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Mitteilungsvorlage (Ablösungsverträge im Beitragsrecht)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
143 kB
Datum
23.04.2015
Erstellt
10.04.15, 12:01
Aktualisiert
10.04.15, 12:01
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Bau- und Umweltausschuss Termin: 23.04.2015 öffentlich TOP- Nr.: 20/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: 3/Bauamt Herr Franke Aktenzeichen: Datum: III F/Ra 25.02.2015 Ablösungsverträge im Beitragsrecht Beschlussvorschlag: Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 91211 € Sachverhalt: In der letzten Bau- und Umweltausschusssitzung am 29.01.2015 wurden nachgefragt, ob das in der Presse behandelte Thema „Ablösung der doppelten Ausbaukosten“ auch ein Thema in der Gemeinde Hürtgenwald sei. Die Gemeinde Hürtgenwald hat bisher und wird auch in Zukunft für Beiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) Vorausleistungen nach den gesetzlichen Vorschriften erheben. Ablöseverträge sind privatrechtlicher Art und werden von der Gemeinde nicht abgeschlossen. In den Satzungen für Straßenbaubeiträge nach dem BauGB und nach dem KAG ist trotzdem die Möglichkeit der Ablösung gegeben. Dies entspricht der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes und sollte auch in den beiden Satzungen verbleiben. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. - Seite 1 von 2 - Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -