Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
207 kB
Datum
23.04.2015
Erstellt
10.04.15, 12:01
Aktualisiert
10.04.15, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Termin: 23.04.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
19/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
3/Bauamt
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
III F/Ra
24.02.2015
EG-Wasserrahmenrichtlinie;
hier: Öffentliche Beteiligung zu Maßnahmen an Gewässern pp.
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die vorgesehenen Maßnahmen aus dem Maßnahmenprogramm und dem Bewirtschaftungssprogramm der EU-Wasserrahmenrichtlinie für das
Hoheitsgebiet der Gemeinde Hürtgenwald zur Kenntnis. Der Bürgermeister wird beauftragt, die
Bezirksregierung auf die Zuständigkeit der Ableitung des Niederschlagswassers von klassifizierten Straßen hinzuweisen und dass die Erschließung des Gewerbegebietes Gey noch aussteht.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
91331
€
Sachverhalt:
Im Jahre 2000 wurde durch die Europäische Union die EG-Wasserrahmenrichtlinie verabschiedet.
Mehrfach ist im hiesigen Bau- und Umweltausschuss über den Fahrplan der Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie vonseiten des Wasserverbandes und der Bezirksregierung berichtet und
informiert worden. Die Richtlinie hat zum Ziel, europaweit bei natürlichen Gewässern einen guten
ökologischen Zustand und bei erheblich veränderten Gewässern zumindest ein gutes ökologisches Potential herbeizuführen. Dieses Ziel ist in den §§ 27 bis 31 Wasserhaushaltsgesetz
– WHG – (Ziele und Ausnahmen) bzw. §§ 82 bis 84 WHG (Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan) bundesgesetzlich verankert worden.
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Der Fahrplan sah u. a. vor, dass im Rahmen der sog. „Runden Tische“ diskutiert und beraten
wurde, wie die in der Wasserrahmenrichtlinie festgesetzten Ziele zum Gewässerschutz erreicht
werden können.
Die Ergebnisse dieser „Runden Tische“ sind einem Maßnahmenprogramm und in einen Bewirtschaftungsplan eingeflossen. Die Entwürfe zur Fortschreibung des Maßnahmenprogramms und
des Bewirtschaftungsplans hat das Umweltministerium NRW im Dezember 2014 für die Zeit bis
zum 22.06.2015 im Internet und www.flussgebiete.nrw.de öffentlich ausgelegt.
Die Gemeinde Hürtgenwald ist im Gesamtkonzept der Wasserrahmenrichtlinie von der Planungseinheit Rur mit den Ordnungseinheiten
Ordnungs-Nr. PE RUR 1000: „Obere Rur“,
Ordnungs-Nr. PE INDE 1100: „Inde“ und
Ordnungs-Nr. PE RUR 1200; „Mittlere Rur“
betroffen.
Dies sind im Einzelnen in der
der Planungseinheit „Obere Rur“
- das Teilstück der Rur selbst (vom Staubecken Obermaubach bis zur Gemarkungsgrenze Stadt
Nideggen),
- die Kall (von der Mündung in die Rur bis zur Gemeindegrenze Simmerath – Kallbrück -),
- der Tiefenbach (von der Quelle bis zur Mündung in die Kall),
der Planungseinheit „Inde“
- der Wehebach (vom Staubecken Wehebachtalsperre bis zur Quelle),
sowie in der Planungseinheit „Mittlere Rur“
- der Bereich des Geybachs von der Stadtgrenze Düren bis zur Quelle.
Im Rahmen des nunmehr offenliegenden Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms sind für die einzelnen Gewässerabschnitte nachfolgend aufgeführte
Maßnahmen erforderlich:
Teilbereich Rur (vom Staubecken Obermaubach bis Stadtgrenze Nideggen):
Keine Maßnahmen
Gewässer Kall (von der Rur bis Gemeindegrenze Simmerath):
Maßnahme
Beschreibung
Träger
10 a
Neubau und Anpassung von Anlagen
zur Ableitung, Behandlung und zum
Rückhalt von Misch- und Niederschlagswasser (Mischsystem)
Bau von RRB und RBF durch
WVER (Bau von RBF Strauch, Bau
von Rückhaltungen zum Schutz der
Gewässer, z. B. Morlesief,
Erosionen)
Abwasserbeseitigungspflichtige
11 a
Optimierung der Betriebsweise von
Anlagen zur Ableitung, Behandlung
und zum Rückhalt von Misch- und
Niederschlagswasser (Mischsystem)
Reduzierung der Einleitmenge
durch Optimierung RÜB Vossenack
bzw. Verlegung der Einleitstelle
Abwasserbeseitigungspflichtige
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Ums.
bis
2018
2018
Maßnahme
Beschreibung
Träger
69
Maßnahmen zur Herstellung/Verbesserung der linearen Durchgängigkeit an Staustufen/Flusssperren,
Abstürzen, Durchlässen und sonstigen
wasserbaulichen Anlagen gem. DIN
4048 bzw. 19700 Teil 13
Programmmaßnahme ist durch
Einzelmaßnahmen aus dem
Umsetzungsfahrplan konkretisiert.
Maßnahmenumsetzung durch die
Kommune, ggf. Wasserrechtsinhaber
Kommune/Stadt
Ums.
bis
2018
Hierbei ist anzumerken, dass die Maßnahme 10 a und 11 a in der Zuständigkeit des Wasserverbandes Eifel-Rur liegt und mit der Planung der Reduzierung der Einleitungsmenge durch
Optimierung des RÜB Vossenack bzw. Verlegung der Einleitungsstelle bereits begonnen wurde.
Zu der Maßnahme 69 ist anzumerken, dass im Rahmen des Life+-Programms Maßnahmen
bezüglich der Durchgängigkeit an Staustufen, Durchlässen und sonstigen wasserbaulichen
Anlagen zz. schon ausgeführt werden.
Gewässer Tiefenbach (von der Kall bis zur Quelle)
Maßnahme
Beschreibung
Träger
Ums.
bis
2016
10 a
Neubau und Anpassung von Anlagen
zur Ableitung, Behandlung und zum
Rückhalt von Misch- und Niederschlagswasser (Mischsystem)
Änderung der Abschlagsituation
RÜB Brandenberg durch WVER
Abwasserbeseitigungspflichtige
10 b
Neubau und Anpassung von Anlagen
zur Ableitung, Behandlung und zum
Rückhalt von Misch- und Niederschlagswasser (Trennsystem)
Sanierungsbedarf Einleitung NW
von Straßen NRW: Errichtung einer
Rückhaltung/Vorbehandlung
mindestens nach den Regeln der
Technik (1 Maßnahme an Landstraßen)
Abwasserbeseitigungspflichtige
2018
69
Maßnahmen zur Herstellung/Verbesserung der linearen Durchgängkeit
an Staustufen/Flusssperren, Abstürzen, Durchlässen und sonstigen
wasserbaulichen Anlagen gem. DIN
4048 bzw. 19700 Teil 13
Programmmaßnahme ist durch
Einzelmaßnahmen aus dem UFP
konkretisiert
Kommune/Stadt
2018
Hier ist anzumerken, dass die Planung zu der Maßnahme 10 a bezüglich der Änderung der
Abschlagssituation am RÜB Brandenberg durch den WVER schon begonnen wurde.
Zu der Maßnahme 10 b ist anzumerken, dass hier der Abwasserbeseitigungspflichtige der
Landesbetrieb Straßenbau NRW ist.
Die Maßnahme 69 zur Herstellung/Verbesserung der linearen Durchgängigkeit an Staustufen,
Flusssperren, Durchlässen und sonstigen wasserbauliche Anlagen werden zz. im Rahmen des
Life+-Projektes ausgeführt.
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Vorfluter Wehebach (von der Talsperre bis zur Quelle)
Maßnahme
Beschreibung
Träger
10 b
Neubau und Anpassung von Anlagen
zur Ableitung, Behandlung und zum
Rückhalt von Misch- und Niederschlagswasser (Trennsystem)
Sanierungsbedarf Einleitung NW
von Straßen NRW: Errichtung einer
Rückhaltung/Vorbehandlung
mindestens nach den Regeln der
Technik (1 Maßnahme an Bundesstraßen)
Abwasserbeseitigungspflichtige
Ums.
bis
2018
Die Maßnahme 10 b betrifft nicht die Gemeinde Hürtgenwald und auch nicht den Wasserverband
Eifel-Rur. Abwasserbeseitigungspflichtiger für die Einleitung von Niederschlagswasser ist der
Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Gewässer Geybach (von Stadtgrenze Düren bis zur Quelle)
Maßnahme
Beschreibung
Träger
Ums.
bis
2018
5
Optimierung der Betriebsweise
kommunaler Kläranlagen
Ertüchtigung der Kläranlage Gey
Wasserverband
10 a
Neubau und Anpassung von Anlagen
zur Ableitung, Behandlung und zum
Rückhalt von Misch- und Niederschlagwasser/Mischsystem)
Einzelmaßnahme an MW-Entlastungen durch WVER (RBF am
RÜB Großhau bzw. Verlegung der
Einleitstelle)
Abwasserbeseitigungspflichtige
2018
10 b
Neubau und Anpassung von Anlagen
zur Ableitung, Behandlung und zum
Rückhalt von Misch- und Niederschlagswasser (Trennsystem)
Sanierung kommunale NW-Einleitungen durch die Gemeinde
Hürtgenwald /RRB und RKB
Gewerbegebiet Gey)
Abwasserbeseitigungspflichtige
2018
70
Maßnahmen zur Habitatverbesserung
durch Initiieren/Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung
Programmmaßnahme ist durch
Einzelmaßnahmen aus dem UFP
konkretisiert.
Wasserverband
2024
71
Maßnahmen zur Habitatverbesserung
im vorhandenen Profil
Programmmaßnahme ist durch
Einzelmaßnahmen aus dem UFP
konkretisiert
Wasserverband
2024
501
Erstellung von Konzeptionen/Studien/
Gutachten
Zusätzliche Untersuchungen/
Messungen von Humanarzneimitteln im Ablauf der Kläranlage
Hürtgenwald-Gey
Abwasserbeseitigungspflichtige
2016
Der Wasserverband beschäftigt sich zz. schon mit den einzelnen Maßnahmen und wird diese
auch in den nächsten Jahren umsetzen.
Die Maßnahme 10 b bezieht sich auf ein mögliches Gewerbegebiet im Ortsteil Gey. Hier ist zz.
noch nicht abzusehen, wann die Maßnahme „Gewerbegebiet Gey“ umgesetzt werden soll.
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Bei den einzelnen Maßnahmen, die für die Gemeinde Hürtgenwald relevant sind, besteht für die
Gemeinde kein direkter Handlungsbedarf. Die umzusetzenden Maßnahmen werden vom Wasserverband Eifel-Rur und durch das Projekt Life+ abgewickelt. Die Finanzierung der Maßnahmen, die
das eigentliche Gewässer betreffen und die Maßnahmen, die im Rahmen der Abwasserbeseitigung umgesetzt werden, finanzieren sich jeweils über den Beitrag an den WVER. Bei dem Life+Projekt beteiligt sich die Gemeinde mit einem 10 %igen Eigenanteil, der aus der Abgabe der
Wehebachtalsperre finanziert wird.
Ausführliche Planunterlagen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie finden Sie auf der
Internetseite der Bezirksregierung Köln unter www.bezreg-koeln.nrw.de (unter „Suchen“ „EGWasserrahmenrichtlinie“ eingeben und dann dem Pfad „Geschäftsstelle Rur“ folgen).
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Vonseiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, die im Maßnahmenprogramm und Bewirschaftungsplan vorgesehenen Maßnahmen auf dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Hürtgenwald zur
Kenntnis zu nehmen und die Bezirksregierung darauf hinzuweisen, dass die Erschließung des
Gewerbegebietes Gey noch aussteht und bezüglich der Niederschlagswasserbeseitigung an
klassifizierten Straßen der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig ist.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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