Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
4,4 MB
Datum
23.04.2015
Erstellt
10.04.15, 12:01
Aktualisiert
10.04.15, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Berechnung
der Schattenwurfdauer
für den Betrieb von drei
Windenergieanlagen
am Standort Ochsenauel
Bericht-Nr. 3408-13-S1
Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz
IEL GmbH
Kirchdorfer Straße 26
26603 Aurich
04941-9558-0
Berechnung
der Schattenwurfdauer
für den Betrieb von drei
Windenergieanlagen
am Standort Ochsenauel
Bericht-Nr.:
3408-13-S1
Auftraggeber:
Gemeinde Hürtgenwald
August-Scholl-Straße 5
52393 Hürtgenwald
Auftragnehmer:
IEL GmbH
Kirchdorfer Straße 26
26603 Aurich
Tel:
Fax:
e-mail:
Bearbeiter:
04941 - 9558-0
04941 - 9558-11
mail@iel-gmbh.de
Alex Porjadinski, B.Eng.
(Sachbearbeiter Rotorschattenwurf)
Prüfer:
Jürgen Michalk, Dipl.-Ing.
(Technischer Leiter Rotorschattenwurf)
Textteil:
Anhang:
19 Seiten (inkl. Deckblätter)
siehe Anhangsverzeichnis
Datum:
13. November 2013
IEL GmbH
Inhaltsverzeichnis
1.
Einleitung .......................................................................................................... 4
2.
Standortbeschreibung ..................................................................................... 5
3.
Kartenmaterial und Koordinaten-Bezugssystem........................................... 6
4.
Sonnenstandsberechnung, geometrische Hauptgrößen,
Programmanforderungen ................................................................................ 6
4.1 Blatttiefe und Schattenreichweite ............................................................. 8
4.2 Kappungswinkel ......................................................................................... 8
4.3 Geometrie für WEA und IP - Koordinaten ................................................ 8
4.4 Schattenfrequenz ....................................................................................... 9
4.5 Gewächshausmodus................................................................................ 10
4.6 Berechnungsjahr ...................................................................................... 10
4.7 Zeitangaben .............................................................................................. 10
5.
Windenergieanlagen ..................................................................................... 10
5.1 Windenergieanlage des Auftraggebers .................................................. 11
5.2 Zusätzlich zu berücksichtigende Windenergieanlagen ........................ 11
6.
Immissionspunkte .......................................................................................... 12
7.
Einschränkung der Schattenwurfdauer........................................................ 14
8.
Orientierungswerte......................................................................................... 14
9.
Zusammenfassung der Berechnungsergebnisse und Beurteilung ........... 15
9.1 Berechnungsergebnisse.......................................................................... 15
9.2 Jährliche Schattenwurfdauer (worst-case) ............................................ 17
9.3 Tägliche Schattenwurfdauer ................................................................... 18
9.4 Beurteilung ............................................................................................... 18
Anhang
Bericht-Nr.: 3408-13-S1 / Schattenwurfberechnung / Standort Ochsenauel
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1.
Einleitung
Der Auftraggeber plant am Standort Ochsenauel die Errichtung und den Betrieb von
drei Windenergieanlagen (WEA 04 - WEA 06) vom Typ ENERCON E-101 mit 149 m
Nabenhöhe und einer Nennleistung von 3.050 kW.
Die vorliegende Untersuchung dient der Beantwortung der Frage nach den Zeitpunkten,
der Dauer sowie der Zulässigkeit möglicher Beeinträchtigungen durch Rotorschattenwurf, die durch den Betrieb der drehenden Rotoren an maßgeblichen Immissionspunkten (IP) verursacht werden.
Am geplanten Standort befinden sich bereits drei Windenergieanlagen (WEA 01 WEA 03) unterschiedlichen Typs in Betrieb. Diese werden nachfolgend als
Vorbelastung berücksichtigt.
Der Betrieb von Windenergieanlagen kann in ihrer Umgebung Störwirkungen durch
Geräusche, Lichtreflexionen oder direkten Schattenwurf des Rotors nach sich ziehen.
Die Erfüllung der Anforderungen an den Lärmschutz wird üblicherweise gesondert
nachgewiesen, während sich Lichtreflexionen, der sog. “Diskoeffekt”, durch die Wahl
einer matten Oberfläche der Rotorblätter weitgehend vermeiden lassen. Bestimmend
dafür ist der Glanzgrad gemäß DIN 675301 bzw. DIN EN ISO 28132 (siehe Anhang:
Reflexionsverhalten von ENERCON Rotorblättern).
Die hier näher zu untersuchenden Immissionen durch direkten Schattenwurf des Rotors
können sich bei drehendem Rotor störend auswirken. Aus der Rotordrehzahl und der
Anzahl der Rotorblätter einer Windenergieanlage ergibt sich die jeweilige Frequenz, mit
der stark wechselnde Lichtverhältnisse im Schattenbereich der Rotorkreisfläche
auftreten können. Die Frequenzen sind abhängig vom Windenergieanlagentyp. In der
Regel handelt es sich bei vergleichbaren Anlagengrößen um niedrige Frequenzen im
Bereich von etwa 0,2 - 1,0 Hz. Mit dieser Frequenz ändern sich für den Beobachter im
Rotorschattenbereich die Lichtverhältnisse (hell/dunkel).
Anhand von Berechnungen lassen sich für definierte Immissionspunkte Aussagen über
die möglichen Zeitpunkte treffen, an denen Rotorschattenwurf auftreten kann. Für die
standortspezifischen Gegebenheiten an den Immissionspunkten wird in Tabellen
aufgezeigt, wann diese Ereignisse auftreten können. Hieraus ergeben sich zunächst die
astronomisch möglichen Zeiten für Rotorschattenwurf, für die jedoch ein wolkenfreier
Himmel und die jeweils ungünstigste Rotorstellung vorausgesetzt wird. Tatsächlich
werden die astronomisch möglichen Schattenwurfzeiten durch den Grad der Bewölkung
und den windrichtungsabhängigen Azimutwinkel des Rotors deutlich reduziert.
Die astronomisch möglichen Schattenwurfzeiten werden zur Beurteilung herangezogen,
indem sie Orientierungswerten für die tägliche und jährliche Dauer gegenübergestellt
werden.
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2.
Standortbeschreibung
Der Standort der geplanten Windenergieanlagen befindet sich im nordrheinwestfälischen Kreis Düren, auf dem Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald.
Der Standort Ochsenauel befindet sich im östlichen Bereich des Gemeindegebietes,
östlich der Landstraße L11 „Nideggener Straße“. Westlich der geplanten WEA bzw.
westlich der Landstraße L11 befinden sich bereits drei unterschiedliche Windenergieanlagen in Betrieb.
Die nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich in den umliegenden Ortschaften
Brandenberg, Hürtgen, Kleinhau und Obermaubach sowie entlang der Landstraße L11
im Außenbereich.
Die Windenergieanlagen und die nächstgelegenen Wohnhäuser befinden sich auf
einem Höhenniveau zwischen 366 und 399 m ü. N.N. Die Höhenunterschiede werden
bei den Berechnungen berücksichtigt (siehe Tabellen 4 und 5 / hs grd und Tabelle 6 /
hi grd). Das Untersuchungsgebiet ist in der nachfolgenden Karte dargestellt.
Bild 1: Übersichtskarte
Die Standortbegehung wurde am 09. Oktober 2013 durchgeführt. Die Dokumentation
erfolgte durch Eintragungen in großmaßstäbiges Kartenmaterial und durch Fotos der
Immissionspunkte.
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3.
Kartenmaterial und Koordinaten-Bezugssystem
Kartenart
1
2
3
Maßstab
Bereich
Digitale Topographische Karten DTK25
Digitale Topographische Karten (DTK5)
Topographisches Informationsmanagement Nordrhein-Westfalen
(www.tim-online.nrw.de)
Tabelle 1: Kartengrundlage und amtliches Kartenmaterial
Die verwendeten Koordinaten sind rechtwinklig kartesische UTM-Koordinaten
(WGS 84 / Zone 32) und ermöglichen somit eine Kontrolle mit dem Kartenwerk aus
Tabelle 1.
Für die Bestimmung des Längen- und Breitengrades zur Sonnenstandsberechnung
wurden die rechtwinklig kartesischen Koordinaten des UTM-Systems in geographische
Koordinaten umgeformt, hierzu wurden die Koordinaten der Windparkmitte
herangezogen:
Geographische Koordinaten des Bezugspunktes
Geographischer Längengrad
E 06°24´49´´
Geographischer Breitengrad
N 50°42´45´´
Tabelle 2: Geographische Koordinaten
Die Differenz zwischen geographisch Nord und Gitter-Nord (UTM) wurde mit 2,0°
berücksichtigt.
4.
Sonnenstandsberechnung, geometrische Hauptgrößen,
Programmanforderungen
Der Planet Erde rotiert einmal am Tag um seine Eigenrotationsachse, welche rechtwinklig zur Äquatorebene steht. Zusätzlich bewegt sie sich, mit einer jährlichen
Umkreisung, auf einer elliptischen Bahn um die Sonne. Die Aufgabenstellung erfordert
die Bestimmung der Sonnenposition für einen erdfesten Beobachter zu einem gegebenem Datum und gegebener Uhrzeit. Die Sonnenposition für einen zukünftigen
Zeitpunkt ist jedoch nicht exakt zu ermitteln. Alle derzeit bekannten Algorithmen zur
Bestimmung von Sonnenpositionen sind, wie auch das hier verwendete Verfahren,
lediglich Näherungsverfahren, die sich auf verschiedene interpolierte Funktionen
stützen und periodisch wiederkehrende Zustände beschreiben. Zur Verdeutlichung
seien folgende Sachverhalte kurz genannt:
Die Rotationsachse der Erde steht nicht rechtwinklig auf der Bewegungsebene zur
Sonne, sondern schräg hierzu. Die daraus resultierende Schiefe der Ekliptik ist die
Neigung der Erdrotationsachse bzw. der Winkel zwischen dem Himmelsäquator und der
Ekliptik . Sie beträgt ca. 23,5°. Für Beobachtungspunkte auf der Erde ergeben sich
hieraus jahreszeitliche Änderungen des Winkels zwischen Himmelsäquator und
Bewegungsebene zur Sonne. Diese Änderung durchläuft innerhalb eines Jahres die
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positiven und negativen Maximalwerte der Ekliptik (-23.5° bis +23.5°) und wird als
Deklination bezeichnet. Die Deklination erreicht jeweils am 21. Juni ihren größten und
am 21. Dezember ihren kleinsten Winkel. Diese Tage sind demnach der jeweils längste
bzw. kürzeste Tag eines Jahres. Die Tage, an denen die Deklination 0° beträgt und sich
eine Tag- und Nachtgleiche ergibt, werden Frühjahrs- und Herbstäquinox genannt.
Die Bewegungsabläufe der Erde werden durch die Gravitation des Mondtrabanten
sowie anderer Planeten und der Sonne beeinflusst. Diese Einflüsse, wie auch die
Präzession, Nutation und Aberration, wurden von Jean Meeus4 mathematisch
beschrieben und für Berechnungen mit einer Genauigkeit von ca. 0,01° herangezogen.
Diese Methode ist ein tragbarer Kompromiss zwischen der Genauigkeit des
Ergebnisses und dem zu dessen Erreichung zu betreibenden Rechenaufwandes,
insbesondere für Flächenmatrizen. Die Berechnung des Einstrahlwinkels hs der Sonne
gegenüber einer waagerecht ausgerichteten Fläche ergibt sich aus dem nachfolgend
dargelegten formelmäßigen Zusammenhang:
sin hs
=
sin . sin + cos . cos . cos H mit:
hs
H
=
=
=
=
Höhenwinkel, Höhe positiv über und negativ unter dem Horizont
geographische Breite des Standortes
Deklination zwischen Sonne u. Äquatorebene
lokaler Stundenwinkel für die mittlere Ortszeit (MOZ)
Zur vollständigen Positionsbestimmung wird zusätzlich der Azimutwinkel A benötigt,
welcher, gemessen am Horizont des Immissionspunktes, den Winkel zwischen
geographisch Süd und Sonne wiedergibt (der auf geographisch Nord bezogene
Azimutwinkel ergibt sich aus einer Korrektur um 180°).
tan A
=
sin H .( cos H . sin - tan . cos )-1
Mit den Winkeln, die sich aus vorausgehenden Gleichungen ergeben, lassen sich aus
den transformierten Koordinaten der WEA für definierte Immissionspunkte die Sonnenbahnen sowie deren Verdeckung durch die Fläche des Rotors ermitteln.
Die Sonne wird bei der Berechnung der Schattenwurfzeiten als Punktquelle betrachtet.
Gegenüber einer Betrachtung mit der realen Sonnengeometrie resultiert jeweils für den
Beginn und das Ende der Schattenwurfdauer im Mittel eine Zeitdifferenz von
ca. 1 Minute und 4 Sekunden. Diese Zeiten werden vernachlässigt, da in ihnen nur
maximal die Hälfte der Sonne von der schmalen Blattspitze verdeckt wird.
Die Ermittlung des Schattenwurfs für einen Immissionspunkt basiert auf den vertikalen
und horizontalen Winkeln zwischen dem Immissionsort und den jeweiligen WEA, sowie
dem vertikalen und horizontalen Winkel des Sonnenstandes zu einem bestimmten
Kalenderzeitpunkt an einem bestimmten Ort. Die geometrischen Hauptgrößen werden
nachfolgend dargestellt.
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4.1 Blatttiefe und Schattenreichweite
Weiter von den Immissionspunkten entfernt liegende WEA führen naturgemäß zu
geringeren Störwirkungen. Nachfolgend wird ein Berechnungsansatz dargestellt, mit
dem die Schattenreichweite ermittelt wird. Sie ist als Entfernung definiert, in welcher der
Schatten eines drehenden Rotors keine relevante Störung mehr liefert.
Der Rechenansatz geht von Leuchtdichteunterschieden und dem prozentualen Anteil
der verdeckten Sonne aus. Dieser Anteil ergibt sich für einen Beobachtungspunkt aus
der Entfernung zur WEA und aus der Blatttiefe. Da die Blatttiefe nicht über den
gesamten Flügel konstant ist, erfolgt der Rechenansatz wie üblich mit der mittleren
Blatttiefe. Ein vom Staatlichen Umweltamt Schleswig initiierter Arbeitskreis, der sich mit
der Problematik des Rotorschattenwurfs auseinandergesetzt hat, geht von einer 20%Verdeckung für die Reichweitenbegrenzung aus. Die mittlere Blatttiefe und die daraus
resultierende Rotorschattenreichweite (RSRW) für den geplanten WEA-Typ gehen aus
der Tabelle 3 hervor. Die Rotorschattenreichweiten aller WEA sind u. a. der WEADaten-Liste des Anhangs zu entnehmen.
4.2 Kappungswinkel
Für Sonnenstände unterhalb des vertikalen Kappungswinkels von 3° Grad wirkt der
Schatten nicht mehr als zu beurteilende Immission, da dann die Durchdringung der
atmosphärischen Schichten eine höhere Streuung und Absorption bewirkt und den
Rotorschatten dadurch stark abschwächt. Durch den Kappungswinkel wird insofern die
Rotorschattenreichweite (RSRW) auch über den höchsten Rotorpunkt begrenzt.
4.3 Geometrie für WEA und IP - Koordinaten
Die Geometriegrößen und deren Bezeichnungen sind nachfolgend grafisch in Bild 2 und
in Bild 3 veranschaulicht.
Bild 2: Geometrische Verhältnisse; Draufsicht
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In den Darstellungen werden folgende Bezeichnungen verwendet:
hs
hs grd; hi grd
hs abs; hi abs
hi
IP
h
= Nabenhöhe der WEA ü. Geländeoberkante (GOK)
= Höhe ü. N.N. für WEA - Fuß- bzw. Immissionspunkt
= Höhe ü. N.N. für WEA - Nabe bzw. Immissionspunkt
= Höhe des Immissionspunktes ü. GOK
= Immissionspunkt
= Höhendifferenz zw. Nabenhöhe der WEA und dem IP
Bild 3: Geometrische Verhältnisse, Vertikalschnitt
Bei der Ermittlung der Entfernungen zwischen den Immissionspunkten und den Windenergieanlagen bleibt der Abstand zwischen Rotorebene und Turmachse unberücksichtigt, denn die daraus resultierenden Fehler liegen, je nach Rotorstellung, im
positiven oder negativen Bereich.
4.4 Schattenfrequenz
Die Schattenfrequenz ergibt sich aus der Drehzahl eines Rotors und der Anzahl seiner
Rotorblätter und beschreibt, wie häufig die Lichtverhältnisse (hell/dunkel) innerhalb
eines bestimmten Zeitraumes wechseln. Die dafür angegebene Einheit Hz bezieht sich
dabei auf die Wechsel pro Sekunde (1 Hz = 1 s-1). Die Schattenfrequenz für die
geplanten WEA ist Tabelle 3 zu entnehmen.
Wird der Schatten durch zwei oder gar mehrere Rotoren gleichzeitig verursacht, so
erhöht sich die Frequenz, wobei unregelmäßige Zeitabstände für den Blattdurchgang zu
erwarten sind.
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4.5 Gewächshausmodus
Bei allen hier durchzuführenden Berechnungen wird von frei eingestrahlten Immissionspunkten ausgegangen. Dies bedeutet, dass Verdeckungen durch Gebäudefronten am
IP selbst oder durch andere Gebäude bzw. durch Bewuchs unberücksichtigt bleiben.
Diese Betrachtungsweise wird auch als sog. Gewächshausmodus bezeichnet und wird
allgemein als konservativ angesehen, weil die schützenswerte Räume in der Realität
meist nur zwei Seiten oder nur eine Seite mit Lichtöffnungen besitzen.
4.6 Berechnungsjahr
Alle Zeitangaben beziehen sich auf das Kalenderjahr 2014. Sie sind vergleichsweise
genauer als Zeitberechnungen, welche eine Jahresangabe außer Betracht lassen.
4.7 Zeitangaben
Für alle Zeitangaben gilt stets die Mitteleuropäische Zeit (MEZ) für die Zeitzone -1
(Paris, Berlin). Eine Umstellung auf die im Alltag verwendete Mitteleuropäische
Sommerzeit (MESZ) wird nicht vorgenommen.
Bei der Bestimmung der Schattendauer an einem IP wird jede angebrochene Minute,
innerhalb welcher Schatten auftritt, als volle Minute gezählt.
5.
Windenergieanlagen
Am Standort Ochsenauel ist die Errichtung und der Betrieb von drei
Windenergieanlagen (WEA 04 - WEA 06) des Anlagentyps ENERCON E-101 mit 149 m
Nabenhöhe geplant, welche als Zusatzbelastung gelten und in Kapitel 5.1 näher
beschrieben sind. Die bestehenden WEA sind in Kap 5.2 beschrieben und gelten als
Vorbelastung. Das Zusammenwirken der Vor- und der Zusatzbelastung führt zur
Gesamtbelastung.
Die Koordinaten der geplanten Windenergieanlagen wurden vom Auftraggeber zur
Verfügung gestellt. Die Daten der bestehenden Windenergieanlagen wurden einer
Auflistung des Landkreises Düren entnommen. Die Standortkoordinaten wurden mit
Luftbildern abgeglichen und zusätzlich vor Ort überprüft.
Alle Programm-Koordinaten sind im Koordinatensystem UTM WGS84 Zone 32 und
ermöglichen somit die Kontrolle mit dem amtlichen Kartenmaterial. In den
nachfolgenden Tabellen sind die Koordinaten und Daten der berücksichtigten
Windenergieanlagen zusammengefasst.
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5.1 Windenergieanlagen des Auftraggebers
In Tabelle 3 sind charakteristische Nebenangaben zu den Schattenwurfbetrachtungen
für den vom Auftraggeber geplanten Anlagentyp aufgezeigt.
Anlagentyp
ENERCON E-101
Mittlere
Blatttiefe
3,252 m
Rotorschattenreichweite
(RSRW)
2.216 m
Drehzahlbereich
Blattzahl
4,0 - 14,5 min-1
3
Blattdurchgangs
frequenz
0,20 - 0,73 Hz
Tabelle 3: Nebenangaben zu der geplanten WEA für Schattenwurfbetrachtungen
Die Koordinaten und Abmessungen der geplanten WEA sind der nachfolgenden
Tabelle 4 zu entnehmen.
Geplante Windenergieanlagen (Zusatzbelastung)
Windenergieanlage
WEA 04 / E-101 / ZB
WEA 05 / E-101 / ZB
WEA 06 / E-101 / ZB
UTM
Rechtswert
317.116
317.306
317.789
UTM
Hochwert
5.621.276
5.621.078
5.620.805
hs grd
Hs
hs abs
Rotor Ø
377,2 m 149,0 m 526,2 m 101,0 m
382,8 m 149,0 m 531,8 m 101,0 m
366,8 m 149,0 m 515,8 m 101,0 m
Tabelle 4: WEA der vom Auftraggeber geplanten Zusatzbelastung Koordinaten und Abmessungen
5.2 Zusätzlich zu berücksichtigende Windenergieanlagen
Westlich der vom Auftraggeber geplanten Windenergieanlagen befinden sich bereits
drei Windenergieanlagen (WEA 01 - WEA 03) in Betrieb die als Vorbelastung in die
nachfolgenden Berechnungen einfließen.
Die Daten der zusätzlich zu berücksichtigenden WEA sind der nachfolgend
aufgeführten WEA-Liste zu entnehmen.
Weitere Windenergieanlagen (Vorbelastung)
UTM
UTM
hs grd
Hs
Windenergieanlage
Rechtwert
Hochwert
WEA 01 / NM60/1000 / VB 316.164
5.620.972 390,0 m 70,0 m
WEA 02 / E-82 E2 / VB
316.251
5.620.797 389,0 m 98,4 m
WEA 03 / E-82 E2 / VB
316.496
5.620.672 393,0 m 98,4 m
hs abs
Rotor
460,0 m
487,4 m
491,4 m
60,0 m
82,0 m
82,0 m
Tabelle 5: WEA der Vorbelastung Koordinaten und Abmessungen
Die jeweiligen Rotorschattenreichweiten der zur Vorbelastung zählenden WEA sind
dem Auszug aus dem Datensatz (s. Anhang) zu entnehmen.
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6.
Immissionspunkte
Die berücksichtigten Immissionspunkte (IP) stellen die nächstgelegenen schutzwürdigen Nutzungen dar, an denen Überschreitungen der Orientierungswerte nicht auszuschließen sind.
Die Koordinaten der untersuchten Immissionspunkte wurden dem Topographischen
Informationsmanagement Nordrhein-Westfalen (www.tim-online.nrw.de) bzw. den
Digitalen Topographischen Karten (DTK5) entnommen.
Laut den WEA-Schattenwurf-Hinweisen3 des Länderausschusses für Immissionsschutz
(LAI) sind maßgebliche Immissionsorte u. a.:
-
Wohnräume, einschließlich Wohndielen
Schlafräume, einschließlich Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten und
Bettenräume in Krankenhäusern und Sanatorien
Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen
Büroräume, Praxisräume, Arbeitsräume, Schulungs- und ähnliche Arbeitsräume.
Die Lage der Immissionspunkte ist in den anliegenden Übersichtskarten dargestellt. In
der nachfolgenden Tabelle 6 sind die Bezeichnungen und Koordinaten zusammengefasst. Die vertikale Lage wird entsprechend der örtlichen Gegebenheiten für den
Großteil der IP mit 2 m Höhe über Geländeoberkante (GOK) angesetzt. Lediglich an
den Immissionsorten „Turnhalle“ und „Realschule“ werden auf Grund der Gebäudehöhe
zusätzliche Immissionspunkte in 5 m Höhe platziert.
Hinweis:
Westlich der geplanten Windenergieanlagen befindet sich zurzeit ein abgerissenes
Gebäude (IP 10). Für dieses Gebäude wird Bestandschutz vorausgesetzt. Falls auf
dem Baugrundstück kein Neubau erfolgt, muss dieser IP bei einer ggf. später notwendig
werdenden Rotorschattenwurf-Regelung nicht berücksichtigt werden.
Immissionspunkte
IP 01 Brandenberger Weg 12
IP 02 Höhenstraße 1a
IP 03 Höhenstraße 1
IP 04 Höhenstraße 3
IP 05 Höhenstraße 7
IP 06 Höhenstraße 4
IP 07 Höhenstraße 2a
IP 08 Höhenstraße 2b
IP 09 Höhenstraße 2
IP 10 Am Spitzberg 2
IP 11 Am Spitzberg 3
IP 12 Am Spitzberg 6
IP 13 Am Spitzberg 5
IP 14 Am Spitzberg 7
IP 15 Am Spitzberg 10
IP 16 Rinnebachstraße 2
UTM
Rechtswert
315.875
315.493
315.487
315.468
315.419
315.416
315.413
315.439
315.432
316.488
316.368
316.439
316.318
316.344
316.386
316.229
UTM
Hochwert
5.620.990
5.621.439
5.621.413
5.621.404
5.621.348
5.621.410
5.621.433
5.621.437
5.621.455
5.621.145
5.621.233
5.621.241
5.621.247
5.621.310
5.621.329
5.621.916
hi grd
hi
hi abs
378,0 m
384,6 m
385,4 m
385,2 m
385,8 m
382,8 m
382,1 m
382,9 m
382,0 m
382,0 m
385,0 m
376,0 m
388,5 m
386,6 m
383,6 m
397,5 m
2,0 m
2,0 m
2,0 m
2,0 m
2,0 m
2,0 m
2,0 m
2,0 m
2,0 m
2,0 m
2,0 m
2,0 m
2,0 m
2,0 m
2,0 m
2,0 m
380,0 m
386,6 m
387,4 m
387,2 m
387,8 m
384,8 m
384,1 m
384,9 m
384,0 m
384,0 m
387,0 m
378,0 m
390,5 m
388,6 m
385,6 m
399,5 m
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Immissionspunkte
IP 17 August-Scholl-Str. 3/3a
IP 18 August-Scholl-Str. 3b/3c
IP 19 August-Scholl-Str. 5
IP 20 Buschfeld 7
IP 21 Buschfeld 9
IP 22 Buschfeld 11
IP 23 Buschfeld 22
IP 24 Buschfeld 20
IP 25 August-Scholl-Str. 11
IP 26 Buschfeld 18
IP 27 Buschfeld 16
IP 28 August-Scholl-Str. 9
IP 29 August-Scholl-Str. 7
IP 30 Gemeinde Hürtgenwald
IP 31 Turnhalle 1 / 2m
IP 32 Turnhalle 1 / 5m
IP 33 Turnhalle 2 / 2m
IP 34 Turnhalle 2 / 5m
IP 35 Turnhalle 3 / 2m
IP 36 Turnhalle 3 / 5m
IP 37 Realschule 1 / 2m
IP 38 Realschule 1 / 5m
IP 39 Realschule 2 / 2m
IP 40 Realschule 2 / 5m
IP 41 Realschule 3 / 2m
IP 42 Realschule 3 / 5m
IP 43 Realschule 4 / 2m
IP 44 Realschule 4 / 5m
IP 45 Realschule 5 / 2m
IP 46 Realschule 5 / 5m
IP 47 Realschule 6 / 2m
IP 48 Realschule 6 / 5m
IP 49 Realschule 8 / 2m
IP 50 Realschule 8 / 5m
IP 51 Realschule 9 / 2m
IP 52 Realschule 9 / 5m
IP 53 Realschule 10 / 2m
IP 54 Realschule 10 / 5m
UTM
Rechtswert
316.172
316.156
316.130
316.146
316.157
316.176
316.230
316.217
316.236
316.204
316.193
316.235
316.222
316.196
316.284
316.284
316.310
316.310
316.320
316.320
316.270
316.270
316.291
316.291
316.313
316.313
316.332
316.332
316.342
316.342
316.320
316.320
316.338
316.338
316.346
316.346
316.355
316.355
UTM
Hochwert
5.622.051
5.622.068
5.622.092
5.622.191
5.622.207
5.622.232
5.622.265
5.622.244
5.622.216
5.622.218
5.622.202
5.622.181
5.622.169
5.622.134
5.622.125
5.622.125
5.622.112
5.622.112
5.622.129
5.622.129
5.622.061
5.622.061
5.622.050
5.622.050
5.622.039
5.622.039
5.622.028
5.622.028
5.622.047
5.622.047
5.622.069
5.622.069
5.622.070
5.622.070
5.622.087
5.622.087
5.622.103
5.622.103
hi grd
hi
hi abs
397,8 m
397,7 m
397,8 m
395,4 m
394,7 m
393,3 m
389,2 m
391,2 m
391,3 m
392,5 m
393,6 m
392,8 m
393,7 m
395,5 m
395,2 m
395,2 m
395,7 m
395,7 m
394,7 m
394,7 m
396,9 m
396,9 m
397,3 m
397,3 m
397,7 m
397,7 m
398,1 m
398,1 m
398,1 m
398,1 m
397,3 m
397,3 m
397,5 m
397,5 m
396,1 m
396,1 m
394,9 m
394,9 m
2,0 m
2,0 m
2,0 m
2,0 m
2,0 m
2,0 m
2,0 m
2,0 m
2,0 m
2,0 m
2,0 m
2,0 m
2,0 m
2,0 m
2,0 m
5,0 m
2,0 m
5,0 m
2,0 m
5,0 m
2,0 m
5,0 m
2,0 m
5,0 m
2,0 m
5,0 m
2,0 m
5,0 m
2,0 m
5,0 m
2,0 m
5,0 m
2,0 m
5,0 m
2,0 m
5,0 m
2,0 m
5,0 m
399,8 m
399,7 m
399,8 m
397,4 m
396,7 m
395,3 m
391,2 m
393,2 m
393,3 m
394,5 m
395,6 m
394,8 m
395,7 m
397,5 m
397,2 m
400,2 m
397,7 m
400,7 m
396,7 m
399,7 m
398,9 m
401,9 m
399,3 m
402,3 m
399,7 m
402,7 m
400,1 m
403,1 m
400,1 m
403,1 m
399,3 m
402,3 m
399,5 m
402,5 m
398,1 m
401,1 m
396,9 m
399,9 m
Tabelle 6: Koordinaten der Immissionspunkte
Der Immissionspunkt „IP 01 Brandenberger Weg 12“ befindet sich im Außenbereich,
westlich der geplanten Windenergieanlagen.
Die Immissionspunkte IP 02 bis IP 09 liegen westlich der geplanten Windenergieanlagen, am nordöstlichen Rand der Ortschaft Hürtgen.
Die Immissionspunkte IP 10 bis IP 15 befinden sich westlich der geplanten
Windenergieanlagen, im Außenbereich.
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Die Immissionspunkte IP 16 bis IP 30 befinden sich nordwestlich der geplanten WEA,
am südlichen Rand der Ortschaft Kleinhau.
Weitere Immissionspunkte IP 31 bis IP 54 befinden sich ebenfalls nordwestlich der
geplanten WEA in der Ortschaft Kleinhau, auf einem Schulgelände. Die
Immissionspunkte IP 31 bis IP 36 befinden sich an der Turnhalle. Hier wurden auf
Grund der Gebäudegröße mehrere Immissionspunkte gesetzt. Die Immissionspunkte
IP 37 bis IP 54 liegen am Schulgebäude und weisen in Richtung der geplanten WEA
sichtbare Fensterfronten auf. Hier wurden auf Grund der Gebäudegröße mehrere
Immissionspunkte gesetzt.
7.
Einschränkung der Schattenwurfdauer
Die astronomisch mögliche Schattenwurfdauer (worst-case) wird nur unter der Voraussetzung erreicht, dass die Sonne nie durch Bewölkung verdeckt wird und die Rotorebene immer im rechten Winkel zur WEA-IP-Achse steht. Beide Voraussetzungen
werden in der Praxis jedoch nur in 25 bis 35 % der astronomisch möglichen Schattenwurfzeiten erfüllt.
Steht der Rotor, bedingt durch die jeweils vorherrschende Windrichtung, schräg zum
Einstrahlwinkel, so wird der Schattenbereich schmaler. Im statistischen Mittel führen
diese Rotorschrägstellungen ebenfalls zu einer Reduzierung der Schattenwurfzeiten um
ca. 20 - 30 %, wenn der in Bezug auf die Windrichtungsverteilung ungünstigste Immissionspunkt gewählt wird. Dieser Einfluss wird jedoch vernachlässigt und führt zu einer
konservativen Betrachtung.
8.
Orientierungswerte
Störwirkungen werden personenbezogen mehr oder weniger stark empfunden, weshalb
Orientierungswerte auf einen normal empfindenden und der Störquelle gegenüber nicht
negativ eingestellten Menschen abgestimmt werden müssen. Ein vom Staatlichen
Umweltamt Schleswig initiierter Arbeitskreis hat die Bestimmung geeigneter
Orientierungswerte durchgeführt und 30 Stunden pro Jahr als jährlich zulässiges
Maximum ermittelt, wenn sich die Berechnungen auf eine worst-case-Betrachtung
beziehen. Die Universität Kiel hat mit einer Grundlagenstudie5 über Belästigungsgrad,
Zumutbarkeit und Schädlichkeit von Rotorschattenwurf diesen Orientierungswert
bestätigt. In einem zweiten Teil dieser Studie6 untermauert eine Laborpilotstudie
zusätzlich auch das vom Arbeitskreis vorgeschlagene Maximum von 30 Minuten pro
Tag.
Die Orientierungswerte von maximal 30 Stunden pro Jahr (worst-case) bzw. maximal
30 Minuten pro Tag bilden zwischenzeitlich den Stand der Technik, da sie in nahezu
allen Bundesländern gemäß der Empfehlung des LAI zur Anwendung kommen. Das
tägliche Maximum von 30 Minuten gilt dabei erst dann als überschritten, wenn die
Überschreitung an mehr als zwei Tagen im Jahr auftritt.
Bericht-Nr.: 3408-13-S1 / Schattenwurfberechnung / Standort Ochsenauel
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Werden die Orientierungswerte für die zulässige Dauer pro Jahr auf die reale Schattenwurfdauer abgestellt, so werden sie entsprechend Kapitel 7 in der Regel mit 8 Stunden
pro Jahr angegeben, wobei eine Vorausberechnung wegen der jährlich und monatlich
auftretenden starken Schwankungen der Sonnenscheindauer nicht möglich ist.
9.
Zusammenfassung der Berechnungsergebnisse und Beurteilung
Die hier nachfolgenden Ergebnisse gelten für explizit gewählte und frei eingestrahlte
Einzelpunkte (Gewächshausmodus), ganzjährig unbewölkten Himmel und die jeweils
ungünstigste Rotorstellung (worst-case). Für größere Fensterfronten, die einem Raum
zugeordnet sind, kann sich die Schattenwurfdauer u. U. erhöhen.
Die Berechnung für Punkte ist jedoch gängige Praxis, da nur so eine Vergleichbarkeit
von Ergebnissen für Belastungen an unterschiedlichen Orten oder aus anderen
Gutachten gegeben ist. Alle genannten Zeitangaben beziehen sich auf die Mitteleuropäische Zeit (MEZ), d. h. Verschiebungen durch die Umstellung auf Sommerzeit
(MESZ) bleiben unberücksichtigt.
Die Koordinaten der Immissionspunkte wurden im UTM-Format (UTM WGS84/Zone32)
aus den amtlichen Karten (DTK5) unter Zuhilfenahme des Geoportals des Landes
Nordrhein-Westfalen (www.tim-online.nrw.de) ermittelt. Hierbei sind geringfügige
Abweichungen möglich, die aber keinen relevanten Einfluss auf die Berechnungsergebnisse haben.
9.1 Berechnungsergebnisse
Die Berechnungsergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Bei
der Überschreitung von Orientierungswerten sind die Ergebnisse jeweils fett gedruckt.
Das tägliche Maximum von 30 Minuten gilt als überschritten, wenn es an mehr als an
zwei Tagen im Jahr zu Überschreitungen des Orientierungswertes kommt. Kommt es
nur an einem oder an zwei Tagen zu Überschreitungen, sind die Ergebnisse durch die
entsprechende Anzahl von nachgestellten Asterisk-Zeichen gekennzeichnet (“*“ bzw.
“**“).
Die Listen für die detaillierten Ergebnisse der Gesamtbelastung befinden sich im
Anhang. Die entsprechenden Listen für die Vor- und Zusatzbelastung sind als PDFDatei auf der anliegenden CD einzusehen.
Immissionspunkt
IP 01 Brandenberger Weg 12
IP 02 Höhenstraße 1a
IP 03 Höhenstraße 1
IP 04 Höhenstraße 3
IP 05 Höhenstraße 7
Vorbelastung
Zusatzbelastung
Gesamtbelastung
Max.
Min. pro
Tag
Stunden
pro Jahr
Max.
Min. pro
Tag
Stunden
pro Jahr
Max.
Min. pro
Tag
Stunden
pro Jahr
47
37
37
37
27
78,92
18,65
18,47
17,60
14,28
19
14
14
14
14
14,08
5,93
5,88
5,78
5,50
59
37
37
37
27
93,00
24,58
24,35
23,38
19,78
Bericht-Nr.: 3408-13-S1 / Schattenwurfberechnung / Standort Ochsenauel
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Immissionspunkt
IP 06 Höhenstraße 4
IP 07 Höhenstraße 2a
IP 08 Höhenstraße 2b
IP 09 Höhenstraße 2
IP 10 Am Spitzberg 2
IP 11 Am Spitzberg 3
IP 12 Am Spitzberg 6
IP 13 Am Spitzberg 5
IP 14 Am Spitzberg 7
IP 15 Am Spitzberg 10
IP 16 Rinnebachstraße 2
IP 17 August-Scholl-Str. 3/3a
IP 18 August-Scholl-Str. 3b/3c
IP 19 August-Scholl-Str. 5
IP 20 Buschfeld 7
IP 21 Buschfeld 9
IP 22 Buschfeld 11
IP 23 Buschfeld 22
IP 24 Buschfeld 20
IP 25 August-Scholl-Str. 11
IP 26 Buschfeld 18
IP 27 Buschfeld 16
IP 28 August-Scholl-Str. 9
IP 29 August-Scholl-Str. 7
IP 30 Gemeinde Hürtgenwald
IP 31 Sporthalle 1 / 2m
IP 32 Sporthalle 1 / 5m
IP 33 Sporthalle 2 / 2m
IP 34 Sporthalle 2 / 5m
IP 35 Sporthalle 3 / 2m
IP 36 Sporthalle 3 / 5m
IP 37 Schule 1 / 2m
IP 38 Schule 1 / 5m
IP 39 Schule 2 / 2m
IP 40 Schule 2 / 5m
IP 41 Schule 3 / 2m
IP 42 Schule 3 / 5m
IP 43 Schule 4 / 2m
IP 44 Schule 4 / 5m
IP 45 Schule 5 / 2m
IP 46 Schule 5 / 5m
IP 47 Schule 6 / 2m
IP 48 Schule 6 / 5m
IP 49 Schule 8 / 2m
IP 50 Schule 8 / 5m
IP 51 Schule 9 / 2m
IP 52 Schule 9 / 5m
Vorbelastung
Zusatzbelastung
Gesamtbelastung
Max.
Min. pro
Tag
Stunden
pro Jahr
Max.
Min. pro
Tag
Stunden
pro Jahr
Max.
Min. pro
Tag
Stunden
pro Jahr
34
35
36
34
67
70
48
78
37
35
-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-
15,10
15,25
16,42
16,03
108,85
87,62
69,12
71,97
29,55
30,00
-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-
14
14
14
14
38
31
35
29
30
32
28
28
28
27
29
28
28
29
29
30
30
30
30
31*
31**
32
32
33
33
33
33
33
33
33
34
34
34
35
35
35
36
34
34
35
35
34
34
5,43
5,38
5,67
5,58
56,23
31,92
38,62
27,97
28,43
30,92
14,93
13,25
12,93
12,15
13,57
14,23
17,22
20,70
20,30
20,80
18,55
16,28
18,88
16,72
14,53
19,42
20,30
21,77
22,17
23,77
23,80
16,58
16,57
17,17
17,30
18,05
18,20
18,83
19,12
20,25
20,50
19,48
19,63
21,17
21,77
23,85
24,07
34
35
36
34
67
70
48
78
37
35
28
28
28
27
29
28
28
29
29
30
30
30
30
31*
31**
32
32
33
33
33
33
33
33
33
34
34
34
35
35
35
36
34
34
35
35
34
34
20,53
20,63
22,08
21,62
165,08
119,53
107,73
99,93
57,98
60,92
14,93
13,25
12,93
12,15
13,57
14,23
17,22
20,70
20,30
20,80
18,55
16,28
18,88
16,72
14,53
19,42
20,30
21,77
22,17
23,77
23,80
16,58
16,57
17,17
17,30
18,05
18,20
18,83
19,12
20,25
20,50
19,48
19,63
21,17
21,77
23,85
24,07
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Immissionspunkt
IP 53 Schule 10 / 2m
IP 54 Realschule 10 / 5m
Vorbelastung
Zusatzbelastung
Gesamtbelastung
Max.
Min. pro
Tag
Stunden
pro Jahr
Max.
Min. pro
Tag
Stunden
pro Jahr
Max.
Min. pro
Tag
Stunden
pro Jahr
-/-/-
-/-/-
35
34
25,67
25,78
35
34
25,67
25,78
Tabelle 7: Astronomisch mögliche Schattenwurfdauer in Minuten / Tag und Stunden / Jahr
Detailliertere Ergebnisse können den Listen des Anhangs bzw. der beiliegenden CD
entnommen werden. Im Anhang befinden sich auch die flächendeckenden
Darstellungen der Zusatz- und Gesamtbelastung mit Isolinien für die herangezogenen
Orientierungswerte. Für nicht explizit betrachtete Einwirkorte kann der entsprechende
Jahreswert (Stunden/Jahr) diesen Darstellungen grob entnommen werden.
9.2 Jährliche Schattenwurfdauer (worst-case)
Der Orientierungswert von 30 Stunden pro Jahr (worst case) wird von der
Gesamtbelastung an 47 von insgesamt 54 Immissionspunkten eingehalten (IP 02 bis
IP 09 sowie IP 16 bis IP 54).
Der Orientierungswert von 30 Stunden pro Jahr (worst case) wird von der
Gesamtbelastung an sieben Immissionspunkten überschritten bzw. ausgeschöpft (IP 01
sowie IP 10 bis IP 15).
Der Orientierungswert von 30 Stunden pro Jahr (worst case) wird von der Zusatzbelastung an vier Immissionspunkten überschritten (IP 10 bis IP 12 sowie IP 15).
Der Orientierungswert von 30 Stunden pro Jahr (worst case) wird bereits von der
Vorbelastung an sechs Immissionspunkten überschritten bzw. ausgeschöpft (IP 01,
IP 10 bis IP 13 sowie IP 15).
An insgesamt fünf Immissionspunkten sollte die geplante Zusatzbelastung keinen
weiteren jährlichen Rotorschattenwurf verursachen (IP 01 sowie IP 10 bis IP 13 und
IP 15).
Um den Orientierungswert von 30 Stunden pro Jahr (worst case) einzuhalten, ist die
Gesamtbelastung an zwei Immissionspunkten auf 30 Stunden zu begrenzen (IP 14 und
IP 15).
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9.3 Tägliche Schattenwurfdauer
Der Orientierungswert von maximal 30 Minuten pro Tag wird von der Gesamtbelastung
an 16 von insgesamt 54 Immissionspunkten eingehalten (IP 05 sowie IP 16 bis IP 30).
Der Orientierungswert von maximal 30 Minuten pro Tag wird von der Gesamtbelastung
an 38 Immissionspunkten überschritten (IP 01 bis IP 04, IP 06 bis IP 15 sowie IP 31 bis
IP 54).
Der Orientierungswert von maximal 30 Minuten pro Tag wird von der Zusatzbelastung
an 28 Immissionspunkten überschritten (IP 10 bis IP 12, IP 15 sowie IP 31 bis IP 54).
Der Orientierungswert von maximal 30 Minuten pro Tag wird von der Vorbelastung
bereits an 14 Immissionspunkten überschritten (IP 01 bis IP 04 sowie IP 06 bis IP 15).
An insgesamt 14 Immissionspunkten sollte die geplante Zusatzbelastung zu keiner
Erhöhung der täglichen maximalen Rotorschattenwurfdauer beitragen (IP 01 bis IP 04
sowie IP 06 bis IP 15).
An 26 Immissionspunkten ist die Zusatzbelastung so zu begrenzen, dass die
Gesamtbelastung den Orientierungswert von 30 Minuten pro Tag einhält (IP 29 bis
IP 54).
9.4 Beurteilung
Die Genehmigung sollte mit der Maßgabe von Auflagen erteilt werden. Dabei sind für
die geplanten Anlagen entsprechende technische Einrichtungen zum Schutz der
Immissionspunkte IP 01, IP 10 bis IP 15 sowie IP 31 bis IP 54 vorzusehen. Zur
Festsetzung der maximal zulässigen Rotorschattenwurfdauer bieten die vom LAI
empfohlenen Beurteilungskriterien einen sinnvollen Rahmen.
Hinweis:
Der Orientierungswert von maximal 30 Minuten pro Tag wird an den Immissionspunkten IP 02 bis IP 04 und IP 06 bis IP 09 in den Monaten Januar, Februar und
November bereits durch die Vorbelastung überschritten. An diesen Immissionspunkten
verursachen die vom Auftraggeber geplanten WEA zusätzlichen Rotorschattenwurf in
den Monaten März, September und Oktober. Da in den Monaten März, September und
Oktober die Vorbelastung unter den Orientierungswerten liegt, lässt die Situation es zu,
dass die vom Auftraggeber geplanten WEA in diesen drei Monaten betrieben werden
können.
Zur sicheren Unterschreitung vorgegebener Grenzen werden bei der Anlagenprogrammierung zur Schattenwurfabschaltung i. d. R. Reserven in Form von Vor- und
Nachlaufzeiten berücksichtigt, um ggf. Ungenauigkeiten durch jährliche Sonnenstandsänderungen, Synchronisation der WEA-internen Uhr oder der Koordinatenbestimmung
auszugleichen. Zwei Tage bzw. 5 Minuten am Anfang und am Ende jedes Zeitfensters
zur Abschaltung gewährleisten i. d. R. ausreichende Vor- und Nachlaufzeiten.
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Der vorliegende Bericht zur Rotorschattenwurfberechnung umfasst 19 Textseiten und
die im Anhangsverzeichnis aufgeführten Karten, Diagramme und Listen. Er darf nur in
seiner Gesamtheit verwendet werden.
Aurich, den 13.11.2013
Bericht verfasst durch
Geprüft und freigegeben durch
Alex Porjadinski, B.Eng.
Jürgen Michalk, Dipl.-Ing.
(Sachbearbeiter Rotorschattenwurf)
(Technischer Leiter Rotorschattenwurf)
1
2
3
4
5
6
DIN 67530/Reflektometer als Hilfsmittel zur Glanzbeurteilung an ebenen Anstrich- und Kunststoff-Oberflächen (1982-01)
ISO 2813/Beschichtungsstoffe-Bestimmung des Reflektometerwertes von Beschichtungen (außer Metallic-Beschichtungen) unter
20º, 60º und 85º (1999-06); bzw. Norm-Entwurf 2012-10
Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen (WEA- Schattenwurf-Hinweise);
Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI); 13.03.2002
Meeus, Jean/„Astronomische Algorithmen“/Verlag Johann Ambrosius Barth, Leipzig-Berlin-Heidelberg; 2. Auflage 1994
(Kap. 24, Koordinaten der Sonne)
Dr. J. Pohl/Dr. F. Faul/Prof. Dr. R. Mausfeld: Belästigung durch periodischen Schattenwurf von Windenergieanlagen/1999
Dr. J. Pohl/Dr. F. Faul/Prof. Dr. R. Mausfeld: Belästigung durch periodischen Schattenwurf von Windenergieanlagen/2000
Bericht-Nr.: 3408-13-S1 / Schattenwurfberechnung / Standort Ochsenauel
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Anhang
Übersichtskarten (3 Seiten)
Flächendeckende Darstellung / Zusatzbelastung
„Astronomisch mögliche Rotorschattenwurfdauer“ (1 Seite)
Flächendeckende Darstellung / Gesamtbelastung
„Astronomisch mögliche Rotorschattenwurfdauer“ (1 Seite)
Berechnungsergebnisse / Gesamtbelastung (108 Seiten)
Auszug aus dem Datensatz Shadow V4 (2 Seiten)
Reflexionsverhalten von ENERCON Rotorblättern (1 Seite)
Programm zur Schattenabschaltung (3 Seiten)
Externer Anhang / Nur auf CD-ROM
Berechnungsergebnisse / Vorbelastung (30 Seiten)
Berechnungsergebnisse / Zusatzbelastung (108 Seiten)
Berechnungsergebnisse - geplante WEA (125 Seiten)
Bericht-Nr.: 3408-13-S1 / Schattenwurfberechnung / Standort Ochsenauel
Übersichtskarten
Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz
IEL GmbH
Kirchdorfer Straße 26
26603 Aurich
04941-9558-0
Flächendeckende Darstellung
„Astronomisch mögliche
Rotorschattenwurfdauer“
- Zusatzbelastung -
Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz
IEL GmbH
Kirchdorfer Straße 26
26603 Aurich
04941-9558-0
Flächendeckende Darstellung
„Astronomisch mögliche
Rotorschattenwurfdauer“
- Gesamtbelastung -
Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz
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Kirchdorfer Straße 26
26603 Aurich
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