Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
151 kB
Datum
23.04.2015
Erstellt
10.04.15, 12:01
Aktualisiert
10.04.15, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Mitteilungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Termin: 23.04.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
37/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
3/Bauamt
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
III F/Ra
02.04.2015
Knotenpunkt L 24/B 399 im Ortsteil Raffelsbrand;
hier: Unfallhäufungspunkt
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
91211
€
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 19.02.2015 wurden die Mitglieder der Verkehrskommission des Regionalrates
der Bezirksregierung Köln aus dem Kreisgebiet, über die Situation im Bereich des Knoten-/Unfallhäufungspunkts L 24/B 399 informiert. Frau Zentnis, Herr Oetjen und Herr Dohmen sind Mitglieder
der Unterkommission Ville-Eifel der Verkehrskommission Köln; Herr Dohmen ist zudem noch Vorsitzender dieser Unterkommission.
Das hiesige Schreiben vom 19.02.2015 wurde den Fraktionsvorsitzenden am 25.02.2015 per
Email zur Kenntnis übersandt.
Wegen der Absprache eines Ortstermins wurde am 19.03.2015 mit den drei Personen telefonisch
Rücksprache genommen. Herr Dohmen als Vorsitzender der Unterkommission teilte mit, dass ihm
die Örtlichkeit bekannt ist und er die Notwendigkeit aus dem hiesigen Schreiben erkannt habe.
Er sagte zu, als Vorsitzender der Unterkommission das Anliegen der Gemeinde zu unterstützen.
Auf der Sitzung der Unterkommission am 25.03.2015 werde er den Sachverhalt vortragen.
Letztendlich gehe es darum, den bisherigen Priowert der Maßnahme höher zu setzen. Hierfür sei
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aber auch eine Einschätzung des Landesbetriebes Straßenbau zu der Gesamtsituation erforderlich.
Einen Ortstermin, wie er von der Gemeinde vorgeschlagen wurde, sieht Herr Dohmen für eine
Höhersetzung des Priowertes als nicht erforderlich an. Der Sachverhalt und die Dringlichkeit
wären ausführlich in dem hiesigen Schreiben dargelegt. Für ihn wäre dies ausreichend, sich für
die Anlegung eines Kreisverkehrs einzusetzen.
Am gleichen Tage wurde dann auch mit Frau Zentis in der Angelegenheit Rücksprache genommen. Frau Zentis erklärte, dass ihr der Sachverhalt – vor allen Dingen der Knotenpunkt in
Raffelsbrand – mehr als gut bekannt sei. Sie sagte ebenfalls zu, sich in der Sitzung der Unterkommission am 25.03.2015 für das Anliegen der Gemeinde einzusetzen. Ob ein größerer Ortstermin evtl. Nachdruck für eine höhere Priorisierung sein kann, ließ Frau Zentis offen. Von ihrer
Seite aus wäre der Sachverhalt durch die Gemeinde ausführlich dargelegt und für eine Höhersetzung des Priowertes begründet.
Ebenfalls wurde am gleichen Tag mit Herrn Oetjen Rücksprache genommen. Er bestätigte, dass
der Sachverhalt in dem Schreiben der Gemeinde ausführlich dargelegt ist und er sich auch für
eine höhere Priorisierung der Maßnahme einsetzen werde. Einen Ortstermin sah er ebenfalls als
nicht erforderlich an.
Nach der Sitzung am 26.03.2015 teilte Herr Dohmen mit, dass der Knotenpunkt L 24/B 399 in der
Sitzung der Unterkommission beraten worden sei. Als Ergebnis wäre festgehalten worden, dass
der Landesbetrieb in Euskirchen der Gemeinde spätestens nach den Osterferien eine entsprechende Stellungnahme bezüglich von Maßnahmen zur Entschärfung des vorgenannten Knotenpunktes zukommen lässt. Vorab könne er aber schon mitteilen, dass ein Planfeststellungsverfahren zur Anlegung eines Kreisverkehrs zu viel Zeit in Anspruch nehmen werde. Der Landesbetrieb sowie auch die Unterkommission sind daran interessiert, dass es hier zu einer Lösung
kommen muss, die finanziert und kurzfristig umgesetzt werden kann. Über welchen Zeitraum man
dabei spricht, müsse dem Schreiben des Landesbetriebes entnommen werden. Zum weiteren
Vorgehen teilte Herr Dohmen mit, dass die Unterkommission in einer der nächsten Sitzungen
nach den Sommerferien über die Priorisierung der Maßnahme für die Entschärfung des Knotenpunktes beraten und entscheiden wird.
Aufgrund der Behandlung des hiesigen Anliegens in der Unterkommission stellt sich die Frage, ob
ein größerer Ortstermin überhaupt erforderlich ist.
Es bleibt abzuwarten, wie die Stellungnahme bzw. wie die möglichen Lösungen des Landesbetriebes Straßenbau zur Entschärfung des Knotenpunktes aussehen können. Danach sollte der
Vorschlag in den politischen Gremien beraten werden, damit die Unterkommission die Stellungnahme der Gemeinde zum Vorschlag des Landesbetriebes mit in die Beratungen für die Erstellung einer neuen Prioliste einfließen lassen kann.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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