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Beschlussvorlage (EG-Wasserrahmenrichtlinie; hier: Öffentliche Beteiligung zu Maßnahmen an Gewässern pp.)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
207 kB
Datum
23.04.2015
Erstellt
10.04.15, 12:01
Aktualisiert
10.04.15, 12:01
Beschlussvorlage (EG-Wasserrahmenrichtlinie;
hier: Öffentliche Beteiligung zu Maßnahmen an Gewässern pp.) Beschlussvorlage (EG-Wasserrahmenrichtlinie;
hier: Öffentliche Beteiligung zu Maßnahmen an Gewässern pp.) Beschlussvorlage (EG-Wasserrahmenrichtlinie;
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Bau- und Umweltausschuss Termin: 23.04.2015 öffentlich TOP- Nr.: 19/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: 3/Bauamt Herr Franke Aktenzeichen: Datum: III F/Ra 24.02.2015 EG-Wasserrahmenrichtlinie; hier: Öffentliche Beteiligung zu Maßnahmen an Gewässern pp. Beschlussvorschlag: Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die vorgesehenen Maßnahmen aus dem Maßnahmenprogramm und dem Bewirtschaftungssprogramm der EU-Wasserrahmenrichtlinie für das Hoheitsgebiet der Gemeinde Hürtgenwald zur Kenntnis. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bezirksregierung auf die Zuständigkeit der Ableitung des Niederschlagswassers von klassifizierten Straßen hinzuweisen und dass die Erschließung des Gewerbegebietes Gey noch aussteht. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91331 € Sachverhalt: Im Jahre 2000 wurde durch die Europäische Union die EG-Wasserrahmenrichtlinie verabschiedet. Mehrfach ist im hiesigen Bau- und Umweltausschuss über den Fahrplan der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie vonseiten des Wasserverbandes und der Bezirksregierung berichtet und informiert worden. Die Richtlinie hat zum Ziel, europaweit bei natürlichen Gewässern einen guten ökologischen Zustand und bei erheblich veränderten Gewässern zumindest ein gutes ökologisches Potential herbeizuführen. Dieses Ziel ist in den §§ 27 bis 31 Wasserhaushaltsgesetz – WHG – (Ziele und Ausnahmen) bzw. §§ 82 bis 84 WHG (Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan) bundesgesetzlich verankert worden. - Seite 1 von 5 - Der Fahrplan sah u. a. vor, dass im Rahmen der sog. „Runden Tische“ diskutiert und beraten wurde, wie die in der Wasserrahmenrichtlinie festgesetzten Ziele zum Gewässerschutz erreicht werden können. Die Ergebnisse dieser „Runden Tische“ sind einem Maßnahmenprogramm und in einen Bewirtschaftungsplan eingeflossen. Die Entwürfe zur Fortschreibung des Maßnahmenprogramms und des Bewirtschaftungsplans hat das Umweltministerium NRW im Dezember 2014 für die Zeit bis zum 22.06.2015 im Internet und www.flussgebiete.nrw.de öffentlich ausgelegt. Die Gemeinde Hürtgenwald ist im Gesamtkonzept der Wasserrahmenrichtlinie von der Planungseinheit Rur mit den Ordnungseinheiten Ordnungs-Nr. PE RUR 1000: „Obere Rur“, Ordnungs-Nr. PE INDE 1100: „Inde“ und Ordnungs-Nr. PE RUR 1200; „Mittlere Rur“ betroffen. Dies sind im Einzelnen in der der Planungseinheit „Obere Rur“ - das Teilstück der Rur selbst (vom Staubecken Obermaubach bis zur Gemarkungsgrenze Stadt Nideggen), - die Kall (von der Mündung in die Rur bis zur Gemeindegrenze Simmerath – Kallbrück -), - der Tiefenbach (von der Quelle bis zur Mündung in die Kall), der Planungseinheit „Inde“ - der Wehebach (vom Staubecken Wehebachtalsperre bis zur Quelle), sowie in der Planungseinheit „Mittlere Rur“ - der Bereich des Geybachs von der Stadtgrenze Düren bis zur Quelle. Im Rahmen des nunmehr offenliegenden Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms sind für die einzelnen Gewässerabschnitte nachfolgend aufgeführte Maßnahmen erforderlich: Teilbereich Rur (vom Staubecken Obermaubach bis Stadtgrenze Nideggen): Keine Maßnahmen Gewässer Kall (von der Rur bis Gemeindegrenze Simmerath): Maßnahme Beschreibung Träger 10 a Neubau und Anpassung von Anlagen zur Ableitung, Behandlung und zum Rückhalt von Misch- und Niederschlagswasser (Mischsystem) Bau von RRB und RBF durch WVER (Bau von RBF Strauch, Bau von Rückhaltungen zum Schutz der Gewässer, z. B. Morlesief, Erosionen) Abwasserbeseitigungspflichtige 11 a Optimierung der Betriebsweise von Anlagen zur Ableitung, Behandlung und zum Rückhalt von Misch- und Niederschlagswasser (Mischsystem) Reduzierung der Einleitmenge durch Optimierung RÜB Vossenack bzw. Verlegung der Einleitstelle Abwasserbeseitigungspflichtige - Seite 2 von 5 - Ums. bis 2018 2018 Maßnahme Beschreibung Träger 69 Maßnahmen zur Herstellung/Verbesserung der linearen Durchgängigkeit an Staustufen/Flusssperren, Abstürzen, Durchlässen und sonstigen wasserbaulichen Anlagen gem. DIN 4048 bzw. 19700 Teil 13 Programmmaßnahme ist durch Einzelmaßnahmen aus dem Umsetzungsfahrplan konkretisiert. Maßnahmenumsetzung durch die Kommune, ggf. Wasserrechtsinhaber Kommune/Stadt Ums. bis 2018 Hierbei ist anzumerken, dass die Maßnahme 10 a und 11 a in der Zuständigkeit des Wasserverbandes Eifel-Rur liegt und mit der Planung der Reduzierung der Einleitungsmenge durch Optimierung des RÜB Vossenack bzw. Verlegung der Einleitungsstelle bereits begonnen wurde. Zu der Maßnahme 69 ist anzumerken, dass im Rahmen des Life+-Programms Maßnahmen bezüglich der Durchgängigkeit an Staustufen, Durchlässen und sonstigen wasserbaulichen Anlagen zz. schon ausgeführt werden. Gewässer Tiefenbach (von der Kall bis zur Quelle) Maßnahme Beschreibung Träger Ums. bis 2016 10 a Neubau und Anpassung von Anlagen zur Ableitung, Behandlung und zum Rückhalt von Misch- und Niederschlagswasser (Mischsystem) Änderung der Abschlagsituation RÜB Brandenberg durch WVER Abwasserbeseitigungspflichtige 10 b Neubau und Anpassung von Anlagen zur Ableitung, Behandlung und zum Rückhalt von Misch- und Niederschlagswasser (Trennsystem) Sanierungsbedarf Einleitung NW von Straßen NRW: Errichtung einer Rückhaltung/Vorbehandlung mindestens nach den Regeln der Technik (1 Maßnahme an Landstraßen) Abwasserbeseitigungspflichtige 2018 69 Maßnahmen zur Herstellung/Verbesserung der linearen Durchgängkeit an Staustufen/Flusssperren, Abstürzen, Durchlässen und sonstigen wasserbaulichen Anlagen gem. DIN 4048 bzw. 19700 Teil 13 Programmmaßnahme ist durch Einzelmaßnahmen aus dem UFP konkretisiert Kommune/Stadt 2018 Hier ist anzumerken, dass die Planung zu der Maßnahme 10 a bezüglich der Änderung der Abschlagssituation am RÜB Brandenberg durch den WVER schon begonnen wurde. Zu der Maßnahme 10 b ist anzumerken, dass hier der Abwasserbeseitigungspflichtige der Landesbetrieb Straßenbau NRW ist. Die Maßnahme 69 zur Herstellung/Verbesserung der linearen Durchgängigkeit an Staustufen, Flusssperren, Durchlässen und sonstigen wasserbauliche Anlagen werden zz. im Rahmen des Life+-Projektes ausgeführt. - Seite 3 von 5 - Vorfluter Wehebach (von der Talsperre bis zur Quelle) Maßnahme Beschreibung Träger 10 b Neubau und Anpassung von Anlagen zur Ableitung, Behandlung und zum Rückhalt von Misch- und Niederschlagswasser (Trennsystem) Sanierungsbedarf Einleitung NW von Straßen NRW: Errichtung einer Rückhaltung/Vorbehandlung mindestens nach den Regeln der Technik (1 Maßnahme an Bundesstraßen) Abwasserbeseitigungspflichtige Ums. bis 2018 Die Maßnahme 10 b betrifft nicht die Gemeinde Hürtgenwald und auch nicht den Wasserverband Eifel-Rur. Abwasserbeseitigungspflichtiger für die Einleitung von Niederschlagswasser ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Gewässer Geybach (von Stadtgrenze Düren bis zur Quelle) Maßnahme Beschreibung Träger Ums. bis 2018 5 Optimierung der Betriebsweise kommunaler Kläranlagen Ertüchtigung der Kläranlage Gey Wasserverband 10 a Neubau und Anpassung von Anlagen zur Ableitung, Behandlung und zum Rückhalt von Misch- und Niederschlagwasser/Mischsystem) Einzelmaßnahme an MW-Entlastungen durch WVER (RBF am RÜB Großhau bzw. Verlegung der Einleitstelle) Abwasserbeseitigungspflichtige 2018 10 b Neubau und Anpassung von Anlagen zur Ableitung, Behandlung und zum Rückhalt von Misch- und Niederschlagswasser (Trennsystem) Sanierung kommunale NW-Einleitungen durch die Gemeinde Hürtgenwald /RRB und RKB Gewerbegebiet Gey) Abwasserbeseitigungspflichtige 2018 70 Maßnahmen zur Habitatverbesserung durch Initiieren/Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung Programmmaßnahme ist durch Einzelmaßnahmen aus dem UFP konkretisiert. Wasserverband 2024 71 Maßnahmen zur Habitatverbesserung im vorhandenen Profil Programmmaßnahme ist durch Einzelmaßnahmen aus dem UFP konkretisiert Wasserverband 2024 501 Erstellung von Konzeptionen/Studien/ Gutachten Zusätzliche Untersuchungen/ Messungen von Humanarzneimitteln im Ablauf der Kläranlage Hürtgenwald-Gey Abwasserbeseitigungspflichtige 2016 Der Wasserverband beschäftigt sich zz. schon mit den einzelnen Maßnahmen und wird diese auch in den nächsten Jahren umsetzen. Die Maßnahme 10 b bezieht sich auf ein mögliches Gewerbegebiet im Ortsteil Gey. Hier ist zz. noch nicht abzusehen, wann die Maßnahme „Gewerbegebiet Gey“ umgesetzt werden soll. - Seite 4 von 5 - Bei den einzelnen Maßnahmen, die für die Gemeinde Hürtgenwald relevant sind, besteht für die Gemeinde kein direkter Handlungsbedarf. Die umzusetzenden Maßnahmen werden vom Wasserverband Eifel-Rur und durch das Projekt Life+ abgewickelt. Die Finanzierung der Maßnahmen, die das eigentliche Gewässer betreffen und die Maßnahmen, die im Rahmen der Abwasserbeseitigung umgesetzt werden, finanzieren sich jeweils über den Beitrag an den WVER. Bei dem Life+Projekt beteiligt sich die Gemeinde mit einem 10 %igen Eigenanteil, der aus der Abgabe der Wehebachtalsperre finanziert wird. Ausführliche Planunterlagen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln unter www.bezreg-koeln.nrw.de (unter „Suchen“ „EGWasserrahmenrichtlinie“ eingeben und dann dem Pfad „Geschäftsstelle Rur“ folgen). Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Vonseiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, die im Maßnahmenprogramm und Bewirschaftungsplan vorgesehenen Maßnahmen auf dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Hürtgenwald zur Kenntnis zu nehmen und die Bezirksregierung darauf hinzuweisen, dass die Erschließung des Gewerbegebietes Gey noch aussteht und bezüglich der Niederschlagswasserbeseitigung an klassifizierten Straßen der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig ist. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 5 von 5 -