Daten
Kommune
Hürtgenwald
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202 kB
Erstellt
12.02.15, 12:01
Aktualisiert
12.02.15, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 26.02.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
206/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I/1
Herr Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
I/1
13.11.2014
Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.10.2014
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stellt unter Abwägung der Umstände fest, dass ein Handeln zurzeit als nicht
erforderlich angesehen wird.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
902110
€
Sachverhalt:
Auf den Inhalt des Antrages, der als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt ist, wird hiermit
verwiesen.
Die Thematik wurde bereits in den Sitzungen des Rates der Gemeinde Hürtgenwald am
03.02.2011 (Beschlussvorlage Nr. 5/2011; Antrag des Tierschutzvereins für den Kreis Düren e. V.
vom 05.01.2011; Ergebnis: Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung wird zum damaligen
Zeitpunkt als nicht erforderlich erachtet; es soll beim Tierschutzverein nachgefragt werden, wie
hoch der Katzenanteil der Gemeinde Hürtgenwald ist; die Problematik soll der Öffentlichkeit
mitgeteilt werden (siehe Ausgabe Dorfbote 2/2011, Rathausseiten)) und in der Sitzung des Rates
der Gemeinde Hürtgenwald am 14.07.2011 (Beschlussvorlage Nr. 79/2011 vom 30.05.2011;
Ergebnis: Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und verzichtet auf weiteres
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Tätig werden (Anmerkung: Nach Auskunft Tierheim, waren im Jahr 2010 acht Fundkatzen
abgegeben worden)) behandelt.
In der Sitzung des Rates am 05.07.2012 wurde mitgeteilt, dass das Tierheim mit Schreiben vom
20.06.2012 mitgeteilt hat, dass die Aufnahmekapazitäten für Fundkatzen erschöpft sei.
In Vorbereitung dieser Vorlage wurde erneut Kontakt mit dem Tierheim aufgenommen. Die
Auslastung der zuständigen Abteilung für die Aufnahme von Katzen liegt zur Zeit bei 40 Tieren.
Die Kranken- und Quarantänestation kann zurzeit weitere 40 Tiere aufnehmen. Die Anzahl der
Fundkatzen belief sich für die Gemeinde Hürtgenwald in 2011 auf 18, in 2012 auf 14, in 2013 auf
12 und in 2014 auf 10.
In der Begründung des Antrages heißt es wie folgt:
„… Sinnvoll ist es deshalb einen Lösungsansatz zu wählen, der nicht die Symptome, sondern
Ursachen des Problems der Überpopulation bekämpft. Im Sinne des Tier- und Artenschutzes ist
deshalb ein Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsgebot angebracht. ….“
Damit Maßnahmen dieser Art greifen können, wäre zuerst einmal eine Grunderfassung von Nöten.
Dies würde bedeuten, dass jede/r Katzenbesitzer/in ihre/seine Katze bei der örtlichen
Ordnungsbehörde anmeldet (Rasse, Alter, Geschlecht, Farbe, Größe usw. sowie die persönlichen
Daten des Halters).
Im Anschluss an die Erarbeitung der Stammdatenbank müssten entsprechende Kontrollen
durchgeführt werden. Sei es die Überprüfung von Haushalten oder die Überprüfung von
Freigängerkatzen.
Falls eine Überprüfung eines Haushaltes ergibt, dass eine Katze oder mehrere nicht entsprechend
der Verordnung angemeldet ist/sind, wäre das Vergehen als Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit
zu ahnden und die Katze/n nachträglich anzumelden und zu kennzeichnen. Ggfls. würde ein
Verwaltungszwangsverfahren ausgelöst.
Sofern eine Katze aufgegriffen würde, die nicht gekennzeichnet ist und somit auch nicht zum
Eigentümer/in zurückverfolgt werden kann, müsste die Katze beim Tierheim abgegeben werden.
Ob es sich dann aber um eine „herrenlose/wilde Katze“ handelt, kann nicht nachvollzogen werden.
Rein theoretisch würden demzufolge mehr Katzen dem Tierheim zugeführt, als tatsächlich die, die
von der Verordnung erfasst werden sollen.
Es ist sicherlich jeder schon einmal in die Situation gekommen, dass er ein (zahmes) Tier
einfangen sollte. Dies gestaltet sich mitunter eher schwierig. Ein rein pragmatisches Problem
besteht also auch darin, der Katze im Moment der Kontrolle habhaft zu werden.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Seitens der Bevölkerung kommen keine regelmäßigen Hinweise, dass es Probleme im
Gemeindegebiet mit übermäßiger Katzenpopulation gibt. Einzelfälle hat es in den vergangenen
Jahren gegeben, aber auch hier konnten keine Rückschlüsse auf wilde oder verwilderte Katzen
gezogen werden.
Mit Hinblick auf eine aufwendige administrative Erarbeitung von verwertbaren und überprüfbaren
Stammdaten sowie mit nicht wegzudiskutierenden Problemen bei der praktischen Umsetzung
einer rechtlichen Verordnung, sollte von der Aufnahme eines Passus in die Ordnungsbehördliche
Verordnung oder gar auf die Erstellung eines eigenen Satzungswerkes verzichtet werden. Es
müsste nämlich in logischer Konsequenz eines ordnungsrechtlichen Eingreifens auch über eine
„Katzensteuer“ nachgedacht werden, die gleich der Hundesteuer als sog. Ordnungssteuer zu
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werten wäre. Weitere Ansätze für Tierhaltungen, die eventuell die Allgemeinheit belasten und die
geprüft werden müssten, werden hier nicht vertieft.
Anlage
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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