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Beschlussvorlage (Anlage 1 zu Vorlage 12/2015)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
196 kB
Erstellt
12.02.15, 12:01
Aktualisiert
12.02.15, 12:01
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Inhalt der Datei

Gemeinde Hürtgenwald: Flächennutzungsplan, 10. Änderung „Bike Park“ Seite 1/6 Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen Stand: 11.02.2015 Lfd. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der Anregungen T1 Landesbüro der Naturschutzverbände NRW, Oberhausen 22.01.15 Siehe Anlage 1 Stellungnahme In der Anlage 1 wird zu der sehr umfangreichen Eingabe detailliert Stellung genommen. I. Vorgeschichte: einfache Baugenehmigung durch den Kreis II. Bauleitplanung der Gemeinde 1. Zielsetzung 2. Errichtung eines Freizeitparks 3. UVP 4. Waldumwandlung 5. Anbindung an den ÖPNV 6. Infrastruktur 7. Widerspruch zu Zielen der Raumordnung 7.1 Raumbedeutsamkeit 7.2 Regionalplan 7.3 Landesentwicklungsplan 8. Landschaftsschutzgebiet 9. Artenschutz /Wildkatze Original 10. Auswirkungen /Ausgleich 11. Vermeidung Fazit: T2 Kreis Düren 20.01.15 1. Wasserwirtschaft Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen vom Grundsatz her keine Bedenken. Südlich des Mittelweges verlaufen zwei namenlose Fließgewässer, die in Höhe der Ortslage Simonskall in die Kall münden. Es wird angeregt, eine Beeinträchtigung dieser beiden Gewässer sowie kleinerer Entwässerungsgräben im Waldgebiet auszuschließen. Zu den Fließgewässern sind mit allen baulichen Anlagen (auch wenn sie nicht baurechtlich genehmigungspflichtig sind) ausreichende Abstände (mindestens 3 m ab der Böschungsoberkante) einzuhalten Zu 1. Die Anregung wird im Rahmen der Erarbeitung des Umweltberichtes berücksichtigt. Im Kapitel „Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen – Wasser“ können die Informationen des Einwenders eingearbeitet werden. 2. Landschaftspflege und Naturschutz Es werden keine Bedenken vorgebracht, soweit es dem engen Rahmen für den Bau und die Nutzung der Anlage gemäß des Bauantrages auf Errichtung und Betrieb eines Bike Parks zwischen Vossenack und Simonskall entspricht. Es wird darauf hingewiesen, dass zusätzliche, neue bauliche Maßnahmen und infrastrukturelle Erschließungen bezüglich der Belange von Natur und Landschaft sowie des Arten- Zu 2. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen zukünftiger eigenständiger Bauantragsverfahren sind entsprechende Fachplanungen und Untersuchungen, wie vom Einwender dargestellt, zu erarbeiten. Gemeinde Hürtgenwald: Flächennutzungsplan, 10. Änderung „Bike Park“ Seite 2/6 Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen Stand: 11.02.2015 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme schutzes analog vertiefende/ weitergehende Gutachten bedingen. T3 T4 Westnetz GmbH, Düren Geologischer Dienst NRW, Krefeld 17.12.14 Es wird darauf hingewiesen, dass der Einwender im Geltungsbereich der 10. FNP-Änderung eine 20 KV Freileitung betreibt, die der direkten Stromversorgung der Ortsteile Vossenack und Simonskall dient. Diese Freileitung hat einen Schutzstreifen von 16 m (8m links und rechts der Leitungsmittelachse), der nicht unterbaut werden darf. Vorsorglich wird auch auf die mit der Freileitung verbundenen Maststandorte hinwiesen. Der Einwender geht davon aus, dass die geplanten Streckenkorridore beibehalten werden und von den vorhandenen Maststandorten kein Gefahrenpotential ausgehen wird. Sofern hier Änderungen oder Anpassungen der Freileitungstrasse notwendig würden, seien die hierfür anfallenden Kosten vom Verursacher zu tragen sind. Der Hinweis auf den Schutzstreifen der Freileitung wird als Anregung berücksichtigt. Die Freileitung wird mit dem Schutzstreifen in die Planzeichnung zur FNPÄnderung aufgenommen. Da mit der Errichtung der Bike Park- Strecken keine baulichen Anlagen auf den Strecken verbunden sein werden, kann eine Beeinträchtigung der Freileitung ausgeschlossen werden. Die Hinweise des Einwenders werden an den Bauherrn des Bike Parks weitergeleitet. 09.01.15 Boden/Bodenschutz Die Anregung kann im Rahmen der Erarbeitung des Es wird darauf hingewiesen, dass Umweltberichtes berücksichtigt werden. als Datengrundlage zum Schutzgut Boden im Geologischen Dienst die Bodenkarte 1:50000 (Auskunftssystem BK50 mit Karte der schutzwürdigen Böden“, 1 1 CD-Rom, 2004 ) vorliegt. Nach der Bodenkarte BK50 sind vom Änderungsverfahren großflächig schutzwürdige Böden betroffen (besonders fruchtbare Böden und Böden mit sehr hohem Biotopentwicklungspotenzial). Es wird aus der Sicht des vorsorgenden Bodenschutzes angeregt, dass der Umweltbericht die im Folgenden genannten Punkte behandelt: - - Beschreibung der bodenkundlichen Verhältnisse (z.B. Ausgangssubstrat, Bodentyp, Bodenart) sowie der Bodenfunktionen nach §2(2) BundesBodenschutzgesetz Bewertung der boden- 2 Gemeinde Hürtgenwald: Flächennutzungsplan, 10. Änderung „Bike Park“ Seite 3/6 Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen Stand: 11.02.2015 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen - Stellungnahme kundlichen Verhältnisse und der Bodenfunktionen Ermittlung und Bewertung der Planauswirkung auf die bodenkundlichen Verhältnisse und die Bodenfunktionen. Nach der sachgerechten Ermittlung und Bewertung der Planauswirkungen ist es erforderlich, neben Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung auch mögliche Maßnahmen zum Ausgleich der Planwirkungen auszuloten. Es sollten bereits im FNP Hinweise aufgenommen werden, dass im Rahmen des Bebauungsplanes/der Baugenehmigungsplanung für den Verlust an schutzwürdigen Böden ausreichende, bodenfunktionsbezogen wirksame Kompensationen vorzunehmen sind. Hinweise zur Kompensation unvermeidbarer Beeinträchtigungen schutzwürdiger Böden ist folgender Veröffentlichung zu entnehmen (Kap. 3.7, S.24): Bodenschutz in der Umweltprüfung nach BauGB – Leitfaden für die Praxis der Bodenschutzbehörden in der Bauleitplanung T5 Amprion GmbH, Dortmund 07.01.15 Die Belange des Eingabenstellers werden nicht berührt; im Planbereich verlaufen keine Höchstspannungsleitungen des Eingabenstellers. Der Hinweis wurde berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt wurden. T6 Landesbetrieb Wald und Holz NRW 17.01.15 Es wird darauf hingewiesen, dass Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Baugeaus forstlicher Sicht keine Benehmigung für die Errichtung des Bike Park liegt vor. denken gegen das Bauvorhaben Bike Park bestehen. Die Planung erfolgte in enger Absprache mit dem Regionalfortsamt RureifelJülicher Börde. Die wichtigsten Punkte sind in der Baugenehmigung des Kreises Düren festgehalten. Es wird angeregt, dass für die Aufstellung der 10. FNP- Änderung eine befristete Waldumwandlungsgenehmigung bean- Die Anregung wird berücksichtigt. Der Kreis Düren hat beim Landesbetrieb Wald und Holz NRW einen Antrag auf befristete Waldumwandlung gestellt. Die Waldumwandlungsgenehmigung 3 Gemeinde Hürtgenwald: Flächennutzungsplan, 10. Änderung „Bike Park“ Seite 4/6 Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen Stand: 11.02.2015 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme tragt wird. In der Begründung zur 10. FNP- Änderung wird unter Punkt 1.3 Planungsziel eine Umwandlung nicht für nötig erachtet. Gegen diese Ansicht werden Bedenken vorgebracht, da eine Beeinträchtigung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes nicht ausgeschlossen werden kann. beinhaltet die Änderung von "forstwirtschaftlich genutztem Erholungswald" in "Wald, Zweckbestimmung BikePark". T7 Telefonica, München 15.01.15 Es wird darauf hingewiesen, dass der Abstand zur nächstgelegenen Richtfunkstrecke mehr als 250 m beträgt. Belange des Einwenders seien daher nicht betroffen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. T8 PLEdoc GmbH, Essen 22.01.15 Die Ferngasleitung Nr. 50 der Trans Europe Naturgas Pipeline GmbH durchquert das Plangebiet in ostwestlicher Richtung. In einem Lageplan des Einwenders wurde die Lage der Ferngasleitung mit den zugehörigen Schutzstreifen eingetragen. Es wird angeregt, die Leitungstrasse inklusive Schutzstreifen nachrichtlich in der Planzeichnung der FNP- Änderung darzustellen und in der Begründung zu erläutern. Es wird darauf hingewiesen, dass der Leitungsbestand und – betrieb sowie die der Sicherheit der versorgung dienenden Kontroll-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten durch die Fortschreibung des FNP weder gefährdet noch beeinträchtigt werden dürfen. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass im Projektbereich keine Kabelschutzrohranlagen der GasLine GmbH vorhanden sind. Die Anregung wird berücksichtigt. Die Fernleitung wird in die Planzeichnung aufgenommen; zusätzliche Erläuterungen erfolgen in Form eines Hinweises in der Begründung zur FNP- Änderung. Da mit der Errichtung der Bike Park- Strecken keine erheblichen Bodeneingriffe verbunden sein werden, kann eine Beeinträchtigung der Ferngasleitung ausgeschlossen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass bauliche Anlagen einschließlich untergeordneter Gebäudeteile eine Höhe von 30 m nicht überschreiten sollen. Mit der Errichtung des Bike Parks sind außer der Streckenführung keine baulichen Anlagen verbunden. Die Hinweise auf die Höhenbeschränkung kann daher zur Kenntnis genommen werden. T9 Bundesamt für Infrastruktur, Bonn 14.01.15 T 10 LVR – Amt für Bodendenkmalpflege 10.02.15 Es wird darauf hingewiesen, dass (Mail das Plangebiet der 10. FNPÄnderung einen Teilbereich des Bodendenkmals DN 085 „Industriestandort Hütte Cremer“, genauer den zum Bodendenkmal gehörenden „Alten Steinweg“ berührt. Auf § 1 (6) Nr. 5 BauGB in Verbindung mit § 11 DSchG, wonach die Sicherung der Bodendenkmäler im Rahmen der Bonn Die Hinweise des Einwenders werden an den Bauherrn des Bike Parks weitergeleitet. Vorbemerkung: Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde im Zeitraum vom 05.01.2015 bis 23.01.2015 durchgeführt. Die Stellungnahme ist am 10.02.12015 verfristet eingegangen. Da in der Stellungnahme des LVR abwägungsrelevante Belange dargestellt werden, wird die Eingabe wie folgt behandelt: In die Unterlagen zur 10. FNP-Änderung (Umweltbe- 4 Gemeinde Hürtgenwald: Flächennutzungsplan, 10. Änderung „Bike Park“ Seite 5/6 Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen Stand: 11.02.2015 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Bauleitplanung zum Gegenstand der planerischen Abwägung wird. Entsprechend dem Auftrag des Denkmalschutzgesetzes ist das Bodendenkmal zu erhalten, zu sichern und vor Gefährdung durch Erdeingriffe zu schützen. Es wird angeregt, die Bike- Bahnen entsprechend auszurichten bzw. anzulegen, so dass der als Hohlweg aúszumachende Steinweg möglichst wenig bzw. gar nicht gestört wird. Unabhängig hiervon ist bei Erdarbeiten in der Fläche mit weiteren Bodendenkmälern zu rechnen, die mit der Hütte Cremer in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen. Von daher ist eine dem Bodendenkmalschutz angepasste Ausführungsplanung im Vorfeld mit Bezug auf § 29 DSchG NW mit der Unteren Denkmalbehörde der Gemeinde Hürtgenwald und dem Fachamt mit Bezug auf weitere Sicherungsmaßnahmen abzustimmen. In der „Archäologischen Bewertung“ (Anhang) wird dargestellt, dass der historische Steinweg an drei Stellen von den Bike - Bahnen gekreuzt wird. Während gegen zwei Kreuzungen keine Bedenken vorgebracht werden, sollte für die dritte Querung die Bahn so verlegt werden, dass sie in Höhe des Ost-West verlaufenden Forstweges den Hohlweg kreuzt, da hier ebenfalls durch den Weg der Wohlweg gestört wird. Darüber hinaus ist in dem Waldgebiet mit weiteren Bodendenkmälern zu rechnen, da die BikeWege im Aufmarschgebiet des 109. US- Infanterie Regiments vom November 1944 liegen. B1 Einwender 1 Hürtgenwald 21.05.15 Siehe Anlage 2 richt und Begründung), die Gegenstand der öffentlichen Auslegung werden, werden die Inhalte der Eingabe nachträglich aufgenommen. Die Belange des Hohlwegs werden bei der Ausführung des Streckennetzes beachtet: an zwei Stellen verläuft die Querung der Strecken auf vorhandenen Forstwegen, an der dritten Stelle wird eine Brücke errichtet, so dass in den Hohlweg kein Eingriff erfolgt. Die weiterführenden Hinweise zu potentiellen Bodendenkmälern aus unterschiedlichen Epochen werden als textlicher Hinweis in die Begründung und den Umweltbericht aufgenommen. In der Anlage 2 wird zu der sehr umfangreichen Eingabe detailliert Stellung genommen. 5 Gemeinde Hürtgenwald: Flächennutzungsplan, 10. Änderung „Bike Park“ Seite 6/6 Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen Stand: 11.02.2015 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Träger öffentlicher Belange, in deren Stellungnahme keine Anregungen vorgebracht wurden:          Deutsche Bahn AG Köln, Schreiben vom 19.12.2014 Amprion GmbH, Schreiben (Mail) vom 07.01.2015 Bezirksregierung Köln, Schreiben vom 14.01.2015 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Schreiben vom 20.01.2015 IHK Aachen, Schreiben vom 13.01.2015 Landwirtschaftskammer NRW, Schreiben vom 07.01.2015 Unitymedia NRW GmbH, Schreiben vom 05.01.2015 Regionetz GmbH Eschweiler, Schreiben (Mail) vom 07.01.2015 Wasserverband Eifel-Rur, Schreiben vom 21.01.2015 6