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Beschlussvorlage (10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald mit der Bezeichnung "Bike-Park"; hier: a) Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauG) b) Beschluss für die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
160 kB
Erstellt
12.02.15, 12:01
Aktualisiert
12.02.15, 12:01
Beschlussvorlage (10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald mit der Bezeichnung "Bike-Park";
hier: a) Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und 
             der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauG)
         b) Beschluss für die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald mit der Bezeichnung "Bike-Park";
hier: a) Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und 
             der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauG)
         b) Beschluss für die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 26.02.2015 öffentlich TOP- Nr.: 12/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: 3/Bauamt Herr Franke Aktenzeichen: Datum: III F/Ra 03.02.2015 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald mit der Bezeichnung "Bike-Park"; hier: a) Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauG) b) Beschluss für die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: a) Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald nimmt den Entwurf der Auswertung über die Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis. b) Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt mit den der Vorlage beigefügten Planunterlagen die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange). c) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Offenlage durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 90911 € Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 11.12.2014 u. a. die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Offenlage hat im Zeitraum vom 05.01.2015 bis zum 23.01.2015 stattgefunden. - Seite 1 von 2 - Das Planungsbüro Zimmermann hat die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung in Abstimmung mit der Gemeinde ausgewertet. Die Auswertung ist im Entwurf als Anlage 1, 1a) und 1 b) der Vorlage beigefügt. Mit den Erkenntnissen aus der frühzeitigen Beteiligung hat das Planungsbüro Zimmermann nunmehr die Planunterlagen für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) zusammengestellt. Auch wurde für die jetzige Offenlage der Umweltbericht erstellt. Die Planunterlagen für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Bezeichnung „Bike-Park“ bestehen aus - der Begründung, Stand: 09.02.2015, - der artenschutzrechtlichen Prüfung, Stufe 1, vom 07.05.2013, - dem Nachtrag zur artenschutzrechtlichen Prüfung vom 05.09.2013, - der artenschutzrechtlichen Prüfung, Stufe 2, vom 30.07.2014, - der Konfliktanalyse „Wildkatze“ vom 06.07.2014, - dem landschaftspflegerischen Begleitplan vom 18.08.2014, - der Planzeichnung und - dem Umweltbericht, Stand: 09.02.2015. Herr Faßbinder vom Stadtplanungsbüro Zimmermann wird in der Sitzung anwesend sein und die Planunterlagen für die nun anstehende Offenlage erläutern und für Fragen zur Verfügung stehen. Anlagen: Anlage 1, 1a) und 1b): Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Anlage 6: Anlage 7: Anlage 8: Anlage 9: Entwurf der Auswertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung Begründung, Stand 09.02.2015, Artenschutzrechtliche Prüfung, Stufe 1, vom 07.05.2013 Nachtrag zur artenschutzrechtlichen Prüfung vom 05.09.2013 Artenschutzrechtliche Prüfung, Stufe 2, vom 30.07.2014 Konfliktanalyse „Wildkatze“ vom 06.07.2014 Landschaftspflegerischer Begleitplan vom 18.08.2014 Planzeichnung Umweltbericht, Stand: 09.02.2015 Die Anlagen 3 bis 7 wurden Ihnen mit der Beschlussvorlage Nr. 201/2014 unter TOP 1 der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 27.11.2014 in schriftlicher Form schon vorgelegt. Im Übrigen sind die Unterlagen in SD-Net einsehbar. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -