte oben) am Ortsrand von Obermaubach in unmittelbarer Nähe zum OchsenaueI gemacht, der teilweise sogar darauf abgebildet ist (Bild 1 und Bild 4). Datum und Uhrzeit sind abzulesen. 162/203 Bild 1 Bild 1 Ausschnitt 163/203 Bild 2, Bild 2 Ausschnitt 164/203 Bild 3 165/203 Bild4 Bild 4 Ausschnitt Der Fotograf hatte mir etwa 2 Wochen vor diesen Aufnahmen berichtet, dass er täglich Milane sehe, die über der Ochsenauel und dem freien Feld davor kreisen würden. Daraufhin hatte ich ihn gebeten, Fotos 166/203 davon zu machen - so laienhaft auch immer sie ausfallen würden. Ich bedaure, mit meinen Mitteln keine aussagekräftigeren Bilder einfügen zu können. Immerhin wurde mir durch zwei unabhängige Fachleute anhand der Originalbilder erklärt, dass es sich bei Bild 1 um einen Turmfalken, bei Bild 2, Bild 3 und Bild 4 um Milane handelt. Und zwar nicht um dasselbe Tier, erkennbar an den Mauserlücken. Hier liegt also die Vermutung nahe, dass zumindest ein Milan-Paar in unmittelbarer Nähe zum Ochsenauel brütet, was bekanntlich als KO-Kriterium für eine Konzentrationszone gilt. Die Fotos konnten in der oben genannten Stellungnahme von BUND, NABU und Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz nicht berücksichtigt werden, da sie erst später gemacht wurden. Das gilt erst Recht für das "offizielle" Umweltgutachten. 38.15 (14) Durch den Bau der WEAn am Ochsenauel werde ich in erheblichem Maße geschädigt: Ich bin 1976 aus dem Ruhrgebiet nach Obermaubach gezogen (mein zwanzigster Wohnsitz!), obwohl meine Arbeitsstätte für weitere zwei Jahrzehnte in Dortmund verblieb. Hauptgrund war das - aus meiner Sicht- einmalige Wohnumfeld. Dessen Qualität wird erheblich geschädigt, falls etwa 350 Meter schräg über meinem Haus die riesigen Flügel von WEA3 durch die Luft sausen. (Ich wohne auf 200m über NN, WEA3 soll auf 359m über NN kommen. Differenz also 159m. Plus 200m für WEA3 macht 359m) Es finden keine abwägungsrelevanten Beeinträchtigungen statt. Durch die Festsetzung von Immissionswerten im Rahmen des Bebauungsplanes werden die Belange berücksichtigt. Einen Anspruch auf unverbaute Sicht gibt es nicht. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 38.16 (15) Auch wird der Wert meiner Immobilie fallen, denn ich habe einen beachtlichen Teil meines Gehaltes in nicht bebaubare Parzellen in Wohnhausnähe investiert. Jede planerische Entscheidung kann sich positiv oder negativ auf den Wert von Immobilien auswirken. Dies ist immer auch Bestandteil der Abwägung. Dem stehen öffentliche Belange wie Klimaschutz, Energieversorgung, und private Belange wie Nutzungsabsichten (Eigentumsrechte) der Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen entgegen. Die Gemeinde Hürtgenwald verfolgt das Ziel, die Windenergie zu fördern. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 38.17 (16) Das Argument, ich solle meine Eigeninteressen zurückstellen gegenüber "dem Allgemeinwohl", kann ich nicht anerkennen, denn an dieser Stelle dienen WEAn nicht dem Allgemeinwohl. Zumal, wenn an anderer Stelle hinreichend Offenlandstellen zur Verfügung stehen, die Zu Offenlandflächen vgl. 38.6 Der Rat schließt sich der Stellungnah 167/203 bisher gar nicht in Erwägung gezogen wurden und die derzeitigen Konzentrationszonen den gesetzlichen Vorgaben vollauf genügen. me der Verwaltung an. 38.18 (17) Umgekehrt wäre der Bau der WEAn am Ochsenauel eine Verletzung des Allgemeinwohles, denn in § 35, Absatz 3, Ziffer 6 des BauGB ist festgelegt, dass öffentliche Belange entgegenstehen, wenn das Vorhaben z. B. "die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet". Der 35 a Abs. 6 bezieht sich auf nicht privilegierte Vorhaben im Außenbereich, an die engere Anforderungen gestellt werden als an die Errichtung von privilegierten Vorhaben, zu denen die Windkraft zählt. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 38.19 (18) Der Vorabversion eines diesbezüglichen Rechtsgutachtens entnehme ich weiterhin: Die Belange des Tourismus und des Landschaftsbildes werden mit den Belangen der Versorgung der Bevölkerung mit regenerativem Strom gegenübergestellt und abgewogen. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. Windenergieanlagen sind privilegierte Vorhaben im Außenbereich. Demnach dürfen diese per Gesetz die Landschaft stören. Für die Eingriffe ins Landschaftsbild findet ein Ausgleich statt, der im Bebauungsplan fixiert werden wird. Es handelt sich nicht um ein unberührtes Landschaftsbild, Vorbelastungen durch Windenergieanlagen sind vorhanden. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. Windkraftanlagen an so exponierter Stelle am Rande des dem Tourismus verpflichteten Ort Obermaubach stellt eine "Verunstaltung" (ich muss dieses hässliche Wort nehmen, weil es ein Fachausdruck ist) des Landschaftsbildes dar. 38.20 (19) Das Vorhaben, am Ochsenauel drei Windräder von annähernd 200 Meter Höhe zu errichten, würde die landschaftlich reizvolle Umgebung grob unangemessen beeinträchtigen und das Orts- und Landschaftsbild verunstalten. Die dominanten Merkmale dieser gigantisch großen Windenergieanlagen, die 170 Meter aus dem sonst unberührten Wald herausragen und überall im Obermaubacher Rurtal sichtbar wären, sind mit der hohen ästhetischen Qualität dieser einmalig schönen Eitellandschaft nicht zu vereinbaren. Ein für ästhetische Eindrücke offener Betrachter wird im Hinblick auf die exponierte Lage der landschaftlich reizvollen Umgebung das Vorhaben als grob unangemessen und belastend empfinden (BVerwG Urt. vom 22.06.1990 - 4 C 6.87 und vom 15.05.1997 - 4 C 23.95) Bereits insoweit wäre das Vorhaben aus ästhetischen Gründen unzulässig (BVerwG, Urt. vom 13.12.2001 - 4 C 3.01) (20) Die natürliche Eigenart und die besondere Schönheit der bewaldeten Erhebungen erhält ihr Alleinstellungsmerkmal durch den in Tallage liegenden Obermaubacher See (Talsperre Obermaubach). 168/203 Daher ist von jeher die Landschaft von größtem Wert für die Naherholung und den Tourismus. Wer über die Staumauer geht und (nicht nur am Wochenende) die vielen Bewunderer sieht, weiß, wovon ich spreche. Ein Eingriff auf der höchsten Erhebung in dieser Umgebung mit drei der größten zur Zeit installierbaren Windenergieanlagen samt Nebeneinrichtungen in einer völlig unvorbelasteten Umgebung führt zu einer unerträglichen technischen Überfremdung der Landschaft und damit zum Verlust ihrer Eigenartigkeit. Vor allem vom tiefer gelegenen Ort Obermaubach aus, aber auch bis weit vom Rurtal aus würden diese immerhin noch etwa 170 Meter hoch über den Wald heraus ragenden WEAn eine nicht mehr erträgliche Horizontverschmutzung bedeuten und zu einem verwirrenden Maßstabsverlust in der Landschaft und zur Zerstörung vertrauter Landschaftsstrukturen führen. Die Rotorbewegungen würden die Sichtbeziehungen in der Landschaft erheblich beeinträchtigen und den Verlust der landschaftlichen Stille bedeuten. Auch würde die Nachtlandschaft durch die flashlight artige Befeuerung der Anlagen gestört. Damit wird die Schwelle zur Verunstaltung überschritten (BVerwG, Urt. vom 18.03.2003-4 B 7,03) OVG Münster, Urt. v. 18.11.2004 - Az 7 A 3329/01 Eine Verunstaltung ist zu bejahen, wenn in einer Mittelgebirgslandschaft an exponierter Stelle zu errichtende Windenergieanlagen unmittelbar in das Blickfeld einer bislang unbeeinträchtigten Fernsicht treten und durch ihre Rotoren optisch eine Unruhe stiften würden, die diesem Bild fremd ist und seine ästhetisch wertvolle Einzigartigkeit massiv beeinträchtigt. Technische Probleme (durch das Einfügen der Bilder) mit dem widerspenstigen Textprogramm in Verbindung mit meinem persönlichen Engagement und dem Termindruck durch die Auslegefrist zwingen mich dazu, das Schreiben an dieser Stelle abzubrechen. Ich behalte mir ausdrücklich eine Ergänzung vor. 38.21 Heute ist für mich die offizielle Niederschrift der 40. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald am 17.06.2014 per Internet zugänglich gemacht worden. Also kann ich auch erst heute daraus zitieren: Die einleitenden Worte werden zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Auf Seite 4 steht: 169/203 "Für die CDU-Fraktion gibt Ratsmitglied Odoj folgende Stellungnahme ab: Die CDU-Fraktion ist gegen die Ausweisung des Areals am Rennweg für Windkraftanlagen. Zur Begründung werden der Erhalt unzerschnittener Räume, der Schutz des Biotopverbundes, der Erhalt zusammenhängender Waldflächen, die Bedeutung von Naherholung, Tourismus und des Artenschutzes, die Beachtung der Flugsicherung und der Erhalt des Landschaftsbildes angeführt." Ende des Zitats. Ich möchte daher mein Schreiben vom 8.6.2014 um folgende Bedenken/Anregungen ergänzen: 38.22 (21) Die in dem obigen Zitat angeführten Gründe, insbesondere "Erhalt des Landschaftsbildes" kann man auf die geplante Konzentrationszone Ochsenauel ebenso gut anwenden. Da stellt sich die Frage, warum nicht auch die Konzentrationszone Ochsenauel fallengelassen wurde, denn die Störung des Landschaftsbildes durch die geplanten WEAn ist am Ochsenauel mindestens ebenso intensiv wie am Rennweg. Allerdings weniger aus der Sicht der Hürtgenwalder Bürger als vor allem aus der Sicht der Obermaubacher Bürger (und deren Ferien- oder Tagesgäste). Sollte hier wieder dieselbe Ungleichbehandlung stattgefunden haben, die ich in meinem ersten Schreiben vom 8.6.2014 schon feststellen musste? Gerade für den im Talliegenden Ort Obermaubach ist die Zerstörung des Landschaftsbildes besonders intensiv, wenn die geplanten WEAn fast doppelt so hoch in den Himmel ragen, wie der Mausauel ist auf der anderen Seite des Stausees. Beweis: Höhe Stausee: 165 m NHN. Höhe Mausauel 388 m NHN, also 233m höher. Höhe WEA3: 567 m (Quelle: "Windenergieplanung in Hürtgenwald", IEH GmbH vom 13.5.2014), also 402 m höher als der Stausee. Die Bewertung des Landschaftsbildes wurde in die Abwägung eingestellt. Die Fläche A hat aus Sicht der Gemeinde eine besondere Bedeutung, da diese den Ortseingang nach Hürtgenwald darstellt. Die Fläche A liegt in einem größeren unzerschnittenen Raum als die Fläche H. Bedenken der Flugsicherung gegen die Fläche H liegen nicht vor. Diese Abwägung darf die Gemeine Treffen. Rechtsnormen werden hierdurch nicht verletzt. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. Nach Planänderung werden die Anlagen eine Höhe von 570 m ü NN nicht überschreiten. Wenn man dann noch bedenkt, dass Herr Buch als Bürgermeister in der Ratssitzung am 17.6.14 sich die Berechnungen der "Präsentation Wertschöpfung Ochsenauel" zu eigen machte ("1,5 Mio € Erlös für HW"), die mit größter Selbstverständlichkeit von 199,5 Meter Höhe der WEAn ausgeht, dann ist das gelinde gesagt: unsensibel gegenüber uns Obermaubacher Bürgern! 38.23 (22) Auch der Schattenwurf der rotierenden WEA-Flügel würde am Nachmittag die Einwohner von Obermaubach treffen und nicht die Einwohner von Hürtgenwald. Vgl. 38.1 Der Rat schließt sich der Stellungnah me der 170/203 Verwaltung an. 38.24 (23) Auf Seite 5 des heute veröffentlichten Protokolls der Ratssitzung vom 17.6.14 steht weiterhin die Äußerung des Planers selbst, Herrn von der Heide. Zitat: "Wichtig sei hier, dass eine Veränderung der Kriterien zum Ausschluss der Fläche A auch die anderen Flächen beeinflussen könnten." Dieser Argumentation möchte ich mich hier ausdrücklich anschließen und den Ausschluss der Fläche Ochsenauel einfordern. Durch die Veränderung der einheitlichen Kriterien ist ein Ausschluss von Flächen erfolgt; die Geeignetheit der Fläche H hat sich jedoch nicht verändert. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 38.25 (24) Natürlich hätte auch ich als Zuhörer in der Ratssitzung am 17.6.14 gern eine Frage gestellt. Aber in der Sitzungsvorlage steht unter TOP 1 ausdrücklich "Fragestunde der Einwohner der Gemeinde Hürtgenwald". Ich unterstelle jetzt, dass es sich nicht auch da um einen "redaktionellen Fehler" (Zitat aus den Sitzungsunterlagen) handelt, sondern dass der Rat selbst genau diese Formulierung gewählt hat. Ich betrachte diese Tatsache als einen weiteren Beweis dafür, dass auch der Rat die besondere Betroffenheit von mir als Obermaubacher Bürger nicht ausreichend berücksichtigt. Hier wird das Planungsrecht der Kommune rechtswidrig ausgeübt. Ich gehe davon aus, dass diese Tatsache der Aufsichtsbehörde nicht verborgen bleibt. Gemäß § 48 Abs. 1 Satz 3 der Gemeindeordnung NRW ist geregelt, dass nur Einwohner (im Gegensatz zu der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB) ein Fragerecht haben. Für Einwohner anderer Gemeinden gilt dies nicht. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 38.26 (25) Inzwischen kann ich weitere Zeugen benennen, die (mindestens) einen Milan am Rand des Ochsenauel bei der Futtersuche beobachtet haben. Darunter sind auch zwei Feriengäste, die bezeugen können, zwei Milane gleichzeitig über der Freifläche unterhalb des Ochsenauel beobachtet zu haben. Diese Freifläche liegt mit Sicherheit innerhalb des "Radius des Untersuchungsgebietes um die geplante WEA für vertiefende Prüfung (ASP, Stufe II)", wie er vorgesehen ist in dem Leitfaden "Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen" des Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) und des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) in Nordrhein- Westfalen. Dort sind in Anhang 2 für den Rotmilan 1000 m vorgeschrieben. Vgl. 3.16 Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 38.27 Zusammenfassung: Die Bedenken werden wie oben beschrieben abgewogen. Die Der Rat schließt sich 171/203 Gegen die Ausweisung der Ochsenauel als Konzentrationszone habe ich grundsätzliche "harte" ökologische Bedenken. Fläche H bleibt in der 9. Änderung berücksichtigt. der Stellungnah me der Verwaltung an. Als Einwohner von Obermaubach (dem Filetstück von Kreuzau) und als unmittelbarer Grundstücksnachbar zur Gemeinde Hürtgenwald bin ich unmittelbar betroffen. Als Anregung für den Hürtgenwalder Gemeinderat empfehle ich einen (ggf. gemeinsamen) Lokaltermin an der Staumauer von Obermaubach. Von dort ist leicht zu erkennen: insbesondere WEA3 würde in die Landschaft passen wie die Faust aufs Auge. PS: Leider war es nicht möglich, dieses Schreiben eher zu verfassen, da ich die Veröffentlichung des Sitzungsprotokolls der Ratssitzung vom 17.6.14 im Internet abwarten musste. 39 mit Schreiben vom 22.10.2013 zum Peterberg Die Abstände zu den Siedlungsbereichen sowie zu den Einzelhöfen sind in Hürtgenwald, wie es erforderlich ist, gleich für alle lagen im Stadtgebiet. In der Standortuntersuchung sollen diejenigen Flächen ausgeschlossen werden, die definitiv nicht für die Windkraft in Frage kommen. Um somit nicht Flächen auszuschließen, die auf Grund der Topografie günstige Verhältnisse zum nächsten Wohnhaus darstellen, wurden relativ geringe Abstände angesetzt. Mit der Aussage ist demnach nicht die spezielle Fläche am Peterberg gemeint. Eine Überprüfung der Abstände erfolgt im Rahmen Standortfestsetzungen des nachfolgenden Bebauungsplanes. Die Stellungnah me wird zur Kenntnis genommen. der 172/203 39a vom 12.06.2014 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürlgenwald zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen: hier: Erneute Offenlage gem. § 4a Abs. 3 BauGB Im Rahmen des Offenlegungsverfahrens für den o. a. Vorgang äußere ich die nachfolgenden Anregungen und Bedenken: Vgl. 39 Die Stellungnah me wird zur Kenntnis genommen. Der vorgesehene Abstand der Konzentrationszone "Peterberg" zu den Gebäuden auf der Wollseifener Straße und Am Peterberg beträgt in den vorliegenden Plandarstellungen 350 m. Der Planersteller schreibt hierzu selbst in der Standortuntersuchung, 3. Ergänzung, Potenzielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen...., Seite 22 I 23: Die "Potentialstudie Erneuerbare Energien NRW, Teil 1-Windenergie" des LANUV NRW empfiehlt zum Wohnen im Aussenbereich einen Abstand von 450 m." "Dieser Abstand bleibt hinter den von LANUV empfohlenen Mindestabständen, die nach immisionsrechtlichen Aspekten gewählt werden sollten, auf Grund der schwierigen Topographie zurück." Diese Begründung zur Reduktion der Mindestabstände ist nicht nachvollziehbar und nicht statthaft, da hier schwierige topografische Verhältnisse zwischen der "Konzentrationszone Peterberg" und der 173/203 Wollseifener Straße und der Straße Am Peterberg nicht gegeben sind. Bei der Bebauung der Wollseifener Straße und auch von Raffelsbrand handelt es sich nicht um Einzelgehöfte, sondern um eine Siedlung. Bereits in der Gründungsurkunde der Hürtgenwaldsiedlungen vom 25.10.1953 wird die Ansiedlung als Siedlung bezeichnet. Für Siedlungen gelten aber erheblich größere Mindestabstände als 350 m. Weiterhin hat sich im Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" auch Raffelsbrand in der Vergangenheit beteiligt und nimmt auch 2014 am Wettbewerb teil. Die Beteiligungen erfolgten/erfolgen als ein Dorf der Gemeinde Hürtgenwald. Der Wettbewerb wird mit Kenntnis der Gemeinde durchgeführt. Für Dörfer gelten ebenfalls erheblich größere Mindestabstände als 350 m. Ich bitte die geplanten Mindestabstände von 350m auf die korrekt erforderlichen Mindestabstände zu vergrößern und in weiteren Planungsfortgang zu berücksichtigen. 40 Schreiben mit 711 Unterzeichnern vom 23.10.2013 zum Rennweg Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Stellungnah me wird zur Kenntnis genommen. 174/203 41 Ähnlich lautende Schreiben mit mehreren Unterzeichner, hier zusammengefasst: Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Stellungnah me wird zur Kenntnis genommen. Die Untersuchungen zu Immissionsschutz und Landschaftsbild wurden auf das nachfolgende Verfahren ab geschichtet. Die Stellungnah me wird zur Kenntnis genommen. eine Konzentrationszone am Rennweg mitten im landschaftsgeschützen Wald lehnen wir ab, weil - Naturschutzgebiete gefährdet werden 42 Weitere Unterschriftenliste zum Brandenberg Mit der ULB wurde abgestimmt, dass die bereits erfolgten Untersuchungen ausreichend sind, um ein fehlen genereller Beeinträchtigungen auf der Ebene des FNPs festzustellen. Weitere Untersuchungen, auch zum erforderlichen Monitoring, werden im Bebauungsplanverfahren oder im Genehmigungsverfahren erfolgen. Derzeit laufen hierzu die erforderlichen Erhebungen, mit Ergebnissen ist im September zu rechnen. Die neue Erhebungsmethode entspricht dem inzwischen vorliegenden Leitfaden „Windenergie und Artenschutz“ (vgl. auch 3.16) 175/203 43 Die Politischen Parteien Brandenburg vom 05.06.2014 zu Brandenberg Im Ortsteil Brandenberg beschäftigt sich die Bevölkerung kontrovers mit der oben genannten OffenIage. Um eine Beurteilung und Abwägung der Bedenken der Bevölkerung vornehmen zu können, bitten wir Sie um eine belastbare Aussage über den wirtschaftlichen Nutzen der geplanten Windkraftanlagen Ochsenauel. Bei den vorgebrachten Fragen handelt es sich nicht um städtebauliche Belange, die der Abwägung unterliegen. Die Stellungnah me wird zur Kenntnis genommen. Der Umweltbericht liegt vor. Es existiert ein Umweltbericht für alle auszuweisenden Zonen zusammen. Die Stellungnah me wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der nachfolgenden Bebauungspläne werden detaillierte Schallgutachten den Unterlagen beigelegt, die sich auch sofern erforderlich mit dem Thema Infraschall auseinandersetzen. Die Stellungnah me wird zur Kenntnis genommen. Beziffert wird unbestätigt eine Gemeindeeinnahme in Höhe von 30.000,00€ pro Jahr pro Windrad. Gerne wollen wir interessierte Anwohner über den Zielkonflikt Wirtschaftlichkeit/Natur und Belastung für den Bürger informieren. Wir erwarten Ihre Stellungnahme bis 15.06.2014. Sollte eine Aussage Ihrerseits bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen, weisen wir schon jetzt darauf hin, die geplante 9. Änderung des Flächennutzungsplans nicht zu unterstützen! vom 05.06.2014 zu Brandenberg 44 44.1 Gegen die Ausweisung der Konzentrationsfläche Ochsenauel und der dort vorgesehenen Errichtung von drei WKA neuer technischer Generation erheben wir wesentliche Einwendungen. Zunächst ist festzustellen, dass ein Umweltbericht zur Konzentrationszone „Ochsenauel" fehlt und damit ein Verfahrens- und Rechtsfehler vorliegt. Des Weiteren Gründen sich die Einwendungen auf dreihauptsächliche Sachkriterien: 1. Zu geringer Abstand zur Wohnbebauung 2. Wertverlust unserer Immobilien 3. Schutz der Landschaft 44.2 Zu 1. Der Abstand des Konzentrationsgebietes und der vorgesehene Standort der drei WKA, insbesondere der WKA 3, beträgt in direkter Falllinie ca. 850 m zu unserem Wohnhaus und unserem Ferienhaus und damit auch zu dem oberen Wohngebiet der Ortslage Obermaubach. Gemäß gängiger Rechtsprechung liegen Infraschallauswirkungen 176/203 Durch die WKA's wird Schall und Infraschall erzeugt und emittiert. Dies kann zu gesundheitlichen Schäden führen, was allgemein anerkannt ist. Insofern hat der Gesetzgeber die Errichtung von WKA mit einer Höhe von über 50 m nach dem BlmSchG genehmigungspflichtig gemacht. Weiterhin wird bei der Beurteilung die DIN 45680 herangezogen. Beide Regelwerke legen die Gerichte ihren Entscheidungen zu Grunde. Die gerichtliche Verwertbarkeit endet jedoch dann, wenn ein atypischer Sachverhalt vorliegt. Dies ist bei WKA's der jüngeren Generation der Fall, die immissionsstärker sind, und eine Gesamthöhe bis zu 240 m erreichen können. Zu denen zählen auch die im Ochsenauel vorgesehenen WKA. Hinzu kommt, dass diese WKA auf eine Hügelkette von ca. 340 m Höhe errichtet werden sollen und damit eine Gesamthöhe von ca.580 m erreichen, was insbesondere unsere Immobilien und die Wohnlage Obermaubach insgesamt belastet. Der erzeugte Schall und Infraschall trifft in einer Schräglage auf unsere Häuser und führt zu einer Verdichtung der Schallwellen und somit zu einer Intensivierung des Schalldruckes. Das ist umso beunruhigender, da es keinen wirksamen Schutz gegen Infraschall gibt. ln einer neueren Studie („Der unhörbare Lärm von WKA", Bundesanstalt für Geowissenschaften) haben die Autoren noch Infraschall in 12 km Entfernung nachgewiesen. von WEA unterhalb der Wahrnehmungsschwelle, so dass diese keine schädlichen Umweltauswirkungen darstellen. (z.B. OVG Münster vom 18.11.2002; VGH Mannheim vom 12.10.2012) Medizinische Fachleute fordern daher einen Mindestabstand von 2 km zu einer WKA und eine Abstandskorrelation mit der Bauhöhe derartiger Anlagen. Diesen Abstand fordern auch wir, um weitere gesundheitliche Belastungen zu vermeiden, da meine Frau bereits erkrankt ist (50 % Schwerbehinderung). Weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge der Errichtung der WKA müssen ausgeschlossen werden. Ein Ermittlungsdefizit ist gegeben, weil ein derart technisches Gutachten speziell zur Lärmemission nicht vorliegt, womit die Auswirkungen auf ein gesundes leben durch Schall jeder Art im Zusammenhang mit dem Betrieb von WKA untersucht worden sind, und Schutzmaßnahmen empfohlen werden. 44.3 Zu 2. WKA führen in aller Regel zu einer Wertminderung der, in mehrfacher Hinsicht, bedrängten Immobilie. Die Universität Frankfurt hat den Einfluss von WKA auf den Verkehrswert von bebauten Wohngrundstücken untersucht und kommt zu dem Ergebnis, dass derartige Immobilien schwer verkäuflich werden, wenn in der Nähe ein Vgl. 38.16 Die Stellungnah me wird zur Kenntnis genommen. 177/203 Windrad steht (Prof. Jürgen Hasse). Die Wertminderung speist sich aus verschiedenen Quellen wie Schattenwurf, hörbarer Lärm, Infraschall, stark verändertes Landschaftsbild und Bewegungssuggestion der Rotoren. Der Wertverlust trifft den einzelnen Eigentümer aber auch die Volkswirtschaft. Die Situation ist umso peinlicher, da der Staat Windkraft subventioniert, die Gewinne hieraus einigen Investoren zufließen, die Kosten und weiteren Nachteile die Allgemeinheit (= die Summe der vielen Betroffenen und Strompreiszahler) trifft. Dass Kommunen sich an diesem inakzeptablen Handeln (Stromgewinnung ist nicht Ziel des Handelns, sondern Profit) beteiligen, ist nicht hinnehmbar. Dies insbesondere im vorliegenden konkreten Fall in dem im Wesentlichen wir und die Bürger der Nachbargemeinde Obermaubach die Belastungen und Nachteile zu ertragen haben und der Profit anderenorts abgeschöpft wird. Es sei in diesem Zusammenhang an eine goldene Regel der Handlungsphilosophie erinnert: Was Du nicht willst, das Dir man tu, das füg auch keinem anderem zu! 44.4 Zu 3. Vgl. 3.4; 38.20 Wenn ein Vorhaben, wie z. B. dieses, die natürliche Eigenart der Landschaft oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet, so stehen dem öffentliche Belange entgegen. Hierzu sind entsprechende Urteile ergangen. Durch den Bau der geplanten WKA Ochsenauel in das geschlossene Waldgebiet wird die natürliche Eigenart der Landschaft, die Ästhetik und der stille Erholungswert grob fahrlässig beeinträchtigt und das Landschaftsbild grob unangemessen, insbesondere aus der Draufsicht von Obermaubach aus, verunstaltet. Damit Hegt ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtsnahme vor, der unsererseits ausdrücklich festgestellt wird. Eine Vorschädigung dieses geplanten Konzentrationsgebietes liegt nicht vor. Es wird durch den Bau der WKA erst funktionalentwertet. Mit dieser Maßnahme handelt die Gemeinde entgegen den Vorgaben des Landesentwicklungplanes NRW, des Regionalplanes und des Windenergieerlasses NRW, da vorhandene Zonen im Offenland existieren und Eingriffe in den Wald grundsätzlich damit ausgeschlossen sind. Die alternative Verfügbarkelt von Offenlandflächen und deren Einbeziehung in die Planung von Konzentrationsflächen wurde nicht untersucht bzw. läßt sich nicht aus den Unterlagen herleiten. Im übrigen sieht die Iandesplanerische Vorgabe die unbedingt notwendige Inanspruchnahme von Waldflächen Die Stellungnah me wird zur Kenntnis genommen. Zum Offenland vgl. 1.2; 3.4; 29.7 178/203 nur im Umfang bis zu 2% des Gemeindegebietes vor; dieses Limit wird überschritten. Ein Betrachter aus der Ortslage Obermaubch, ggf.Standort "Auf dem Blaßbusch", wie wir, wird Windräder im Ochsenauel als Verunstaltung ansehen und aus ästhetischer Sicht als grob unangemessen empfinden. Dies trifft auch auf Betrachter zu, die nicht ausdrücklich künstlerisch oder philosophisch geschult sind. Insofern werden wir unangemessen belastet. Da die Windräder sehr hoch positioniert werden (Fundamentniveau ca.340m zzgl. Windrad bis ca. 200 m ergibt ca. 500- 550 m ü. NN), und damit von unserem Wohnstandort und allen anderen Wohngebieten Obermaubachs zu sehen sein werden,müssen sie als bedrohend und bedrückend qualifiziert werden. Es entsteht eine erhebliche optische Bedrängung, die von den Drehbewegungen der riesigen Rotorblätter ausgeht. Das VG Koblenz hat am 8. Januar den Bau einer WKA abgelehnt mit der Begründung, dass die WKA, die auf einer Anhöhe gebaut werden sollte massiv zu den topographischen Verhältnissen in Erscheinung trete. Eine Nutzung von Balkon und Terrasse, die als Erholungszonen dienen, wird durch die Drehbewegung des quasi über dem Gebiet thronenden Windrades ausgeschlossen werden (1K 565/0S.KO), so auch hier. Unsere Terrassen befinden sich in direkter Sicht auf die künftigen WKA und sind damit hinsichtlich ihres Ruhe- und Erholungswertes sinnlos. Ebenso wertlos werden die Wald- und Feuchtgebiete um den Rinnebach, für uns unmittelbar erreichbares Naherholungsgebeit. Hinzu kommt, dass für die Aufstellung 1ha Wald je WKA geopfert werden muss und immerhin 3500 Tonnen Beton je Anlage verbaut werden, der nie mehr auch bei späterer Demontage der Anlage entsorgt werden wird. Insofern ist die Zerstörung der Natur dauerhaft. Außerdem ist die Gefährdung der Vogelwelt zu befürchten. Die Ackerflächen am Grenzverlauf auf Obermaubacher Seite werden insbesondere im Herbst von großen Vogelvölkern (Zugvögel) tagelang frequentiert und die geplanten WKA's liegen in der Zugroute dieser Vögel. Hinzu kommen die auf dem Stausee überwinternden und nistenden Vögel,die auch vorzugsweise dieses Gebiet bestreichen. Des weiteren sind viele Raubvögel in diesem Gebiet beobachtet worden, die die Thermik der Hügel und des dunklen Waldes nutzen. Zu nennen sind, beobachtet und fotografiert von uns, Bussard, Turmfalke, Sperber, Milan. Hinzu kommen verschiedene Spechtarten (großer und kleiner Buntspecht, Grünspecht) sowie in einer Dachspalte unseres Hauses Die Belange des Artenschutzes, auch der Zugvögel, werden in der ASP abgeprüft. Vgl. auch 3.16 179/203 nistende Fledermäuse. 44.5 Fazit Für den Fall der Errichtung von Windkraftanlagen im Konzentrationsgebiet „Ochsenauel" wird unser Lebens- und Wohnwert i. S. der aufgelisteten Einwendungen beschwert, behindert und eingeschränkt; hinsichtlich unserer Immobilien wird in unsere Eigentumsrechte unzulässig eingegriffen, weil ein Wertverlust eintreten wird und Umsatzeinbußen beim Betrieb unseres Ferienhauses zu verzeichnen sein werden. Auf die Erlöse aus der Vermietung des Ferienhauses sind wir angewiesen, um primär die lnvestionskosten und Betriebskosten decken zu können. Insoweit machen wir vorsorglich bereits heute Schadensersatzansprüche gelten, die ggf. auch gerichtlich verfolgt werden. Die aufgelisteten Einwendungen legen, unabhängig von ihren rechtlichen Bedenken gegen die Ausweisung des Konzentrationsgebietes Ochsenauel dar, dass die Verfolgung dieser Maßnahmen auch moralisch zweifelhaft ist, werden doch die Folgen im wesentlich auf die Bürger der Nachbargemeinde Obermaubach und damit auch auf uns, abgewälzt, obgleich die Gemeinde Hürtgenwald (eine große Flächengemeinde mit ausreichenden Offenflächen) diese Vorhaben anderenorts ebenso verwirklichen könnte. Mit der Errichtung von weiteren WKA's verfolgt die Gemeinde Hürtgenwald weniger die Erzeugung umweltfreundlichen Stromes, sondern vielmehr egozentrisch profitorientierte Ziele, die mit einem christlich motivierten naturbewahrendem Weltbild so nicht in Einklang zu bringen sind. Insbesondere ist zu rügen, dass die Profite zu Lasten völlig Unbeteiligter erwirtschaftet werden sollen. Sofern das Profitstreben der Gemeinde dennoch ein wesentliches Ziel bleiben soll, sollten die WKA's beiden vorhandenen Flächenressourcen der Gemeinde Hürtgenwald anderenorts positioniert werden und die erwähnten Belastungen für uns und anderer Bürger Obermaubachs sowie eine Schädigung des Fremdenverkehrsaufkommens ausgeschlossen werden. Vgl. 38.16; Die Stellungnah me wird zur Kenntnis genommen. Die finale Abwägungsentscheidung über die Ausweisung von Flächen obliegt dem Rat der Gemeinde. Alternative, gleich geeignete Flächen liegen nach der Standortuntersuchung, die eine Abwägungsempfehlung darstellt, nicht vor. Wir beantragen von der Ausweisung der Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen Ochsenauel" abzusehen. 180/203 vom 11.06.2014 45 Hiermit reiche ich meine persönlichen Bedenken gegen die 9. Änderung des FNP, insbesondere die Ausweisung des Ochsenauels als Konzentrationsfläche fiir Windkraftanlagen, ein. Begründung: 1. Durch den Bau der Anlagen werde ich persönlich geschädigt, weil sie mein Wohnumfeld in unzumutbarer Weise verschlechtem durch Infraschall, Blinklicht nachts, bedrohlicher Anblick in riesiger Höhe wegen Topographie. 2. Der Ochsenauelist für uns Erholung und Entspannung. Unsere Wanderungen führen uns wöchentlich mehrmals durch dieses Gebiet. 3. Obermaubach als Ort wird geschädigt, weil das gesamte Landschaftsbild verdorben ist. 4. Leid tragend sind wir Einwohner von Obermaubach, die finanziellen Vorteile haben die Einwohner von Hürtgenwald. 5. Die Natur wird erheblich geschädigt; der Erholungswert in diesem Gebiet wird reduziert. Die Stellungnah me wird zur Kenntnis genommen. Zum Immobilienwert vgl. 38.16 Zum Infraschall vgl. 44.2 Die Möglichkeit, Wanderungen in dem Gebiet zu unternehmen, wird nicht genommen. Zum Landschaftsbild vgl. 38.20 Die finanziellen Auswirkungen sind nicht als städtebaulicher, abwägungsrelevanter Belang zu werten. Zum Erholungswert vgl. 2; 38.20 Die artenschutzrechtlichen Belange Artenschutzprüfung abgearbeitet. wurden in der 6. Insbesondere die Vogelwelt, aber auch andere Tiere, werden unter den riesigen Rotoren zu leiden haben. So halten sich insbesondere Bussarde, Habichte und Rotmilane im Bereich des Ochsenauels auf. Ich bitte Sie daher, Ihr Vorhaben noch einmal zu überdenken. 46 vom 12.06.2014 Nach Einsicht in die Unterlagen zur geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes möchte ich von meinem Recht Gebrauch machen und gegen die vorgesehene Änderung im Bereich Raffelsbrand /Peterberg Einspruch einlegen. Durch die geplanten Windkraftanlagen befürchte ich erhebliche Belastung durch Geräusch /Schall und Schattenwurf. Vgl. 38.1 Die Stellungnah me wird zur Kenntnis genommen. Die Mehrzahl der WKA umsäumt in der jetzigen geplanten Form unmittelbar meinen landwirtschaftlichen Betrieb. Betroffen ist in erster Linie meine Hofstelle aber auch ein großer Teil der von mir 181/203 bewirtschafteten Flächen die überwiegend durch die Beweidung von Milchkühen und Rindern genutzt werden. Durch die sich stark verändernde Wetterlage haben wir es immer mehr mit Wetterlagen aus Süd-südwestlicher und westlicher Richtung zu tun was mit Sicherheit zu starken Lärmbelästigungen für Mensch und Tier führen wird, sollten die Abstände der Windkraftanlagen nicht den sonst üblichen Abständen bei Wohnbebauung entsprechen. Ich bitte Sie, diese Einwände mit zu berücksichtigen. 47 47.1 vom 12.06.2014 (Fläche H – Brandenberg) Es gelten gemäß Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen: 8.1.1 Vorbeugender Immissionsschutz in der Planung Hier ist keine vorbeugende Planung zu erkennen. Eine Schallimmissionsprognose gern. Erlass ist bisher nicht durchgeführt worden. Insbesondere ist bisher keine Gesamtbetrachtung der bereits bestehenden Anlagen und der zusätzlich geplanten Anlagen vorgenommen worden. Vgl. 38.1 Allein aufgrund der Flächenausweisung im Flächennutzungsplan ist keine abschließende Schallprognose möglich, da diese von der Anlagenzahl, den Anlagenstandorten und den Anlagentypen abgehängt. Die bestehenden Abnlagen werden als Vorbelastung berücksichtigt. Die Stellungnah me wird zur Kenntnis genommen. Gemäß Erlass ist eine akustische Planung, welche die Hauptwindrichtung berücksichtigt, durchzuführen (vergl. 5.2.2.3). Hier wird die Planung in das Bebauungsplanverfahren verschoben, wobei die Konzentrationsflächen bereits ausgewiesen werden sollen, ohne die Einhaltung der entsprechenden TA abzuwarten. Wir vermuten, dass in diesem Fall bereits Tatsachen geschaffen werden, welche dann im weiteren Verfahren als nebensächlich abgetan werden. Dazu ist Brandenberg bereits durch die drei bestehenden Anlagen vorbelastet! 47.2 Unverständlich ist auch, dass den Einwohnern der Orteile Gey /Großhau ein Abstand von 1300m zugestanden wird, für Brandenberg aber nur etwa 800m geplant sind! Die Abstandswerte werden pauschal angesetzt, nicht einzelfallbezogen. Der Abstand der Siedlungen zur nicht mehr verfolgten Fläche A war aufgrund andere Ausschussbereiche größer. Die Stellungnah me wird zur Kenntnis genommen. 47.3 5.2.2.2 Verunstaltung durch Bau an exponierter Stelle Aufgrund des menschlichen Blickwinkels vom Boden aus werden die Anlagen nicht vollständig sichtbar sein. Von einer Verdeckung aus jedem möglichen Blickwinkel ist nicht die Rede. Die Stellungnah me wird zur Kenntnis Ein Windkraftanlagenbau in dieser Konzentrationszone mit einer angenommen Höhe von ca. 200m zerstört das Landschaftsbild der aufsteigenden Eifelhöhen und beeinträchtigt die Fernsicht erheblich. 182/203 Dies lässt sich durch Bäume wohl kaum "verstecken" (Vorschlag des Planungsbüros - oder war das ein Scherz?). 47.4 8.2.2.1Artenschutz Wir bezweifeln die Neutralität des beauftragten Gutachterbüros (Büro für Ökologie und Landschaftsplanung,Stolberg). Das Gutachten erscheint uns in vielen Fällen zu sehr am Interesse der Gemeinde ausgerichtet und nicht dem Natur- und Artenschutz verpflichtet. Die erneute Offenlage erfordert zwingend auch ein neues Gutachten, das bisherige berücksichtigt die Gefährdung der gesicherten Vorkommen von etlichen Fledermausarten und dem Rotmilan nicht ausreichend. genommen. Vgl. 3.16; Die Stellungnah me wird zur Kenntnis genommen. Die Empfehlungen des Gutachters zum Artenschutz nehmen wir zur Kenntnis. Wir bezweifeln bereits heute, bei umfänglicher Umsetzung der Empfehlungen (Auflagen beim Bau/ Abstellmaßnahmen im Betrieb) WEA's in dieser Größenordnung betriebswirtschaftlich zu betreiben sind. Wir befürchten von daher, dass den Empfehlungen später in keiner/geringer Weise nachgekommen wird! Bereits bei den bestehenden Windrädern wird bei Kranichflug keinerlei Rücksicht auf die Zugvögel genommen, selbst bei Nebel bleiben die Räder unverändert in Betrieb (eigene Beobachtungen im Herbst). Dass diese Windräder repowered wurden ohne entsprechend erweitertes Gutachten und ohne die Bürger überhaupt darüber ausreichend zu informieren ist im Übrigen ein verantwortungsloser Umgang mit unserer Natur und den hier lebenden Menschen. Die Auswirkungen und die Lautstärke der Windräder haben durch die Erhöhung erheblich zugenommen. Wo ist hier das entsprechende Artenschutz- und Lärmimmissionsgutachten? ln den Frühjahrs- und Sommermonaten sehen wir den "Roten Milan" fast täglich (war der Gutachter vielleicht in der falschen Jahreszeit unterwegs?). Das Planungsgebiet liegt eindeutig im Nahrungskorridor des Milans, dies findet aber im Gutachten kaum Beachtung! Auch die eigenen und die von anderen Brandenberger Bürgern gemachten Beobachtungen in diesem Frühjahr zeigen, dass sich mindestens ein Rotmilanpärchen regelmäßig und sehr häufig im Bereich der bestehenden Windräder aufhält. Dieses ist bereits stark durch die vorhandenen Windräder gefährdet, weitere Windräder bedeuten zwangsläufig weitere Risiken. 183/203 Wir würden es aus Gründen der Objektivität und der Genauigkeit sehr begrüßen, unabhängige, dem Naturschutz verpflichtete Gesellschaften (Nabu/BUND) an den erforderlichen Gutachten zu beteiligen. Außerdem: Bereits aus Gründen der Flugsicherung sind in der Zone Brandenberg nicht mehr als 3 Anlagen möglich. Hierzu wird auf das Bebauungsplanverfahren verwiesen. Weiterhin ist zu befürchten, dass nach Wegfall der Zone am Rennweg es nicht bei den drei geplanten Windrädern am Ochsenauel bleiben wird, sondern dass hier möglicherweise weitere Anlagen als Ausgleich für diesen Wegfall errichtet werden. Dies ist nicht nur für die hier lebenden Tierarten unzumutbar! 47.5 Der Freizeit- und Erholungswert dieses Gebietes wird seitens des Planungsbüros als wenig wertvoll eingeschätzt! Wer aber hier lebt und nicht nur einen Blick auf eine Karte wirft bzw. bestenfalls einen kurzen "Besuch“ macht weiß, dass dieses Gebiet mit seinem Artenreichtum und seinem gemischten Baumbestand eine wichtige Funktion der Menschen hier für das Erleben von Natur und das Erholen in der Natur besitzt. Der Freizeitwert der Gemeinde wird nicht verkannt. Dennoch muss auch einen Gemeinde mit hohem Freiraumpotential der Windkraft Flächen zur Verfügung stellen, um eine Verspargelung der Landschaft zu verhindern. Aufgrund des hohen Freiraumwertes sollen in Hürtgenwald verhältnismäßig wenige Flächen ausgewiesen werden. Die Stellungnah me wird zur Kenntnis genommen. Der Ort Brandenberg muss schon eine Reihe von Belastungen aushalten, sei es durch den Segelflugplatz, das Motocrossgelände oder auch durch die repowerten Windräder, man fragt sich, wann denn hier von Seiten der Gemeinde auch mal der Schutz der hier lebenden Bürger beginnt!? Es kann doch nicht sein, dass wie folgt argumentiert wird: "ln diesem Raum ist ja sowieso schon eine Belastung durch bereits vorhandene Windräder, da können wir ruhig noch mehr Anlagen hinstellen (sinngemäß wurde dass so von Planungsbüro geäußert). Und: Wer soll hier dem Planungsbüro noch glauben, dass es keinerlei alternative Freiflächen in Hürtgenwald gibt, die dafür besser in Frage kommen würden? Soll aus Hürtgenwald, mit der ausdrücklichen Betonung auf WALD, jetzt wirklich auf Betreiben der Gemeinde ein HürtgenWINDRADwald werden? Wir bitten unsere Stellungnahme im Genehmigungsverfahren zur berücksichtigen! 184/203 48 vom 12.06.2014 Bei der vorliegenden Standortanalyse sind nicht alle Kriterien zur Begutachtung ordnungsgemäß berücksichtigt worden. Z.B. Landschaftsschutzgebiete, Biotopverbund, Biotopschutz und vor allen Dingen die Eigenart und Schönheit eines großflächigen, weitgehend unzerschnittenen reliefreichen Waldgebietes. Der gültige rechtlich bindende LEP legt fest dass Waldgebiete nur dann in Anspruch genommen werden dürfen soweit außerhalb des Waldes Konzentrationszonen für Windkraftanlagen nicht realisierbar sind. Weiterhin wurde der Artenschutz nicht ordnungsgemäß berücksichtigt. Aufgrund dieser Mängel stellt die Standortanalyse keine rechtssichere Grundlage für die Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft mit Ausschlußwirkung dar. 49 Die von der Einwenderin genannten Belange stellen keine rechtlichen oder tatsächlichen Hemmnisse und somit keine harten Tabukriterien dar. Es obliegt der Gemeinde, diese Kriterien im Rahmen der weichen Tabukriterien zu berücksichtigen; dies ist nicht erfolgt. Die Stellungnah me wird zur Kenntnis genommen. Eine Planung außerhalb von Landschaftsschutzgebieten ist in Hürtgenwald nicht möglich, da nahezu der gesamte Außenbereich unter Schutz steht. Eine Zustimmung des Vorgehens durch die zuständige ULB liegt vor. Zur Wald vgl. 1.2; 3.4; 29.7 Zum Artenschutz vgl. 3.16; vom 13.06.2014 (Ochsenaul) Mit Sorge habe ich den Plan der Gemeinde zur Kenntnis genommen, im Bereich Ochsenauel eine Konzentrationszone für Windkraftanlagen mit einer Höhe von bis zu 200 Metern auszuweisen. Die Belange des Natur- und Artenschutzes sind in die Abwägung eingestellt. Im Rahmen einer Artenschutzuntersuchung wurden die Tierarten Kartiert sowie mögliche Auswirkungen ermittelt. Die Schäden für Flora und Fauna in diesem Waldgebiet werden erheblich sein. Ausgleichsmaßnahmen werden den jetzt hier lebenden Tieren und Menschen NICHTS von dem zurückgeben können, was die Verwaltung für ein paar Hunderttausend (?) Euro Einnahmen bereit ist, zu vernichten. Mit der ULB wurde abgestimmt, dass die bereits erfolgten Untersuchungen ausreichend sind, um ein Fehlen genereller Beeinträchtigungen auf der Ebene des FNPs festzustellen. Weitere Untersuchungen, auch zum erforderlichen Monitoring, werden im Bebauungsplanverfahren oder im Genehmigungsverfahren erfolgen. Derzeit laufen hierzu die erforderlichen Erhebungen, mit Ergebnissen ist im Herbst/Winter 2014 zu rechnen. Die neue Erhebungsmethode entspricht dem inzwischen vorliegenden Leitfaden „Windenergie und Artenschutz“ Ein maroder Haushalt darf nicht die Legitimation für eine derart krasse Verwüstung eines Landschaftsbildes mit erheblicher Fernwirkung sein. Hier ist Intelligenz gefragt, nicht der Schulterschluss mit einem zielbewussten Privatunternehmen, das vor Allem Gewinnmaximierung im Focus hat, und von Kommune zu Kommune zieht um Standorte für sein rücksichtsloses Geschäft zu generieren. Es wird Sie kaum interessieren (sollte es aber), warum ich vor 18 Jahren mein Haus in Kreuzau verkauft habe und nach Brandenberg gezogen bin. Mich hat fasziniert wie viel Natur es hier gibt. Die Stellungnah me wird zur Kenntnis genommen. Das Rote Blinklischt ist aus Gründen der Flugsicherung zwingend erforderlich und kann nicht in eine Abwägung zum Landschaftsbild gestellt werden Ich genieße, daß viele Fledermäuse abends an unseren Teichen jagen, 185/203 daß der Rotmilan uns mehrmals täglich besucht. Nun haben Sie für mich und meine Nachbarn vorgesehen, daß wir abends wegen mehrstufig rot beleuchteter, blinkender Industrietürme Rolläden herunterlassen sollen. Das kann nicht Ihr Ernst sein. Ich halte Ihnen zu Gute, daß Sie eventuell gar nicht wissen, wie der neue Anlagen-Typ im Dunkeln aussieht. Fahren Sie abends nach Echtz und schauen Sie es sich an. Die ASP wurde nach gängigen Erhebungsmethoden erstellt. Vgl. im weiteren oben. Der Hürtgenwald hat schon einmal traurige Berühmtheit erlangt. Zerstörung aus kommerziellen Gründen, angeordnet aus dem eigenen Rathaus, muss nun wirklich nicht sein. Ergänzungen zur ASP : Schade, daß Herr Fehr seine ASP ohne die Expertise der vor Ort lebenden Bevölkerung gemacht hat. Jagdpächter, Jagdaufseher, oder einfach an Natur Interessierte hätten ihm wertvolle Hinweise für seine Arbeit geben können. Denn manchmal ist man auch als Gutachter einfach zur falschen Zeit am falschen Ort. Beigefügt finden Sie eine Aufstellung meiner zufälligen RotmilanSichtungen . Im Gegensatz zur Schlussfolgerung von Herrn Fehr muss davon ausgegangen werden, daß der Rotmilan im Bereich des geplanten Windparks 1. sein angestammtes Jagdhabitat hat, und 2. ein Brutplatz in näherer Umgebung liegen muss. Vor Beginn meiner Aufzeichnungen habe ich mehrfach 2 Tiere gleichzeitig gesichtet. Auf Seite 26 der ASP kommt Herr Fehr zu dem Ergebnis "eine besondere Einflugschneise für Enten, Gänse und ............nicht festgestellt werden. Sowohl der bestehende als auch der nunmehr geplante Windpark liegen nicht auf diese Linie". Das ist absolut unzutreffend. Zur Übermachung der Auswirkungen auf Fledermäuse wird es Festsetzungen im Bebauungsplan geben, die auch Abschaltzeiten der Anlagen zur Flugzeit der Fledermäuse beinhalten. ln den Wintermonaten fliegen täglich zwischen 15 und 20 Gänse vormittags vom Staubecken Obermaubach über den Bereich des geplanten Windparks nach Westen in die Maisfelder zwischen Kleinhau und Hürtgen und nachmittags zurück. 186/203 Auf Seite 35 merkt Herr Fehr an, " im Rahmen des Repoweringvorhabens für den bestehenden Windpark im Offenland im Jahr 2012 eine Totfundsuche an 10 Terminen stattgefunden hat. Bei diesen Begehungen wurden keine toten Vögel oder Fledermäuse gefunden ......." Diese Stellungnahme steht in Widerspruch zur Aussage von Herrn Dr. Harbers (Haus Brand). Fledermäuse Durch den Arbeitskreis Fledermausschutz wurden auf unserem Grundstück durch kontinuierliche Aufzeichnung im Mai 2014 das tägliche Erscheinen verschiedener Fledermausarten dokumentiert. Darunter Mausohr und Abendsegler. Im ASP heißt es auf Seite 33 "im Mittel gehen Fachleute von einer Verlustrate von 12 Tieren pro Jahr und WEA aus. Je nachdem welche Arten zu welchen Zeiten hiervon betroffen sind, kann dies durchaus auch Auswirkungen auf eine Lokalpopulation haben" Im Fall Brandenberg ist also damit zu rechnen, dass bei insgesamt 6 WEA an der L11 pro Jahr im Mittel 72 Fledermäuse an betriebsbedingter Projektwirkung (Fachterminus s. Seite 32) zu Tode kommen werden. Im ungünstigen Fall können es laut Brinkmann bis zu 54 Tiere pro Anlage pro Jahr sein, das würde einem Jahresergebnis für betriebsbedingte Projektwirkung von mehr als 300 Tieren entsprechen. Ebenfalls werden, soweit erforderlich, Abschalteten für Kraniche festgelegt. Kraniche sind jedoch gemäß „Leitfaden Winderngie und Artenschutz“ nicht Kollisionsgefährdert, sondern umfliegen Windparks. Due ULB wurde im Planverfahren beteiligt und hat keine Bedenken geäußert. Vgl. weiter oben. Auf Seite 52, 8 wird festgestellt "der Bau und Betrieb der geplanten Windenergieanlagen im Bereich des Windparks Brandenberg erfordert Auflagen zum Schutz von Tierarten und zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände." Es ist zu bezweifeln, dass diese Auflagen in der Realität etwas bewirken werden. Der Betreiber stimmt den Auflagen zu und das war es dann. Wurden die bestehenden WA bisher doch kein einziges Mal bei schlechter Sicht und Hauptflugzeiten der Kraniche abgeschaltet. Ebenso setzt man sich bei den Abholzungsaktivitäten im Bereich Ochsenauel, die ja ganz sicher noch keine Baufeldfreimachung sind?????? darüber hinweg, dass solche Maßnahmen außerhalb der Brutzeit statt zu finden haben. Wurde die ULB um Genehmigung gebeten ?? Welche Begründung hätte 187/203 man anführen können ? Holzlieferverträge erfordern eine solche Eile nicht. Sehr geehrte Herr Buch, ich hoffe, dass Sie und Ihre Mitarbeiter ein paar Minuten innehalten können um zu reflektieren was sie da gerade tun und versuchen uns und dem Hürtgenwald anzutun. Vielleicht wird Ihnen das gewaltige Ausmaß der Veränderung, die Sie da anstoßen, in seiner Gesamtheit bewußt und Sie finden einen Weg zur Kurskorrektur. Unabhängig davon erhebe ich Einspruch gegen die Änderung des Flächennutzungs-Plans und fordere eine erneute sorgfältiger durchgeführte Artenschutzprüfung durch ein Institut, das die Firma REA nicht schon seit längerem begleitet. Rotmilan-Sichtungen 2014: Ort 1 Garten Hasenfeld 12 21.05. 9:50 und 16:30 22.05. 9:40 24.05. 9:45 und 17:00 26.05. 17:15 27.05. 9:40 und 17:15 28.05. 9:50 und 16:00 04.06. 15:45 05.06. 16:10 Ort 2 Dresbach 28.05. 19:30 Ort 3 Wald am Kierling 30.05. 16:50 188/203 Ort 4 Hügelstraße, Bereich Haus Nr. 22 30.05. 18:30 05.06. 10:00 2 Tiere 06.06. 13:00 1 Tier und 17:00 2Tiere Ort 5 Macherbach 26.05. 09:45 30.05. 15:45 05.06. 09:00 Ort 6 Freifläche westlich von Straße Hasenfeld 26.05. 10:15 189/203 Auf Seite 9 der Begründung heißt es "die Gemeinde Hürtgenwald als ländliche Gemeinde hat einen hohen Anteil an Freiflächen". Mit etwas mehr Kreativität lassen sich bestimmt Bereiche finden, für die kein Wald vernichtet werden muss. Vorgeschriebene Ausgleichsmaßnahmen sind für die Tiere und Menschen die jetzt hier leben keine wirkliche Alternative. 49a.2 Auf Seite 15, 3.3.2 findet sich zum Regionalplan die Feststellung "der Waldbereich wird von einem BSLE überlagert. Die angrenzenden BSN werden durch die Planung nicht überlagert". Hier ist festzuhalten, daß der BSN zwar nicht Oberlagert aber massiv beeinträchtigt werden würde. 49a.3 Auf Seite 17, 3.3.3 ist zu erfahren, daß "fast der gesamte Außenbereich als Landschaftsschutzgebiet geschützt ist und daher LSG in der Grobuntersuchung nicht als Ausschlusskriterium angesetzt wird. Die Eigenart der Landschaft sowie der im Landschaftsplan festgeschriebene Schutzzweck werden jedoch berücksichtigt". Der BSN stellt eine „Grobfestlegung“ des Schutzbereiches im regionalplan dar. Dort, wo BSN durch die Landschaftspläne als NSG konkretisiert wurde, werden weitere Schutzabstände eingehalten. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. Die Festsetzungen der Landschaftspläne werden hinsichtlich der Auswirkungen der WEA auf diese im Umweltbericht und in der Standortuntersuchung eingestellt. Die ULB als zuständige Behörde hat der Inanspruchnahme dieser Flächen für die Windkraft zugestimmt. Vgl. auch 3.14 Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. Für das Repowering wurde eine Genehmigung durch den Kreis Düren erteilt. Dieser führt im Rahmen der Genehmigungserteilung Beteiligungen durch. Auf dieses Verfahren hat die Gemeinde Hürtgenwald keinen Einfliß. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. Aufgrund des menschlichen Blickwinkels vom Boden aus werden die Anlagen nicht vollständig sichtbar sein. Von einer Verdeckung aus jedem möglichen Blickwinkel ist nicht die Rede. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung Zu dieser erstaunlichen Äußerung möchten wir wirklich erfahren, wie das bei einem solch massiven Eingriff in die Landschaft konkret umgesetzt werden kann. 49a.4 Seite 22, 3.4.1 klärt darüber auf, daß "die Flächen frei von artenschutzrechtlichen Konflikten sind, da die Anlagen kürzlich repowert wurden". Dieses Beispiel ist ein Lehrstück, wie Konflikten elegant aus dem Weg gegangen werden kann. Repowering ohne vorherige Information = Konflikte sind nicht bekannt. Das ist zwar rechtens aber kein guter Stil. 49a.5 Seite 26, 5.2.1 beschreibt zutreffend "Die Fläche liegt auf einer Anhöhe zwischen den Ortslagen Kleinhau und Brandenberg. Somit wären die Anlagen weithin sichtbar. Durch die Anlagen umgebenden Bäume kann die Sichtbarkeit abgemildert werden". Das ist eine interessante Vorstellung. 191/203 Bei einem Verhältnis von Baumhöhe ca. 20 Meter zu WA- Anlage ca. 200 Meter kann man ein Planungsbüro nicht ernst nehmen, das solche Schlüsse zieht. 49a.6 Seite 28, 5.6. an. Zur Nachtkennzeichnung vgl. 49 Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. Die Anzahl der Einwendungen berührt nicht deren Abwägungserheblichkeit. Die Anzahl der Unterschriften wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Flächen am Rennweg werden nicht wieder in das Verfahren aufgenommen. Die Gemeinde Hürtgenwald hat den Ausschluss der Flächen ausführlich begründet. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. Beleuchtet den Aspekt Kulturgüter. "Die Zone IV liegt im Randbereich der bedeutsamen Kulturlandschaft 24.02 Mittlere Rur-Nideggen. ln der Beschreibung dieser Kulturlandschaft werden keine Einzelbemerkungen über Flächen in Hürtgenwald getroffen". Das könnte sich nun ändern, weil die bedeutsame Kulturlandschaft von einem angrenzenden Industriegebiet im Wald, das nachts rot blinkend auf sich aufmerksam macht, zwangsläufig Notiz nehmen muss. ln der Anlage finden Sie : Kopie der Unterschriftenliste 1 (übergeben im Oktober 2013) Kopie der Unterschriftenliste 2 (übergeben im April 2014) Liste 3 mit 194 neuen Originalunterschriften Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, das bis jetzt 337 Bürger nicht mit den Plänen der Verwaltung zur Umgestaltung der Fläche Ochsenauel einverstanden sind. 49 b III vom 13.06.2014 Betr.: Einspruch gegen Offenlegung Bebauungsplan "Ochsenauel" Als Anlage erhalten Sie weitere Unterschriften von Bürgern gegen die Windkraftanlagen. 50 vom 13.06.2014 Hiermit bitten wir Sie die Fläche "Rennweg" in das Verfahren zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans wieder aufzunehmen. Eigentümer der Fläche "Rennweg" sind der Landesbetrieb Wald und Holz NRW und die Freiherrlich von Diergardt‘sche Forstverwaltung. Diese hat bereits 2013 schriftlich die Absicht erklärt die STAWAG Solar GmbH (STAWAG) bei der Realisierung des Windvorhabens am Rennweg zu unterstützen. Vgl. 2.2. der Begründung zur FNP-Änderung: Weiterhin möchte die Gemeinde Hürtgenwald die Fläche A nach Möglichkeit nicht ausweisen, da der Bereich in einem großen zusammenhängenden Waldbereich liegt, in den die Gemeinde nicht eingreifen will, da dieser Bereich auch zur Naherholung und als Eingang in das 192/203 Des Weiteren hat die STAWAG sich an der von der Gemeinde Hürtgenwald durchgeführten lnteressensbekundung "Beteiligungsmodelle - Ausweisung von Konzentrationszonen für die Errichtung von Windkraftanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald" beteiligt. Die STAWAG hat dabei erklärt, wie ihre Mitwirkung an den geplanten Vorhaben unter Berücksichtigung der kommunalen Gegebenheiten und Wünschen einer maximalen regionalen Wertschöpfung mit Bürgerbeteiligung aussehen kann. Zusätzlich hat die STAWAG bereits umfangreiche Vorplanungen für das Gebiet durchgeführt. Unter anderem wurde ein Parkkonzept für die von Diegardt‘schen Flächen, unter Beachtung der benachbarten Planungen, entwickelt. Mit inbegriffen sind dabei sind eine erste Prüfung der wirtschaftlichen Machbarkeit des Projekts, die Erstellung eines internen und externen Zuwegungskonzeptes, die Analyse von Einspeisemöglichkeiten, die Möglichkeiten der Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Personalkosten usw. Gemeindegebiet freigehalten werden soll. Aufgrund des bisherigen Standes der artenschutzrechtlichen Untersuchungen kann abgeleitet werden, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht eintreten werden, jedoch ist die Planung mit Auswirkungen verbunden, die auch Betriebseinschränkungen verursachen werden. Die Fläche ist demnach nicht geeignet und wird nicht mehr zur Ausweisung empfohlen. Die Abwägungsentscheidung über die Ausweisung von Konzentrationszonen obliegt dem Rat der Gemeinde. Hier ist die Gemeinde frei, in Ihrer Abwägung die oben genannten Gründe stärker zu gewichten als das Interesse von privaten Anlagenbetreibern. Die Gemeinde hat in Ihrer Tischvorlage 69/2014 "Beschlussvorschlag" angemerkt, dass bisher keine Gutachten vorliegen die, die Fläche am "Rennweg" für nicht umsetzbar erachten. Maßgeblich für die Ablehnung der Fläche ist die derzeitige Höhenbeschränkung von 520 m ü. NN durch die Flugsicherung. Ob diese im weiteren Projektverlauf tatsächlich aufrecht erhalten bleiben wird, oder ganz oder wenigstens teilweise zurückgenommen werden muss, ist derzeit nicht abschätzbar. Aus anderen Vorhaben wissen wir aber, dass es dabei durchaus Verhandlungsspielräume gibt. Von Anfang an hat die STAWAG aber diese mögliche Einschränkung bei Ihren Planungen und Kalkulationen berücksichtigt. Weitere Bedenken gegen die Fläche Rennweg und für deren Herausnahme aus dem Verfahren entstammen der Tatsache, dass es sich bei dem genannten Bereich um ein zusammenhängendes Waldgebiet und unzerschnittenen "Natur"-Raum handelt. Dieser Zustand trifft aber nicht ausnahmslos die Gemeinde Hürtgenwald sondern betrifft alle waldreichen Kommunen in NRW. Nach wie vor erachten wir deshalb den maßvollen Bau und den wirtschaftlichen Betrieb von Windenergieanlagen am Rennweg für möglich und sinnvoll. Deshalb bitten wir Sie die Fläche Rennweg wieder in das Verfahren 193/203 aufzunehmen. 51 vom 13.06.2014 Hiermit erhebe ich/wir Widerspruch, gegen die geplante Änderung im Flächennutzungsplan zur Errichtung von Windkraftanlagen im Bereich Ochsenkopf/Peterberg. Unserer Meinung nach, sind die empfohlenen Mindestabstände von ca. 450 m zur Bebauung der der Wollseifenerstraße nicht gewährleistet. Ich/Wir befürchten erhebliche Beeinträchtigungen unseres Lebens/Wohnraumes durch Geräuschentwicklungen und Schattenwurf. Des weiteren regen wir eine Informationsveranstaltung zur Aufklärung und Information der betroffenen Personen von Seiten der Gemeinde an. 52 Bürgerinitiative Hürtgenwald vom 13.06.2014 52.1 In der Gemeinde Hürtgenwald liegt derzeit die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen erneut öffentlich aus. Mit diesem Schreiben legen wir Ihnen unsere Bedenken hinsichtlich der o.g. Planung dar. Wir beschränken uns hierbei auf die formale Fehlerhaftigkeit im Verfahren und verweisen darüber hinaus auf die persönlichen Stellungnahmen unserer Mitglieder sowie auf die Anregungen und Bedenken der Naturschutzverbände. Es gibt einen empfohlenen Mindestabstand, der jedoch je nach Örtlichkeit angepasst werden kann. In Hürtgenwald wurde der Abstand auf 350 m reduziert, um möglichst viele Flächen nicht von vorne herein auszuschließen. Die Berechnung der Immissionen wird im Bebauungsplanverfahren anhand der konkreten Anlagentypen und Standorte durchgeführt werden, so dass immissionsschutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen durch Festsetzungen sicher vermieden werden können. Vgl. 3.18 Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. Die Inhalte der zurzeit laufenden erneuten Offenlage gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen entsprechen nicht der Beschlusslage des Rates der Gemeinde Hürtgenwald. Der Bürgermeister war als Vorsitzender des Rates der Gemeinde beauftragt, die erneute Offenlage mit angepassten Planunterlagen durchzuführen. Dies ist nicht erfolgt. Die Offenlage ist somit rechtlich zweifelhaft und widerspricht dem Grundsatz einer transparenten Planung. Letzteres betrifft auch die dürftige Bekanntmachung der erneuten Offenlage. 194/203 Am 08.04.2014 hat der Rat der Gemeinde Hürtgenwald in seiner Sitzung den folgenden Beschluss gefasst (im Folgenden: rote Markierung = von uns hervorgehoben): a) Die erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Flächen H (Ochsenauel) und L/M (Peterberg) als Konzentrationszonen wird beschlossen. Die Fläche A (Rennweg) wird aus dieser Planung endgültig herausgenommen. b) Die Auswertung zu den im Rahmen der 1. Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken wird zurückgestellt. c) Die Verwaltung wird beauftragt, eine erneute Iandesplanerische Abstimmung durchzuführen und die Planunterlagen für die erneute Offenlage anzupassen und mit diesen dieselbe durchzuführen. Seit dem 12.05.2014 läuft die erneute Offenlage jedoch mit Planunterlagen, die der o.g. Beschlusslage des Gemeinderates in wesentlichen Punkten nicht entsprechen und zwar, weil sie bereits vor dem Zeitpunkt des Ratsbeschlusses erstellt und danach nicht nach dessen Vorgaben angepasst wurden. So ist auch die fehlende Einarbeitung der Begründung aus der Beschlussvorlage des Rates zur Entscheidung gegen die Ausweisung der Fläche A "Rennweg" zu bemängeln. Folgende Planunterlagen sind hiervon vor allem betroffen: 1. die Begründung zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 08.04.2014, 2. der Umweltbericht vom März 2014 und 3. die Standortuntersuchung inklusive Analyse-Karten vom April 2014. 52.2 zu 1. Begründung zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 08.04.2014 In der den Planunterlagen beiliegenden Begründung zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes heißt es unter Punkt 1.2 Anlass, Ziel und Zweck der Planung: "Die Fläche am Rennweg, in der Potentialflächenuntersuchung als Fläche A bezeichnet und den Unterlagen zur Offenlage dieser Flächennutzungsplanänderung als Fläche III „Rennweg“ dargestellte ist jedoch nicht unumstritten. In der Bevölkerung hat sich eine Vgl. 3.19 Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 195/203 Bürgerinitiative gegen die Ausweisung dieser Fläche gegründet. Weiterhin ist derzeit politisch noch nicht entschieden, ob man in einem großen zusammenhängenden Waldbereich eingreifen will oder ob die Gemeinde Hürtgenwald diesen Bereich zur Naherholung und als Eingang in das Gemeindegebiet freigehalten will bzw. ob die Planung reduziert werden soll. Weiterhin laufen derzeit, wie für die Potentialflächen auch noch artenschutzrechtliche Untersuchungen, die für das Bebauungsplanverfahren bzw. Genehmigungsverfahren relevant sind. Obwohl aus der ersten Untersuchung abgeleitet werden kann dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht eintreten werden, soll für die Fläche am Rennweg aus Vorsorgegründen noch die zweite Untersuchung nach den Vorgaben den Leitfaden „Windenergie und Artenschutz“ abgewartet werden. Entscheidend ist jedoch, dass für die Fläche A „Rennweg“ durch die WBV West eine Bauhöhenbegrenzung aufgrund der MRVA-Höhen von 520 m ü NN besteht. Nach dem derzeitigen Stand kann hiervon nicht abgewichen werden. Aufgrund der Bauhöhenbegrenzung ist ein wirtschaftlicher Betrieb von Windenergieanlagen im Bereich der Fläche A nicht möglich. " Über die Fläche "Rennweg" ist mit Ratsbeschluss vom 08.04.2014 (Punkt a Satz 2) endgüItig entschieden worden. Die politische Entscheidung ist also entgegen der Aussage in der Begründung bereits gefallen. Dem Beschluss des Rates unter Punkt c), die Planunterlagen für die erneute Offenlage anzupassen und mit diesen dieselbe durchzuführen, wurde nicht nachgekommen. Die Fläche "Rennweg" kann folgerichtig nicht mehr Gegenstand der 9. Flächennutzungsplanänderung sein. Dementsprechend ist auch den in der Begründung angesprochenen noch laufenden artenschutzrechtlichen Untersuchungen die Rechtfertigung entzogen. Eine "Anpassung der Planunterlagen" hätte bedeutet, die Untersuchungen einzustellen. (Anmerkung: Grundsätzlich wäre methodisch zu beachten, alle Potentialflächen gleichartig zu untersuchen, um ein schlüssiges Planungskonzept für den gesamten Planungsraum zu erhalten.) 196/203 Ebenfalls dem Ratsbeschluss entgegensteht, "aus Vorsorgegründen noch die zweite Untersuchung nach den Vorgaben des Leitfadens Windenergie und Artenschutz" abzuwarten. Auch an dieser Stelle vermissen wir die Anpassung der Planunterlagen. 52.3 zu 2. Umweltbericht vom März 2014 Der seit dem 12.Mai 2014 laufenden Offenlage liegt noch der unangepasste Umweltbericht vom März 2014 zugrunde. Unter 1.2 "Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des Flächennutzungsplanes" wird - vergleichbar mit den Aussagen in der Plan-Begründung - ausgeführt, über die Fläche am Rennweg Vgl. 3.20 Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. " ...ist derzeit politisch noch nicht entschieden, ob man in einen großen zusammenhängenden Waldbereich eingreifen will, oder ob die Gemeinde diesen Bereich für die Naherholung und als Eingang in das Gemeindegebiet freihalten will bzw. ob die Planung reduziert werden soll". Auch hier zeigt sich die mangelnde Anpassung der Planunterlagen an den gültigen Ratsbeschluss. Obwohl der Rat die endgültige Herausnahme der Fläche A "Rennweg" beschlossen hat, spricht die offenliegende Planunterlage "Umweltbericht" noch davon, dass ein wirtschaftlicher Betrieb der Windenergieanlagen im Bereich der Fläche A aufgrund der Bauhöhenbegrenzung durch die WBV West nach derzeitigem Stand nicht möglich sei. Trotzdem empfiehlt der Umweltbericht die Fläche A „hinsichtlich ihrer Eignung für die Windenergie als auch hinsichtlich der fehlenden Restriktionen" aufgrund der durchgeführten Untersuchungen (unter 1.7.7, S. 58). Weiter heißt es: „lnsgesamt werden somit 3 Flächen mit einer Gesamtgröße von 296 ha zur Ausweisung empfohlen. Dies entspricht ca. 4 % der Gemeindegebietsfläche (8804 ha) und ca. 47 % der Potentialflächen (569 ha). Aufgrund von noch nicht gelösten Themen bei der Fläche A werden zunächst die Flächen L/M und Hals Flächen für die Windkraft ausgewiesen." 197/203 52.4 Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald jedoch hat aufgrund des in der Sitzung am 08. April 2014 vorliegenden und mit Bürgermeister Buch noch unmittelbar vor der Sitzung abgestimmten Beschlussvorschlags 69/2014 die Fläche A aus den dort nachzulesenden Gründen (Stichworte: unzerschnittener Raum, Biotopverbund, zusammenhängender Wald, Naherholung/Tourismus, Artenschutz, Flugsicherung, Landschaftsbild) aus der Planung herausgenommen. Vgl. 3.21 Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. Vgl. 3.23 Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. Der auf diesen Gründen basierenden Abwägung und Entscheidung durch den Rat hätte im folgenden Verfahren durch die Verwaltung und die beauftragte VDH Erkelenz gefolgt werden müssen. Dazu gehört unbedingt die Benennung aller Gründe, weshalb die Windenergieplanungen am Rennweg ad acta gelegt werden, und zwar, um die Abwägung aller konkurrierenden Belange transparent zu machen. Leider wird in der Offenlage stattdessen die MRVABauhöhenbegrenzung als allein "entscheidend" dafür vorgegeben, dass "nach derzeitigem Stand" die Fläche A "zunächst" nicht ausgewiesen werde. So stellt sich die Frage: Ist hier ein zweistufiges Verfahren geplant und der Rennweg doch nicht "aus dem Rennen"? Bleibt festzustellen, dass die Planung, solange nicht jegliche konkurrierenden Belange genannt und berücksichtigt werden, mit erheblichen Abwägungsfehlern behaftet ist. 52.5 zu 3. Standortuntersuchung Die 3. Ergänzung der Standortuntersuchung zur Ermittlung potentieller Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie weist ebenfalls methodische Mängel hinsichtlich der sachgerechten Ermittlung der Ausschlussflächen sowie zahlreiche "Fehlbewertungen" auf, weil Belange unvollständig ermittelt, nicht nachvollziehbar bewertet und in Zuordnung zueinander ungleich gewichtet werden. Insbesondere soweit es die Fläche A "Rennweg" betrifft, sind im Abwägungsvorgang offensichtlich (z.B. zum Belang "Landschaftsbild") Fehler unterlaufen, die auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind (§ 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1und Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 BauGB). Methodisch ist an der Standortuntersuchung zudem auch zu bemängeln, dass die in Hürtgenwald genügend vorhandenen Potentiale im Offenland rechtlich unzulässig nicht berücksichtigt wurden (Stichworte: Zu Offenland vgl. auch 29.7 198/203 Pufferzonen um NSG, Größe der Flächen). Zuletzt noch ein Wort zur Qualität der Karten der Standortanalyse: Ohne das Hinterlegen entsprechender Kartengrundlagen auch außerhalb der Ortschaften entsprechen sie nach wie vor nicht dem Iandschaftsplanerischen Standard. Es scheint, die Planung erfolgt im luftleeren Raum. Es fehlt die komplette Orientierung und somit auch die Nachvollziehbarkeit der Pläne. vom 13.06.2014 53 53.1 Argumente für den Rennweg Die einleitenden Worte werden zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Beschreibung ist korrekt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Beschreibung ist korrekt. Nach dem derzeitigen Stand der inzwischen eingestellten Gutachten ist zu erwarten, dass die Konflikte durch geeignete Festsetzungen vermieden werden könnten. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Im Anhang finden Sie meine Stellungnahme zur FNP- Änderung und Ausweisung von Windenergiekonzentrationszonen der Gemeinde Hürtgenwald. Stellungnahme zur Fläche "Rennweg" Die Herausnahme der Fläche "Rennweg“ aus dem FNP-Verfahren in der Gemeinde Hürtgenwald ist für uns aus sachlichen Gründen nicht nachvollziehbar. Nachfolgend haben wir einige Punkte aufgelistet, die aus unserer Sicht für den Rennweg sprechen: 53.2 1) Abstände zur Wohnbebauung Die Vorrangfläche "Rennweg“ liegt weit entfernt von den umliegenden Ortschaften. Der Abstand zwischen der Ortschaft Gey und der nächstgelegenen WEA beträgt ca. 1,3 bis 1,5km. Ein solch großer Abstand ist bei aktuellen Windparkprojekten kaum zu finden. Bereits bei einem Abstand von ca. 600m, also der 3-fachen Gesamthöhe der WEA wird davon ausgegangen, dass keine optisch bedrängende Wirkung vorliegt. Der Abstand zur Ortschaft Großhau ist mit ca. 1,7 bis 2km noch größer. 53.3 2) Immissionen a) Schall Sowohl Gey, als auch Großhau werden in keinster Weise vom Schall betroffen sein. Beide Ortschaften gelten als allgemeines Wohngebiet, somit gilt hier ein Grenzwert von 40dB(A). Dieser Grenzwert wird in beiden Orten aufgrund der großen Entfernung bei Weitem nicht erreicht. 199/203 Es ist sogar davon auszugehen, dass die Grenzwerte für reines Wohngebiet von 35dB(A) nicht erreicht werden. Dieser Grenzwert gilt übrigens auch für Kurgebiete! b) Schatten Eine Belastung durch Schattenschlag wird es weder in Gey, noch in Großhau geben. Für Großhau ist dies bereits durch den Verlauf der Sonne ausgeschlossen. Für Gey ist nur in den Abendstunden mit geringen Schattenschlagzeiten zu rechnen. Praktisch ist durch die Verschattung am Waldrand jedoch kein Schattenschlag zu erwarten. 53.4 3) Erschließung Die Erschließung der Fläche Rennweg wird voraussichtlich von NordWesten aus über den Rennweg verlaufen. Für die gesamte Gemeinde Hürtgenwald ist somit eine Belastung durch die Anlieferung der WEA auszuschließen. Die Erschließung über den Rennweg sorgt dafür, dass der Eingriff in den Wald möglichst gering gehalten wird, da dieser bereits jetzt so ausgebaut ist, dass für die Anlieferung der WEA kaum zusätzliche Fläche benötigt wird. Somit kommt es zu keiner zusätzlichen Zerschneidung dieses Gebietes. Die Beschreibung ist korrekt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 200/203 53.5 4) Standorte der WEA Die Beschreibung ist korrekt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Vgl. 50 Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. Die Beschreibung ist korrekt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Beim Hürtgenwald handelt es sich um einen intensiv forstwirtschaftlich genutzten Forst, der zum größten Teil aus Fichtenmonokulturen besteht. Alle WEAs stehen auf diesen Flächen, die sowieso für die Holzernte vorgesehen sind. Es wird kein wertvoller Wald abgeholzt! Jeder Quadratmeter genutzter Forst wird 1:1 durch eine Neuanpflanzung von Laubwald ausgeglichen. Ein Blick auf ein Luftbild der Fläche zeigt, wie viele vorhandene Wege und Schneisen es gibt, die für den Aufbau der WEAs genutzt werden können. Hierbei zeigt sich auch sehr schön die von Menschen geschaffene Struktur des Forstes. Die Windenergie liefert den preiswertesten regenerativen Strom. Sie garantiert stabile und langfristig niedrige Strompreise, zudem macht sie uns unabhängig von Rohstoffimporten. Windenergieanlagen sollten dort aufgestellt werden, wo es sinnvoll ist. Dies ist am Rennweg der Fall! Die Windverhältnisse sind im Hürtgenwald sehr gut. Die WEAs könnten Strom für viele tausend Haushalte sauber und günstig produzieren. Die bisher veröffentlichten Artenschutzuntersuchungen zeigen, dass alle Konflikte durch Abschaltungen der WEAs und Ausgleichsmaßnahmen gelöst werden können. Für die Höhenbegrenzung kann sicherlich eine Lösung gefunden werden! 53.6 54 54.1 Die Diskussion zur Fläche Rennweg wurde aus unserer Sicht zu stark emotionalisiert und entspricht nicht der sachlichen Grundlage. Wir bitten sie, die Fläche Rennweg weiter zu verfolgen! vom 14.06.2014 Die Herausnahme der Fläche "Rennweg“ aus dem FNP-Verfahren in der Gemeinde Hürtgenwald ist für uns aus sachlichen Gründen nicht nachvollziehbar. Nachfolgend haben wir einige Punkte aufgelistet, die aus unserer Sicht für den Rennweg sprechen: 1) Abstände zur Wohnbebauung Die Vorrangfläche "Rennweg“ liegt weit entfernt von den umliegenden 201/203 Ortschaften. Der Abstand zwischen der Ortschaft Gey und der nächstgelegenen WEA beträgt ca. 1,3 bis 1,5km. Ein solch großer Abstand ist bei aktuellen Windparkprojekten kaum zu finden. Bereits bei einem Abstand von ca. 600m, also der 3-fachen Gesamthöhe der WEA wird davon ausgegangen, dass keine optisch bedrängende Wirkung vorliegt. Der Abstand zur Ortschaft Großhau ist mit ca. 1,7 bis 2km noch größer. 54.2 2) Immissionen Die Beschreibung ist korrekt. Vgl. 53.3 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Beschreibung ist korrekt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Beschreibung ist korrekt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis a) Schall Sowohl Gey, als auch Großhau werden in keinster Weise vom Schall betroffen sein. Beide Ortschaften gelten als allgemeines Wohngebiet, somit gilt hier ein Grenzwert von 40dB(A). Dieser Grenzwert wird in beiden Orten aufgrund der großen Entfernung bei Weitem nicht erreicht. Es ist sogar davon auszugehen, dass die Grenzwerte für reines Wohngebiet von 35dB(A) nicht erreicht werden. Dieser Grenzwert gilt übrigens auch für Kurgebiete! b) Schatten Eine Belastung durch Schattenschlag wird es weder in Gey, noch in Großhau geben. Für Großhau ist dies bereits durch den Verlauf der Sonne ausgeschlossen. Für Gey ist nur in den Abendstunden mit geringen Schattenschlagzeiten zu rechnen. Praktisch ist durch die Verschattung am Waldrand jedoch kein Schattenschlag zu erwarten. 54.3 3) Erschließung Die Erschließung der Fläche Rennweg wird voraussichtlich von NordWesten aus über den Rennweg verlaufen. Für die gesamte Gemeinde Hürtgenwald ist somit eine Belastung durch die Anlieferung der WEA auszuschließen. Die Erschließung über den Rennweg sorgt dafür, dass der Eingriff in den Wald möglichst gering gehalten wird, da dieser bereits jetzt so ausgebaut ist, dass für die AnIieferung der WEA kaum zusätzliche Fläche benötigt wird. Somit kommt es zu keiner zusätzlichen Zerschneidung dieses Gebietes. 54.4 4) Standorte der WEA Beim Hürtgenwald handelt es sich um einen intensiv forstwirtschaftlich genutzten Forst, der zum größten Teil aus Fichtenmonokulturen besteht. 202/203 Alle WEAs stehen auf diesen Flächen, die sowieso für die Holzernte vorgesehen sind. Es wird kein wertvoller Wald abgeholzt! Jeder Quadratmeter genutzter Forst wird 1:1 durch eine Neuanpflanzung von Laubwald ausgeglichen. Ein Blick auf ein Luftbild der Fläche zeigt, wie viele vorhandene Wege und Schneisen es gibt, die für den Aufbau der WEAs genutzt werden können. Hierbei zeigt sich auch sehr schön die von Menschen geschaffene Struktur des Forstes. genommen. Die Windenergie liefert den preiswertesten regenerativen Strom. Sie garantiert stabile und langfristig niedrige Strompreise, zudem macht sie uns unabhängig von Rohstoffimporten. Windenergieanlagen sollten dort aufgestellt werden, wo es sinnvoll ist. Dies ist am Rennweg der Fall! Die Windverhältnisse sind im Hürtgenwald sehr gut. Die WEAs könnten Strom für viele tausend Haushalte sauber und günstig produzieren. Die bisher veröffentlichten Artenschutzuntersuchungen zeigen, dass alle Konflikte durch Abschaltungen der WEAs und Ausgleichsmaßnahmen gelöst werden können. Für die Höhenbegrenzung kann sicherlich eine Lösung gefunden werden! 54.5 Die Diskussion zur Fläche Rennweg wurde aus unserer Sicht zu stark emotionalisiert und entspricht nicht der sachlichen Grundlage. Wir bitten sie, die Fläche Rennweg weiter zu verfolgen! Vgl. 50 Der Rat schließt sich der Stellungnah me der Verwaltung an. 203/203