Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
160 kB
Erstellt
12.02.15, 12:01
Aktualisiert
12.02.15, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 26.02.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
12/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
3/Bauamt
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
III F/Ra
03.02.2015
10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald mit der
Bezeichnung "Bike-Park";
hier: a) Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauG)
b) Beschluss für die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald nimmt den Entwurf der Auswertung über die Anregungen
und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der
sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.
b) Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt mit den der Vorlage beigefügten Planunterlagen die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und gem. § 4
Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange).
c) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Offenlage durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
90911
€
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 11.12.2014 u. a. die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Offenlage hat im Zeitraum vom 05.01.2015 bis zum 23.01.2015 stattgefunden.
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Das Planungsbüro Zimmermann hat die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der
frühzeitigen Beteiligung in Abstimmung mit der Gemeinde ausgewertet. Die Auswertung ist im
Entwurf als Anlage 1, 1a) und 1 b) der Vorlage beigefügt. Mit den Erkenntnissen aus der
frühzeitigen Beteiligung hat das Planungsbüro Zimmermann nunmehr die Planunterlagen für die
Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und nach § 4 Abs. 2 BauGB
(Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) zusammengestellt.
Auch wurde für die jetzige Offenlage der Umweltbericht erstellt. Die Planunterlagen für die
10. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Bezeichnung „Bike-Park“ bestehen aus
- der Begründung, Stand: 09.02.2015,
- der artenschutzrechtlichen Prüfung, Stufe 1, vom 07.05.2013,
- dem Nachtrag zur artenschutzrechtlichen Prüfung vom 05.09.2013,
- der artenschutzrechtlichen Prüfung, Stufe 2, vom 30.07.2014,
- der Konfliktanalyse „Wildkatze“ vom 06.07.2014,
- dem landschaftspflegerischen Begleitplan vom 18.08.2014,
- der Planzeichnung und
- dem Umweltbericht, Stand: 09.02.2015.
Herr Faßbinder vom Stadtplanungsbüro Zimmermann wird in der Sitzung anwesend sein und die
Planunterlagen für die nun anstehende Offenlage erläutern und für Fragen zur Verfügung stehen.
Anlagen:
Anlage 1, 1a) und 1b):
Anlage 2:
Anlage 3:
Anlage 4:
Anlage 5:
Anlage 6:
Anlage 7:
Anlage 8:
Anlage 9:
Entwurf der Auswertung der eingegangenen Anregungen und
Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung
Begründung, Stand 09.02.2015,
Artenschutzrechtliche Prüfung, Stufe 1, vom 07.05.2013
Nachtrag zur artenschutzrechtlichen Prüfung vom 05.09.2013
Artenschutzrechtliche Prüfung, Stufe 2, vom 30.07.2014
Konfliktanalyse „Wildkatze“ vom 06.07.2014
Landschaftspflegerischer Begleitplan vom 18.08.2014
Planzeichnung
Umweltbericht, Stand: 09.02.2015
Die Anlagen 3 bis 7 wurden Ihnen mit der Beschlussvorlage Nr. 201/2014 unter TOP 1 der
Bau- und Umweltausschusssitzung vom 27.11.2014 in schriftlicher Form schon vorgelegt.
Im Übrigen sind die Unterlagen in SD-Net einsehbar.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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