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Beschlussvorlage (Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen; hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.10.2014)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
202 kB
Erstellt
12.02.15, 12:01
Aktualisiert
12.02.15, 12:01
Beschlussvorlage (Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.10.2014) Beschlussvorlage (Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.10.2014) Beschlussvorlage (Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.10.2014)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 26.02.2015 öffentlich TOP- Nr.: 206/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: I/1 Herr Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: I/1 13.11.2014 Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen; hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.10.2014 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stellt unter Abwägung der Umstände fest, dass ein Handeln zurzeit als nicht erforderlich angesehen wird. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 902110 € Sachverhalt: Auf den Inhalt des Antrages, der als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt ist, wird hiermit verwiesen. Die Thematik wurde bereits in den Sitzungen des Rates der Gemeinde Hürtgenwald am 03.02.2011 (Beschlussvorlage Nr. 5/2011; Antrag des Tierschutzvereins für den Kreis Düren e. V. vom 05.01.2011; Ergebnis: Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung wird zum damaligen Zeitpunkt als nicht erforderlich erachtet; es soll beim Tierschutzverein nachgefragt werden, wie hoch der Katzenanteil der Gemeinde Hürtgenwald ist; die Problematik soll der Öffentlichkeit mitgeteilt werden (siehe Ausgabe Dorfbote 2/2011, Rathausseiten)) und in der Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald am 14.07.2011 (Beschlussvorlage Nr. 79/2011 vom 30.05.2011; Ergebnis: Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und verzichtet auf weiteres - Seite 1 von 3 - Tätig werden (Anmerkung: Nach Auskunft Tierheim, waren im Jahr 2010 acht Fundkatzen abgegeben worden)) behandelt. In der Sitzung des Rates am 05.07.2012 wurde mitgeteilt, dass das Tierheim mit Schreiben vom 20.06.2012 mitgeteilt hat, dass die Aufnahmekapazitäten für Fundkatzen erschöpft sei. In Vorbereitung dieser Vorlage wurde erneut Kontakt mit dem Tierheim aufgenommen. Die Auslastung der zuständigen Abteilung für die Aufnahme von Katzen liegt zur Zeit bei 40 Tieren. Die Kranken- und Quarantänestation kann zurzeit weitere 40 Tiere aufnehmen. Die Anzahl der Fundkatzen belief sich für die Gemeinde Hürtgenwald in 2011 auf 18, in 2012 auf 14, in 2013 auf 12 und in 2014 auf 10. In der Begründung des Antrages heißt es wie folgt: „… Sinnvoll ist es deshalb einen Lösungsansatz zu wählen, der nicht die Symptome, sondern Ursachen des Problems der Überpopulation bekämpft. Im Sinne des Tier- und Artenschutzes ist deshalb ein Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsgebot angebracht. ….“ Damit Maßnahmen dieser Art greifen können, wäre zuerst einmal eine Grunderfassung von Nöten. Dies würde bedeuten, dass jede/r Katzenbesitzer/in ihre/seine Katze bei der örtlichen Ordnungsbehörde anmeldet (Rasse, Alter, Geschlecht, Farbe, Größe usw. sowie die persönlichen Daten des Halters). Im Anschluss an die Erarbeitung der Stammdatenbank müssten entsprechende Kontrollen durchgeführt werden. Sei es die Überprüfung von Haushalten oder die Überprüfung von Freigängerkatzen. Falls eine Überprüfung eines Haushaltes ergibt, dass eine Katze oder mehrere nicht entsprechend der Verordnung angemeldet ist/sind, wäre das Vergehen als Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit zu ahnden und die Katze/n nachträglich anzumelden und zu kennzeichnen. Ggfls. würde ein Verwaltungszwangsverfahren ausgelöst. Sofern eine Katze aufgegriffen würde, die nicht gekennzeichnet ist und somit auch nicht zum Eigentümer/in zurückverfolgt werden kann, müsste die Katze beim Tierheim abgegeben werden. Ob es sich dann aber um eine „herrenlose/wilde Katze“ handelt, kann nicht nachvollzogen werden. Rein theoretisch würden demzufolge mehr Katzen dem Tierheim zugeführt, als tatsächlich die, die von der Verordnung erfasst werden sollen. Es ist sicherlich jeder schon einmal in die Situation gekommen, dass er ein (zahmes) Tier einfangen sollte. Dies gestaltet sich mitunter eher schwierig. Ein rein pragmatisches Problem besteht also auch darin, der Katze im Moment der Kontrolle habhaft zu werden. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Seitens der Bevölkerung kommen keine regelmäßigen Hinweise, dass es Probleme im Gemeindegebiet mit übermäßiger Katzenpopulation gibt. Einzelfälle hat es in den vergangenen Jahren gegeben, aber auch hier konnten keine Rückschlüsse auf wilde oder verwilderte Katzen gezogen werden. Mit Hinblick auf eine aufwendige administrative Erarbeitung von verwertbaren und überprüfbaren Stammdaten sowie mit nicht wegzudiskutierenden Problemen bei der praktischen Umsetzung einer rechtlichen Verordnung, sollte von der Aufnahme eines Passus in die Ordnungsbehördliche Verordnung oder gar auf die Erstellung eines eigenen Satzungswerkes verzichtet werden. Es müsste nämlich in logischer Konsequenz eines ordnungsrechtlichen Eingreifens auch über eine „Katzensteuer“ nachgedacht werden, die gleich der Hundesteuer als sog. Ordnungssteuer zu - Seite 2 von 3 - werten wäre. Weitere Ansätze für Tierhaltungen, die eventuell die Allgemeinheit belasten und die geprüft werden müssten, werden hier nicht vertieft. Anlage Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -