Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
143 kB
Datum
23.04.2015
Erstellt
10.04.15, 12:01
Aktualisiert
10.04.15, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Mitteilungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Termin: 23.04.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
20/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
3/Bauamt
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
III F/Ra
25.02.2015
Ablösungsverträge im Beitragsrecht
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
91211
€
Sachverhalt:
In der letzten Bau- und Umweltausschusssitzung am 29.01.2015 wurden nachgefragt, ob das in
der Presse behandelte Thema „Ablösung der doppelten Ausbaukosten“ auch ein Thema in der
Gemeinde Hürtgenwald sei.
Die Gemeinde Hürtgenwald hat bisher und wird auch in Zukunft für Beiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) Vorausleistungen nach den
gesetzlichen Vorschriften erheben. Ablöseverträge sind privatrechtlicher Art und werden von der
Gemeinde nicht abgeschlossen.
In den Satzungen für Straßenbaubeiträge nach dem BauGB und nach dem KAG ist trotzdem die
Möglichkeit der Ablösung gegeben. Dies entspricht der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes und sollte auch in den beiden Satzungen verbleiben.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./.
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Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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