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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. B 5 (Windpark Ochsenauel) im Ortsteil Brandenberg ; hier: Auswertung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
160 kB
Datum
23.04.2015
Erstellt
10.04.15, 12:01
Aktualisiert
10.04.15, 12:01
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. B 5 (Windpark Ochsenauel) im Ortsteil Brandenberg ;
hier: Auswertung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und Beschluss über 
         die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. B 5 (Windpark Ochsenauel) im Ortsteil Brandenberg ;
hier: Auswertung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und Beschluss über 
         die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. B 5 (Windpark Ochsenauel) im Ortsteil Brandenberg ;
hier: Auswertung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und Beschluss über 
         die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Bau- und Umweltausschuss Termin: 23.04.2015 öffentlich TOP- Nr.: 38/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: 3/Bauamt Herr Franke Aktenzeichen: Datum: III F/Ra 07.04.2015 Bebauungsplan Nr. B 5 (Windpark Ochsenauel) im Ortsteil Brandenberg ; hier: Auswertung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen gem. Anlage 1 zur Kenntnis. Weiterhin wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. B 5 als vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB mit der Bezeichnung „Windpark Ochsenauel“ weiterzuführen. Ebenfalls wird die Offenlage des Bebauungsplanes Nr. B 5 (VEP Ochsenauel) gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 90911 € Sachverhalt: Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 5 (Ochsenauel) wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 10.05.2012 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange hat in der Zeit vom 20.11.2012 bis einschließlich 20.12.2012 stattgefunden. - Seite 1 von 3 - Anlage 1: Die Auswertung der hierbei eingegangenen Anregungen ist als Anlage 1 zur Kenntnisnahme beigefügt. Anlage 2: Als Anlage 2 sind die Planunterlagen für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beigefügt. Im Einzelnen bestehen die Planunterlagen aus Anlage 2 a): der Planzeichnung, Anlage 2 b): der Begründung (Stand März 2015), Anlage 2 c): des Umweltberichtes (Stand März 2015); Anlage 2 d): der Artenschutzprüfung (Stand 25.02.2015) mit Anlage 2 d-1): den Einzelprüfungen Feldsperling, Franzenfledermaus, großer Abendsegler, großes Mausohr, Habicht, Haselmaus, Kibitz, kleiner Abendsegler, Kormoran, Kornweihe, Kranich, Mäusebussard, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Rauhautfledermaus, Rotmilan, Schwarzmilan, Schwarzstorch, Silberreiher, Sperber, Waldkauz, Waldlaubsänger, Wanderfalke, Wespenbussard, Wildkatze, Zwergfledermaus, kleine/große Bartfledermaus, Baumfalke, Baumpieper, braunes Langohr, Braunkehlchen, Breitflügelfledermaus und Feldlerche, Anlage 2 e): landschaftspflegerischer Planungsbeitrag (Stand 05.03.2015) mit Anlage zur Eingriffsbilanzierung (Stand 05.03.2015) Anlagen 2 f): Eingriffsermittlung Landschaftsbild (Stand 09.02.2015), Anlage 2 g): Stellungnahme zur Rotorschattenwurfberechnung Bericht Nr. 3408-13-S1 vom 13.11.2013 Anlage 2 h): Schalltechnisches Gutachten (Gutachten Nr. 3408-13-L 1) Anlage 2 i): Nachtrag Nr. 3408-14-L1 zum Schalltechnischen Gutachten Nr. 3408-13-L1 vom 07.11.2013 Anlage 2 j): Stellungnahme zum schalltechnischen Gutachten Nr. 3408-13L1 vom 07.11.2013 bzw. Nachtrag Nr. 3408-14-L1 vom 14.03.2014 und zum Schattenwurfgutachten Nr. 3408-13-S1 vom 13.11.2013 bzw. Stellungnahme zur Standortverschiebung WEA 05 26.03.2014 Anlagen 2 k-1), 2 k-2) und 2 k-3): Berechnung der Schattenwurfdauer für den Betrieb von drei WEA am Standort Ochsenauel , Bericht-Nr. 3408-13 S1 - Seite 2 von 3 - Der Bebauungsplan Nr. B 5 wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB mit der Bezeichnung „Windpark Ochsenauel“ weitergeführt. Vorhabenträger ist die IEH Innovative Entwicklungsgesellschaft Hürtgenwald, bestehend aus der GED Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald und der REA. Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird zz. erarbeitet und in der nächsten Bau- und Umweltausschusssitzung zur Beratung vorgelegt. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -