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Kommune
Hürtgenwald
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12.02.15, 12:01
Aktualisiert
12.02.15, 12:01
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Gemeinde Hürtgenwald: Flächennutzungsplan, 10. Änderung „Bike Park“
Seite 1/6
Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen
Stand: 11.02.2015
Lfd.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der Anregungen
T1
Landesbüro der
Naturschutzverbände NRW,
Oberhausen
22.01.15 Siehe Anlage 1
Stellungnahme
In der Anlage 1 wird zu der sehr umfangreichen Eingabe detailliert Stellung genommen.
I. Vorgeschichte: einfache Baugenehmigung durch den Kreis
II. Bauleitplanung der Gemeinde
1. Zielsetzung
2. Errichtung eines Freizeitparks
3. UVP
4. Waldumwandlung
5. Anbindung an den ÖPNV
6. Infrastruktur
7. Widerspruch zu Zielen der
Raumordnung
7.1 Raumbedeutsamkeit
7.2 Regionalplan
7.3 Landesentwicklungsplan
8. Landschaftsschutzgebiet
9. Artenschutz /Wildkatze Original
10. Auswirkungen /Ausgleich
11. Vermeidung
Fazit:
T2
Kreis Düren
20.01.15
1. Wasserwirtschaft
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht
bestehen vom Grundsatz her
keine Bedenken.
Südlich des Mittelweges verlaufen zwei namenlose Fließgewässer, die in Höhe der Ortslage
Simonskall in die Kall münden.
Es wird angeregt, eine Beeinträchtigung dieser beiden Gewässer sowie kleinerer Entwässerungsgräben im Waldgebiet
auszuschließen. Zu den Fließgewässern sind mit allen baulichen
Anlagen (auch wenn sie nicht
baurechtlich genehmigungspflichtig sind) ausreichende Abstände
(mindestens 3 m ab der Böschungsoberkante) einzuhalten
Zu 1.
Die Anregung wird im Rahmen der Erarbeitung des
Umweltberichtes berücksichtigt. Im Kapitel „Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen – Wasser“ können die Informationen des Einwenders eingearbeitet werden.
2. Landschaftspflege und Naturschutz
Es werden keine Bedenken vorgebracht, soweit es dem engen
Rahmen für den Bau und die
Nutzung der Anlage gemäß des
Bauantrages auf Errichtung und
Betrieb eines Bike Parks zwischen Vossenack und Simonskall
entspricht. Es wird darauf hingewiesen, dass zusätzliche, neue
bauliche Maßnahmen und infrastrukturelle Erschließungen bezüglich der Belange von Natur und
Landschaft sowie des Arten-
Zu 2.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen
zukünftiger eigenständiger Bauantragsverfahren sind
entsprechende Fachplanungen und Untersuchungen,
wie vom Einwender dargestellt, zu erarbeiten.
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Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen
Stand: 11.02.2015
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
schutzes analog vertiefende/
weitergehende Gutachten bedingen.
T3
T4
Westnetz GmbH,
Düren
Geologischer
Dienst NRW,
Krefeld
17.12.14 Es wird darauf hingewiesen, dass
der Einwender im Geltungsbereich der 10. FNP-Änderung eine
20 KV Freileitung betreibt, die der
direkten Stromversorgung der
Ortsteile Vossenack und
Simonskall dient. Diese Freileitung hat einen Schutzstreifen von
16 m (8m links und rechts der
Leitungsmittelachse), der nicht
unterbaut werden darf. Vorsorglich wird auch auf die mit der
Freileitung verbundenen Maststandorte hinwiesen. Der
Einwender geht davon aus, dass
die geplanten Streckenkorridore
beibehalten werden und von den
vorhandenen Maststandorten
kein Gefahrenpotential ausgehen
wird. Sofern hier Änderungen
oder Anpassungen der Freileitungstrasse notwendig würden,
seien die hierfür anfallenden
Kosten vom Verursacher zu
tragen sind.
Der Hinweis auf den Schutzstreifen der Freileitung wird
als Anregung berücksichtigt. Die Freileitung wird mit
dem Schutzstreifen in die Planzeichnung zur FNPÄnderung aufgenommen.
Da mit der Errichtung der Bike Park- Strecken keine
baulichen Anlagen auf den Strecken verbunden sein
werden, kann eine Beeinträchtigung der Freileitung
ausgeschlossen werden.
Die Hinweise des Einwenders werden an den Bauherrn des Bike Parks weitergeleitet.
09.01.15 Boden/Bodenschutz
Die Anregung kann im Rahmen der Erarbeitung des
Es wird darauf hingewiesen, dass Umweltberichtes berücksichtigt werden.
als Datengrundlage zum Schutzgut Boden im Geologischen
Dienst die Bodenkarte 1:50000
(Auskunftssystem BK50 mit Karte
der schutzwürdigen Böden“, 1
1
CD-Rom, 2004 ) vorliegt.
Nach der Bodenkarte BK50 sind
vom Änderungsverfahren großflächig schutzwürdige Böden
betroffen (besonders fruchtbare
Böden und Böden mit sehr hohem Biotopentwicklungspotenzial).
Es wird aus der Sicht des vorsorgenden Bodenschutzes angeregt,
dass der Umweltbericht die im
Folgenden genannten Punkte
behandelt:
-
-
Beschreibung der bodenkundlichen Verhältnisse (z.B. Ausgangssubstrat, Bodentyp, Bodenart) sowie der Bodenfunktionen nach
§2(2) BundesBodenschutzgesetz
Bewertung der boden-
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Stand: 11.02.2015
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
-
Stellungnahme
kundlichen Verhältnisse
und der Bodenfunktionen
Ermittlung und Bewertung der Planauswirkung auf die bodenkundlichen Verhältnisse
und die Bodenfunktionen.
Nach der sachgerechten Ermittlung und Bewertung der Planauswirkungen ist es erforderlich,
neben Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung auch mögliche Maßnahmen zum Ausgleich
der Planwirkungen auszuloten.
Es sollten bereits im FNP Hinweise aufgenommen werden,
dass im Rahmen des Bebauungsplanes/der Baugenehmigungsplanung für den Verlust an
schutzwürdigen Böden ausreichende, bodenfunktionsbezogen
wirksame Kompensationen vorzunehmen sind.
Hinweise zur Kompensation
unvermeidbarer Beeinträchtigungen schutzwürdiger Böden ist
folgender Veröffentlichung zu
entnehmen (Kap. 3.7, S.24):
Bodenschutz in der Umweltprüfung nach BauGB – Leitfaden für
die Praxis der Bodenschutzbehörden in der Bauleitplanung
T5
Amprion GmbH,
Dortmund
07.01.15 Die Belange des
Eingabenstellers werden nicht
berührt; im Planbereich verlaufen
keine Höchstspannungsleitungen
des Eingabenstellers.
Der Hinweis wurde berücksichtigt.
Es wird davon ausgegangen,
dass bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt wurden.
T6
Landesbetrieb
Wald und Holz
NRW
17.01.15 Es wird darauf hingewiesen, dass Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Baugeaus forstlicher Sicht keine Benehmigung für die Errichtung des Bike Park liegt vor.
denken gegen das Bauvorhaben
Bike Park bestehen. Die Planung
erfolgte in enger Absprache mit
dem Regionalfortsamt RureifelJülicher Börde. Die wichtigsten
Punkte sind in der Baugenehmigung des Kreises Düren festgehalten.
Es wird angeregt, dass für die
Aufstellung der 10. FNP- Änderung eine befristete Waldumwandlungsgenehmigung bean-
Die Anregung wird berücksichtigt.
Der Kreis Düren hat beim Landesbetrieb Wald und
Holz NRW einen Antrag auf befristete Waldumwandlung gestellt. Die Waldumwandlungsgenehmigung
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Stand: 11.02.2015
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
tragt wird. In der Begründung zur
10. FNP- Änderung wird unter
Punkt 1.3 Planungsziel eine
Umwandlung nicht für nötig erachtet. Gegen diese Ansicht
werden Bedenken vorgebracht,
da eine Beeinträchtigung der
Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes nicht ausgeschlossen werden kann.
beinhaltet die Änderung von "forstwirtschaftlich genutztem Erholungswald" in "Wald, Zweckbestimmung BikePark".
T7
Telefonica, München
15.01.15
Es wird darauf hingewiesen,
dass der Abstand zur nächstgelegenen Richtfunkstrecke mehr
als 250 m beträgt. Belange des
Einwenders seien daher nicht
betroffen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
T8
PLEdoc GmbH,
Essen
22.01.15
Die Ferngasleitung Nr. 50 der
Trans Europe Naturgas Pipeline
GmbH durchquert das Plangebiet in ostwestlicher Richtung. In
einem Lageplan des Einwenders
wurde die Lage der Ferngasleitung mit den zugehörigen
Schutzstreifen eingetragen.
Es wird angeregt, die Leitungstrasse inklusive Schutzstreifen
nachrichtlich in der Planzeichnung der FNP- Änderung darzustellen und in der Begründung
zu erläutern.
Es wird darauf hingewiesen,
dass der Leitungsbestand und –
betrieb sowie die der Sicherheit
der versorgung dienenden Kontroll-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten durch die Fortschreibung des FNP weder gefährdet
noch beeinträchtigt werden dürfen. Abschließend wird darauf
hingewiesen, dass im Projektbereich keine Kabelschutzrohranlagen der GasLine GmbH vorhanden sind.
Die Anregung wird berücksichtigt. Die Fernleitung wird
in die Planzeichnung aufgenommen; zusätzliche Erläuterungen erfolgen in Form eines Hinweises in der
Begründung zur FNP- Änderung.
Da mit der Errichtung der Bike Park- Strecken keine
erheblichen Bodeneingriffe verbunden sein werden,
kann eine Beeinträchtigung der Ferngasleitung ausgeschlossen werden.
Es wird darauf hingewiesen,
dass bauliche Anlagen einschließlich untergeordneter Gebäudeteile eine Höhe von 30 m
nicht überschreiten sollen.
Mit der Errichtung des Bike Parks sind außer der Streckenführung keine baulichen Anlagen verbunden. Die
Hinweise auf die Höhenbeschränkung kann daher zur
Kenntnis genommen werden.
T9
Bundesamt für
Infrastruktur,
Bonn
14.01.15
T 10
LVR – Amt für
Bodendenkmalpflege
10.02.15 Es wird darauf hingewiesen, dass
(Mail
das Plangebiet der 10. FNPÄnderung einen Teilbereich des
Bodendenkmals DN 085 „Industriestandort Hütte Cremer“, genauer den zum Bodendenkmal
gehörenden „Alten Steinweg“
berührt. Auf § 1 (6) Nr. 5 BauGB
in Verbindung mit § 11 DSchG,
wonach die Sicherung der Bodendenkmäler im Rahmen der
Bonn
Die Hinweise des Einwenders werden an den Bauherrn des Bike Parks weitergeleitet.
Vorbemerkung:
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde
im Zeitraum vom 05.01.2015 bis 23.01.2015 durchgeführt. Die Stellungnahme ist am 10.02.12015 verfristet
eingegangen.
Da in der Stellungnahme des LVR abwägungsrelevante Belange dargestellt werden, wird die Eingabe wie
folgt behandelt:
In die Unterlagen zur 10. FNP-Änderung (Umweltbe-
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Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen
Stand: 11.02.2015
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Bauleitplanung zum Gegenstand
der planerischen Abwägung wird.
Entsprechend dem Auftrag des
Denkmalschutzgesetzes ist das
Bodendenkmal zu erhalten, zu
sichern und vor Gefährdung
durch Erdeingriffe zu schützen.
Es wird angeregt, die Bike- Bahnen entsprechend auszurichten
bzw. anzulegen, so dass der als
Hohlweg aúszumachende Steinweg möglichst wenig bzw. gar
nicht gestört wird.
Unabhängig hiervon ist bei Erdarbeiten in der Fläche mit weiteren Bodendenkmälern zu rechnen, die mit der Hütte Cremer in
einem unmittelbaren Zusammenhang stehen. Von daher ist eine
dem Bodendenkmalschutz angepasste Ausführungsplanung im
Vorfeld mit Bezug auf § 29
DSchG NW mit der Unteren
Denkmalbehörde der Gemeinde
Hürtgenwald und dem Fachamt
mit Bezug auf weitere Sicherungsmaßnahmen abzustimmen.
In der „Archäologischen Bewertung“ (Anhang) wird dargestellt,
dass der historische Steinweg an
drei Stellen von den Bike - Bahnen gekreuzt wird. Während
gegen zwei Kreuzungen keine
Bedenken vorgebracht werden,
sollte für die dritte Querung die
Bahn so verlegt werden, dass sie
in Höhe des Ost-West verlaufenden Forstweges den Hohlweg
kreuzt, da hier ebenfalls durch
den Weg der Wohlweg gestört
wird.
Darüber hinaus ist in dem Waldgebiet mit weiteren Bodendenkmälern zu rechnen, da die BikeWege im Aufmarschgebiet des
109. US- Infanterie Regiments
vom November 1944 liegen.
B1
Einwender 1
Hürtgenwald
21.05.15 Siehe Anlage 2
richt und Begründung), die Gegenstand der öffentlichen Auslegung werden, werden die Inhalte der Eingabe nachträglich aufgenommen.
Die Belange des Hohlwegs werden bei der Ausführung
des Streckennetzes beachtet: an zwei Stellen verläuft
die Querung der Strecken auf vorhandenen Forstwegen, an der dritten Stelle wird eine Brücke errichtet, so
dass in den Hohlweg kein Eingriff erfolgt.
Die weiterführenden Hinweise zu potentiellen Bodendenkmälern aus unterschiedlichen Epochen werden
als textlicher Hinweis in die Begründung und den Umweltbericht aufgenommen.
In der Anlage 2 wird zu der sehr umfangreichen Eingabe detailliert Stellung genommen.
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Gemeinde Hürtgenwald: Flächennutzungsplan, 10. Änderung „Bike Park“
Seite 6/6
Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen
Stand: 11.02.2015
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Träger öffentlicher Belange, in deren Stellungnahme keine Anregungen vorgebracht wurden:
Deutsche Bahn AG Köln, Schreiben vom 19.12.2014
Amprion GmbH, Schreiben (Mail) vom 07.01.2015
Bezirksregierung Köln, Schreiben vom 14.01.2015
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Schreiben vom 20.01.2015
IHK Aachen, Schreiben vom 13.01.2015
Landwirtschaftskammer NRW, Schreiben vom 07.01.2015
Unitymedia NRW GmbH, Schreiben vom 05.01.2015
Regionetz GmbH Eschweiler, Schreiben (Mail) vom 07.01.2015
Wasserverband Eifel-Rur, Schreiben vom 21.01.2015
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