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Beschlussvorlage (Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung (GO); hier: Beschwerde des Antragstellers "Neu-/Umgestaltung des Baptist-Palm-Platzes in Vossenack")

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
149 kB
Erstellt
24.04.15, 16:01
Aktualisiert
24.04.15, 16:01
Beschlussvorlage (Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung (GO);
hier: Beschwerde des Antragstellers "Neu-/Umgestaltung des Baptist-Palm-Platzes in Vossenack") Beschlussvorlage (Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung (GO);
hier: Beschwerde des Antragstellers "Neu-/Umgestaltung des Baptist-Palm-Platzes in Vossenack")

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 05.05.2015 öffentlich TOP- Nr.: 26/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: 4 Frau Janser Aktenzeichen: Datum: 021.21 27.03.2015 Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung (GO); hier: Beschwerde zur "Neu-/Umgestaltung des Baptist-Palm-Platzes in Vossenack" Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald macht von seinem Rückholrecht gemäß § 6 Abs. 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Hürtgenwald Gebrauch und entscheidet über den Antrag nach § 24 GO „Anregungen und Beschwerden“ unmittelbar. Zu der inhaltlichen Anregung bzw. Beschwerde beschließt er wie folgt: ist in der Sitzung zu formulieren Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: entfällt € Sachverhalt: Inhaltlich wird auf die als Anlage 1 und Anlage 2 beigefügten Schreiben von Herrn Berthold Rüttgers verwiesen. Der Antragsteller beantragt mit Schreiben vom 20.03.2015, hier eingegangen am 23.03.2015, die Arbeiten zur Um- und Neugestaltung des Dorfplatzes in Vossenack (Baptist-Palm-Platz) sofort einzustellen. Zudem soll die vorliegende Planung der Gestaltung des Platzes den Vossenacker Bürgern in einer Bürgerversammlung vorgestellt und eingehend erläutert werden. - Seite 1 von 2 - Gemäß § 6 Abs. 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Hürtgenwald macht der Rat von seinem Recht Gebrauch, die Angelegenheit unmittelbar zu beraten und zu entscheiden. Bürgermeister Buch hat vorab mit dem Antragsteller gesprochen und ihm u.a. am 24.03.2015 per E-Mail geantwortet, dass seine Anregung/Beschwerde nach § 24 GO in der Ratssitzung am 05.05.2015 behandelt wird. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Die inhaltlichen Voraussetzungen des § 24 GO sind durch den vorliegenden Antrag erfüllt. Ob der Rat der Gemeinde Hürtgenwald der Anregung und/oder Beschwerde des Antragstellers nachkommt, entscheidet dieser in eigener Zuständigkeit. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -