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Beschlussvorlage (Anlage 3 zu Vorlage 12/2015)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
333 kB
Erstellt
12.02.15, 12:01
Aktualisiert
12.02.15, 12:01

Inhalt der Datei

Artenschutzrechtliche Vorprüfung “Crossing Nature-Mountainbiking in der Eifel” Vossenack-Simonskall Auftraggeber: Kreis Düren Amt für Kreisentwicklung und -straßen Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr, Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Stand: 07. Mai 2013 Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzrechtliche Vorprüfung Inhalt Inhaltsverzeichnis 1. Anlass der artenschutzrechtlichen Bewertung..................................................... 1 2. Projektgebiet und Planung ..................................................................................... 1 3. Datengrundlage: „Fachinformationssystems geschützte Arten“ des LANUV NRW sowie @ LINFOS............................................................................................. 2 4. Habitatstrukturen und faunistisches Potenzial .................................................... 3 5. Projektwirkungen..................................................................................................... 6 6. Artenschutzrechtliche Erstbewertung ................................................................... 7 6.1 Prüfung nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötungstatbestand) ............................ 8 6.2 Prüfung nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Störungstatbestand) ........................... 8 6.3 Prüfung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) .............................................................................................................. 9 7. Zusammenfassende Bewertung............................................................................. 9 Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzrechtliche Vorprüfung 1 1. Anlass der artenschutzrechtlichen Bewertung Der Kreis Düren plant im Rahmen der Konzeptionierung des Mountainbikenetzes die Errichtung eines Mountainbikeparcours/Übungsareal in einem Waldgebiet zwischen den Hürtgenwalder Ortsteilen Vossenack und Simonskall. Im Rahmen dieses Verfahrens ist die Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Aspekte erforderlich. Im ersten Schritt wird eine Artenschutzprüfung der Stufe 1 durchgeführt. Grundlage für die Bewertung sind hierbei einerseits die Habitatbedingungen vor Ort und das sich daraus ergebende Lebensraumpotenzial und zum zweiten die für das Messtischblatt genannten planungsrelevanten Arten aus dem „Fachinformationssystem geschützte Arten“ des LANUV NRW. 2. Projektgebiet und Planung Das geplante Übungsareal liegt im südlichen Teil des Gemeindegebietes Hürtgenwald östlich der B 399 zwischen den Ortschaften Vossenack und Simonskall. Die geplante Strecke verläuft entlang einer Gasleitungstrasse innerhalb von Waldflächen im Landschaftsschutzgebiet. Abbildung 1: Lage des Projektgebiets zwischen Kloster und K 36. Bei dem für das Übungsareal ausgewählten Waldteil handelt es sich um eine bereits für Gas-, Strom- und Telefonleitungen genutzte Schneise. Der Rand der Schneise ist gesäumt von Brombeersträuchern. Der rechts und links der Schneise angrenzende Wald besteht aus jungen bis mittelalten Nadel- und Laubgehölzen. Die in Anspruch zu nehmende Teilfläche beträgt etwa 1 ha. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzrechtliche Vorprüfung 2 Mit der Anlage sollen Freizeitsportler sowie Vereine angesprochen werden, weshalb eine ganzjährige Laufzeit denkbar ist. Witterungsbedingt wird sich die Hauptnutzung voraussichtlich jedoch überwiegend auf die Frühjahrs-, Sommer- und Herbstmonate konzentrieren. Bisher gibt es keine Schätzungen bezüglich der zu erwartenden Besucherzahlen. 3. Datengrundlage: „Fachinformationssystem geschützte Arten“ des LANUV NRW sowie Fundortkataster @ LINFOS Das Fachinformationssystem geschützte Arten des LANUV NRW gibt für das Messtischblatt 5304 Nideggen 14 Fledermausarten, Biber, Haselmaus und Wildkatze, 37 Vogelarten, 2 Amphibien- und 2 Reptilienarten und eine Schmetterlingsart an. Art Säugetiere Bechsteinfledermaus Braunes Langohr Status Erhaltungszustand in NRW (kontinental) Art vorhanden Art vorhanden schlecht günstig Breitflügelfledermaus Europäischer Biber Fransenfledermaus Graues Langohr Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden günstig günstig günstig schlecht Große Bartfledermaus Großer Abendsegler Großes Mausohr Haselmaus Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden ungünstig ungünstig ungünstig günstig Kleine Bartfledermaus Kleiner Abendsegler Rauhautfledermaus Teichfledermaus Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden günstig ungünstig günstig günstig Wasserfledermaus Wildkatze Zwergfledermaus Vögel Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden günstig ungünstig günstig Eisvogel Feldlerche Feldschwirl Fischadler sicher brütend sicher brütend sicher brütend Durchzügler günstig Flussregenpfeifer Gartenrotschwanz Graureiher Grauspecht sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend ungünstig ungünstig (abnehmend) günstig ungünstig (abnehmend) Gänsesäger Habicht Kiebitz Kleinspecht Wintergast sicher brütend sicher brütend sicher brütend günstig günstig günstig günstig günstig günstig Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzrechtliche Vorprüfung Status Erhaltungszustand in NRW (kontinental) Vögel Krickente Löffelente Mehlschwalbe Wintergast Durchzügler sicher brütend günstig günstig günstig Mittelspecht Mäusebussard Nachtigall Neuntöter sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend günstig günstig günstig günstig Pirol Rauchschwalbe Raufußkauz Rotmilan sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend ungünstig (abnehmend) günstig ungünstig ungünstig Schellente Schwarzkehlchen Schwarzmilan Schwarzspecht Wintergast sicher brütend sicher brütend sicher brütend günstig ungünstig schlecht günstig Sperber Tafelente Turmfalke Turteltaube sicher brütend Durchzügler sicher brütend sicher brütend günstig günstig günstig ungünstig (abnehmend) Uhu Waldkauz Waldohreule Wespenbussard sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend ungünstig (zunehmend) günstig günstig ungünstig Zwergsäger Zwergtaucher Amphibien Geburtshelferkröte Wintergast sicher brütend günstig günstig Art vorhanden ungünstig Kreuzkröte Reptilien Mauereidechse Schlingnatter Art vorhanden ungünstig Art vorhanden Art vorhanden ungünstig ungünstig Art vorhanden ungünstig Art Säugetiere Schmetterlinge Blauschillernder Feuerfalter 3 Da im Rahmen der Vorprüfung keine faunistische Kartierung des Bestandes vorgenommen wurde, stellen diese Daten die Grundlage für die Artenschutzrechtliche Erstbewertung dar. Zusätzlich lieferte die Datenabfrage im Fundortkataster @LINFOS keine weiteren Hinweise auf geschützte Arten im Plangebiet. 4. Habitatstrukturen und faunistisches Potenzial Beim projektierten Bereich handelt es sich um eine im Zuge des Gasleitungsbaus und der Pflege und Wartung entstandene etwa 26 Meter breite Schneise innerhalb eines Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzrechtliche Vorprüfung 4 Waldbereiches in stark geneigter Hanglage. Die Trasse wird regelmäßig von Gehölzbewuchs freigehalten, so dass sie sich über das Jahr maximal zu einer Wildkrautflur entwickelt. Dominant im Bestand ist die Brennnessel. Abbildung 2 und 3: Kurzgehaltene Trasse der Gasleitung und einer Stromleitung. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzrechtliche Vorprüfung 5 Durch die hohe Nutzungsintensität der Trasse ist das faunistische Potenzial der Fläche eingeschränkt. Auf den ersten Blick gibt es ein gewisses Potenzial für Vogelarten des Halboffenlandes wie Baumpieper, Schwarzkehlchen, Feldschwirl und Neuntöter. Hier gibt es auf Schlagfluren im Umfeld aber deutlich bessere Standorte, die nicht gestört sind. Bei der Besichtigung der Fläche im Mai 2013 wurden mithin keine der genannten Arten angetroffen. Im Wald brütende Vogelarten, insbesondere Eulen und Greife, könnten die Trasse zur Nahrungssuche nutzen. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass die Fläche diesbezüglich essenziell ist, da im Umfeld großflächig offene Grünlandflächen an den Wald angrenzen. Eine größere Bedeutung dürfte die Fläche für Fledermäuse haben. Die Grenzlinie zum Wald schafft interessante Leitlinien und Nahrungshabitate, die mit einiger Wahrscheinlichkeit genutzt werden, etwa als Verbindung zwischen der Hochfläche und dem Kalltal. Auch für die Wildkatze kann der Bereich von Bedeutung sein. Soweit im umliegenden Wald Reviere mit Schlaf- und Wurfplätzen von Wildkatzen liegen, wovon mit einiger Sicherheit auszugehen ist, so kann die offene Fläche insbesondere zur Zeit der Jungenaufzucht eine wichtige Bedeutung als Jagdhabitat haben – und dies nicht nur bei Nacht. Beim angrenzenden Wald handelt es sich um einen Mischbestand aus Nadel- und Laubbäumen. Oberhalb der Schneise (westlich) befindet sich eine Grünlandfläche. Nördlich der Schneise verläuft ein großflächiger Fichtenbestand mittleren Alters, der auf mittlerer Höhe der Schneise von einem etwa 10 m breiten Streifen aus jungen bis mittelalten Laubgehölzen wie Birken und Buchen gesäumt wird. Vereinzelt findet man Lärchen entlang des unteren Teils der Schneise. Der obere Bereich südlich der Schneise ist durch einen kleinen Teil Fichtenforst und einer daran angrenzenden Schlagflur gekennzeichnet. Unterhalb des ersten kreuzenden Waldwegs besteht der Baumbestand westlich der Schneise überwiegend aus Lärchen. Der mittlere bis untere Bereich der Schneise wird von jungen bis mittelalten Buchen gesäumt. Unterhalb der K 36 wird die Schneise von jungen bis alten Laubgehölzen wie Buchen, Erlen, Eschen, Eichen gesäumt, während sich nördlich hinter dem Laubbaumbestand Fichtenforst anschließt. Während Brombeerhecken auf beiden Seiten der Schneise vom oberen bis unteren Bereich vorkommen, befinden sich Ginsterhecken lediglich im unteren, nördlichen Bereich der Schneise. Von nördlicher Richtung kommend kreuzt ein kleiner Bach die Schneise im unteren Bereich. In diesem Zustand hat der Nadelholzbestand ein nur geringes bis mäßiges Lebensraumpotenzial für die Tierwelt, insbesondere für gefährdete und streng geschützte Arten. Für Fledermäuse besteht dort lediglich ein eingeschränktes Potenzial als Jagdhabitat. Hier ist am ehesten der aufgelichtete Bereich zu nennen. Das Quartierpotenzial ist aufgrund kaum vorhandener Baumhöhlen sehr gering. Die teils vorhandenen Laubholzbestände sind noch zu jung, um wertvolle Habitatstrukturen hervorzubringen. Auch hier sind Baumhöhlen kaum vorhanden. Ein sehr geringes Lebensraumpotenzial besteht auch für Amphibien und Reptilien. Im Forst sind keine Gewässer vorhanden, die als Laichhabitat dienen können. Auch die Eignung als Sommer- oder Winterhabitat ist im von Nadeln bedeckten Forst gering. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzrechtliche Vorprüfung 6 Für Vögel ist das Lebensraumpotenzial im Nadelholzforst aufgrund der Habitatausprägung gering. Arten des Offenlandes und der Gewässer sind gänzlich auszuschließen. Für die meisten Waldarten ist der Bestand wenig attraktiv. Spechte bevorzugen eindeutig Laubgehölze für die Anlage ihrer Höhlen. Diese kommen in Teilen zwar auch vor, sind aber häufig noch zu jung. Der Schwarzspecht nutzt auch Nadelholzforste zur Nahrungssuche, insbesondere wenn sie im räumlichen Verbund zu den Brutplätzen im Laubwald liegen. Geeignete Altbestände sind im nahen Umfeld aber nicht vorhanden. Auch für Eulenarten wie die Waldohreule oder Greifvögel wie den Sperber gibt es in Nadelholzforsten ein gewisses Lebensraumpotenzial. Nicht auszuschließen ist in solchen Beständen ein Vorkommen des seltenen Raufußkauzes. Ansonsten dominieren in der Regel häufige und ungefährdete Arten, die in ihrem Bestand nicht bedroht sind. Gerechnet werden muss in jedem Fall mit dem Vorkommen der Wildkatze. Die Kombination aus Laub- und Nadelwald, Schlagfluren und offenen Schneisen ist ein idealer Lebensraum für die störungsempfindliche Art. Für weitere Artengruppen, wie Libellen, Heuschrecken, Käfer u.a. sind die Lebensraumbedingungen „nicht außergewöhnlich genug“, um seltenere oder gefährdete Arten zu beherbergen. Weder sind die Standortbedingungen besonders feucht, noch besonders trocken oder besonnt. Insofern ist hier nicht mit Standortspezialisten, die in der Artenschutzrechtlichen Prüfung besonders zu beachten wären, zu rechnen. 5. Projektwirkungen Geplant ist der Bau eines oder mehrerer Übungsparcours für Mountainbikefahrer auf den Leitungstrassen. Darüber hinaus wird das Wegenetz derzeit auf eine Eignung und ggf. einen Ausbau für Mountainbikefahrer überprüft. Dies ist aber nicht Bestandteil der hiesigen Artenschutzprüfung. Konkrete Daten zur Projektgestaltung liegen derzeit noch nicht vor. Die Intensität des Eingriffs dürfte v.a. vom Aufkommen an Fahrern und den daraus resultierenden Störungen, die in das Umfeld wirken, abhängig sein. Zu berücksichtigen sind auch indirekte Wirkungen, etwa der Rücktransport von unten angelangten Fahrern an den Startpunkt mit PKW oder Transportern sowie evt. logistische Einrichtungen (Materialausgabe, Wartung usw.). Insofern stellen die mit dem Betrieb der Anlage verbundenen Störungen erheblichere Wirkungen dar, als etwa die bauliche Beanspruchung des vergleichsweise geringwertigen Lebensraumes auf der Trasse selbst. Eine abschließende Beurteilung ist letztlich erst möglich, wenn ein schlüssiges Konzept zum Bau und Betrieb des Mountainbikeparcours vorliegt. Die nachfolgende Artenschutzprüfung ist daher als Erstbewertung zu verstehen, die ggf. zu vertiefen ist. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzrechtliche Vorprüfung 7 6. Artenschutzrechtliche Erstbewertung Grundsätzliche Regelungen zum Artenschutz sind im § 44 BNatSchG getroffen. Gemäß § 44 (1) BNatSchG ist es verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören § 44 (5) BNatSchG sagt zudem: Für nach § 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie für Vorhaben im Sinne des § 18 Absatz 2 Satz 1, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässig sind, gelten die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe der Sätze 2 bis 5. Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Für Standorte wild lebender Pflanzen der in Anhang IV Buchstabe b der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote vor. Im Folgenden wird das Vorhaben auf dieser Grundlage einer artenschutzrechtlichen Erstbewertung unterzogen. A priori auszuschließen ist das Vorkommen besonders geschützter Pflanzenarten. Eine Bewertung nach § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG entfällt daher. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzrechtliche Vorprüfung 8 6.1 Prüfung nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötungstatbestand) Die Errichtung des Parcours ist voraussichtlich mit baulichen Einrichtungen verbunden. Aufgrund der vorhandenen Leitungen sind die Möglichkeiten allerdings eingeschränkt. Nichtsdesdotrotz ist nicht auszuschließen, dass zum Zeitpunkt möglicher Bauarbeiten Vögel auf der Fläche brüten. Daher sind derartige Arbeiten nur außerhalb der Vogelbrutzeit möglich. Sollten mit den Bauarbeiten auch Gehölzentnahmen verbunden sein, so gilt dies in besonderem Maße. Außerdem erfordert eine Gehölzentnahme eine vorhergehende Untersuchung auf Fledermausquartiere. Diese muss in der Aktivitätszeit der Fledermäuse vorgenommen werden (also spätestens bis Ende September), insbesondere wenn Bäume im Winter beseitigt werden. Während des Betriebes ist nicht damit zu rechnen, dass Tiere verletzt oder getötet werden. Hier ist eher mit einem Ausweichen von Arten in die Umgebung zu rechnen. Für streng geschützte Amphibien und Reptilien sind Verletzungs- und Tötungstatbestände nicht zu sehen. Dies gilt sowohl für die Errichtung und den Betrieb der Mountainbikestrecke. 6.2 Prüfung nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Störungstatbestand) Der Störungstatbestand greift dann, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Im Gegensatz zum Tötungstatbestand sind Störungen nicht nur auf die direkte Eingriffsfläche zu beziehen, sondern auch auf das Umfeld. Für die meisten möglicherweise vorkommenden Arten ist in diesem Sinne nicht mit erheblichen Störungen zu rechnen. Das Potenzial im Hinblick auf Fledermausquartiere ist im Umfeld recht gering, so dass nicht davon auszugehen ist, dass es durch den Betrieb während des Tages zu erheblichen Störungen im Quartier kommt. Die meisten Vogelarten werden mit einer Feinanpassung des Brutstandortes reagieren, so dass es auch hier nicht zu populationsrelevanten Störungen kommen wird. Bei zwei Arten, die sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden, ist eine Beurteilung schwierig: Wildkatze und Raufußkauz. Die Schneise kann durchaus im Aktionsraum der störungsempfindlichen Wildkatze liegen und wichtige Funktionen im Lebenszyklus der Art erfüllen. Gerade zur Zeit der Jungtieraufzucht treten die Weibchen zur Mäusejagd häufiger aus Waldgebieten aus, um auf Lichtungen und auf Wiesen am Waldrand zu jagen. Bei einer Nutzung als Mountainbike-Übungsstrecke geht diese Funktion verloren und es kommt zu Störwirkungen in den Wald hinein. Davon können durchaus mehrere Tiere betroffen sein, da sich die Streifgebiete mehrerer Wildkatzen nachweislich häufig überschneiden. Sollten Teile des Parcours gar in den angrenzenden Wald hineingebaut werden, so ist ein Verlust größerer bislang störungsarmer Teile des Streifgebietes anzunehmen. Insofern ist – insbesondere dann, wenn nicht nur die Leitungstrasse genutzt werden soll - zur Klärung der Sachlage eine vertiefende Untersuchung der Wildkatze nötig. Gleiches gilt für den Raufußkauz. Dieser reagiert empfindlich auf Störungen im Habitat. Da sich die Art wie die Wildkatze in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet, können Störungen durchaus populati- Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzrechtliche Vorprüfung 9 onsrelevante Wirkungen haben. Daher ist auch im Hinblick auf den Raufußkauz im Rahmen der Vorprüfung keine abschließende Beurteilung möglich. Es bedarf der Vertiefung durch weitergehende Untersuchungen. 6.3 Prüfung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) Der Tatbestand der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten liegt dann nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Hiervon ist bei den meisten Arten sicher auszugehen. Zum einen ist das Potenzial auf der Leitungstrasse insgesamt so gering, dass kaum mit dem Vorhandensein planungsrelevanter Arten zu rechnen ist, deren Fortpflanzungs- und Ruhestätte zerstört werden könnten. Sollte dies dennoch der Fall sein, so ist in der Regel davon auszugehen, dass diese Arten in die Umgebung ausweichen. Schwierig ist die Einschätzung im Hinblick auf die schon beim Störungstatbestand besprochenen Arten Wildkatze und Raufußkauz. Der Betrieb der Übungsstrecke kann zu so erheblichen Störwirkungen in das Umfeld führen (insbesondere wenn das Umfeld selber in den Parcours integriert wird), dass es über die Grenze der Strecke hinaus zu Lebensraumverlusten und Verdrängung kommt. Da die Bedeutung des beanspruchten Bereiches auf Grundlage der momentan vorliegenden Daten nicht bekannt ist, kann schwer eingeschätzt werden, wie relevant eine solche Beeinflussung wirkt. Insofern bedarf es auch zur abschließenden Beurteilung des Tatbestandes gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG einer vertiefenden Untersuchung von Wildkatze und Raufußkauz. Bei den übrigen Arten ist nicht mit relevanten Lebensraumverlusten im Sinne des Gesetzes zu rechnen. 7. Zusammenfassende Bewertung Die artenschutzrechtliche Vorprüfung nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG lässt für die meisten potenziell vorkommenden Arten keine erhebliche Beeinträchtigung erkennen, die Verbotstatbestände auslöst. Zu beachten sind Schutzzeiten im Hinblick auf die Vogelbrut und bei Entnahme von Gehölzen ein vormaliger Fledermaus-Check. Nicht sicher auszuschließen sind erhebliche Projektwirkungen im Hinblick auf die Arten Wildkatze und Raufußkauz. Zu diesen Arten sind vertiefende Untersuchungen nötig, um zu einer abschließenden Beurteilung der Sachlage zu kommen. Dies gilt v.a. in Zusammenhang mit möglichen erheblichen Störungen, aber auch hinsichtlich des Verlustes von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Erschwert wird die Prognose dadurch, dass die mit der Umsetzung des Projektes verbundenen Eingriffe noch nicht konkret bekannt sind. Wie wird ein Parcours genau aussehen? Welche baulichen Einrichtungen sind nötig? Mit welchem Benutzeraufkommen ist zu rechnen? Geht/gehen der/die Parcours über die bestehende Waldschneise hinaus in den Wald hinein. Gibt es einen Pendelverkehr durch den Wald, der Nutzer wieder zum Startpunkt bringt? Viele Fragen sind noch offen. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzrechtliche Vorprüfung 10 Soweit die Planung weitergeführt wird, ist daher sowohl eine Konkretisierung des Eingriffs als auch eine vertiefende Betrachtung der genannten Arten Wildkatze und Raufußkauz nötig. Auf dieser Basis lässt sich dann eine Artenschutzprüfung der Stufe 2 erarbeiten. Stolberg, 07. Mai 2013 (Hartmut Fehr) Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de