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Beschlussvorlage (Anlage 5 zu Vorlage 12/2015)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
4,1 MB
Erstellt
12.02.15, 12:01
Aktualisiert
12.02.15, 12:01

Inhalt der Datei

Artenschutzprüfung zum Bauvorhaben: Bau und Betrieb eines Bikeparks zwischen Hürtgenwald-Vossenack und Simonskall Auftraggeber: Kreis Düren Amt für Kreisentwicklung und -straßen Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr, Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Stand: 30. Juli 2014 Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzprüfung Inhalt Inhaltsverzeichnis 1. Anlass der artenschutzrechtlichen Untersuchung .............................................. 1 2. Rechtliche Grundlagen .......................................................................................... 1 3. Projektgebiet und Planung .................................................................................... 2 4. Untersuchungsumfang und Untersuchungsmethodik ........................................ 5 4.1 Untersuchungsmethodik Avifauna .......................................................................... 6 4.2 Untersuchungsmethodik Fledermäuse ................................................................... 6 4.3 Untersuchungsmethodik Wildkatze......................................................................... 7 5. Ergebnisse der Untersuchungen .......................................................................... 7 5.1 Vögel ...................................................................................................................... 7 5.2 Fledermäuse ........................................................................................................ 12 5.3 Wildkatze.............................................................................................................. 13 6. Eingriffsbeschreibung und Projektwirkungen ................................................... 14 7. Artenschutzprüfung ............................................................................................. 15 7.1 Vögel .................................................................................................................... 15 7.2 Fledermäuse ........................................................................................................ 17 7.3 Wildkatze.............................................................................................................. 18 8. Zusammenfassung............................................................................................... 20 9. Literatur ................................................................................................................ 21 Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzprüfung 1 1. Anlass der artenschutzrechtlichen Untersuchung Der Kreis Düren plant im Rahmen der Konzeptionierung des Mountainbikenetzes die Errichtung eines Mountainbikeparcours/Übungsareals in einem Waldgebiet zwischen den Hürtgenwalder Ortsteilen Vossenack und Simonskall. Im Rahmen dieses Verfahrens ist die Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Aspekte erforderlich. Im ersten Schritt wurde eine Artenschutzprüfung der Stufe 1 durchgeführt (BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG 2013). Diese Untersuchung hatte zum Ergebnis, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1-3 BNatSchG nicht für alle vorgeprüften Arten sicher auszuschließen waren. Dies gilt v.a. für die Arten Wildkatze, Raufußkauz und Grauspecht, ferner Schwarzspecht, Schwarzkehlchen, Neuntöter, Feldschwirl und Baumpieper. Einige der für das Messtischblatt gemeldeten Fledermausarten befinden sich in einem schlechten oder ungünstigen Erhaltungszustand (Bechsteinfledermaus, Kleiner und Großer Abendsegler). Daher war im Frühjahr/Sommer 2014 zu überprüfen, ob es im Projektbereich Vorkommen dieser (und anderer) Fledermausarten gibt. Darüber hinaus fand eine gesonderte Untersuchung zur Wildkatze statt (TRINZEN 2014). Die Ergebnisse der Untersuchungen und die Artenschutzprüfung werden hiermit vorgelegt. 2. Rechtliche Grundlagen Die Anforderungen an artenschutzrechtliche Prüfungen in Fachplanungen sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Grundsätzliche Regelungen zum Artenschutz sind im BNatSchG in § 44 getroffen. Nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BNatSchG ist es verboten: 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Da im Projektgebiet keine besonders geschützten Pflanzenarten vorkommen, bezieht sich die artenschutzrechtliche Prüfung auf den Absatz 1 Nr. 1-3. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzprüfung 2 § 44 (5) BNatSchG sagt zudem: „Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens ein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nicht vor.“ 3. Projektgebiet und Planung Das geplante Übungsareal liegt im südlichen Teil des Gemeindegebietes Hürtgenwald östlich der B 399 zwischen den Ortschaften Vossenack und Simonskall. Insgesamt liegen in der derzeitigen Konzeption fünf verschiedene Streckenführungen für das Waldgebiet zwischen diesen beiden Ortschaften vor. Die geplanten Strecken verlaufen innerhalb von Waldflächen, Schlagfluren und am Waldrand im Landschaftsschutzgebiet LSG „Wälder der Kalltalhänge (2.2-6)“. Das Naturschutzgebiet „Kalltal und Nebentäler von Kallbrück bis Zerkall“ (2.1-7) schließt sich südwestlich an, wird aber nicht tangiert. Es wurde randlich aber mit in das zu untersuchende Gebiet aufgenommen. Abbildung 1: Lage des Projektgebiets zwischen Kloster/Gynmasium Vossenack und Simonskall. Verschiedene Wanderwege durchziehen das Waldgebiet, unter anderem auch ein historischer Wanderweg, der am westlich Ortsrand von Simonskall beginnt und dann über einen Hohlweg (Geschützter Landschaftsbestandteil „Hohlweg nördlich Simonskall“; LB 2.4-6 gemäß Landschaftsplan Hürtgenwald) den Hang hoch führt. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzprüfung 3 Abbildung 2: Ausschnitt aus der Festsetzungskarte zum Landschaftsplan 7 Hürtgenwald mit dem eingetragenen Projektbereich (rot umrandet). Bei dem Waldabschnitt ganz im Norden am Startpunkt handelt es sich um einen Fichtenforst, in einem kleinen Abschnitt mit zum Teil gutem Unterwuchs aus Brombeeren und Himbeeren. Eine Schneise für Gas-, Strom- und Telefonleitungen zerschneidet den Wald in Nordwest-Südost-Richtung. Eine ausgedehnte, verbuschte Schlagflur/ Windwurffläche mit Ginster und Birken- und Ebereschenjungwuchs grenzt im oberen Hangabschnitt an die Schneise und zieht sich über etwa die halbe Hanglänge in Richtung Simonskall. Bei dem Waldabschnitt zwischen Schlagflur/Windwurffläche und Schneise handelt es sich um einen mittelalten Buchenwald, der im unteren Teil zwischen Altem Steinweg und Simonskaller Straße in einen Fichtenbestand übergeht. Der Alte Steinweg wird zu beiden Seiten im südlichen Abschnitt von einem lockeren Fichtenbestand gesäumt. Unmittelbar oberhalb von Simonskall und westlich des Ortes, ein Bereich der zum Naturschutzgebiet gehört, stocken mittelalte bis alte Buchen. Mit der Anlage eines Mountainbike-Wegenetzes sollen Freizeitsportler sowie Vereine angesprochen werden. Witterungsbedingt wird sich die Hauptnutzung auf die Frühjahrs-, Sommer- und Herbstmonate konzentrieren. Bisher gibt es keine Schätzungen bezüglich der zu erwartenden Besucherzahlen. Der Wald wird bereits heute „wild“ von Mountainbikern genutzt, was man an den Fahrspuren und wild errichteten Schanzen und Steilkurven erkennen kann. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzprüfung 4 Abbildung 3: Wilde, mehrere Meter breite Fahrspur durch den Wald und illegal errichtetes Bauwerk. Geplant ist die Einrichtung von 5 Übungsstrecken unterschiedlicher Länge (siehe auch Kapitel 6). Abbildung 4: Geplante Streckenführungen des Mountainbikeparcours als Grundlage für die Artenschutzprüfung; erstellt durch den Kreis Düren. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzprüfung 5 4. Untersuchungsumfang und Untersuchungsmethodik Zur Schaffung einer aktuellen Datengrundlage wurden im Zeitraum von Februar bis Juli 2014 folgende Arbeiten durchgeführt: Vögel • • • Kartierung des Raufußkauzes an drei Terminen im Frühjahr 2014 mit Hilfe der Klangattrappe. Kartierung der Spechte (insbesondere Schwarzspecht und Grauspecht) im Frühjahr 2014 mit Hilfe der Klangattrappe. Brutvogelkartierung zwischen April und Juli 2014. Fledermäuse • • • Suche nach Baumhöhlen als potenzielle Fledermausquartiere im Verlauf der Streckenverläufe. 4 Geländetage im Frühjahr/Sommer 2014 zur Erfassung der Fledermäuse mit Hilfe des Ultraschalldetektors im projektierten Waldbereich. Aufnahme der im Gelände erfassten Signale zur Auswertung. Rechnergestützte Spektrogrammanalyse der im Gelände aufgenommenen Signale (Avisoft SASLab Plus, Audacity, Akustika) Wildkatze • Anwendung des Korridormodells als Basis für die Konfliktanalyse (TRINZEN 2014). Das Untersuchungsgebiet geht über das Projektgebiet hinaus. Abbildung 5: Abgrenzung des Untersuchungsgebietes. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzprüfung 6 4.1 Untersuchungsmethodik Avifauna Die Erfassung der Brutvögel erfolgte an 6 Geländetagen im Zeitraum von April bis Juli 2014 (03.04., 06.05., 15.05., 27.05., 18.06. und 01.07.2014). Die Kartierung wurde in Form einer Revierkartierung durch regelmäßiges Abgehen einer Linientaxierungsstrecke durchgeführt, mit der das Gesamtgebiet abgedeckt wurde. Revieranzeigende Männchen wurden nach Lautäußerungen (Verhören des Gesanges und der Rufe) und Verhaltensmerkmalen (z. B. Antragen von Nistmaterial, Eintragen von Futter) erfasst. Besonderes Augenmerk wurde auf die halboffenen Bereiche (Schlagfluren) und die älteren Laubwaldbestände gelegt, da dort am ehesten planungsrelevante Kleinvogelarten wie Neuntöter und Schwarzkehlchen bzw. Spechtarten (Schwarz-, Grau- und Mittelspecht) zu erwarten gewesen wären. Dem Raufußkauz wurde eine eigene Untersuchungsreihe gewidmet. Hierzu erfolgten drei Begehungen nach Sonnenuntergang mit der Klangattrappe und zwar am 25.02., 12.03. und 03.04.2014. An den gleichen Tagen erfolgte vormittags auch eine Klangattrappenuntersuchung der Spechte (Schwarzspecht, Grauspecht, Mittelspecht). 4.2 Untersuchungsmethodik Fledermäuse Für Fledermäuse kann das Projekt dann problematisch sein, wenn die Übungsstrecken unmittelbar an Quartieren vorbeführen und es somit unter Umständen zu Störungen und zur Quartieraufgabe kommt. Eine solche Störung kann insbesondere erheblich sein für Arten im ungünstigen oder schlechten Erhaltungszustand wie Großer und Kleiner Abendsegler und Bechsteinfledermaus. Daher galt es in erster Linie, mögliche Quartiere zu erfassen. Zu diesem Zweck erfolgte am 25.02.2014 ein Ablaufen der 5 Streckenkorridore mit Baumhöhlensuche. In den Laubwaldbereichen wurde die Suche auch auf Bereiche außerhalb des Streckenverlaufes ausgedehnt. Waldbewohnende Fledermausarten nutzen häufig alte Spechthöhlen, Astabbrüche und Ausfaulungen als Quartier. Einzelne Tiere können auch unter Rindenabplatzungen quartieren. Zur Erfassung des Fledermausartenspektrums erfolgen darüber hinaus im Frühjahr/ Sommer 2014 4 detektorbasierte Untersuchungen (10.04., 13.05., 22.06. und 17.07. 2014). Die Detektoruntersuchungen wurden mit einem Zeitdehnungsdetektor durchgeführt – dem TR 30 der Fa. von Laar. Im TR 30 werden die eingehenden Ultraschallsignale digital gespeichert. Anschließend wird der Ruf durch zeitgedehnte Entleerung des Speichers hörbar gemacht. Die Dehnung ist zehnfach. Dieses Verfahren hat im Vergleich zu anderen Methoden den Vorteil, dass alle originalen Eigenschaften des Rufs erhalten bleiben. Auch komplexe Rufe können auf diese Art analysiert werden. Der im Detektor gespeicherte Ultraschall wird noch im Gelände in digitaler Form auf einem Aufnahmegerät gespeichert und dann anschließend mittels einer geeigneten Software analysiert (SASLabPlus, Akustika, Audacity). Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzprüfung 7 4.3 Untersuchungsmethodik Wildkatze Der Wildkatze wurde eine gesonderte Untersuchung gewidmet. Die Untersuchungsmethodik wird ausführlich im Bericht beschrieben (TRINZEN 2014). Zur Anwendung kam insbesondere das Korridormodell, welches es erlaubt, aufbauend auf den Ergebnissen von Wildkatzen-Telemetriestudien in der Eifel, die Eignung einer Landschaft für Wildkatzen zu ermitteln und zu bewerten. 5. Ergebnisse der Untersuchungen 5.1 Vögel Bei der Vogelkartierung wurden insgesamt 38 Vogelarten festgestellt. Darunter befinden sich 7 planungsrelevante Arten (streng geschützte Arten sowie besonders geschützte und gefährdete Arten bzw. Koloniebrüter). Dies sind: Feldlerche, Neuntöter, Mäusebussard, Rotmilan, Sperber, Turmfalke und Waldlaubsänger. Von diesen 7 Arten unterliegen drei einer Gefährdungskategorie gemäß Rote Liste NW oder Deutschland. Dies sind: Feldlerche (RL D 3, RL NW 3), Rotmilan (RL NW 3) und Waldlaubsänger (RL NW 3). Der Neuntöter brütet im Gebiet selbst auf einer Schlagflur im Nordwesten des Untersuchungsgebietes. Es gelang ein sicherer Brutnachweis durch die Beobachtung futtereintragender Altvögel. Abbildung 6: Bruthabitat des Neuntöters mit (wahrscheinlichem) Brutplatz (Futtereintrag, siehe Pfeil) unter einem Bergholunder. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzprüfung 8 Abbildung 7: Der Neuntöter brütet im Südwesten des Untersuchungsgebietes. Außerhalb des Untersuchungsgebietes brütet die Feldlerche auf dem angrenzenden Grünland und der Waldlaubsänger östlich angrenzend im Wald. Die vier Greifvogelarten Mäusebussard, Rotmilan, Sperber und Turmfalke wurden nur bei der Nahrungssuche bzw. im Überflug gesichtet. Bruten dieser Arten gab es 2014 im Untersuchungsgebiet nicht. Die Untersuchung des Raufußkauzes mit Hilfe der Klangattrappe zeigte keinerlei Nachweise der Art im Untersuchungsgebiet. Auch die Klangattrappenuntersuchung der Spechtarten Schwarzspecht, Grauspecht und Mittelspecht verlief ohne Nachweise der Arten. Neben dem Neuntöter galt das besondere Augenmerk weiteren Arten des Halboffenlandes, insbesondere Schwarzkehlchen, Feldschwirl und Baumpieper. Keine dieser Arten wurde im Untersuchungsgebiet festgestellt. Einen Überblick über die erfassten Arten zeigen die nachfolgende Tabelle und Karte. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzprüfung 9 Tabelle 1 : Artenliste der Vögel im Untersuchungsgebiet MTB Vossenack/Simonskall (gelb markiert: planungsrelevante Arten) Kategorien der Roten Liste (RL): Status: 0 = (als Brutvogel) ausgestorben B = Brutvogel 1 = vom Aussterben bedroht BV = Brutverdacht 2 = stark gefährdet DZ = Durchzügler 3 = gefährdet N = Nahrungsgast R = arealbedingt selten W = Wintergast - = ungefährdet Weitere Abkürzungen : V = Vorwarnliste VS-RL = Vogelschutzrichtlinie RL NRW 2010 Turdus merula - - B Parus caeruleus - - B Buchfink Fringilla coelebs - - B Buntspecht Dendrocopos major - - B 5 Dorngrasmücke Sylvia communis - - B 6 Eichelhäher Garrulus glandarius - - B 7 Elster Pica pica 8 Feldlerche Alauda arvensis 3 3 B B auf benachbarten Grünland B lat. Artname 1 Amsel 2 Blaumeise 3 4 Streng geschützt Vogelschutzrichtlinie RL D 2007 Artname Anhang I VS-RL Art.4 (2) VS-RL Status im Gebiet 9 Fitis Phylloscopus trochilus - V 10 Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla - - 11 Gartengrasmücke Sylvia borin 12 Goldammer Emberiza citrinella 13 Grünfink Carduelis chloris 14 Grünspecht Picus viridis - - B 15 Haubenmeise Parus cristatus - - B 17 Heckenbraunelle Prunella modularis 18 Kleiber Sitta europaea - - B B 19 Kohlmeise Parus major - - B 20 Mauersegler Apus apus - - N Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de B B - V B B Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzprüfung 10 Tabelle 1 : Artenliste der Vögel im Untersuchungsgebiet MTB Vossenack/Simonskall (gelb markiert: planungsrelevante Arten) Kategorien der Roten Liste (RL): Status: 0 = (als Brutvogel) ausgestorben B = Brutvogel 1 = vom Aussterben bedroht BV = Brutverdacht 2 = stark gefährdet DZ = Durchzügler 3 = gefährdet N = Nahrungsgast R = arealbedingt selten W = Wintergast - = ungefährdet Weitere Abkürzungen : V = Vorwarnliste VS-RL = Vogelschutzrichtlinie Vogelschutzrichtlinie Artname lat. Artname RL D 2007 RL NRW 2010 Streng geschützt 21 Mäusebussard Buteo buteo - - x 22 23 24 Misteldrossel Mönchsgrasmücke Neuntöter Turdus viscivorus Sylvia atricapilla Lanius collurio - V 26 Rabenkrähe Corvus corone - - B 27 Ringeltaube Columba palumbus - - B 28 Rotkehlchen Erithacus rubecula - - 29 Rotmilan Milvus milvus - 3 30 Singdrossel Turdus philomelos - - B Überflug (N auf Grünland) B 31 Sommergoldhähnchen Regulus ignicapilla 32 Sperber Accipiter nisus - - 33 Tannenmeise Parus ater - - 34 Turmfalke Falco tinnunculus - V 35 Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix - 36 Wintergoldhähnchen Regulus regulus - 37 Zaunkönig Troglodytes troglodytes - 38 Zilpzalp Phylloscopus collybita - Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Anhang I VS-RL Status im Gebiet N x x Art.4 (2) VS-RL x B B B B x N x 3 N (Grünland) B im benachbarten Wald - B - B - B B Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzprüfung 11 Karte 1: Brutvögel Feldlerche Neuntöter Waldlaubsänger Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzprüfung 12 5.2 Fledermäuse Die Überprüfung der Streckenverläufe auf als Quartier geeignete Baumhöhlen zeigte ein ausgesprochen geringes Angebot an geeigneten Höhlen. Spechthöhlen wurden lediglich nahe Simonskall in einem älteren Buchenbestand gefunden. Entlang der eigentlichen Trassen konnte im Februar 2014 keine einzige Spechthöhle ausgemacht werden. Aufgrund des höchstens mittleren Alters der meisten Laubbäume waren auch kaum Ausfaulungen oder Rindenabplatzungen vorhanden. Auch in den alten Fichtenbeständen ist das Potenzial sehr gering. Dies ließ vermuten, dass sich im relevanten Bereich keine Fledermausquartiere, insbesondere keine Wochenstuben, befinden. Die Fledermausuntersuchung mit dem Ultraschalldetektor ergab Nachweise von vier Fledermausarten und zwar: Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus, Wasserfledermaus und (Braunes) Langohr. Bei den Langohren ist eine Differenzierung nach Ultraschallrufen kaum möglich. Beim festgestellten Vorkommen im Altbuchenbestand ist habitatbedingt eher vom Braunen als vom Grauen Langohr auszugehen. Alle vier Arten befinden sich in einem günstigen Erhaltungszustand. Konkrete Quartiernachweise gab es nicht, sind aber für den Altbuchenbestand westlich von Simonskall (deutlich außerhalb der Streckenführungen) nicht auszuschließen, da es dort auch einige Baumhöhlen gibt. In diesem Bereich erfolgten die Nachweise von Wasserfledermaus und (Braunem) Langohr. Die Breitflügelfledermaus wurde am Ortsrand von Simonskall und an der nordwestlichen Grenze zum Grünland sowie auf der Gasleitungstrasse kartiert. Die am häufigsten vorkommende Zwergfledermaus nutzte vor allem die Waldwege, Schlagfluren sowie die Gasleitungstrasse. Karte 2: Fledermausnachweise Zwergfledermaus Breitflügelfledermaus (Braunes) Langohr Wasserfledermaus Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzprüfung 13 5.3 Wildkatze Gemäß Wildkatzengutachten (TRINZEN 2014) handelt es sich beim Projektgebiet um Bereiche, die als „günstiger Lebensraum“ zu bezeichnen sind. Das Korridormodell zeigt darüber hinaus die am besten geeigneten Verbindungswege, die die Wildkatze für örtliche und überörtliche Bewegungen im Raum nutzen kann. Gemäß diesem Modell tangiert das Projektgebiet „keinen der regionalen oder überregionalen (Wander)Korridore der Wildkatze“. Auf Basis dieser beiden Aspekte (1. gute Lebensraumeignung; 2. kein Wanderungskorridor) wurde die Einschätzung der Auswirkungen des Vorhabens vor dem Hintergrund der Vorbelastung durch „wilde Mountainbikenutzung“ vorgenommen. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt kurz zusammenfassen (ausführlich siehe Gutachten TRINZEN 2014): Durch den Bau und langfristigen Betrieb der Anlage sind Störungen für die residenten Wildkatzen durchaus zu erwarten. Für die unmittelbaren Streckenbereichen ist eine generelle Meidung während der Betriebszeiten anzunehmen. Störungen beziehen sich fast ausschließlich auf die direkte Betriebszeit und sind demnach zeitlich begrenzt. Die zu erwartenden Störungen fallen v.a. ins Sommerhalbjahr, die Wurf- und Aufzuchtzeiten der Wildkatze. Der Wirkraum wird in dem steilen Gelände als vergleichsweise gering eingeschätzt (beiderseits der Strecken ca. 50 m totale Meidung, darüber hinaus bis ca. 250 Meter gestört). Auf Populationsebene werden die Störwirkungen während der Bauphase als relativ gering bzw. zeitlich und räumlich begrenzt angesehen, sofern sie in unkritischen Zeiten (Herbst) durchgeführt werden. Im Extremfall kann es zu Kollisionen und somit zu Tötungen und Verletzungen kommen. Ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko durch den Bau und Betrieb ist unter Einhaltung von Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen aber nicht zu sehen. Wanderungskorridore liegen außerhalb des Planungsgebietes. Eine populationsrelevante Unterbrechung der Verbindung ist nicht erkennbar. In der Bewertung geht der Gutachter davon aus, dass die „von konkreten Störungen betroffenen Tiere innerhalb ihres Streifgebietes in der Regel „Ausweichmöglichkeiten“ finden“, so dass „der Populationsverbund erhalten bleibt“. Die Auswirkungen beschränken sich auf einige wenige Tiere und bezüglich der Fortpflanzung auf maximal 1-2 weibliche Tiere. Insofern wird nicht von einem erheblichen negativen Einfluss auf die lokale Population (im Sinne der erheblichen Störung gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) ausgegangen. Zusammenfassend werden folgende Maßnahmen/Einschränkungen empfohlen (komplett übernommen aus TRINZEN 2014): Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzprüfung 14 Um die für Wildkatzen nachteiligen Auswirkungen des Mountainbike-Parcours zu minimieren, werden folgende Maßnahmen/Einschränkungen empfohlen: Für den Fall, dass der Bau des Bikeparks in der Wurf- und Aufzuchtzeit zwischen dem 01.03. und dem 31.08. eines Jahres stattfindet, ist vorab durch einen Wildkatzenexperten sicher zu stellen, dass sich im geplanten Streckenverlauf keine als Wurflager geeigneten Flächen befinden. Ist dies der Fall, so ist dieser Streckenabschnitt erst zu bauen, wenn die betroffene Fläche nachweislich nicht mehr von den Wildkatzen genutzt wird. Keine Verwendung von Zäunen o.ä. die eine Gefährdung darstellen können bzw. die Zerschneidungswirkung erhöhen. Alljährlich ist vor Beginn des Fahrbetriebs im Frühjahr von einem Wildkatzenexperten eine einmalige, eintägige Begehung durchzuführen, um sicher zu stellen, dass sich im Trassenverlauf kein Wurfplatz innerhalb eines von der Wildkatze als Wurfplatz genutzten Bereiches befindet. Ist dies der Fall, so ist dieser Streckenverlauf in den ersten 14 Tagen für den Betrieb zu sperren, um der Wildkatze ein Ausweichen zu ermöglichen. Da der Parcour potenziell im Bereich von bis zu 2 Wildkätzinnen ggf. mit Jungtieren liegt, sollten in einem störungsarmen Umfeld von 1-2 km zum Parcours 4 Stellen mit guter Eignung als Wurfplatz geschaffen werden, z.B. in Form von Holzstapeln. 6. Eingriffsbeschreibung und Projektwirkungen Vorgesehen ist der Bau und Betrieb von fünf ca. 2,5 bis 3 Meter breiten Strecken unterschiedlicher Länge und zwar zwei „Downhillstrecken“, einem „Singletrail“, einem „Freeride“ und einer „Sprunglinie“. Am Startpunkt wird ein Startpodest aus Holz für ca. 20 Fahrer mit Auffahrt und Abfahrtsrampe gebaut. Es wird in die natürliche Topographie des Geländes integriert. Der geplante Streckenverlauf benötigt zur Querung des historischen Hohlweges (Boden- und Naturdenkmal, wird als Wanderweg genutzt) eine Holzbrücke. Die Spannweite der Holzkonstruktion hat eine Länge von ca. 4,00 m. Die Holzbrücke wird in das bestehende Erdreich eingebaut. Darüber hinaus sollen sich bauliche Ausformungen der Strecken auf ein Minimum beschränken. In Teilbereichen werden Streckenmarkierungen sowie an Gefahrenpunkten ggf. Schutzmatten nötig sein. Es ergeben sich v.a. folgende mögliche Projektwirkungen: Störungen während der Bauphase (gering außerhalb der Vogelbrutzeit, der Wochenstubenzeit und der Jungenaufzuchtzeit der Wildkatze im Herbst/Frühwinter; deutlich höher in den sensiblen Zeiten ab Januar/Februar (Wildkatzenranz) bis Juli/August). Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzprüfung 15 Störungen während des Betriebes (Frühjahr bis Herbst, tagsüber), verbunden mit Ausweichbewegungen v.a. von Vögeln (ggf. Brutplatzverlagerung) und der Wildkatze. Lokal und kleinflächig direkte Lebensraumverluste durch Bauwerke und Streckensicherungen und indirekt in einem gewissen Umfeld durch Störungen (s.o.). Zu berücksichtigen ist allerdings, dass der gesamte Bereich derzeit „wild“ von Mountainbikern genutzt wird, so dass es bereits jetzt zu einer großflächigeren und nicht gelenkten, räumlich-diffusen Beanspruchung kommt, auf die sich die Tierwelt schwerer einstellen kann, als bei einer gelenkten Routenführung. Die wesentliche Projektwirkung ergibt sich somit aus der zu erwartenden Steigerung der Besucherzahlen, die auf den dann genutzten Strecken mit seinem Umfeld mit wesentlicheren Störwirkungen verbunden ist, als bisher. 7. Artenschutzprüfung Die Artenschutzprüfung bezieht sich auf die im Rahmen der Kartierung 2014 erfassten planungsrelevanten Vogel- und Fledermausarten sowie die Wildkatze. 7.1 Vögel Aus der Gruppe der Vögel brüten die Arten Feldlerche, Neuntöter und Waldlaubsänger im und am Rande des Untersuchungsgebietes. Als Nahrungsgäste bzw. im Überflug wurden die vier Greifvogelarten Mäusebussard, Rotmilan, Sperber und Turmfalke erfasst. Tötung und Verletzung von Vögeln gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG Nach derzeitigem Stand brüten zwar keine planungsrelevanten Arten innerhalb der geplanten Streckenverläufe, da aber alle Vogelarten besonders geschützt sind, gilt das Tötungsverbot und die damit verbundenen Auflagen hier grundsätzlich. Tötungen und Verletzungen von Brutvögeln könnten sich bei baulichen Aktivitäten (Gehölzentnahme, Baufeldfreimachung) während der Vogelbrutzeit ergeben. Derartige Maßnahmen sind daher nur außerhalb der Vogelbrutzeit, also nicht zwischen dem 01. März und 30. September eines Jahres möglich. Da die eigentliche Jungvogelaufzucht in der Regel im August spätestens abgeschlossen ist, kann ggf. nach örtlicher Kontrolle und Abstimmung mit der ULB bereits Anfang September mit baulichen Maßnahmen begonnen werden. Weitere Ausnahmen benötigen eine fachgutachterliche Begleitung und Genehmigung durch die ULB. Eine Tötung oder Verletzung planungsrelevanter Vogelarten infolge des Betriebs des Bikeparks ist nicht im signifikanten (also über das natürliche Lebensrisiko hinausgehenden) Maße zu erwarten. Dies gilt sowohl für Brutvögel, als auch für die Nahrungsgäste und Überflieger. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzprüfung 16 Störungen von Vögeln gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Störungen sind im artenschutzrechtlichen Sinne dann erheblich, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Die Brutplätze der beiden planungsrelevanten Brutvogelarten Feldlerche und Waldlaubsänger liegen deutlich außerhalb der Trassenführungen. Vergleichsweise nah (50-60 Meter) liegt der Brutplatz des Neuntöters zur westlichsten Trasse. Diese schwenkt von Norden durch den Fichtenforst führend im Bereich der Gastrasse auf den bestehenden Weg und verläuft dann durch den unterhalb liegenden Gehölzbestand. Die bisherige Nutzung des Weges (meist gelegentlich durch Spaziergänger und Radfahrer; vermutlich auch durch Mountainbiker) hat nicht dazu geführt, dass die ansonsten bestens geeignete Schlagflur nicht als Neuntöterbrutplatz genutzt wird. Die natürliche Sukzession auf der Fläche wird hingegen schon sehr bald dazu führen, dass die Fläche nicht mehr als Brutplatz geeignet ist. Dies wird spätestens in 2-3 Jahren der Fall sein. Die Fläche ist in ihrer jetzigen Ausdehnung zudem so groß, dass bei einer Feinanpassung des Brutplatzes eine störungsfreie Brut auch nach Einrichtung eines Bikeparks in den nächsten 2-3 Jahren möglich ist. Danach wird der Neuntöter auf der dann zu hoch aufgewachsenen Fläche hier nicht mehr brüten können. Auf die Population wird weder der eine noch der andere Effekt substanzielle Auswirkungen haben. Bis vor kurzem befand sich hier noch ein Fichtenforst, der gänzlich ungeeignet war. Erst mit Abholzen des Bestandes entstand die Freifläche, die nunmehr im Jahr 2014 – als Bruthabitat auf Zeit - bebrütet werden konnte. Für alle übrigen Vogelarten sind populationsrelevante Störungen auszuschließen. Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG Eine direkte Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten lässt sich während der Bauphase durch die bereits erläuterte Bauzeitenregelung vermeiden. Zerstörungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Betrieb des Bikeparks sind nicht zu sehen. Auf den projektierten Trassen gibt es keine Nachweise von Brutplätzen planungsrelevanter Brutvogelarten. Der Neuntöterbrutplatz liegt ca. 50-60 Meter vom nächsten Trail entfernt, getrennt durch einen bereits bestehenden Weg. Hier kann es ggf. zu einer Feinanpassung des Brutplatzes kommen, solang die Schlagflur die Funktion noch erfüllen kann. Mit ihrer Entwicklung wird das erst kürzlich entstandene Bruthabitat wieder verloren gehen. Für Nahrungsgäste gehen definitionsgemäß keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten verloren. Fazit Vögel Bis auf eine Bauzeitenregelung, ggf. kombiniert mit einer fachgutachterlichen Baubegleitung, gibt es keine zu definierenden Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen für Vögel. Das Projekt ist u.E. zulässig im Sinne des Artenschutzes. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzprüfung 17 7.2 Fledermäuse Bei der Fledermauskartierung wurden vier Arten (Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus, (Braunes) Langohr und Wasserfledermaus) erfasst, davon zwei (Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus) im Bereich des Bikeparks und zwei weitere (Langohr, Wasserfledermaus) im Altbuchenbestand westlich von Simonskall deutlich außerhalb des Wirkbereichs des Projektes. Tötung und Verletzung von Fledermäusen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG Eine Tötung oder Verletzung im Zuge des Baus könnte nur aus der Entnahme von besetzten Quartierbäumen resultieren. Eine Gehölzentnahme ist aber höchstens im Einzelfall notwendig. Der Bikepark soll so in den Waldbestand integriert werden, dass möglichst keine Gehölze entnommen werden. Sollte dies dennoch im Einzelfall der Fall sein, so findet eine Gehölzentnahme zum einen nur nach örtlicher Kontrolle statt, wobei dann im Zweifelsfall (z.B. bei einem Baum mit Höhlen oder Spalten) auf die Entnahme zugunsten eines weniger geeigneten Baumes (Wegeumleitung) verzichtet wird. Zum zweiten greift die oben angesprochene Bauzeitenregelung. Insofern ist sicher gewährleistet, dass es nicht zu Tötungen oder Verletzungen von Fledermäusen im Quartier kommt. Eine Tötung oder Verletzung im Zuge des Betriebes ist im Sinne einer angemessenen Bewertung nicht zu sehen, zumal der Betrieb tagsüber stattfindet und die Fledermausaktivitäten sich auf die Spätabend-, Nacht- und Frühmorgenstunden beschränken. Störungen von Fledermäusen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Störungen wären denkbar, wenn eine häufig befahrene Trasse unmittelbar neben einen besetzten Quartierbaum platziert würde. Dies ist nicht anzunehmen. Zum einen wurden keine derartigen Quartiere gefunden und auch das im Bikeparks selbst ermittelte Artenspektrum (Zwerg- und Breitflügelfledermaus – Gebäudefledermäuse) deutet nicht auf das Vorhandensein solcher Quartiere hin. Zum zweiten kann im Zuge der fachgutachterlichen, ökologischen Baubegleitung im Zweifelsfall immer noch eine andere Feintrassierung ermittelt werden, wenn wider Erwarten potenziell geeignete Bäume gefunden werden, an denen der jeweilige Trail sonst vorbeilaufen würde. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass zumindest Einzeltiere häufig ihr Baumhöhlenquartier wechseln, so dass keine enge Bindung an speziell nur einen bestimmten Baum gegeben ist. Lediglich Wochenstuben werden in der Regel stetiger besetzt. Hierauf wurden keinerlei Hinweise in den Streckenverläufen gefunden. Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG Wie bei den Vögeln beschrieben, könnte eine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sich aus der Entnahme von Reproduktionsstätten – hier Wochenstubenbäumen – ergeben. Eine Entnahme von Bäumen ist aber höchstens im Einzelfall gegeben, wie oben beschrieben. Nach örtlicher Kontrolle kann hier im Zweifelsfall auch eine andere Feintrassierung gewählt werden, um den Baum zu erhalten. Insofern ist Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzprüfung 18 sichergestellt, dass es nicht zur Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Fledermäuse kommt. Fazit Fledermäuse Bis auf eine Bauzeitenregelung, ggf. kombiniert mit einer fachgutachterlichen Baubegleitung und ggf. notwendigen Feinanpassungen der Streckenverläufe, gibt es keine zu definierenden Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen für Fledermäuse. Das Projekt ist u.E. zulässig im Sinne des Artenschutzes. 7.3 Wildkatze Der Wildkatze wurde eine eigene Studie gewidmet (TRINZEN 2014). Innerhalb derer geht der Gutachter davon aus, dass der Bereich eine gute Lebensraumqualität hat und von Wildkatzen genutzt wird. Wichtige Wanderungskorridore sind aber nicht betroffen. Tötung und Verletzung von Wildkatzen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG Im Gutachten wird beschrieben, dass es im Extremfall zu Kollisionen und somit zu Tötungen und Verletzungen von Wildkatzen kommen kann. Ein solcher Fall ist immer konstruierbar – auch für andere Arten wie Vögel oder gar Fledermäuse. Letztlich ist aber einzuschätzen, ob es sich um ein Risiko handelt, welches über das allgemeine Lebensrisiko hinausgeht. Somit kommt auch der Gutachter zu dem Schluss, dass ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko durch den Bau und Betrieb nicht zu sehen ist. Als Schutzmaßnahmen muss gemäß Wildkatzengutachten alljährlich vor Beginn des Fahrbetrieb im Frühjahr von einem Wildkatzenexperten eine einmalige Begehung stattfinden, um sicherzustellen, dass sich im Trassenverlauf kein Wurfplatz innerhalb eines von der Wildkatze als Wurfplatz genutzten Bereiches befindet. Ist dies der Fall, so ist dieser Streckenverlauf in den ersten 14 Tagen für den Betrieb zu sperren, um der Wildkatze ein Ausweichen zu ermöglichen. Darüber hinaus ergeht auch hier die Empfehlung, die baulichen Aktivitäten auf die Herbst- und frühen Wintermonate zu konzentrieren. Störungen von Wildkatzen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Der artenschutzrechtliche Störungsbegriff bezieht sich auf die Lokalpopulation. Wenngleich klar ist, dass es insbesondere durch den Betrieb des Bikeparks zu Störungen von Wildkatzen dahingehend kommt, dass es zumindest über Tag Meidungs- und Ausweichbewegungen geben wird, geht der „Fachgutachter Wildkatze“ davon aus, dass die „von konkreten Störungen betroffenen Tiere innerhalb ihres Streifgebietes in der Regel „Ausweichmöglichkeiten“ finden“, so dass „der Populationsverbund erhalten bleibt“. Die Auswirkungen beschränken sich auf einige wenige Tiere und bezüglich der Fortpflanzung auf maximal 1-2 weibliche Tiere. Insofern wird nicht von einem erheblichen negativen Einfluss auf die lokale Population (im Sinne der erheblichen Störung gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) ausgegangen. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzprüfung 19 Wenngleich demnach populationsrelevante Störungen nicht gegeben sind, sollte im Sinne des vorsorglichen Artenschutzes möglichst eine weitere Bündelung von Strecken vorgenommen werden. In der hier zugrunde gelegten Streckenkonzeption liegen die vier östlich geführten Trails relativ nah beieinander. Die westliche Strecke macht jedoch einen weit nach Westen ausladenden Bogen. Um den Störungsbereich möglichst auf das Notwendigste zu reduzieren, empfehlen wir, die westliche Trasse möglichst weit nach Osten zu verschieben, so dass sich insgesamt ein deutlich geringerer gestörter Bereich ergibt. Dies kommt nicht nur der Wildkatze zugute, sondern auch anderen Wildarten (Rot-, Reh- und Muffelwild) sowie der Vogelwelt. Die weit ausladende, westliche Schleife sollte nach Osten verlegt werden, um den gestörten Raum zu reduzieren. Abbildung 8: Vorschlag zur Reduzierung des gestörten Raumes. Um Störungen im Zuge des Baus zu vermeiden, empfiehlt der Fachgutachter, außerhalb der Wurf- und Aufzuchtzeiten (01.03. bis 31.08.) zu arbeiten. Nimmt man die Ranzzeit im (Januar) Februar dazu, läge der optimale Bauzeitpunkt im Sinne des Wildkatzenschutzes zwischen September und Dezember. Für den Fall, dass innerhalb der Wurf- und Aufzuchtzeiten gebaut wird, ist vorab durch einen Wildkatzenexperten sicher zu stellen, dass sich im geplanten Streckenverlauf keine als Wurflager geeigneten Flächen befinden. Ist dies der Fall, so ist dieser Streckenabschnitt erst zu bauen, wenn die betroffene Fläche nachweislich nicht mehr von den Wildkatzen genutzt wird. Der derzeit vom Kreis Düren geplante Bauzeitpunkt im Herbst 2015 ist sowohl für die Wildkatze, als auch für Vögel und Fledermäuse optimal. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzprüfung 20 Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG Zerstörungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten wären dann gegeben, wenn durch den Bau der Trails oder ihren späteren Betrieb Wurfplätze und Schlafplätze verloren gehen würden, für die es im Umfeld keine Ausweichhabitate gibt, so dass nicht mehr gewährleistet ist, dass die ökologische Funktion von Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt. Gemäß Aussage des Fachgutachters ist eine Zerstörung in diesem Sinne nicht zu sehen. Im Umfeld gibt es Ausweichhabitate und der Populationsverbund bleibt erhalten. Wanderungskorridore liegen außerhalb des Planungsgebietes. Eine populationsrelevante Unterbrechung dieser wichtigen Verbindungen ist nicht erkennbar. Darüber hinaus gelten die bereits erläuterten Schutzmaßnahmen im Falle des Baus und bei Betrieb des Bikeparks (alljährliche Kontrolle vor der Eröffnung). Im Sinne des vorsorglichen Artenschutzes wird zudem die oben erläuterte Reduzierung des gestörten Raumes empfohlen. Zudem gibt der Fachgutachter die Empfehlung, in einem störungsarmen Umfeld von 12 km zum Parcours 4 Stellen mit guter Eignung als Wurfplatz zu schaffen, z.B. in Form von Holzstapeln. Dieser Vorschlag wird aufgegriffen und in den Landschaftspflegerischen Begleitplan aufgenommen. Hierzu wird im Laufe des weiteren Verfahrens eine Abstimmung mit dem Forst getroffen. Fazit Wildkatze Unter Berücksichtigung von im Fachgutachten Wildkatze (TRINZEN 2014) formulierten Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen ist das Vorhaben u.E. zulässig im Sinne des Artenschutzes. 8. Zusammenfassung Basierend auf den Ergebnissen einer Artenschutzprüfung Stufe 1 (BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG 2013) wurden zwischen Frühjahr und Sommer 2014 Kartierungen der Vögel und der Fledermäuse vorgenommen. Der Wildkatze wurde eine eigene Studie gewidmet (TRINZEN 2014). Diese Untersuchungen stellen die Grundlage für die Artenschutzprüfung dar. Bei der Vogelkartierung wurden 38 Arten erfasst, darunter 7 planungsrelevante Arten und zwar die Brutvogelarten Feldlerche, Neuntöter und Waldlaubsänger und die Gastvögel Mäusebussard, Rotmilan, Sperber und Turmfalke. Zum Schutz brütender Vögel allgemein und der planungsrelevanten Brutvogelarten im Speziellen ist eine Bauzeitenregelung, ggf. unter fachgutachterlicher Begleitung notwendig. Darüber hinaus ergeben sich keine weiteren Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen. Bei der Kartierung der Fledermäuse wurden vier Arten erfasst: Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus, (Braunes) Langohr und Wasserfledermaus. Quartiere konnten im Trassenraum nicht nachgewiesen werden. Das Höhlenangebot der meist nur mittelalten Laubbäume und der Nadelgehölze ist sehr gering. Der „beste“ Baumbestand befindet sich westlich von Simonskall deutlich außerhalb des Wirkbereiches Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzprüfung 21 der hiesigen Maßnahme. Da höchstens im Einzelfall eine Gehölzentnahme im Zuge des Baus notwendig sein kann und dies dann unter fachgutachterlicher Begleitung stattfindet, ist sichergestellt, dass es weder zu Tötungen und Verletzungen, noch zu Zerstörungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Fledermäuse kommt. Populationsrelevante Störungen sind ebenfalls nicht anzunehmen. Über die Bauzeitenregelung mit örtlicher Kontrolle hinaus gibt es somit keine weitergehenden Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen. Für die Wildkatze wurden umfassendere Maßnahmen empfohlen. Sie beziehen sich auf den Zeitpunkt des Baus sowie auf den Betrieb. Alljährlich ist vor Beginn des Fahrbetriebs im Frühjahr von einem Wildkatzenexperten eine einmalige, eintägige Begehung durchzuführen, um sicherzustellen, dass sich im Trassenverlauf kein Wurfplatz befindet. Ist dies der Fall, so ist dieser Streckenabschnitt in den ersten 14 Tagen für den Betrieb zu sperren, um der Wildkatze ein Ausweichen zu ermöglichen. Darüber hinaus empfiehlt der Fachgutachter, dass im störungsarmen Umfeld vier Stellen mit guter Eignung als Wurfplatz geschaffen werden (z.B. Holzstapel). Hierzu wird eine Abstimmung mit dem Forst stattfinden. Um den gestörten Bereich im Bikeparkgelände zu reduzieren, empfehlen wir zudem, den nach Westen weit ausladenden Bogen einer Teilstrecke deutlich nach Osten zu verlagern. Der Kreis Düren hat signalisiert, dass hierzu eine Alternativplanung erstellt wird. Unter Berücksichtigung der Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen ist das Vorhaben verträglich im Sinne des Wildkatzenschutzes. 9. Literatur BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013): Artenschutzrechtliche Vorprüfung „Crossing Nature – Mountainbiking in der Eifel“, Vossenack-Simonskall. Im Auftrag des Kreises Düren. Amt für Kreisentwicklung und –straßen. Stand: 5. September 2013. TRINZEN, M. (2014): Konfliktanalyse zu Auswirkungen des MTB-Sports auf dem Gelände des Mountainbike-Parcours Vossenack-Simonskall (Kreis Düren, NRW) auf die dortige Wildkatzenpopulation. Im Auftrag des Kreises Düren. Stand: Juli 2014. Stolberg, 30. Juli 2014 (Hartmut Fehr) Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de