Daten
Kommune
Hürtgenwald
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192 kB
Erstellt
24.04.15, 16:01
Aktualisiert
24.04.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Mitteilungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 05.05.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
23/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
4
Frau Janser
Aktenzeichen:
Datum:
022.3
26.03.2015
Einführung und Verpflichtung des neuen Ratsmitgliedes Peter Lampe
Beschlussvorschlag:
Bürgermeister Buch verliest die Verpflichtungsformel und verpflichtet Herrn Peter Lampe zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben.
Ratsmitglied Peter Lampe bekundet durch Erheben von seinem Platz sein Einverständnis mit der
ihm vom Bürgermeister vorgesprochenen Verpflichtungsformel. Bürgermeister Buch verpflichtet
Ratsmitglied Lampe per Handschlag.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
90111
€
Sachverhalt:
Am 23.02.2015 hat das Ratsmitglied Wolfgang Steinau seinen Verzicht auf den Sitz im Rat der
Gemeinde Hürtgenwald mit Wirkung ab 01.03.2015 gemäß §§ 37 und 38 Kommunalwahlgesetz
NRW (KWahlG) erklärt.
Gemäß § 45 KWahlG wurde als Nachfolger für Herrn Wolfgang Steinau den in der Reserveliste
des Bündnis 90/Die Grünen –Grüne- vom 31.01.2014 für die Wahl der Vertretung der Gemeinde
Hürtgenwald am 25.05.2014 unter lfd. Nummer 4 als Ersatzbewerber Herr Peter Lampe, geb.
24.09.1952, Hohlweg 6, 52393 Hürtgenwald, festgestellt.
Herr Peter Lampe hat mit Erklärung vom 24.03.2015 den Sitz im Rat der Gemeinde Hürtgenwald
angenommen.
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Die Verpflichtung kann beispielsweise in der Form vollzogen werden, dass das neue Ratsmitglied
Peter Lampe sein Einverständnis mit folgender Verpflichtungsformel bekundet:
"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze
beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde Hürtgenwald erfüllen werde.“
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
ohne
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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