Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Inhalt der Datei
Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 16.11.2004
– TOP 4 - beschließt der Rat, das Einvernehmen zu dem Vorhaben zu erklären, wenn
die Fachbehörden (Staatliches Umweltamt Aachen, Bezirksregierung Köln, etc.) aus
immissionschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken haben; hierzu gehören auch mögliche
Auswirkungen von Betriebsstörungen auf die Immissionssituation.
„Die Gemeinde fordert von der Genhmigungsbehörde für den Fall, dass sie der
geforderten Erhöhung der Grenzwerte für Quecksilberemissionen auf 0.05 mg/m³ als
Halbstundenwert zustimmt, eine ausführliche Begründung, die eine Schädigung der
Umwelt insbesondere aber eine Gesundheitsschädigung der Anwohner durch die
erhöhten Qucksilberemissionen ausschließt. Dabei muss die schon sehr hohe
Quecksilberbelastung des Umfeldes als Folge des früheren Bleiverhüttungsbetriebes
mitberücksichtigt werden.
Die Gemeinde fordert von der Genehmigungsbehörde für den Fall, dass sie der
Erhöhung des Grenzwertes für Stickixydemissionen auf 500mg/m³ bis 2007 als
Ausnahme zustimmt, eine ausführliche Begründung, aus der hervorgeht, dass durch
den erhöhten Ausstoß von Stickoxyden ausgeschlossen ist. Dabei muss die zur Zeit
schon sehr hohe Stickoxydbelastung des unmittelbaren Umfeldes durch den zivilen
Flugverkehr mitberücksichtigt werden.“